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Archiv "Wissen" (14.10.2005)

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ringe Ambitionen an einem regelmäßi- gen Austausch mit ihren europäischen Amtskolleginnen und -kollegen erken- nen lassen, wenngleich sie sich rühmt, mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die rechtliche Grundlage dafür geschaf- fen zu haben, dass sich Versicherte seit Januar vergangenen Jahres grundsätz- lich auch im europäischen Ausland zu- lasten ihrer Krankenkasse behandeln lassen können.

Fortschreitende Dynamik im EU-Gesundheitsmarkt

Auch die gesundheitspolitische Spre- cherin der CDU/CSU-Fraktion, Annet- te Widmann-Mauz, kann sich angesichts der Tatsache, dass sich die sozialen Si- cherungssysteme der EU-Länder nur schwer miteinander vergleichen lassen, nicht so recht mit der OMK anfreun- den. Hinter dieser Zurückhaltung steckt natürlich auch die Angst, dass die EU-Kommission alles versucht, um das Subsidiaritätsprinzip schleichend aus- zuhöhlen. Bislang sieht es zudem ganz danach aus, dass auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die fortschreiten- de Dynamik im europäischen Gesund- heits- und Arzneimittelmarkt eher för- dern denn bremsen will. Bei entspre- chenden Fragestellungen beriefen sich die Luxemburger Richter in der Ver- gangenheit jedenfalls grundsätzlich auf die Freiheit von Waren, Personen und Dienstleistungen im europäischen Bin- nenmarkt.

Wegweisend für diese Tendenz in der europäischen Rechtsprechung ist das so genannte Kohll-Decker-Urteil vom 28.

April 1998. Der EuGH hatte damals den Grundstein dafür gelegt, ambulante Heilbehandlung im EU-Ausland zula- sten der Krankenkassen vornehmen las- sen zu können, und dies auch in mehre- ren Folgeurteilen bestätigt. Zwar haben die Richter dabei stets die Zuständig- keit der Mitgliedstaaten für ihre Ge- sundheitssysteme betont. Dennoch ist der Einfluss der Rechtssetzung der obersten europäischen Richter auf die Gestaltung der nationalen Gesundheits- politik nicht zu unterschätzen. Schließ- lich haben Kohll-Decker und die Folge- urteile zu der Änderung im Sozialge- setzbuch V geführt. Petra Spielberg

T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 41⏐⏐14. Oktober 2005 AA2773

W

enn er tatsächlich so oft existent wäre, wie er zitiert wird, bräuchten wir uns keine Sorgen um den Ärztemangel zu machen: der Halbgott in Weiß.Als Sinnbild des selbstverliebten, souverän über das Schicksal ge- bietenden Arztes hat er jedoch ausgedient. In der Ära der allseits verfügbaren In- formation, im Zeitalter des Internets und EbM praktizieren wir eine transparen- te, allseits durchsichtige Medizin auf Augenhöhe mit dem mündigen Patienten;

allzeit bereit, sämtliche Details unseres ärztlichen Tuns durchleuchten zu lassen.

Ein Patient wünscht aus Sorge um eine koronare Herzerkrankung (KHK) ein Belastungs-EKG. So einfach geht das aber nicht, eine solche Frage muss epide- miologische und klinische Daten berücksichtigen. „Heißt das, dass ich die Bela- stung nicht machen brauche, wenn ich keine Beschwerden habe?“ So kann man das überhaupt nicht sagen. Fehlende Beschwerden sprechen nicht gegen eine schwere KHK, die mittels Belastungs-EKG entdeckt werden kann. Es geht schließlich um eine Erkrankung, die bekanntermaßen das Leben drastisch ver- kürzen kann, da sollte man sichergehen. „Du meine Güte! Dann mache ich doch besser jeden Monat ein Belastungs-EKG bei Ihnen!“ Um Gottes willen! Das wä- re nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen das Notwendige und Zweckmäßige, lei- der ist diese Untersuchung auch nicht geeignet, einen definitiven Ausschluss die- ser Erkrankung zu führen. „Na gut, wenn die EKGs nicht so gut sind oder ihr

Budget ausbelasten, dann überweisen Sie mich doch zum Nuklearmediziner, die können doch auch die Durchblutung am Herzen messen!“ Damit ist aber auch kein definitiver Ausschluss einer KHK zu führen, die Signifikanz und Spezi- fität . . . „Sollte man nicht sicherheitshalber gleich einen Herzkatheter machen?“

Ich bin entrüstet. Bei einem asymptomatischen Patienten besteht kaum eine rechtfertigende Indikation, eine invasive Diagnostik zu veranlassen. „Verstan- den, dann kommt der Katheter also für mich gar nicht infrage?“ So habe ich das natürlich nicht gesagt. Im Fall einer prognostisch belasteten 3-Gefäß-Erkrankung oder Hauptstammstenose würde man auch bei fehlender korrelierender Sym- ptomatik . . ., mein Gegenüber zeigt Nerven. „Herr Doktor, Sie mit Ihrem Fach- wissen machen alles so kompliziert,ich weiß gar nicht mehr,was ich machen soll!“

Das ist aber ganz schlecht, weil er ein über 20-prozentiges Risiko hat, einen trans- muralen Myokardinfarkt zu erleiden, der mit dem Risiko tödlicher ventrikulärer Arrhythmien behaftet ist . . . „Aber wenn ich einen Infarkt kriege, wissen Sie we- nigstens, wo Sie mit mir dran sind!“ Keinesfalls, schließlich könnte ich immer noch keine definitive Aussage darüber treffen, inwieweit die medikamentöse In- tervention erhöhter LDL-Spiegel mit einem tatsächlichen prognostischen Ge- winn . . ., mein Gegenüber ist am Ende. „Ich kapituliere und höre auf zu rauchen;

und wir machen ein Belastungs-EKG“, und murmelt beim Hinausgehen: „Früher hat mir mein Doktor immer gesagt, wo es langgeht, aber heute muss man sich so komische Sachen anhören, die kein Mensch versteht . . . ich will meinen alten Doktor wiederhaben . . .“ DAS könnte ihm so passen. Wenn der mündige Patient mitreden will, muss er auch mitleiden. Nämlich mit mir. Schließlich muss ich so viele Fachzeitschriften lesen; wöchentlich mehrere Ki- lometer Texte durchforsten, die sich lesen wie Stacheldraht auf der Hornhaut . . ., und die Halbgötter in Weiß, die sich einfach nur mit den Patienten beschäftigten, die haben wir doch ausgemustert, nicht wahr? Dr. med. Thomas Böhmeke

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