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Arbeitszeitdebatte soll Mindestlohn aufweichen

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Nr. 05/2019 7. Februar 2019

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Arbeitszeitdebatte soll Mindestlohn aufweichen

Fast fünf Jahre, nachdem der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen hat, bekommen ihn nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirt- schaftsforschung (DIW) immer noch 1,8 Mio. Beschäf- tigte nicht. Der Grund? Die Arbeitgeber tricksen und der Staat lässt sie all zu oft gewähren. Besonders bei der Auf- zeichnung und Einhaltung der Arbeitszeit besteht nicht erst bei diesem fünften Geburtstag erheblicher Hand- lungsdruck.

Wer gehofft hat, dass die Politik die Einhaltung des Min- destlohnes ernst nimmt, schaut diese Tage verwundert auf die von Teilen der Union und FDP losgetretenen Ar- beitszeitdebatte. Da soll auf der einen Seite nicht nur die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit ausgeweitet werden. Die FDP-Fraktion liefert mit einem aktuellen An- trag im Bundestag auf der anderen Seite gleich die Mög- lichkeiten, die anschließende Kontrolle der Arbeitszeit ad absurdum zu führen.

Nach Meinung der FDP sollen bei den ohnehin schon schwierig zu kontrollierenden Minijobs die Aufzeich- nungspflicht der Arbeitgeber gleich ganz abgeschafft werden. Weiterhin soll es für alle Beschäftigten der in

§ 2a des SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche zukünftig ausreichen, wenn der Arbeitgeber die Arbeits- zeit im Rahmen der Lohnbuchhaltung monatlich doku- mentiert. Angesichts der rasant steigenden Zahlen an Er- mittlungsverfahren im Niedriglohnsektor, klingt der FDP Vorstoß nach purem Hohn. Wenn Millionen Beschäftigte den Mindestlohn immer noch nicht bekommen, dann liegt das nicht an zu viel Bürokratie bei der Arbeitszeit- aufzeichnung, sondern an Arbeitgebern, die bewusst und vorsätzlich gesetzlichen Regelungen unterlaufen, um ihre Gewinne zu erhöhen. Ein weiteres „Aufweichen“ der Pflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung würde lediglich

dazu führen, dass noch mehr Menschen als bisher beim Mindestlohn betrogen werden.

Ohne die Aufzeichnungspflicht werden Manipulationen bei der Arbeitszeiterfassung erheblich vereinfacht, da es den Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nahezu unmöglich gemacht wird, tag genau die tatsäch- liche Vergütung der Beschäftigten gegenüber den Betrie- ben und Gerichten nachzuweisen. Deshalb ist die Auf- zeichnung der Arbeitszeit die Grundlage für eine effektive Kontrolle der FKS und damit Garant, dass Be- schäftigte das bekommen, was ihnen dem Gesetz nach zusteht.

Da dieser Umstand eigentlich auch den Arbeitgebern be- wusst ist, steht dies deshalb auch so im zweiten Bericht der Mindestlohnkommission. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Der aus der Mindestlohnumgehung einiger Ar- beitgeber resultierende Wettbewerbsnachteil für andere, die sich an die bestehenden Gesetze halten, birgt die Ge- fahr der Eigendynamik mit Anpassungstendenz nach un- ten. Wer so etwas will, gefährdet fairen Wettbewerb und fördert die Kluft zwischen Arbeit und Kapital mit nicht absehbaren Folgen. Anstatt sich mit unsinnigen Gedan- kenspielen zur Arbeitszeitmanipulation zu beschäftigten, sollte die Union lieber den Koalitionsvertrag umsetzen und z. B. die sachgrundlose Befristung endlich nachhaltig einschränken. Beschränkungen der Arbeitszeit oder der damit einhergehenden Aufzeichnungspflichten sind für die Gewerkschaften nicht verhandelbar.

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