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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

WZG§4ARABSATBek

Ausfertigungsdatum: 30.11.1983 Vollzitat:

"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes vom 30. November 1983 (BGBl. I S. 1416)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 9.12.1983 +++) ----

(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.

Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, Abkürzungen und das Kennzeichen der Arabischen Fernmeldesatellitenorganisation "ARABSAT" (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. Oktober 1983 (BGBl. I S. 1252).

Schlussformel  

Der Bundesminister der Justiz Anlage  

(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1983, 1416)

Referenzen

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