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Ordnung der Stadt Ratingen über die Vermietung des Spielmobils SpielmOR

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März 2015 1

Ordnung der Stadt Ratingen über die Vermietung des Spielmobils

(SpielmOR)

vom 24. März 2015

Ordnung Datum In Kraft getreten

vom 24.03.2015 25.03.2015

Inhaltsverzeichnis

I. Entgeltpflicht 1

II. Höhe des Entgeltes 1

1. Fremdveranstaltungen 1

2. Gemeinsame Veranstaltungen 2

III. Inkrafttreten 2

I. Entgeltpflicht

1. Für die Vermietung des Spielmobils werden Gebühren nach dieser Entgeltordnung erho- ben.

Die Zahlungspflicht entsteht grundsätzlich eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.

II. Höhe des Entgeltes

1. Fremdveranstaltungen

Als Minimum werden fünf Einsatzstunden in Rechnung gestellt. Die Mindestausleihge- bühr beträgt innerstädtisch 150,00 € (5 Std. * 30,00 €). Bei Einsätzen außerhalb des Stadtgebietes beträgt sie 180,00 €. Hierin enthalten sind jeweils ½ Stunde Aufbau- und Abbauzeit.

Jede weitere angefangene Stunde kostet 30,00 €.

Der Veranstalter ist nicht berechtigt, einzelne Spielgeräte aus dem Spielmobil an Dritte gegen Entgelt weiter zu vermieten.

Das Jugendamt der Stadt Ratingen übernimmt keinerlei Haftung für eventuell eintretende Personen- oder Sachschäden. Jedwede Haftung liegt beim Veranstalter. Das Hüpfschloss mit Elektrogebläse darf nur bei trockenem Wetter auf weichem Untergrund (gepflegte Wiese, Rasen, Turnmatten in Turnhallen etc.) aufgebaut werden und muss vom Veran- stalter aufgebaut und beaufsichtigt werden.

Als „Fremdveranstalter" gelten auch städtische Einrichtungen, wie Kindertagesstätten und Jugendzentren, wenn sie das Spielmobil zur Gestaltung eigener Feste anfordern.

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SpielmOR Ordnung der Stadt Ratingen über die Vermietung des Spielmobils

2 März 2015

2. Gemeinsame Veranstaltungen

Keine Gebühren werden erhoben, wenn das Spielmobil Teil einer gesamtstädtischen Ver- anstaltung ist (z.B. Veranstaltung zum Weltkindertag, Spieletage), bei denen das Jugend- amt Mitveranstalter ist.

III. Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt zum 25.03.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung der Stadt Ratin- gen über die Vermietung des Spielmobils vom 27./28.06.1995 außer Kraft.

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