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Nur der Wandel ist beständig – Restrukturierung ist immer

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Nur der Wandel ist beständig – Restrukturierung ist immer

Birgit Köper

Der Begriff „Restrukturierung“ wird weit verwandt und bezeichnet als Oberbegriff alle Formen von Veränderungsprozessen in Organisationen, bei der bestehende Strukturen und Routinen in Frage gestellt und durch Interventionen verändern werden. Eine Standarddefinition gibt es allerdings nicht. Neue strategische Ausrichtungen, neue Technologien, Dienstleistungen und Ge­

schäftsfelder oder auch krisenhafte Situationen erfordern – so die Argumentation – organisationale Anpassungen, die sowohl gezielt geplant oder auch als kurzfristige Reaktion auf Veränderungen am Markt umgesetzt werden.

Typische Formen von Restrukturierung betreffen die Aufbau- und/oder Ablauforganisation wie Standortverlagerungen, Abwande­

rungen, Ausgliederung von einzelnen Funktionseinheiten, Konkurs/Betriebsstilllegungen, Fusionen/Firmenübernahmen sowie interne Restrukturierungen.

Restrukturierungen werden in der Regel durch Krisen ausgelöst – durch Strategiekrisen, Erfolgskrisen oder Liquiditätskrisen.

Zwischen diesen Krisen besteht insofern ein Zusammenhang, als sich im Verlauf der Krisenentwicklung der Handlungsbe­

darf erhöht und der Handlungsspielraum abnimmt. Ist im Fal­

le der strategischen Krise noch hinreichend Zeit zur Planung und frühzeitigen Einbeziehung etwa der Arbeitnehmervertreter (und damit auch der Beschäftigten), so nehmen diese Spielräu­

me im Zeitverlauf ab. Im Falle der Liquiditätskrise sind dann letztlich die Handlungsoptionen sehr eingeschränkt.

Zu den externen Ursachen für die Krisen gehören Marktver­

änderungen, Änderungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen1 oder – wie in jüngerer Vergangenheit – Finanzkrisen.

In der Regel zielen die Maßnahmen, die aus den Krisen abge­

leitet werden, auf die Verringerung von Kosten, um die Produk­

tivität zu steigern. Sie sind in aller Regel mit der Reduzierung von Personalkosten durch betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge, Fluktuation, Verrentungen, Nicht-Verlän­

gerung befristeter Arbeitsverträge oder Sanierungsverträge ver­

bunden. Der Aspekt der Personalfreisetzung ist derjenige, der im Zusammenhang mit Restrukturierung am stärksten von der Politik und in den Medien wahrgenommen beziehungsweise diskutiert wird. Die potenziellen Auswirkungen auf die Mitar­

beiter – etwa in Hinblick auf deren Gesundheit – stellen eher ein randständiges Thema dar.

Diskussion auf EU-Ebene

Die EU-Strategie 2020 betont die Notwendigkeit von Wachs­

tum und Innovation im Hinblick darauf, Europa in den globali­

sierten Märkten wettbewerbsfähig zu halten. Beschäftigung ist eines der fünf formulierten prioritären Ziele. Die formulierten Prioritäten „intelligentes“ und „integratives Wachstum“ (EU, Mit­

teilungen der Kommission/Europa 2020, Brüssel, 2010) setzen Wissen, Innovation und hohe Beschäftigungsfähigkeit voraus.

Das am 17. Januar 2012 von der EU-Kommission veröffent­

lichte Grünbuch „Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen“ war darum ein gegenwärtiger Ankerpunkt für die Diskussion, wie Restrukturierung in diese Wachstumsstrategie einzuordnen ist. Der Fokus des Grünbuchs ist die Frage, wie der europäi­

sche Wirtschaftsraum so flexibel gestaltet werden kann, dass er den Herausforderungen des globalisierten Wettbewerbs stand hält. Das Grünbuch betont die kurzzyklische Dynamik der globalisierten Wirtschaft, den Druck auf Europa durch die Konkurrenz von Schwellenländern und den daraus resultieren­

den Innovations- und Anpassungsdruck auf die Unternehmen.

Es resümiert, dass in Europa Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, die eine flexible und reibungslose Anpassung der Betriebe und Volkswirtschaften auf die globalisierten Wett­

bewerbsbedingungen ermöglichen. Diese Bedingungen sind, so betont das Papier eine gute Planung und Vorbereitung so­

wie das sorgfältige Management des Veränderungsprozesses.

1 Insbesondere die Zunahme von Restrukturierungen im öffentlichen Dienst steht im Zusammenhang mit rechtlichen und politischen Veränderungen.

Service-Telefon 0231 9071-2071

Fax 0231 9071-2070

info-zentrum@baua.bund.de www.baua.de

www.baua.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1

(2)

Gesetzlicher Rahmen in Deutschland

In Bezug auf die Gestaltung von Restrukturierung und die Be­

teiligung der Mitarbeiter beziehungsweise der Betriebs- und Personalräte bestehen grundsätzlich weitreichende Möglich­

keiten auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes bezie­

hungsweise des Personalvertretungsgesetzes.

Beispiele hierfür sind:

• Die zwingende Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderungen der Arbeitszeit und Lohngestaltung (§ 87 BetrVG)

• Unterrichtungsrecht des Betriebsrats über Personal- planung sowie das Recht des Betriebsrats, dem Ar­

beitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung zu machen (§§ 92, 92a BetrVG)

• Zustimmungserfordernis des Betriebsrats bei Ein- stellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierun­

gen (§ 99 BetrVG) und Anhörungsrecht des Betriebs­

rats über geplante Betriebsveränderungen (§ 111 BetrVG)

• Abschluss eines Interessensausgleichs/Sozialplans (§§ 112, 113 BetrVG)

wie etwa allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit und Erschöpfung, Nervosität und Reizbarkeit oder Schlafstörungen.

„Kochrezeptartige“ Konzepte für den Umgang mit Restruktu­

rierung liegen nicht vor und sind wahrscheinlich aufgrund der Unterschiede der einzelnen Restrukturierungsmaßnahmen, der Unternehmens-, Branchen und Wettbewerbssituation auch nicht möglich oder sinnvoll. Wichtig wäre es jedoch, Schlüs­

selgruppen neben der Unternehmensleitung wie etwa das mittlere Management und auch die Personalvertreter für die möglichen Auswirkungen der Veränderungsmaßnahmen zu sensibilisieren und auf ihre Rolle und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Begleitung der Restrukturierung vorzubereiten.

Vorhandene Empfehlungen zur Prozessgestaltung beziehen sich auf die transparente, faire und partizipative Durchführung der Restrukturierungsmaßnahmen. Das EU-geförderte Projekt

„Health in Restructuring/HIRES“ hat auf Grundlage von ver­

schiedenen (Fall-) Studien Empfehlungen zum Umgang mit Restrukturierung formuliert. Die nachfolgende Abbildung fasst die HIRES-Empfehlungen zusammen:

Unterstzung Antizipation

& strategische Ausrichtung = Ereignisse

Hinzu kommen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, des Teilzeit und Befristungsgesetzes und die gesetzliche Ver­

pflichtung des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung nach

Fairness Transparenz Was effektive Organisationen tun, bevor = HIRES- es zu Restrukturierungen kommt. Empfehlungen

- Training zum Veränderungsmanagement einschließlich gesundheitlicher Auswirkung - Entwicklungsangebote für Arbeitnehmer, die

über Berufsausbildung hinausgehen - Strategisches Konzept für betriebliche

Gesundheitsförderung einschließlich einem präventiven Ansatz und der Bedeutung von Stress

§ 5 Arbeitsschutzgesetz, die eine Gefährdungsbeurteilung der potenziellen Folgen von Restrukturierungen beinhalten könnte.

Trotz dieser gesetzlichen Möglichkeiten beklagen Vertreter von Gewerkschaften und Betriebsräte häufig, dass die Seite der Beschäftigten in Planung und Durchführung von Restrukturie­

rungsmaßnahmen zu spät oder gar nicht einbezogen werde.

Was können Unternehmen tun?

Verschiedene internationale Studien und auch die BiBB/BAuA- Befragung (2006) zeigen, dass Beschäftigte in reorganisierten Betrieben/Organisationen deutlich mehr über Arbeitsverdich­

tung, Stress und der quantitativen wie qualitativen Steigerung von Anforderungen berichten. Je mehr Veränderungen in einer Organisation stattfinden, umso stärker schätzen die Beschäf­

tigten die Bedeutung von Stress und Arbeitsdruck sowie erhöh­

te Anforderungen (quantitativ wie qualitativ) ein. Das kann sich mittel- bis langfristig auch auf die Gesundheit der Beschäftig­

ten auswirken. So ist in Deutschland die subjektiv eingeschätz­

te Gesundheit in reorganisierten Organisationen schlechter als in anderen und zwar umso schlechter, je mehr Veränderungen die Beschäftigten unterliegen. Gesundheitliche Beschwerden, die im Zusammenhang mit psychischen Belastungen stehen,

Kommunikationsplan Auslösendes Ereignis

für Restrukturierung

Risikobeurteilung

Gesetzliche Auflage der EU und entscheidender Schritt bei der Planung der Veränderung

Auswahl

Unterstützung

Monitoring und Evaluierung Konsultation / Sozialer Dialog Training und Unterstützung für mittlere Führungskfte

Beratung für die Betroffenen

Ankündigung, dass es zur Restrukturierung

kommen wird

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer dies von ihrem Arbeit­

geber erfahren

Fair Fair Kompensation

Überlebende Umsetzung

Outplacement

Anerkennung der Arbeitsverdichtung Planung

2

www.baua.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesanstalt für Arbeitsschutz

und Arbeitsmedizin Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund

Quelle: www.baua.de/dok/3560176 Stand: Januar 2013

Service-Telefon 0231 9071-2071

Fax 0231 9071-2070

info-zentrum@baua.bund.de www.baua.de

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