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1. Sportehrung in Gold

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Richtl dn

Richtlinien der Stadt Paderborn

über Ehrungen und Auszeichnungen für sportliche Erfolge und Verdienste

vom 18.06.2002

unter Einarbeitung der:

1. Änderung vom 06.03.2007, in Kraft ab 07.03.2007, gültig bis 10.05.2017

Der Ausschuss für Sport und Feizeit der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 06.03.2007 folgende geänderte Richtlinien für die Ehrungen und Auszeichnungen für sportliche Erfolge und Verdienste auf dem Gebiete des Sports beschlossen:

1. Sportehrung in Gold

Diese Ehrung wird aktiven Sportlern/innen und Mannschaften für nachstehende Leis- tungen verliehen:

a) für die Teilnahme an Olympischen Spielen, Europa- oder Weltmeisterschaften b) für das Aufstellen von Welt-, Europa- oder Deutschen Rekorden

c) für das Erringen einer Deutschen Meisterschaft

d) für die Mitwirkung in einer Deutschen Nationalmannschaft, wobei nur des Mitwir- ken im jeweils höchsten Kader geehrt wird (z.B. A-Kader).

2. Sportehrung in Silber

Diese Ehrung wird aktiven Sportlern/innen und Mannschaften für nachstehende Leis- tungen verliehen:

a) für das Aufstellen von Landes-(NRW) oder Westdeutschen Rekorden b) für das Erringen eines 2. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft

3. Sportlerehrung in Bronze

Diese Ehrung wird aktiven Sportlern/innen und Mannschaften für nachstehende Leistungen verliehen:

a) für das Erringen eines 3. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft

für das Erringen einer Landesmeisterschaft. Das Erringen einer Westfalenmeister-

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schaft kann entsprechend geehrt werden, wenn in der Sportart keine landesweiten Meisterschaften durchgeführt werden.

4. Schüler/innen, Jugend, Junioren/innen, Altersklassen

Sieger/innen in den Meisterschaftswettbewerben der Schüler/innen, Jugend, Junio- ren/innen oder Alterklassen können im Rahmen der Sportlerehrung durch Überrei- chung einer Urkunde für den 1. Platz ausgezeichnet werden.

Die Voraussetzungen nach Ziffer 6 sind analog anzuwenden, d.h. dass eine ent- sprechende herausragende Leistung kann gegebenenfalls auch ausgezeichnet wer- den.

5. Ehrungen für Erfolge im Behindertensport

Die Ehrung und Auszeichnung für Erfolge im Behindertensport ist losgelöst von den Ziffern 1. bis 4. und 8.2 zu sehen und wird nach Einzelbeschluss durch den Aus- schuss für Sport und Freizeit festgelegt.

6. Sportehrung für herausragende Leistungen

Der Ausschuss für Sport und Freizeit kann im Einzelfall von den vorstehenden Krite- rien abweichen und für herausragende sportliche Leistungen die mit den vorherge- henden Qualifikationen vergleichbar sind, entweder eine entsprechende Urkunde nach den Ziffern 1. – 3 oder eine Urkunde für herausragende Leistungen verleihen.

7. Ehrenurkunde für besondere langjährige Verdienste im Sport

Besondere langjährige Verdienste und herausragendes Engagement um und für den Paderborner Sport können durch Verleihung einer Ehrenplakette mit Urkunde gewürdigt werden. Ein Vorschlagsrecht obliegt nur dem Stadtsportverband oder dem Ausschuss für Sport und Freizeit. Die Entscheidung trifft der Ausschuss für Sport und Freizeit.

Sämtliche Mitglieder der an der Entscheidung beteiligten Gremien können nicht geehrt werden.

8. Allgemeine Bestimmungen

.1. Sportliche Erfolge können nur berücksichtigt werden, wenn für die Teilnahme eine vorherige Qualifikation und eine Nominierung durch den jeweiligen aner- kannten Fachverband im Deutschen Sportbund vorliegt. Der Nachweis des sportlichen Erfolges ist schriftlich zu dokumentieren. Es wird nur die höchste Leistung eines Sportlers geehrt. Dabei können Einzel- und die Mannschaftsleis- tungen parallel berücksichtigt werden.

.2. Es werden nur sportliche Erfolge in Sportarten geehrt, deren Fachverbände im Deutschen Olympischen Sportbund organisiert sind.

.3. Vorstehende Auszeichnungen können nur an Sportler/innen verliehen werden, die einem Paderborner Sportverein angehören oder ihren ständigen Wohnsitz in Paderborn haben und deren allgemeines und sportliches Verhalten diese Aus- zeichnung rechtfertigt.

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.4. Für die vorgenannten Ehrungen können nur Anträge berücksichtigt werden, die mit vollständigen Unterlagen termingerecht beim Sportamt der Stadt Paderborn eingereicht worden sind. Der jeweilige Termin wird frühzeitig vom Sportamt be- kannt gegeben. Nach dem Termin eingereichte Vorschläge können nur berück- sichtigt werden, soweit der sportliche Erfolg auch nach dem Termin erbracht wurde.

Die Meldungen der sportlichen Erfolge können durch die Vereine oder die Sportler selbst erfolgen. Weitere Informationen und die notwendigen Meldefor- mulare werden vom Sportamt ins Internet gestellt.

.5. Die Überreichung der Auszeichnungen erfolgt durch den Bürgermeister im Janu- ar des folgenden Jahres. Der Ausschuss für Sport und Freizeit legt die Gestal- tung der Ehrung fest und benennt die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler auf Vorschlag des Stadtsportverbandes gem. der Richtlinien.

9. Inkrafttreten

Die geänderten Richtlinien treten erstmalig für das Jahr 2007 in Kraft. Gleichzeitig wer- den sämtliche bisherigen Regelungen über Sportlerehrungen in der Stadt Paderborn aufgehoben.

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