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Archiv "Rhinochirurgie abrechnen – wie geht das? (II)" (29.01.2010)

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A 162 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 4

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29. Januar 2010 Dass mindestens zwei Fachge-

biete aus dem Spektrum Neurolo- gie/Psychiatrie/Psychosomatik un- ter den Top Ten vertreten sind, hat schon Tradition. Im letzten Jahr tauschten lediglich die Psychiatrie und die Psychosomatische Medizin die Plätze. Keine Veränderung gab es hingegen beim Fachgebiet Frau- enheilkunde und Geburtshilfe.

Sinkende Ausschreibungszahlen bedeuten nicht automatisch, dass der Bedarf an Fachärzten kleiner wurde.

Zuweilen ist eine (vorübergehende) Zurückhaltung bei der Schaltung von Stellenanzeigen auch eine Reaktion auf die zuvor gemachte Erfahrung, dass die Zahl der eingehenden Be- werbungen sukzessive gesunken ist.

Dies dürfte auch ein Grund dafür

sein, dass die Zahl der Ausschrei- bungen ab der Jahresmitte um rund 17 Prozent gesunken ist, gegenüber moderaten 3,6 Prozent im ersten Halbjahr.

Insgesamt verlief die Entwick- lung auf dem ärztlichen Stellen- markt im Jahr 2009 in den einzel- nen Tätigkeitsfeldern unterschied- lich. Während sich bei den Akut- krankenhäusern die Anzahl der Stellenausschreibungen um zehn Pro- zent verringert hat, gab es bei den Rehabilitationskliniken ein Minus von 23 Prozent. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens schrieben dagegen etwas mehr Stel- len aus als im Vorjahr. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass sie bei der Personalgewinnung wenig Möglichkeiten haben, andere Such- wege zu nutzen (wie die Einschal- tung von Personaldienstleistern).

Nahezu konstant blieb die Zahl der Anzeigen der Medizinischen Diens- te der Krankenversicherungen und der Medizinischen Versorgungs-

zentren. ■

Dr. Wolfgang Martin E-Mail: mainmedico@t-online.de

Die Gebührenpositionen für die Abbildung der Leistungen der Nasenchirurgie sind in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überwiegend im Abschnitt J. Hals-Nasen-Oh- ren-Heilkunde aufgeführt. Darüberhinaus er- folgt bei der Inrechnungstellung einzelner ope- rativer Maßnahmen vielfach auch ein Rückgriff auf Leistungen anderer Kapitel der GOÄ, zum Beispiel auf das Kapitel V. Knochenchirurgie.

Wie bereits unter dieser Rubrik erläutert, ist bei der Abrechnung der Rhinochirurgie häufig strittig, welche operativen Maßnahmen neben einer Operation am Nasenseptum nach Nr.

1447 GOÄ „Plastische Korrektur am Nasen- septum und an den Weichteilen zur funktionel- len Wiederherstellung der Nasenatmung …“

bzw. Nr. 1448 GOÄ „… und am knöchernen Nasengerüst …“ zusätzlich berechnungsfähig sind. Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärzte- kammer, in dem als stimmberechtigte Mitglie- der neben der Bundesärztekammer das Bun- desministerium für Gesundheit, das Bundesmi-

nisterium des Innern (für die Beihilfe) und der Verband für private Krankenversicherung e.V.

vertreten sind, hat im Jahr 2004 zu der Frage der gesonderten Berechnungsfähigkeit be- stimmter Leistungen, die im Rahmen rhinochir- urgischer Eingriffe anfallen können, unter an- derem auch nachstehende Beschlüsse gefasst (DÄ, Heft 25, vom 15. Juni 2004):

Die Knochenzerbrechung zur Begradigung der Restseptumanteile ist mit der Berechnung der Nrn. 1447 oder 1448 GOÄ abgegolten und kann nicht als selbstständige Leistung, z. B. nach Nr.

2267 GOÄ „Knochenzerbrechung“ (analog), ne- ben den genannten Nummern berechnet werden.

Die „Ausstopfung der Nase …“ nach Nr.

1425 GOÄ oder Nr. 1426 GOÄ kann ebenfalls nicht neben den Nrn. 1447 oder 1448 GOÄ berechnet werden. Als operationsabschließen- de Wundversorgung ist die Tamponade der Na- se mit der Berechnung der Gebühr für den operativen Eingriff abgegolten.

Für die postoperative Entfernung von Tam- ponaden nach Nasen- und/oder Nasenneben-

höhlen-Eingriffen ist Nr. 1427 GOÄ „Entfer- nung von Fremdkörpern aus dem Nasenin- nern, …“ analog berechnungsfähig. Dabei kann Nr. 1427 GOÄ analog gemäß Beschluss- fassung dieses Gremiums nur einmal berech- net werden, auch wenn aus beiden Nasen- haupthöhlen Tamponaden entfernt werden.

Die postoperative Entfernung von nasalen Schienen, Silikonfolien oder Splints ist mit der Nr. 1430 GOÄ „Operativer Eingriff an der Nase,

…“ analog berechnungsfähig. Allerdings kann Nr. 1430 GOÄ analog ebenfalls nur einmal be- rechnet werden, auch wenn Material aus bei- den Nasenhaupthöhlen entfernt werden muss.

Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärzte- kammer hat durch die Verabschiedung dieser Abrechnungsempfehlungen im Konsens mit den Kostenträgern einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, mehr Rechtssicherheit in den strittigen Fragen zur Abrechnung rhinochirurgi- scher Leistungen zu schaffen und Abrech- nungsauseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient zu vermeiden.

Dr. med. Tina Wiesener

GOÄ-RATGEBER

Rhinochirurgie abrechnen – wie geht das? (II)

Der Durchschnittswert der Fachgebiete insgesamt beträgt 16.

FACHARZTINDEX 2009

Gastroenterologie Gefäßchirurgie Visceralchirurgie Hämatologie/Onkologie Thoraxchirurgie Kinder- und Jugendpsychiatrie Angiologie Kinderchirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Psychiatrie und Psychotherapie

6,4 6,6

6,7 6,9

7,8 7,9

10,0 10,2

10,5 10,9

Der Facharztindex gibt an, wie viele Fachärzte rein rechne- risch auf ein Stellenangebot ent- fallen. Je niedriger der Wert ist, desto kleiner ist die Zahl der Be- werber auf eine Stelle.

S T A T U S

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