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Konzept zur moderaten Entschleunigung des MIV auf ehemaligen
Vorbehaltsstraßen in Bottrop
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einfache Implementierbarkeit und kurzfristige Umsetzbarkeit die folgenden Straßen oder Straßenabschnitte hierfür in Frage:
• Birkenstraße (gesamte Straße)
• Heidestraße (gesamte Straße)
• Lindhorststraße (Heidestraße bis Im Fuhlenbrock)
• Essener Straße (Prosperstraße bis Bahnhofstraße) (hier: Umschilderung zur Fahrradstraße, um so gleichzeitig eine Lücke im Radverkehrsnetz schließen zu können)
• Grünewaldstraße und Hardenbergstraße
• An der Kornbecke (Hünefeldstraße bis In der Schanze)
• In der Schanze (An der Kornbecke bis Im Quellenbusch)
• Am Quellenbusch (Suitbertstraße bis Im Quellenbusch)
• Vonderbergstraße (Am Quellenbusch bis Armeler Straße)
• Knappenstraße (Am Kruppwald bis In der Welheimer Mark)
• In der Welheimer Mark (Knappenstraße bis Ortsende / Eisenbahnunterführung)
• Gungstraße (Am Kämpchen bis Johannesstraße)
• Tannenstraße (gesamte Straße)
• Devensstraße (Bahnhofstraße bis Brakerstraße)
• Kirchhellener Ring (Hackfurthstraße bis Hauptstraße)
Die Straßen der nördlichen Innenstadt, bei denen eine Entschleunigung des MIV sinnvoll wäre, wie Josef-Albers-Straße, Randebrockstraße, Kirchhellener Straße, Eichenstraße, Roonstraße, Am Lamperfeld, Heidenheck und Lützowstraße wurden hier zunächst bewusst
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ausgeklammert, weil diese zu einem späteren Zeitpunkt in ein separates Verkehrskonzept einfließen werden.
Bereits im Abstimmungsprozess zur Herausnahme der Straßen aus dem
Vorrangstraßennetz wurden Bedenken von Seiten des Verkehrsunternehmens Kund getan, welches eine Verlangsamung der ÖPNV-Fahrzeiten befürchtete. Insbesondere die Linien 261, 262 und 264 wären von Geschwindigkeitsbeschränkungen gleich mehrfach betroffen.
Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, wurden umfangreiche Fahrzeitenmessungen durchgeführt und zum einen die Anzahl der ursprünglich zur Herausnahme aus dem
Vorrangnetz vorgeschlagenen Straßen reduziert, zum anderen wird vorgeschlagen, für den ÖPNV innerhalb der neu eingerichteten Tempo 30-Zonen mittels Zeichen 301 dem
Linienweg folgend Vorfahrtsregelungen vorzusehen.
Bei der Essener Straße würde sich auch eine Umschilderung zu Fahrradstraßen empfehlen, um so gleichzeitig eine Lücke im Radverkehrsnetz schließen zu können.
Vorteile der Umsetzung neuer Tempo-30-Zonen:
Ein positiver Effekt des neuen Konzeptes ist beispielsweise eine Erhöhung der
Verkehrssicherheit. Tempo 30 führt im Vergleich zu Tempo 50 zu einer Halbierung der Anhaltewege und zu einer verbesserten Wahrnehmbarkeit anderer Verkehrsteilnehmer.
Während der Anhalteweg bei Tempo 50 27,7 Meter beträgt (13,9 Meter Reaktionsweg und 13,8 Meter Bremsweg), ist dieser bei Tempo 30 13,3 Meter (8,3 Meter Reaktionsweg und 5 Meter Bremsweg). Nach der Verkehrswissenschaftlerin Prof. Limbourg (2012) zeigen alle bisherigen Untersuchungen nach der Einführung von Tempo 30 Zonen, dass die
Unfallzahlen in betreffenden Städten im Schnitt um 40% zurückgegangen sind. Die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten konnte um mehr als 60 % reduziert werden.
Daneben trägt Tempo 30 zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität durch eine Minderung des Verkehrslärms und durch eine erleichterte Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer (geringere Trennwirkung der Straße) bei. Hierdurch erhöht sich die Lebensqualität in den betroffenen Stadtquartieren. Diese sind, wie auf den enthaltenen Bildern ersichtlich, überwiegend durch Wohnfunktion geprägt.
Vor dem Hintergrund einer anzustrebenden Veränderung des Modal Split hin zum umweltverträglichen Fuß- und Radverkehr bietet Tempo 30 mehr Gleichberechtigung im Straßenverkehr sowie den Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern.
Kleinteilige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50, wie heute oft noch in Bottrop praktiziert, verhindern einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und fördern Staus, wogegen ein durchgehendes Tempo 30 für einen fließenden Verkehrsfluss und eine Angleichung der Geschwindigkeiten zwischen Rad- und Kfz-Verkehr sorgt. Nach Angaben des Verkehrsclubs Deutschland (2012) bringt Tempo 30 für den Klimaschutz zumindest keine wesentliche Verschlechterung. Positive Wirkungen sind im Hinblick auf die Luftqualität feststellbar: Die Belastung der Luft mit Stickoxiden und Feinstaub kann zum Teil reduziert werden.
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Maßnahmentitel: Einbeziehung von Teilen des Kirchhellener Rings in die örtlichen Tempo 30-Zonen
Skizze:
Betroffene Straße Kirchhellener Ring zwischen Hauptstraße und Hackfurthstraße Prüfbogennr. bei
Überprüfung des Vorrangnetzes
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Vorgeschlagene Maßnahme
Integration des Straßenabschnitts in örtliche Tempo-30-Zone;
hierdurch weitere Verkehrsberuhigung durch dann neue Rechts-vor- Links-Regelungen
Weitere
perspektivische Maßnahmen
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Aktueller DTV- Wert
3.579 Kfz / 24 h Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
30 km / h
Wird der ÖPNV durch die Maßnahme beeinträchtigt?
Nein
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Kirchhellener Ring, Blick Richtung Norden
Kirchhellener Ring, Blick Richtung Norden Straßen-
querschnitt
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Maßnahmentitel: Einrichtung einer neuen Tempo 30-Zone Heidestraße / Lindhorststraße
Skizze:
Betroffene Straße Heidestraße sowie Lindhorststraße (Abschnitt zwischen Heidestraße und Im Fuhlenbrock)
Prüfbogennr. bei Überprüfung des Vorrangnetzes
2 59 Vorgeschlagene Maßnahme
Einrichtung einer neuen Tempo-30-Zone Weitere
perspektivische Maßnahmen
--
Aktueller DTV-
Wert Lindhorststraße:
2.801 Kfz / 24 h Heidestraße:
4.321 Kfz / 24 h (Fernewaldstraße bis Lindhorststraße) 2.005 Kfz / 24 h (Lindhorststraße bis Im Fuhlenbrock) Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
50 km / h (Teilabschnitt der Heidestraße mit 30 km /h)
Wird der ÖPNV durch die Maßnahme beeinträchtigt?
Nein
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Abzw. Lindhorststraße (links), Heidestraße (Mitte)
Heidestraße, Blick Richtung Fernewaldstraße Straßen-
querschnitt
Lindhorststraße:
Heidestraße:
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Maßnahmentitel: Integration der der Birkenstraße in die umliegenden Tempo 30- Zonen
Skizze:
Betroffene Straße Birkenstraße Prüfbogennr. bei
Überprüfung des Vorrangnetzes
1
Vorgeschlagene Maßnahme
Integration des Straßenabschnitts in örtliche Tempo-30-Zone;
Vorfahrtsregelung mit Zeichen 301 entsprechend des Linienverlaufs der Buslinie 261:
Weitere
perspektivische Maßnahmen
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Aktueller DTV- Wert
6.667 Kfz / 24h (Im Fuhlenbrock bis Kettelerstraße) 8.860 Kfz / 24h (Kettelerstraße bis Hagenbrockstraße) 7.154 Kfz / 24h (Hagenbrockstraße bis Sterkrader Straße) Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
50 km / h (Teilabschnitt mit 30 km /h)
Wird der ÖPNV durch die Maßnahme beeinträchtigt?
Ja, geringfügig
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Birkenstraße, Blick Richtung Sterkrader Straße
Birkenstraße, Blick Richtung Sterkrader Straße Straßen-
querschnitt
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Maßnahmentitel: Einrichtung einer neuen Tempo-30-Zone im Bereich In der Schanze / An der Kornbecke
Betroffene Straße In der Schanze, An der Kornbecke Prüfbogennr. bei
Überprüfung des Vorrangnetzes
15 16 Vorgeschlagene
Maßnahme Einrichtung einer neuen Tempo-30-Zone Weitere
perspektivische Maßnahmen
--
Aktueller DTV-
Wert In der Schanze:
1.573 Kfz / 24 h An der Kornbecke:
1.638 Kfz / 24 h Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
30 km / h
Wird der ÖPNV durch die Maßnahme beeinträchtigt?
Nein
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Abzw. An der Kornbecke (Mitte), In der Schanze (rechts)
In der Schanze, Blick Richtung Westen Straßen-
querschnitt In der Schanze:
An der Kornbecke:
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Maßnahmentitel: Ausweitung der Tempo-30-Zone im Bereich Vonderort
Betroffene Straße Am Quellenbusch, Vonderbergstraße Prüfbogennr. bei
Überprüfung des Vorrangnetzes
17 18 Vorgeschlagene Maßnahme
Integration der Straßenabschnitte in die örtlichen Tempo-30-Zonen;
Vorfahrtsregelung mit Zeichen 301 entsprechend des Linienverlaufs der Buslinie 264:
Weitere
perspektivische Maßnahmen
--
Aktueller DTV- Wert
Am Quellenbusch:
4.012 Kfz / 24 h (In der Schanze bis Am Freitagshof) 2.652 Kfz / 24 h (Am Freitagshof bis Vonderbergstraße) Vonderbergstraße:
2.394 Kfz / 24 h (Am Quellenbusch bis Haus-Hove-Straße) Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
50 km / h (Teilabschnitte bereits mit 30 km /h)
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Am Quellenbusch, Blick Richtung Süden
Vonderbergstraße, Blick Richtung Osten
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Vonderbergstraße, Blick Richtung Osten
Vonderbergstraße, Blick Richtung Osten
Straßen- querschnitt
Am Quellenbusch:
Vonderbergstraße:
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Betroffene Straße Essener Straße zwischen Prosperstraße und Freiherr-vom-Stein- Straße
Prüfbogennr. bei Überprüfung des Vorrangnetzes
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Vorgeschlagene Maßnahme:
Einführung einer neuen Fahrradstraße - wenn dies nicht möglich sein sollte: Integration des Straßenabschnitts in örtliche Tempo-30-Zonen und Vorfahrtsregelung mit Zeichen 301 entsprechend des
Linienverlaufs der Buslinie 186:
Weitere
perspektivische Maßnahmen:
Ausbau zur Umweltstraße (mögliche Zukunftsperspektive)
16 Aktueller DTV-
Wert
6.100 Kfz / 24 h Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
50 km / h
Wird der ÖPNV durch die Maßnahme beeinträchtigt?
Ja
Fotos zur Verdeutlichung der aktuellen Situation
Essener Straße, Blick Richtung Süden Straßen-
querschnitt
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Betroffene Straße Grünewaldstraße und Hardenbergstraße zwischen Essener Straße und L 631
Prüfbogennr. bei Überprüfung des Vorrangnetzes
--
Vorgeschlagene Maßnahme:
Umwandlung der Grünewaldstraße und Hardenbergstraße in Tempo- 30-Zonen
Weitere
perspektivische Maßnahmen:
--
Aktueller DTV- Wert
-- Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
50 km / h
Wird der ÖPNV durch die Maßnahme beeinträchtigt?
--
Fotos zur Verdeutlichung der aktuellen Situation
--
Straßen-
querschnitt --
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Maßnahmentitel: Einbeziehung der Devensstraße in die örtlichen Tempo 30-Zonen Skizze:
Betroffene Straße Devensstraße Prüfbogennr. bei
Überprüfung des Vorrangnetzes
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Vorgeschlagene
Maßnahme: Integration des Straßenabschnitts in örtliche Tempo-30-Zone;
Vorfahrtsregelung mit Zeichen 301 entsprechend des Linienverlaufs der Buslinie 262:
Weitere
perspektivische Maßnahmen:
--
Aktueller DTV- Wert
8.429 Kfz / 24 h Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
40 km / h
Wird der ÖPNV durch die
Ja, geringfügig
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Devensstraße, Blick Richtung Am Hauptbahnhof Straßen-
querschnitt
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Maßnahmentitel: Einbeziehung von der Straße In der Welheimer Mark und einem Teil der Knappenstraße in die örtliche Tempo 30-Zone
Skizze:
Betroffene Straße Knappenstraße (zwischen Kruppwald und in der Welheimer Mark), In der Welheimer Mark (zwischen Knappenstraße und
Eisenbahnunterführung) Prüfbogennr. bei
Überprüfung des Vorrangnetzes
24 25 Vorgeschlagene
Maßnahme Integration des Straßenabschnitts in örtliche Tempo-30-Zone;
Vorfahrtsregelung mit Zeichen 301 entsprechend des Linienverlaufs der Buslinie 268:
Weitere
perspektivische Maßnahmen
--
Aktueller DTV- Wert
Knappenstraße:
2.636 Kfz / 24 h
In der Welheimer Mark:
2.450 Kfz / 24 h Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
30 km / h
Wird der ÖPNV durch die Maßnahme beeinträchtigt?
Nein
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Knappenstraße, Blick Richtung In der Welheimer Mark
In der Welheimer Mark, Blick Richtung Osten Straßen-
querschnitt
Knappenstraße:
In der Welheimer Mark:
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Maßnahmentitel: Einbeziehung von Teilen der Gungstraße in die örtlichen Tempo 30-Zonen sowie Änderung der Vorfahrtsregelung am Knotenpunkt Gungstraße / Am Kämpchen und Rückbau der LSA Gungstraße / Welheimer Straße
Skizze:
Betroffene Straße Gungstraße zwischen Welheimer Straße und B 224 Prüfbogennr. bei
Überprüfung des Vorrangnetzes
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Vorgeschlagene Maßnahme:
Integration des Straßenabschnitts in örtliche Tempo-30-Zone;
hierdurch weitere Verkehrsberuhigung durch dann neue Rechts-vor- Links-Regelungen;
Rückbau der LSA Gungstraße / Welheimer Straße und Ausschilderung der Vorfahrt an diesem Knotenpunkt mit Zeichen 301 zugunsten des Linienverkehrs der Buslinien 189 und 263;
Änderung der Vorfahrt am Knotenpunkt Gungstraße / Am Kämpchen mit Zeichen 301 zugunsten des Linienverkehrs der Buslinien 189 und 263:
23 Situation
Knotenpunkt Gungstraße (links, rechts) mit Am Kämpchen (Mitte)
Gungstraße, Blick Richtung Nordwesten Straßen-
querschnitt
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Maßnahmentitel: Einbeziehung der Tannenstraße in die örtlichen Tempo 30-Zonen Skizze:
Betroffene Straße Tannenstraße Prüfbogennr. bei
Überprüfung des Vorrangnetzes
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Vorgeschlagene Maßnahme:
Integration des Straßenabschnitts in örtliche Tempo-30-Zone;
Vorfahrtsregelung mit Zeichen 301 entsprechend des Linienverlaufs der Buslinie 262:
Weitere
perspektivische Maßnahmen:
--
Aktueller DTV- Wert
4.630 Kfz / 24 h Aktuelle
zugelassene Höchst-
geschwindigkeit
50 km / h (Teilabschnitt mit 30 km/h)
Wird der ÖPNV durch die Maßnahme beeinträchtigt?
Nein
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Tannenstraße, Blick Richtung Westen Straßen-
querschnitt
Herausgeber:
Stadt Bottrop
Stadtplanungsamt - Verkehrsplanung Luise-Hensel-Str. 1
46236 Bottrop