Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung für sofortigen gesetzlichen Mindestlohn
Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung fordert mit Blick auf die erweiterte Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union ab 1. Mai 2011, dass die Regierungsparteien
„sofort einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland zustimmen, um Lohndumping zu verhindern“. Bei einer repräsentativen Meinungsumfrage von infratest-dimap im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) sprachen sich 76 Prozent der Befragten für diese Forderung aus. Immerhin 69 Prozent sind der Auffassung, ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn würde deutsche und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am effektivsten vor Lohndumping schützen.
Immerhin zwei Drittel der Befragten werfen der Bundesregierung vor, sie habe es versäumt, den Arbeitsmarkt vor drohendem Lohndumping durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit ausreichend zu schützen.
Bemerkenswert sind die Ergebnisse bei den Anhängern der verschiedenen Parteien. So plädieren Anhänger der FDP zu 76 Prozent stark oder sehr stark dafür, dass die Regierungsparteien sofort einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zustimmen sollten. Unter den Anhängern von CDU und CSU sind es 63 Prozent, bei der SPD 88 Prozent, bei Bündnis 90/Die Grünen 81 Prozent, bei der Partei Die Linke 100 Prozent.
Von den befragten FDP-Anhängern halten 58 Prozent den gesetzlichen Mindestlohn für den effektivsten Schutz gegen Lohndumping. Bei CDU und CSU sind es 54 Prozent, bei der SPD 83 Prozent, bei Bündnis 90/Die Grünen 75 Prozent und bei der Partei Die Linke 96 Prozent.
Insgesamt 68 Prozent aller Befragten sehen viele Arbeitsplätze durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Lohndumping bedroht. Besonders ausgeprägt ist diese Sorge bei Erwerbstätigen (73 Prozent) und Arbeitslosen (84 Prozent).
Details der Umfrage siehe Anlage: „EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung. Eine Studie von infratest-dimap im Auftrag von INITIATIVE MINDESTLOHN“
Weitere Informationen unter www.initiative-mindestlohn.de
Berlin, 28. April 2011, ver.di-Bundesverwaltung, Pressestelle