Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München
KVB 80684 München
An alle Kinder- und Jugendärzte
Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes
Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10
Fax: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unsere Zeichen: Ref GH
07.10.2013
Änderungen bei der Vergütung ab 01.10.2013
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
in den KVB INFOS 9/2013 hatten wir Sie über Änderungen des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes (EBM) ab 01.10.2013 informiert. Darauf basierend ergeben sich auch die folgenden Anpassungen bei der Vergütung:
1. Vergütung neuer oder geänderter Leistungen im EBM
Die folgenden neuen Gebührenordnungspositionen fallen unter das RLV, da diese ent- weder als Bestandteil der Versichertenpauschale oder als eigenständige Leistung auch bisher dem RLV zugeordnet waren:
GOP Leistung 04000 bis 04015,
04030
Versichertenpauschalen
04040 Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags („Vorhal- tepauschale“)
04220 und 04221 Chronikerpauschalen
04230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer le- bensverändernden Erkrankung
Seite 2
zum Schreiben vom 07.10.2013
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Folgende neu in den EBM aufgenommene Leistungen werden als freie Leistungen ohne Quotierung vergütet:
GOP Leistung
04370 bis 04373 Palliativmedizinische Versorgung des Abschnitts 4.2.5
04355 Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung
Die Zuordnung erfolgt vorbehaltlich von HVM-Änderungen durch die Vertreterversamm- lung der KVB ab 01.01.2014.
2. GOP 97013
Aufgrund der Einführung neuer Gebührenordnungspositionen für Sozialpädiatrie und Palliativmedizin in den EBM endet die Übergangsregelung für die Gebührenordnungspo- sition 97013 zum 30.09.2013. Ab Quartal 4/2013 wird der Zuschlag zur Versichertenpau- schale von 2,00 Euro bei Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit der Diagnose einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung (GOP 97013) nicht mehr in Ihrer Abrechnung zugesetzt.
3. GOP 97005
Aufgrund der Einführung der Zuschläge zu Hausbesuchen im Rahmen der palliativmedi- zinischen Versorgung in den EBM endet die bayerische Regelung zur Förderung der Be- suche bei Palliativpatienten zum 30.09.2013. Ab Quartal 4/2013 ist der Zuschlag zu Be- suchen nach GOP 97005 nicht mehr abrechenbar bzw. wird nicht mehr zugesetzt.
Freundliche kollegiale Grüße
Dr. Krombholz
Vorsitzender des Vorstandes