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Erste Änderung der Entgeltordnung

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Zentraleinrichtung Sprachenzentrum

Erste Änderung der Entgeltordnung

der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 03/2010

Satz und Vertrieb: Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing

und Fundraising 19. Jahrgang/19. Januar 2010

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 03/2010

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Erste Änderung der Entgeltordnung

der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum

Auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl.

S. 82), zuletzt geändert durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2007 (GVBl. S. 278), sowie gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtli- ches Mitteilungsblatt der HU Nr. 28/2006) hat das Ku- ratorium der Humboldt-Universität am 20.11.2009 nachfolgende Änderung der Entgeltordnung der Zent- raleinrichtung Sprachenzentrum (Amtliches Mitteilungs- blatt der HU Nr. 37/2005) beschlossen1.

I.

§ 2 Erhebung von Entgelten

a) Die Abs. 2, 3, 4, 6, 7 und 8 werden wie folgt gefasst:

(2) Für Studierende, die an der Humboldt-Universität immatrikuliert sind, beträgt das Entgelt für Lehrveran- staltungen 10 € je SWS. Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter sowie Alumni der Humboldt-Universität zu Berlin entrichten 15 € je SWS.

(3) Soweit andere Personen im Rahmen der verfügba- ren Kapazität zu Lehrveranstaltungen zugelassen sind, richtet sich die Entgelthöhe nach der an der Humboldt- Universität zu Berlin geltenden Gasthörerordnung (Hochschulbereich).

(4) Studierende in entgeltfreien Masterstudiengängen, die von mehreren Universitäten getragen werden, un- terliegen ebenfalls der Pflicht zur Entgeltentrichtung.

Sind die Studierenden an der Humboldt-Universität immatrikuliert, beträgt das Entgelt 10 € je SWS. Stu- dierende, die für diese Studiengänge an anderen Uni- versitäten immatrikuliert sind, zahlen die Gasthörerent- gelte.

(6) Für die Abnahme der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-Prüfung) ist ein Entgelt in Höhe von 150 € zu entrichten.

(7) Die Abnahme von UNIcert®-Prüfungen und des uni- versitätsinternen Latinums/ Graecums ist für Studie- rende der Humboldt-Universität am Sprachenzentrum kostenlos. Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Alumni der Humboldt-Universität entrichten ein Entgelt von 50 €, Gasthörerinnen und Gasthörer ein Entgelt in Höhe von 100 €.

(8) Sprachgutachten und Sprachstandstests, die im Sprachenzentrum abgenommen und erstellt werden, sind kostenpflichtig. Für Teilnehmerinnen und Teilneh- mer an Sprachkursen des Sprachenzentrums beträgt das Entgelt 20 €, für alle anderen 50 €. Für Sprachtests zur Zulassung zur DSH (Deutsche Sprachprüfung für

1 Die zuständige Senatsverwaltung hat die Änderung der Entgeltordnung mit Schreiben vom 28.12.2009 bestätigt.

den Hochschulzugang) an der Humboldt-Universität wird ein Entgelt von 20 € erhoben.

b) Es wird ein Abs. 9 mit folgendem Wortlaut ange- fügt:

(9) Für die Ausstellung von Duplikaten von Leistungs- scheinen oder Zertifikaten wird ein Entgelt von 5 € er- hoben.

II.

§ 3 Ausnahmen

Der Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Die Pflicht zur Entrichtung von Entgelten entfällt für studienbegleitende Deutschkurse des Sprachenzent- rums für ausländische Vollzeitstudierende der Germa- nistik. Befreit von Entgeltzahlungen sind ebenfalls aus- ländische Studierende, die im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert sind und deren Verträge explizit Sprach- unterricht beinhalten. Dies ist durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.

III.

§ 4 Verwendung der Entgelte Der Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Die Entgelte werden ausschließlich zum Erhalt und Ausbau des zusätzlichen Lehr- und Serviceangebotes und den damit verbundenen Kosten eingesetzt.

IV.

§ 5 Zahlungsverfahren Der Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Die Entrichtung der Entgelte nach § 2 Abs. 2 erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Die Entgelte für Studierende der Humboldt-Universität werden grundsätzlich unbar entrichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Alumni der Humboldt-Universität und Gasthörerinnen und Gasthörer zahlen vor Ort im Spra- chenzentrum.

V.

Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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