• Keine Ergebnisse gefunden

I 248/2003

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "I 248/2003"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_f6f433b0e85d49eb89d3e78f27e0f4be.doc

I 248/2003 VOL 17. März 2004 43C

Interpellation 0874 Rérat, Sonvilier (FDP)

Oesch, Eriz (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.09.2003

Umsetzung der Berichte Galileo und Sirius 10

Seit (zu) vielen Jahren leiden die Eigentümer von Privat- und Staatswäldern unter der katastrophalen Wirtschaftslage. Auch die Naturereignisse haben sich gegen die Wälder verschworen, man denke nur an den Sturm Lothar oder an die massiven Zerstörungen durch den Borkenkäfer.

Die so genannte Expertengruppe Galileo hat sich an die Arbeit gemacht, um die Nutzfunktion des Waldes sicherzustellen und ganz allgemein die Gesundheit des Forstbereichs zu verbessern. Diese Ingenieure und Fachleute haben im Auftrag des Kantonalen Amts für Wald (KAWA) eine grundlegende Analyse der Forstsituation im Kanton Bern vorgenommen. Sie haben auch eine ganze Reihe von drastischen Massnahmen (so genannte Visionen) vorgeschlagen, um die heute sehr ernste Lage wiederherzustellen.

Die Volkswirtschaftsdirektion hat an einer Medienkonferenz vom 5. Mai 2003 ausserdem verschiedene Massnahmen vorgestellt, die innerhalb der Direktion umgesetzt werden (Massnahmen Sirius 10). Diese Massnahmen, die im BE-Info Nr. 3/2003 (Seite 13) vorgestellt werden, führen in den Forstkreisen zu Besorgnis und Entmutigung:

• Im Staatsforstbetrieb wird eine kostendeckende Holzproduktion angestrebt.

• Dies erfordert jährlich wiederkehrende Einsparungen von rund 2 Millionen Franken.

• Dazu ist ein Abbau von etwa 45 Stellen notwendig. Vom Personalabbau ist sowohl das Kader als auch das Forstpersonal betroffen.

• Der Forstbetrieb wird aus den Waldabteilungen ausgegliedert und neu als eigene Abteilung des Amts für Wald geführt.

• Die Umstrukturierungsmassnahmen sollen regional- und sozialverträglich umgesetzt werden.

Bei der Umsetzung der Berichte Galileo und Sirius 10 ist somit Transparenz wichtig. Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat die Regierung die Absicht, den Bericht Galileo und insbesondere dessen Schlussfolgerungen (Visionen) vollständig umzusetzen? Wenn ja: Wann, wo und wie soll damit begonnen werden? Wenn nein: Welches sind die Absichten und geplanten Verfahren der Regierung?

2. Hat die Regierung bereits eine Liste mit den Forstrevieren, Personen und Organisationen erstellt, die von den Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms Sirius 10 betroffen sein werden? Wenn ja: Wurden

(2)

2

Massnahmen für eine angemessene und persönliche Information getroffen? Kann die Regierung andernfalls präzisieren, welches Verfahren sie wann einleiten will?

3. Hat die Volkswirtschaftsdirektion vor, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (insbesondere junge Försterinnen und Förster) in anderen kantonalen Direktionen unterzubringen, wie z.B. in der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Strassenbau und -unterhalt) oder in der Polizei- und Militärdirektion usw.?

Antwort des Regierungsrats

Frage 1:

Die Expertengruppe GALILEO hatte den Auftrag, aufzuzeigen, ob das Gros des Berner Waldes ohne zusätzliche öffentliche Mittel gewinnbringend genutzt werden könne, und dazu eine Strategie zu entwickeln. Es geht dabei insbesondere um Wälder, in welchen keine besonderen Schutz-, Naturschutz- oder Erholungsfunktionen im Vordergrund stehen, sondern um normale Nutzwälder.

Der Expertenbericht wurde bei den betroffenen Fachkreisen in eine breite Vernehmlassung geschickt und an einem Runden Tisch unter Leitung der Volkswirtschaftsdirektorin diskutiert. Das Amt für Wald hat in einem Positionsbericht seinerseits Stellung bezogen und stützt die Vorschläge der Experten in wesentlichen Grundsätzen.

Abgestützt auf die Vernehmlassung und auf den Positionsbericht hat die Volkswirtschaftsdirektorin in einem Auftrag vom Dezember 2003 an das Amt für Wald das weitere Vorgehen in einzelnen Themenbereichen wie folgt festgelegt:

Direkt umsetzbare Massnahmen:

Das KAWA fördert die Entwicklung der Bewirtschaftungsstruktur (eigentumsübergreifende Bewirtschaftung, Bündelung von Holzernte und Vermarktung) in Zusammenarbeit mit dem Verband Bernischer Waldbesitzer. Hierzu gehören im Besonderen:

o die Information der Waldbesitzer über organisatorische und technische Möglichkeiten und Entwicklungen,

o die Unterstützung bei der Entwicklung innovativer Beispiele sowie o finanzielle Starthilfen für Erfolg versprechende Pilotprojekte.

Das KAWA überprüft bisherige Beiträge auf ihre Struktur erhaltende Wirkung.

Möglichkeiten, bisherige Subventionen in Struktur fördernde Anschubhilfen umzuwandeln, sind im Rahmen des geltenden Rechts zu nutzen.

Bezeichnung von Vorrangfunktionen und Abgeltung entsprechender Auflagen:

Gemäss WAP sollen Massnahmen zur Sicherung bzw. Förderung besonders wichtiger Waldfunktionen wie Schutz vor Naturgefahren und Biodiversität primär Verbundaufgaben von Bund und Kanton bleiben. Solche Massnahmen werden durch Projekte bzw. Leitungsvereinbarungen definiert und abgegolten. Folgende Fragen sind in diesem Zusammenhang zu klären:

o Definition der zu bestimmenden Vorrangfunktionen, allenfalls gegliedert nach Intensitätsstufen

(3)

3

o Fortentwicklung der regionalen Waldplanung und weiterer Instrumente zur Bestimmung von Wäldern mit Vorrangfunktionen und zur verbindlichen Festsetzung der entsprechenden Auflagen und Abgeltungen durch Projekte, Leistungsvereinbarungen und Verfügungen

o Welche Massnahmen sind namentlich zur Sicherung wichtiger Erholungsfunktionen erforderlich und wie sind solche Auflagen durch Leistungsvereinbarungen zwischen Waldbesitzern und Interessierten (Bestellern) zu sichern und abzugelten?

o Wie kann die quantitative und qualitative Nachhaltigkeit "gemessen" und sichergestellt werden? Welches ist die Bezugsgrösse?

o Wie sind im Wald mit Vorrangsfunktionen die Verantwortlichkeiten zwischen Waldeigentümer, "Besteller" und Forstdienst zu regeln?

Das KAWA verfolgt dabei auch die Entwicklungen und Erfahrungen in anderen Kantonen und im Ausland. Positive Erfahrungen sind zu analysieren und in geeigneter Form auf den Kanton Bern zu übertragen.

Kostenlose Beratung und Strukturentwicklung:

Da eine Mehrheit der Vernehmlasser die Fortführung der Beratung der Waldbesitzer als kostenlose Leistung des Staates fordert, sind folgende Fragen zu klären:

o Kann die Fortführung einer kostenlosen Beratung als Gratisleistung des Staates mit dem Ziel der Entwicklung zukunftstauglicher Bewirtschaftungsstrukturen der Waldwirtschaft in Einklang gebracht werden? Welche Wirkung hat die kostenlose Beratung auf die Entwicklung der Bewirtschaftungsstrukturen?

o Welches sind die Vor- und Nachteile der personellen Trennung von Hoheits- und Bewirtschaftungsfunktionen im Forstdienst?

o Wie müsste ein Übergang zur kostenpflichtigen Beratung gestaltet werden?

o Ist die Fortführung der Beratung als kostenlose Leistung des Staates eine geeignete Abgeltung für erhöhte Standards in der Waldbewirtschaftung?

Frage 2:

Die Volkswirtschaftsdirektion hat das Amt für Wald mit der Umsetzung des Organisationsentscheides SIRIUS 10 (Restrukturierung der Staatsforstbetriebe im Rahmen von SAR) beauftragt. Die vom Amt für Wald eingesetzte Projektorganisation hat inzwischen die Verfahren zur Überführung der alten in die neue Organisation bestimmt.

Ende Oktober 2003 wurden die Försterstellen des künftigen Staatsforstbetriebs intern ausgeschrieben. Es konnten sich grundsätzlich alle Staatsförster um eine Stelle im neuen Staatsforstbetrieb bewerben. Die Auswahl der Förster für den Staatsforstbetrieb konnte anfangs Dezember 2003 abgeschlossen werden. Die Entscheide wurden allen Bewerbern schriftlich eröffnet.

Im Januar 2004 ist das Projekt mit der Ausschreibung der Stellen für das Personal der Waldpflege in eine weitere, entscheidende Phase gegangen. Insgesamt 117 Mitarbeiter des Staatsforstbetriebs (Forstwart-Vorarbeiter, Forstwarte und Waldarbeiter inkl.

Pflanzgarten) sind in das Verfahren einbezogen. Sie belegen heute in Summe ca. 85 Vollzeitstellen; der Sollbestand im künftigen Staatsforstbetrieb beträgt gemäss Stellenplan noch 65 Stellen. Somit sind noch ca. 20 Stellen abzubauen. Daraus wird ersichtlich, dass bereits ein beachtlicher Teil des Stellenabbaus aufgrund ordentlicher Austritte und natürlicher Fluktuationen vollzogen werden konnte. Die Besetzung der Stellen im Staatsforstbetrieb erfolgt aufgrund eines einfachen Bewerbungsverfahrens und individueller Gespräche bis Mitte März 2004. Der Entscheid wird jedem Mitarbeiter schriftlich eröffnet.

(4)

4

Mitarbeitende, deren Stelle aufgehoben wird, werden anschliessend unter Mitwirkung der Fachstellen des Personalamts und des beco über die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Stellenaufhebungsverfahrens informiert und danach individuell betreut. Das Arbeitsverhältnis kann seitens des Kantons frühestens 12 Monate nach Eröffnung der Stellenaufhebung aufgelöst werden. Der Stellenabbau ist bis Ende 2006 zu vollziehen.

Davon ausgenommen sind Mitarbeiter, die in den Jahren 2007 und 2008 ordentlich pensioniert werden.

Alle Mitarbeitenden des Amtes für Wald werden periodisch über den Stand der Umsetzung SIRIUS 10 informiert (SIRIUS info).

Frage 3:

Die verwaltungsinterne Vermittlung von Mitarbeitenden, deren Stellen aufgehoben werden, steht im Vordergrund. Die zentrale Personalvermittlungsstelle (ZPS) des Personalamts und die Fachstelle Arbeitsmarkt des beco sind in das Projekt Umsetzung SIRIUS 10 eingebunden.

Der Stellenabbau im Staatsforstbetrieb im Rahmen von SAR 02 (Produktgruppe Staatsforstbetrieb, SAR-Bericht vom 4. September 2002, S. 112 f.) beläuft sich auf 30 Vollzeitstellen. Die betroffenen 17 Lehrstellen werden bei Austritt der jetzigen Lehrlinge abgebaut. Vom Abbau der verbleibenden 13 Stellen sind insgesamt 18 Mitarbeiter betroffen. Für die meisten betroffenen Voll- und Teilzeitangestellten konnten Lösungen gefunden werden. Für zwei Mitarbeiter laufen die Vermittlungsbemühungen via ZPS bzw.

RAV noch weiter.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Beirat Obervieland leitet hieraus eine be- sondere politische Verantwortung für diese Schule ab, der sich auch die Senatorin für Bil- dung und die Senatorin für Finanzen

 HH-Antrag der Fraktion Die Linke „Bereitstellung von Mitteln für einen Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Findorff“ (Anlage 8): Zustimmung (einstimmige Beschlussfassung)

Einige sehen in der Erklärung von Bundesrat Leuenberger einen Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung der betroffenen Kantone, damit sich diese auflehnen und Front machen, so

a) Umfang der Prüfung der Bundesagentur beim zweiten Insolvenzereignis... Haftungsfragen bei Vorfinanzierung und Insolvenz­ geld... Insolvenzgeld als begünstigender Verwaltungs­

cc) Vor- und Nachteile der Einzahlung ins Gesellschaftsvermögen; Gestaltungsmöglichkeiten. Einbringung von Einzelpraxen in eine Gemeinschaftspraxis durch die Gründer

Fortbildungspunkte werden auf das Fortbildungszer- tifikat der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) grundsätzlich nur für die Teilnahme an von einer Ärztekammer

1.3.6 Seminare, die im Rahmen der Weiter- bildung besucht werden, sind, sofern für diese von einer Ärztekammer Fort- bildungspunkte vergeben werden, grundsätzlich auf

Das zu- nehmende Interesse an ei- nem Universitätsstudium in Italien (vor allem auch für das Fach Medizin) hat das Centro Culturale „Italkon- takt" veranlaßt, eine