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Archiv "Nein und nochmals nein zu diesem GOÄ-Entwurf" (03.09.1982)

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DEUTSCHES

ÄR ZTEBLATT

Ärztliche IV itteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Nein und

nochmals nein zu diesem

GOÄ-Entwurf

Wird der Bundesrat, der frü- hestens am 8. Oktober zu- sammentreten dürfte, den In- tentionen des Bundesarbeits- ministeriums und des Verban- des der privaten Krankenver- sicherung (PKV-Verband) fol- gen und dem Regierungsent- wurf einer neuen Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (HÄ) zustimmen? Die Är zte- schaft erwartet auch im Inter- esse aller privat versicherten Patienten Ablehnung, sach- verständige Korrektur und ge- duldige Verbesserung.

Die Privatversicherten und alle Gruppen der Ärzteschaft in Praxis und Klinik sollten ganz klar erkennen, welche Auswirkungen der von der Bundesregierung geplante Erlaß einer vom Bundesar- beitsministerium entworfenen neuen Amtlichen Gebührenord- nung für Ärzte (GOÄ) auf das künftige Verhältnis zwischen den Patienten und ihren behandelnden Ärzten haben würde: Die Gesamttendenz und wesentliche Einzelheiten dieser Gebühren- ordnung würden eine von der Ärzteschaft wie von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnte gesellschaftspolitische Weichen- stellung ganz eindeutig in Richtung nivellierter Einheitsversiche-

rung bewirken.

Eine Festlegung von „Begründungsschwellen" in der Gebühren- bemessung führt zu Richtgebühren und programmiert den Weg zu Einheitsgebühren. Die teilweise willkürliche Zuordnung von Leistungen, die hohen ärztlichen Sachverstand erfordern, zu den

„technischen" mit minderen Multiplikatoren, die zu erwartenden massiven Einbrüche und Verwerfungen bei den Privateinkünften fast aller Arztgruppen, die Bürokratisierung und Reglementie- rung durch die neue Gebührenordnung würden tief in die freibe- rufliche ärztliche Tätigkeit und in die Beziehungen zwischen Arzt und Privatpatient eingreifen. Über die Absicht des Entwurfs ist daher nur ein Urteil möglich: Privatpatienten sind offenbar uner- wünscht .

Die sachlichen Gründe für diese Beurteilung trugen der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, der Vorsitzende des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte, Professor Dr. Dr.

Hermann Hoffmann, und der Vorsitzende des Ausschusses

„Gebührenordnung" und Vizepräsident der Bundesärztekam- mer, Dr. Gustav Osterwald, den Repräsentanten der öffentlichen Meinung bei einem Pressegespräch am 16. August 1982 in Bonn vor. Das ungewöhnlich umfangreiche Echo in Tageszeitungen, Rundfunk und Fernsehen läßt erkennen, daß es den Sprechern der Bundesärztekammer gelungen ist, das Interesse der Öffent- lichkeit an dieser für die künftige Entwicklung der Krankenversi- cherung in der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Frage zu wecken und sich — wie die im wesentlichen korrekte Bericht-

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 35 vom 3. September 1982 17

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Die Information:

Bericht und Meinung Nein zum GOÄ-Entwurf

erstattung beweist — auch in kom- plizierten Einzelheiten verständ- lich zu machen.

Karsten Vilmar verhehlte vor den Bonner Journalisten nicht die tief- gehende Enttäuschung darüber, was die Bundesregierung aus der ihr im § 11 der Bundesärzteord- nung erteilten Ermächtigung zum Erlaß einer Amtlichen Gebühren- ordnung für Ärzte mit Mindest- und Höchstsätzen gemacht hat.

Schon in der Regierungserklärung von 1976 angekündigt, war es im Oktober 1981 endlich soweit, in einer internen Anhörung im Bun- desarbeitsministerium über einen ersten Entwurf zu sprechen. Ihm lag der einheitliche Bewertungs- maßstab für Kassenärzte zugrun-

Hermann Hoffmann:

„Die Abgrenzung ,ärztlicher' Lei- stungen von sogenannten ‚techni- schen' ist teilweise ziemlich will- kürlich. Es befinden sich unter den ,technischen' zahlreiche, die hohen ärztlichen Sachverstand erfordern.

— Es spricht für die Unverantwort- lichkeit des Arbeitsministeriums, daß es manuelles Tätigwerden be- zahlen will, aber den ärztlichen Sachverstand nicht"

de, ergänzt um die großen statio- nären Leistungen und die Patholo- gie. Vorgetragene detaillierte Be- denken, auch gegen den Entwurf der Allgemeinen Bestimmungen der Gebührenordnung, sollten in

Karsten Vilmar:

„Der PKV-Verband sieht nicht (oder will nicht sehen), daß mit diesem GOA-Entwurf die Grundlage frei- heitlicher Ordnung in Pluralität verlassen worden ist. Durch den, Bundesrat sind dringend Verände- rungen erforderlich"

Fotos (3) von der Bonner Pressekon- ferenz der Bundesärztekammer:

Darchinger

die weiteren Überlegungen einbe- zogen werden, lautete das Ver- sprechen.

Im Frühjahr 1982 fand noch ein- mal ein detailliertes Gespräch mit Ehrenberg statt, der indes bald da- nach zurücktrat. Der neue Arbeits- minister, Westphal, sah sich nicht in der Lage, vor der Kabinettsent- scheidung mit der Ärzteschaft über den Entwurf seines Hauses zu sprechen. Schlimmer noch:

Das vom Bundesarbeitsministe- rium vorgesehene Leistungsver- zeichnis wurde den Betroffenen sogar erst nach der Kabinettsent- scheidung zugestellt, so daß sach- liche Gegenvorstellungen der Ärz- teschaft zu diesem Leistungsver- zeichnis überhaupt erst jetzt vor den anstehenden Beratungen des Bundesrates vorgebracht werden können: Von dessen Entschei- dung hängt es ab, ob der Regie- rungsentwurf etwa unverändert Rechtskraft erlangt oder aber ver- worfen, zumindest wesentlich ver- bessert wird (was mit einiger Ge- duld möglich sein müßte).

Was sollte im einzelnen verändert werden? Erscheint schon der Ge-

bührenrahmen als zu eng (be- kanntlich soll der Multiplikations- faktor höchstens noch 3,5 und für „technische" Leistungen nur noch 2,5 betragen), so machen die „Begründungsschwellen" des 2,3fachen bzw. 1,8fachen Mindest- satzes (sogenannte Mittelwerte, zu deren Überschreitung jeweils eine schriftliche Begründung gegeben werden soll) solchen Gebühren- rahmen geradezu illusorisch. Die- ser Trend zur Richtgebühr, zur Einheitsgebühr wird noch da- durch verstärkt, daß die Begrün- dungsschwelle des 1,8fachen für die sogenannten „technischen"

Leistungen kaum mehr überschrit- ten werden kann, weil selbst die Schwere der Erkrankung künftig nicht mehr als Begründung gelten soll.

Wie stark der GOA-Entwurf dieser Bundesregierung auf Nivellierung zielt, geht auch daraus hervor, daß in die künftige amtliche Gebüh-

Gustav Osterwald:

„Es sind zwei Paar Stiefel: Das eine ist die Berechtigung, eine amtliche Gebührentaxe zu erstellen, das an- dere, eine Regelung für die Beam- ten-Beihilfe zu finden. — Die priva- ten Krankenversicherer hätten die Anbindung der Erstattungssätze an die Gebühren mit ihren Versicher- ten regeln müssen, genau wie der Staat die Anbindung in seinen Bei- hilfe-Ordnungen regeln muß"

18 Heft 35 vom 3. September 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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„Gemeinsam werden wir es schon schaffen, dem Doktor die Privatpraxis zu vernageln ...” Karikatur: J. Partykiewicz

rentaxe etliche Bestimmungen eingebaut wurden, die dort gar nichts zu suchen haben, nämlich in der sozialen Krankenversiche- rung vertraglich ausgehandelte Abrechnungs- und „Wirtschaft- lichkeits"-Bestimmungen.

Und schließlich: Das Bundesar- beitsministerium hielt auch die Zu- sicherung der Kosten-Neutralität nicht ein! Während die neue Ge- bührenordnung angeblich die Ein- kommensverhältnisse der Ärzte nicht verschieben sollte, weder nach oben noch nach unten, zielt das Bundesarbeitsministerium bei Anwendung der neuen Gebühren- ordnung — nach seinen eigenen Schätzungen — auf eine Umsatzre- duzierung von zehn bis elf Prozent bei den Privathonoraren. Dieser Einkommenseinbruch wäre aber wesentlich stärker zu erwarten, bei einzelnen Fachgruppen bis zu fast 30 Prozent in der ambulanten und bis zu fast 40 Prozent in der stationären privatärztlichen Ver- sorgung!

Auch die bei Anwendung der neu- en Amtlichen Gebührenordnung zu erwartenden Einkommensver- werfungen kann die Ärzteschaft nicht hinnehmen. Wie Prof. Her- mann Hoffmann unterstrich, geht

es dabei gar nicht um einen vor- geblich „gerechten" Beitrag der Ärzteschaft zur Kostendämpfung, sondern um die unvertretbare Willkür, eine Arztgruppe etwa mit zehn Prozent plus und eine andere mit vierzig Prozent minus zu be- denken.

Weder die Bundesärztekammer noch der Verband der leitenden Krankenhausärzte vertritt jene Ärzte, „die sich für Karajan hal- ten" und stets nur den Höchstsatz berechnet haben, der jetzt für alle so empfindlich beschnitten wer- den soll. Aber Prof. Hoffmann da- zu: Wir sind für Ordnung im Ge- bührenwesen und deshalb gegen die Verwerfungen.

Nur zum Beispiel: Was würden Journalisten dazu sagen, wenn willkürlich etwa die Honorare für Sportjournalisten um zehn Pro- zent erhöht und die für Wirt- schaftsjournalisten um vierzig Prozent vermindert würden?

Zwar wären die einzelnen Arzt- gruppen von der Minderung der Einkünfte unterschiedlich betrof- fen, aber die Ablehnung ist ein- hellig, wie Dr. Gustav Osterwald hervorhob, weil allein diesem Ge- bührenordnungsentwurf den Ver-

such erblicken, durch Überschrei- tung der Ermächtigungsgrundla- ge, die die Bundesärzteordnung der Bundesregierung gegeben hat, eine folgenreiche gesellschaftliche Weichenstellung vorzunehmen.

Nun ist zwar nicht zu erwarten, daß die Mehrheit des Bundesrates eine solche gesellschaftspoliti- sche Tendenz unterstützen würde.

Aber es mag für manche Länder- politiker dennoch verführerisch sein, von den geplanten Gebüh- renrestriktionen zu profitieren und an den Beihilfezahlungen für die Beamten zu sparen. Aber, so Dr.

Osterwald: die Ermächtigung, ei- ne amtliche Gebührentaxe zu er- stellen, ist etwas anderes als die Berechtigung (oder die Notwen- digkeit), neue Regelungen für die Beamtenbeihilfe zu finden. Letzte- res kann gesondert in den Bei- hilfe-Ordnungen des Staates ge- schehen.

Die Ärzteschaft hofft jedenfalls, daß der Bundesrat mit Sachver- stand das politische Werk des Bundesarbeitsministeriums korri- gieren und den Entwurf überhaupt erst zu einer praktikablen Rechts- verordnung verbessern wird, die den Namen „Amtliche Gebühren- ordnung" verdient. DÄ

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 35 vom 3. September 1982 19

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