Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptions- vermittlungsstelle zwischen den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und
Oberspreewald-Lausitz 3
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
Zweckverband „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)
Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 28. Verbandsversammlung des
Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ 4
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
Hinweisbekanntmachung zur vierten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam 5
16. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 02.10.2009 Nummer 30
Landkreis Dahme-Spreewald
Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zwischen den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes Brandenburg
Im Amtsblatt für Brandenburg, Nummer 35, erschienen am 09. September 2009, wurde die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptions- vermittlungsstelle zwischen den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Ober- spreewald-Lausitz veröffentlicht.
Lübben (Spreewald), 30.09.2009
S. Loge Landrat
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)
Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der
28. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)
Die nächste Verbandsversammlung findet am 18.11.2009 ab 9.00 Uhr im Konferenzraum im Rathaus Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/ Spreewald statt.
Tagesordnung der 28. Versammlung des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung sowie Bestätigung des Protokolls der 27. Zweck- verbandsversammlung
3. Bürgerfragestunde
4. Ergebnis der Prüfung der Verwendungsnachweise 2007 und 2008
5. Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2008 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Dahme- Spreewald
6. Beschluss zum Jahresabschluss 2008 – Beschlussvorlage 4/2009
7. Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2008 – Beschlussvorlage Nr. 05/2009
8. Beschluss zur Ausgabeermächtigung 2010 während der vorläufigen Haushaltsführung - Beschlussvorlage Nr. 06/09
9. Beschluss über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch das Rechnungs- prüfungsamt des Landkreises Oberspreewald – Lausitz – Beschlussvorlage 07/2009 10.Diskussion und Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung des Zweckverbandes –
Beschlussvorlage 08/2009
11.Bericht über den aktuellen Arbeitsstand 12. Sonstiges
II. Nichtöffentlicher Teil
• Bericht zum Grunderwerb
• Personalangelegenheiten
• Sonstiges
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Saarmunder Straße 61
14478 Potsdam
Hinweisbekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam hat am 01.07.2009 die Vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam beschlossen.
Dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wurde mit Schreiben vom 08.07.2009 die redaktionelle Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam angezeigt. Gemäß § 20, Abs. 4 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg besteht für diese Änderung keine Genehmigungspflicht.
Die Vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vom 01.07.2009 wurde im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 34 vom 02.09.2009, auf der Seite 1705 bekannt gemacht und tritt am 03.09.2009 in Kraft.
Potsdam, 7. September 2009