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Zweite Änderung der Satzung der StudentInnenschaft der Humboldt- Universität zu Berlin

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Studierendenparlament

Zweite Änderung der Satzung

der StudentInnenschaft der Humboldt- Universität zu Berlin

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 01/2016

Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 25. Jahrgang/09. Januar 2016

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 01/2016

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Zweite Änderung der Satzung

der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (AMB 02/2013, Erste Änderung AMB 45/2013)

Die Zweite Änderung der Satzung wurde am 14. Dezember 2015 vom Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin beschlossen.

Artikel I

§ 6 der Satzung wird durch folgenden Absatz ergänzt:

(5) Für die Mitglieder des Präsidiums wird jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG Höchst- satzes pro Semester gewährt.

Artikel II

Die Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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