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RS-131007-Kinderaerzte-Honorar-ab-Oktober-2013

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München

An alle Kinder- und Jugendärzte

Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes

Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10

Fax: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unsere Zeichen: Ref GH

07.10.2013

Änderungen bei der Vergütung ab 01.10.2013

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

in den KVB INFOS 9/2013 hatten wir Sie über Änderungen des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes (EBM) ab 01.10.2013 informiert. Darauf basierend ergeben sich auch die folgenden Anpassungen bei der Vergütung:

1. Vergütung neuer oder geänderter Leistungen im EBM

Die folgenden neuen Gebührenordnungspositionen fallen unter das RLV, da diese ent- weder als Bestandteil der Versichertenpauschale oder als eigenständige Leistung auch bisher dem RLV zugeordnet waren:

GOP Leistung 04000 bis 04015,

04030

Versichertenpauschalen

04040 Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags („Vorhal- tepauschale“)

04220 und 04221 Chronikerpauschalen

04230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer le- bensverändernden Erkrankung

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 07.10.2013

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Folgende neu in den EBM aufgenommene Leistungen werden als freie Leistungen ohne Quotierung vergütet:

GOP Leistung

04370 bis 04373 Palliativmedizinische Versorgung des Abschnitts 4.2.5

04355 Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung

Die Zuordnung erfolgt vorbehaltlich von HVM-Änderungen durch die Vertreterversamm- lung der KVB ab 01.01.2014.

2. GOP 97013

Aufgrund der Einführung neuer Gebührenordnungspositionen für Sozialpädiatrie und Palliativmedizin in den EBM endet die Übergangsregelung für die Gebührenordnungspo- sition 97013 zum 30.09.2013. Ab Quartal 4/2013 wird der Zuschlag zur Versichertenpau- schale von 2,00 Euro bei Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit der Diagnose einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung (GOP 97013) nicht mehr in Ihrer Abrechnung zugesetzt.

3. GOP 97005

Aufgrund der Einführung der Zuschläge zu Hausbesuchen im Rahmen der palliativmedi- zinischen Versorgung in den EBM endet die bayerische Regelung zur Förderung der Be- suche bei Palliativpatienten zum 30.09.2013. Ab Quartal 4/2013 ist der Zuschlag zu Be- suchen nach GOP 97005 nicht mehr abrechenbar bzw. wird nicht mehr zugesetzt.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstandes

Referenzen

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