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Erweiterung eines Führerscheins (Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE)

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Academic year: 2022

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Erweiterung eines Führerscheins (Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE) Wo?

- Führerscheinstelle (Kreishaus Unna)

Benötigte Unterlagen

-

Antragsformular

-

ärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)

-

augenärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)

-

biometrisches Lichtbild & Unterschrift des Antragstellers

-

Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe nach der Fahrerlaubnisverordnung

-

gültiges Ausweisdokument

-

ggf. Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung für die Schlüsselzahl 95

Zusätzlich für die Klassen D1/D1E, D/DE

-

Reaktionstest (nicht älter als 1 Jahr)

-

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Kosten

-

Erweiterung Fahrerlaubnis: 43,90 €

-

ggf. + Doppelklassengebühr: 9,50 € (mit Probezeit) / 8,70 € (ohne Probezeit)

Ein Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt

werden, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

(2)

Klasse Mindestalter

C1/C1E 18 Jahre

C/CE a) 21 Jahre

b) 18 Jahre nach aa)

erfolgter Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2575) in der jeweils geltenden Fassung,

bb)

für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

aaa)

dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

„Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“, bbb)

dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

„Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder ccc)

einem staatlich anerkannten

Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

D1/D1E a) 21 Jahre

b) 18 Jahre

für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

aa)

dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

„Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, bb)

dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

„Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder cc)

einem staatlich anerkannten

Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf

öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(3)

Formulare https://www.kreis-

unna.de/fileadmin/user_upload/Kreishaus/36/pdf/Fuehrerscheinantrag_neu.pdf bescheinigung_ueber_die_aerztliche_untersuchung_anl_5_fev.pdf (kreis-unna.de)

D/DE

a) 24 Jahre,

b) 23 Jahre nach beschleunigter

Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2 des

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, c) 21 Jahre

aa)

nach erfolgter Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder

bb)

nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2 des

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km,

d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

aa)

dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

„Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, bb)

dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

cc)

einem staatlich anerkannten

Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur

Durchführung von Fahrten mit

Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,

f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.

(4)

Verlängerung eines Führerscheins der Klassen C und D Wo?

- Führerscheinstelle (Kreishaus Unna)

Eine Verlängerung ist maximal bis 7 Jahre nach Ablauf der Klasse möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen. (Tag genau)

Für wen?

-

Inhaber der alten Klasse 2 (Klasse C/CE nach heutigem Recht) bei Erreichen des 50.

Lebensjahres

-

bei Ablauf der Gültigkeit der Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE (nach 5 Jahren)

Benötigte Unterlagen

-

ärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)

-

augenärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)

-

biometrisches Lichtbild & Unterschrift des Antragstellers

-

gültiges Ausweisdokument

-

ggf. Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung für die Schlüsselzahl 95

Zusätzlich für die Klassen D1/D1E, D/DE

-

ab dem 50. Lebensjahr Reaktionstest/Fitnesscheck

-

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Besonderheit Verlängerung CE79

-

die Klasse CE mit der Schlüsselziffer 79 (C1E>12.000kg,L>3) resultiert noch aus der alten Klasse 3 und endet mit Erreichung des 50. Lebensjahres, danach muss auch die CE79 alle fünf Jahre verlängert werden

-

die CE79 beinhaltet die Fahrzeugkombination mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5t, wobei das Zugfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten darf

Kosten

-

Verlängerung des Führerscheines: 43,90 €

-

Zusätzliche Verlängerung der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselziffer 95): 28,60€

-

ggf. vorläufiger Führerschein: 9,00€

-

Direktversand des Führerscheines: 5,00 €

(5)

Formulare

bescheinigung_ueber_die_aerztliche_untersuchung_anl_5_fev.pdf (kreis-unna.de)

Einverstaendniserklaerung_Direktversand.pdf (kreis-unna.de)

Referenzen

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