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Archiv "Gegenstandskataloge: Ein Instrument zur Spezifizierung des Prüfungsstoffs der schriftlichen Prüfungen" (22.11.2002)

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Academic year: 2022

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Medizinstudierenden grundsätzlich zu korrigieren und neu zu leiten. Die schriftlichen MC-Prüfungen hätten sich bisher als schwerwiegende Fehlentwick- lung erwiesen. Durch diese formalisierte und standardisierte Prüfungsart sei nicht nur die unmittelbare Leistungs- und Er- folgskontrolle durch die akademischen Lehrer verloren gegangen.Vielmehr hät- ten die Studierenden überwiegend nur riesige, in der Praxis kaum brauchbare Datenmengen und Fragensammlungen auswendig gelernt. Dabei seien das Ver- ständnis und das Erfassen von Zusam- menhängen sowie die Fähigkeit zur akti- ven Wissenswiedergabe außer Acht ge- blieben. Künftig seien die Hochschulen und Hochschullehrer mehr gefordert; sie müssten die durch die Approbationsord- nung eingeräumte Entscheidungsfrei- heit ausschöpfen. Sie hätten die Befug- nis, über Leistungskontrollen Einfluss auf das Lernverhalten der Studenten zu nehmen. Die Prüfungen seien aus der Sicht des MFT allerdings nur ein Gestal- tungselement, das den Hochschulen ein- geräumt wird. Die medizinischen Fakul- täten könnten künftig ihre Studienpläne inhaltlich und strukturell stärker als bis-

her selbst ausgestalten. Dies sei möglich geworden, weil ein Beispiel-Stunden- plan und die umfangreichen Lernzielka- taloge entfallen seien. Außerdem könn- ten die Fachkataloge und Querschnitts- bereiche an die medizinisch-wissen- schaftliche Entwicklung weitgehend au- tonom angepasst werden.

Kirchner stellte fest: „Die Betei- ligung der Fächer am Curriculum kann dabei nach inhaltlicher Relevanz und Leistungsfähigkeit der Fächer für die Lehre erfolgen. Zugleich können die medizinischen Fakultäten individuelle thematische Schwerpunkte festsetzen und ein besonderes Lehrprofil aus- prägen.“

Wettbewerb um Lehrressourcen

Gewünscht sei es, dass um die Lehr- ressourcen und die Zahl der Medizin- studenten zwischen den Fakultäten ge- worben wird. Sinkende Bewerberzah- len signalisierten, dass der Wettstreit um Medizinstudierende bald Realität werden könnte, so Kirchner.

Künftig wird die Kapazität für die Vorklinik personalbezogen nach den Lehrdeputaten und einem Curricula- Normwert bemessen, wohingegen die Kapazität für die klinische Ausbildung und Unterweisung patientenbezogen erfolgt. Die aktuellen Zulassungszahlen werden deshalb an den meisten Hoch- schulen durch kapazitätsrelevante Planstellen der Vorklinik bestimmt.

Die neue Approbationsordnung wird wesentliche Änderungen bewir- ken: Weil die entscheidenden Parame- ter für die Bemessung der Kapazität die Gruppengrößen bei der Patientenun- tersuchung und Patientendemonstrati- on sind, gewinnt ab 2003 eine patienten- bezogene und klinische Kapazitätsbe- messung Vorrang. Solche kapazitätsbe- stimmende klinische Kriterien wurden bislang noch nie einer verwaltungsge- richtlichen Prüfung unterzogen. Dies bringt Risiken und Unsicherheiten für die Zulassungszahlen nach der neuen Approbationsordnung mit sich. Exper- ten der Hochschulmedizin und das Bundesgesundheitsministerium gehen davon aus, dass infolge der neuen Ap- probationsordnung die Aufnahmeka- pazität und damit die Zahl der Studen- ten um rund zehn Prozent verringert wird.

Nach Darlegung von Kirchner müs- sen die medizinischen Fakultäten zur Vorbereitung und Umsetzung der Ap- probationsordnung folgende „Schular- beiten“ zügig in Angriff nehmen:

– Bis zum Frühjahr 2003 ist eine neue Studienordnung zu entwerfen und ein attraktives Curriculum zu gestalten.

– Eine komplexe Stundenplanorga- nisation mit den vorgegebenen Verzah- nungselementen ist zu entwickeln.

– Ab Wintersemester 2003/2004 sind für vier bis sechs Jahre überlappend zwei Ausbildungsgänge, und zwar nach der alten und der neuen Approba- tionsordnung, umzusetzen (siehe Text- kasten 1).

– Der zeitaufwendige, fächerübergrei- fende Unterricht und die eigenverant- wortlich durchzuführenden Universitäts- prüfungen müssen umgesetzt werden.

Außerdem sind Maßnahmen zu er- greifen, die den gesetzlich vorgesehenen Wegfall des AiP und eine damit einher- gehende Verringerung der Personalstär- ke ausgleichen. Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K

A

A3152 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 4722. November 2002

Die Kenntnis möglicher Prüfungsgegenstände ist Erfordernis jeglicher Prüfung, wie auch die interna- tionale Prüfungspraxis zeigt. Den rechtlichen Rah- men für die ärztlichen Prüfungen gibt die ÄAppO vor, innerhalb dieses Rahmens jedoch sind Spezifie- rungen erforderlich. In dieser Hinsicht bestehen zwischen schriftlichen Zentralprüfungen und münd- lichen Hochschulprüfungen keine Unterschiede. Bei den universitär durchgeführten Prüfungen besteht eine direkte Kontaktmöglichkeit zwischen Prüfern und Prüfungskandidaten. In der Regel verfügen die Kandidaten über direkte Mitteilungen des Prüfers hinsichtlich der Spezifizierung. Prüfungsgegenstän- de werden gewichtet, beziehungsweise sie können auf Erfahrungsberichte aus früheren Prüfungen zurückgreifen. Die Gegenstandskataloge des Insti- tuts für medizinische und pharmazeutische Prü- fungsfragen (IMPP), Mainz, erfüllen eine vergleich- bare Funktion für die schriftlichen Prüfungen: Sie stellen den Kandidaten Informationen über die Spe- zifikation der Prüfungsinhalte zur Verfügung.

Die Gegenstandskataloge werden von Experten- gruppen erarbeitet und mit den Fachvertretern an den Universitäten abgestimmt. Sie wurden in der Vergangenheit mehrfach überarbeitet und aktuali- siert. Dieses Prozedere führt zu einem fachlichen Konsens, der allerdings zwangsläufig breit ausfallen

muss, da in ihm die Schwerpunktsetzungen und Sichtweisen aller Ausbildungsstätten repräsentiert sind.

Die Gegenstandskataloge haben bisher starke definitorische Wirkung gehabt. Diese hat vor allem eine überregionale Harmonisierung des Prüfungs- stoffs bewirkt. Die Untergliederung hat dabei mög- licherweise auch zu einer unerwünschten Abgren- zung einzelner Fachgebiete geführt und interdiszi- plinäre Ansätze eingeschränkt. Vor allem aber be- einflussen die Gegenstandskataloge die Gestaltung der Lehrbücher: So fließt medizinisches Fachwissen der Hochschullehrer auf dem Weg über die Gegen- standskataloge wieder an die Universitäten. Für die Durchführung der Lehre werden Gegenstandskata- loge explizit heute kaum noch genutzt.

Die neue ÄAppO erfordert durch die Vorgabe fallbezogener Prüfungen, vor allem aber durch die verstärkte horizontale und vertikale Verzahnung und die Ausweisung von Querschnittsbereichen, Modifikationen im Konzept der Gegenstands- kataloge. Das IMPP erarbeitet dazu Lösungs- möglichkeiten, wie den Prüfungskandidaten auch in Zukunft die Prüfungsinhalte der zentralen schriftlichen Prüfungen verlässlich an die Hand gegeben werden können.

Prof. Dr. Jürgen Neuser, Direktor des IMPP, Mainz

Gegenstandskataloge: Ein Instrument zur Spezifizierung des Prüfungsstoffs der schriftlichen Prüfungen

Textkasten 2

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