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Magistrat der Stadt Fulda

Kämmerei – Steuern und Beteiligungen Schlossstraße 1

36037 Fulda

Zustimmung zur Übermittlung von Dokumenten und Daten durch die Stadt Fulda für den Bereich Steuern und Grundabgaben per E-Mail

Kassenzeichen

Steuernummer

E-Mail-Adresse

steuerpflichtige Person/Firma

Vertreter(in) der steuerpflichtigen Person/Firma (Bevollmächtigte/r i.S.d. § 80 AO oder gesetzliche/r Vertreter/in i.S.d. § 34 AO)

Ich/Wir möchte(n) die Kommunikation mit der Stadt Fulda, Stadtkämmerei, Abteilung Steuern und Beteiligungen, per E-Mail über die oben angeführte E-Mail-Adresse durchführen.

Ich/Wir stimme(n) zu, dass die Stadt Fulda mir/uns über die oben angeführte E-Mail- Adresse Dokumente und Daten übermittelt, die dem Steuergeheimnis unterliegen.

Mir/uns ist bekannt, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden kann. Die Möglichkeit, dass dadurch meine/unsere steuerlichen Sachverhalte unbefugten Dritten bekannt werden, nehme(n) ich/wir in Kauf.

Diese Zustimmung kann ich/können wir jederzeit schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Stadt Fulda, Stadtkämmerei, Abteilung Steuern und Beteiligungen, zugeht.

Datum

Unterschrift

Wenn Sie die Zustimmung zur Übermittlung von Dokumenten und Daten durch die Stadt Fulda per E- Mail erklären möchten, füllen Sie bitte diesen Vordruck vollständig aus und senden ihn unterschrieben per Post oder Fax an uns zurück. Sie können den unterschriebenen Vordruck auch einscannen und die PDF-Datei als Anhang per E-Mail übermitteln. Achten Sie bitte darauf, dass die Unterschrift(en) sichtbar ist/sind.

Die Stadt Fulda kann von der Übermittlung von Dokumenten und Daten per E-Mail an Sie absehen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Bedingungen für die Übermittlung geändert haben. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig unterrichtet.

Beachten Sie bitte, dass auf elektronischem Weg nur Kopien versendet werden.

Damit wird die Bekanntgabe von Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten gem. § 122 Abgabenordnung (AO) nicht ersetzt.

Diese Erklärung gilt nicht für die Mitteilung von Kontoverbindungen.

per E-Mail an:

steuern@fulda.de

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