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Archiv "Horror-Videos und andere Gefahren" (27.03.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

THEMEN DER ZEIT

M

enschen werden bei leben- digem Leib mit Kreissägen zerteilt oder wie Tiere aus- geweidet. Da bohrt sich ein Schlagbohrer in den Kopf einer schreienden Frau. Überall spritzt Blut. Diese und ähnlich grausame Szenen gehören zu den Charakte- ristika von Horror-Videos.

Warum Jugendliche versuchen, an diese Kassetten heranzukom- men, und warum sie diese Filme sehen wollen, mögen Psycholo- gen untersuchen. Für die verant- wortlichen Politiker jedoch ist nur die Tatsache relevant, daß der Jugendschutz in Videotheken nicht funktioniert. Briefe von be- sorgten Eltern und Lehrern be- weisen das eindrucksvoll.

Bisher haben die Videotheken ge- sonderte Abteilungen, in denen sie Horror-Videos und harte Por- nofilme anbieten. Aber oft sind Vorhänge oder Schiebetüren nicht einmal geschlossen. So wie im Kino bei Filmen mit dem Frei- gabe-Alter 16 oder 18 Jahre oft beide Augen zugedrückt werden, muß die Praxis in den Videothe- ken bisher auch funktioniert ha- ben. Das Abspielen dieser Kasset- ten ist für die Kinder relativ pro- blemlos, weil in vielen Familien beide Elternteile arbeiten und die Heranwachsenden bis in die Abendstunden sich selbst über- lassen sind.

Das neue Jugendschutz-Gesetz, das Anfang Dezember letzten Jah- res vom Bundestag verabschiedet wurde und zum 1. April 1985 in Kraft tritt, schreibt vor, daß Video- theken nur noch jugendgeeignete Kassetten anbieten dürfen. Wer mit fragwürdigen Erzeugnissen sein Geschäft machen will, muß ein Spezialgeschäft eröffnen, zu dem Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben dürfen. Ver- mutlich werden Horror- und Por- no-Videos einen hohen Marktan- teil behalten. Deshalb muß sicher- gestellt sein, daß sich keine mit harmlosen Titeln getarnten Kas- setten in die „jugendfreien" Vi- deotheken einschleichen können.

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) wird in Zu- kunft auch Videokassetten über- prüfen müssen, bevor sie in den Handel kommen. Damit aus ge- schäftlichem Interesse nicht allzu- viel Milde waltet, wird die FSK neu organisiert, bei der Landesbehör- den und ein Vertreter der Länder mitentscheiden werden. Bisher wurden durch den § 131 Gewalt

Horror-Videos und andere Gefahren

Ab 1. April in Kraft:

Neues Jugendschutzgesetz

verherrlichende Filme verboten.

Sie tauchten dann aber doch sehr oft in den Kinos auf, weil die Ver- leiher meist eine fadenscheinige Philosophie dazulieferten: Dreh- buchautor und Regisseur veran- stalteten zunächst einmal eine Or- gie der Gewalt und Brutalität, und weil am Ende das Gute siegt, wa- ren die Moral und damit die Auf- führungsrechte gerettet. Wer in Zukunft solch einen Film zur Prü- fung einreicht, muß nicht nur mit Ablehnung, sondern auch mit strafrechtlicher Verfolgung rech- nen. Dies wird hoffentlich dazu führen, daß grausame Szenen, die die Menschenwürde verletzen, gar nicht mehr gedreht werden, weil das Vermarktungsrisiko zu groß sein wird.

Die neuen gesetzlichen Regelun- gen gelten aber auch für private Fernsehprogramme, die über Ka- bel und Satellit ins Haus kommen.

Aktuell ist auch der Jugendalko- holismus. Nach dem neuen Ge- setz hat der Einzelhandel künftig die Auflage, Jugendlichen unter

So warnt die Stadt Köln

16 Jahren generell keine alkoholi- schen Getränke mehr zu verkau- fen. Der Vater wird also in Zukunft sein Bier selbst holen müssen, weil Kinder und Jugendliche allzu oft mit der Ausrede, für Erwachse- ne einzukaufen, ihre Selbstversor- gung gesichert haben. Als vorbeu- gende Maßnahme wird auch der Verkauf alkoholischer Getränke durch Automaten verboten.

Weiterhin gibt es strenge Rege- lungen für elektronische Bild- schi rm-Unterhaltungsspielgeräte.

Hier handelt es sich nicht um Glücksspiel-Automaten im klassi- schen Sinne, weil kein Geld ge- wonnen werden kann. Darum wer- den sie auch bisher legal an vielen Orten aufgestellt; in vielen Kom- munen sind sie wie Pilze aus dem Boden geschossen.

Elektronische Unterhaltungsspie- le, die längst die Spielsalons ver- lassen haben und überall unbe- aufsichtigt herumstehen, wo man mit jugendlichem Publikum rech- nen kann, schlucken nicht nur Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 13 vom 27. März 1985 (27) 901

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Beobachtungen

in chinesischen Krankenhäusern

Wissenschaftliche Kooperation zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland

Die erste offizielle Ärztedelegation, die nach dem Kulturabkom- men zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland durch das Ministerium für öffentliche Gesundheit der VR China mit Unterstützung durch den Deutschen Akademi- schen Austauschdienst eingeladen wurde, die VR China zu besu- chen, bestand aus A. W. v. Eiff, Bonn, K. Kochsiek, Würzburg, J.

van de Loo, Münster, G. Paumgartner, München, und P. C. Scriba, Lübeck. Der Bericht gibt einige herausragende Eindrücke dieser Reise (vom 15. September bis zum 1. Oktober 1984) wieder.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BLICK ÜBER DIE GRENZEN Horror-Videos

Groschen, sondern mittlerweile auch Fünfmarkstücke. Bei vielen Jugendlichen entfesselt die Spie- lerei eine so große Spielleiden- schaft, daß viele Eltern, Erzieher und die Polizei sich mit einer Be- schaffungskriminalität beschäfti- gen müssen. Nach dem geänder- ten Jugendschutzgesetz jedoch dürfen Automaten in Zukunft nur noch dort aufgestellt werden, wo der Zugang von Jugendlichen kontrolliert werden kann.

Verstöße gegen das Jugend- schutzgesetz werden künftig nicht mehr wie Kavaliersdelikte geahndet werden. Bei diesen Ord-

Der Bundestag hat das Jugendschutz- gesetz geändert. Die Änderung wird am 1. April 1985 in Kraft treten. Vor allem jugendgefährdende Einflüsse des Vi- deo-Marktes sollen mit der Gesetzesän- derung eingedämmt werden. Der CDU- Abgeordnete Roland Sauer (Foto) hat sich um das Gesetz besonders bemüht.

Er beschreibt, worum es im wesent- lichen geht Foto: Röpke nungswidrigkeiten wurde der Bußgeldrahmen drastisch auf 30 000 DM erhöht. Das dürfte die Gewinne aus illegalen Geschäften erheblich überschreiten und für eine abschreckende Wirkung sor- gen.

Anschrift des Verfassers:

Roland Sauer MdB Sprollstraße 22 D 7000 Stuttgart 70

Ein Reisebericht

Mit dem Shou Dou Hospital in Pe- king und dem Rui Jin Hospital in Shanghai konnten wir zwei elitäre Universitätsklinika eines hohen Spezialisierungsgrades besichti- gen und mit den Fachkollegen über die Situation der Kranken- versorgung, der Lehre und der Forschung diskutieren. Uns wur- de darüber hinaus in Peking das Guang An Men Hospital, ein be- sonderes Krankenhaus, gezeigt, in dem die traditionelle chinesi- sche Medizin praktiziert und un- terrichtet wird und welches sich den systematischen Vergleich von traditionell-chinesischer und mo- dern-westlicher Medizin zur Auf- gabe gemacht hat.

In den beiden überwiegend west- lich-modern orientierten Spitä- lern, die auf ausländische Stiftun- gen bzw. Gründungen (Rockefel- ler Foundation bzw. französische Fratres) in ihren Ursprüngen zu- rückgehen, versucht man heute mit großem Einsatz, die Schäden, welche die Kulturrevolution die- ser Art von Medizin bis zum Jahre 1976 zufügen konnte, zu beseiti- gen und den Rückstand gegen- über dem Westen aufzuholen. Ob- wohl wir nur zwei der insgesamt über 100 medizinischen Fakultä-

ten der in der Tat riesigen Volks- republik China gesehen haben, sind einige Verallgemeinerungen unserer Beobachtungen wohl möglich.

Die Pflege der modernen westli- chen Medizin seit dem Ende der Kulturrevolution hat zu einem teil- weise erstklassigen theoretischen Wissen um aktuelle Fragen der klinischen Forschung geführt.

Dies wird ermöglicht durch den Zugang zu den meisten wichtigen angelsächsischen Zeitschriften, weniger zu deutschsprachigen Journalen. Eine Rolle spielen si- cher auch die inzwischen erfolgte Rückkehr einer ganzen Reihe von Stipendiaten aus dem Ausland und die Zusammenarbeit mit aus- ländischen Wissenschaftlern vor Ort; so haben wir in Peking ein komplettes australisches Kardio- chirurgen-Team bei der Arbeit an- getroffen.

In den Spezialabteilungen der be- sichtigten Krankenhäuser wird durch einen in den Einzelheiten nicht zu durchschauenden Selek- tionsmechanismus ein durch ge- radezu unwahrscheinlich hohe Fallzahlen seltenster Krankheits- bilder charakterisiertes Patienten- 902 (28) Heft 13 vom 27. März 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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