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Dr. Claudia Weinkopf

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Academic year: 2022

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Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen Tel. 0209 1707-142 Fax 0209 1707-124

Stellungnahme zur Anhörung

"Das Potential von Arbeitsplätzen in privaten Haushalten besser nutzen"

am 22. Januar 1997 im Landtag Nordrhein-Westfalen

1. Wie viele Frauen, wieviele Männer sind nach Ihren Informationen in privaten Haushalten sozialversicherungsfrei beschäftigt?

Hierzu liegen keine verläßlichen statistischen Angaben vor. Aktuelle Schätzun- gen beziffern die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten auf 1,4 bis 2,4 Millionen, wobei ein erheblicher Teil schwarz geleistet werden dürfte. Zwar sind Haushalte verpflichtet, ihre Haushaltshilfen bei der gesetzli- chen Unfallversicherung anzumelden, aber es besteht anders als in anderen Bereichen z.B. keine Meldepflicht bei den Krankenkassen. Es ist davon aus- zugehen, daß solche Mindestvorschriften einerseits häufig nicht bekannt sind, andererseits aber teilweise auch das Unrechtsbewußtsein sowohl auf Seiten der Haushalte als Arbeitgeber als auch auf Seiten der Beschäftigten nur sehr schwach ausgeprägt ist.

Zu noch deutlich höheren Beschäftigtenzahlen in Privathaushalten kommt man, wenn Haushaltsbefragungen zugrundegelegt werden. Das Sozioökonomische Panel weist den Anteil der Haushalte, die eine Haushalts- oder Putzhilfe regelmäßig beschäftigen, mit 9 % aus, was im Jahre 1994 2,65 Millionen Haushalten entsprach. Hinzu kommen noch weitere 1,4 Millionen Haushalte (4,6 %), die zumindest gelegentlich eine Haushalts- oder Putzhilfe in Anspruch nehmen.

Auf der Basis solcher Schätzungen und Hochrechnungen lassen sich natur- gemäß keine Aussagen zum Frauenanteil unter den in Privathaushalten Beschäftigten treffen. Dies ist nur für die im engeren Sinne geringfügig Be- schäftigten möglich.

Eine Untersuchung des ISG, die im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums durchgeführt wurde und die Zahl der in Privathaushalten geringfügig Beschäf- tigten für 1992 auf 732.000 (Westdeutschland) bezifferte, kommt zu dem Ergebnis, daß es sich dabei um 677.000 Frauen und 55.000 Männer handelte, was einem Frauenanteil von 92,5 % entspricht. Hinzu kamen 256.000 geringfü- gig Nebenbeschäftigte in Haushalten, von denen 150.000 oder 58,6 % Frauen waren. Insgesamt lag der Frauenanteil bei sozialversicherungsfreien Tätig- keiten in Privathaushalten nach den Ergebnissen dieser Untersuchung bei 83,7 %.

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2. Mit welchen Arbeitsmarkteffekten kann Ihres Erachtens durch die Einführung von Dienst- leistungsschecks/Dienstleistungspools gerechnet werden?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß es bereits heute ein hohes Maß von Beschäftigung in Privathaushalten gibt, allerdings - wie in der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt - i.d.R. geringfügig oder schwarz. Insofern kann nicht davon ausgegangen werden, daß durch die Einführung von Dienstleistungs- pools und/oder Dienstleistungsschecks in größerem Maße zusätzliche Be- schäftigung in diesem Bereich geschaffen werden könnte. Über Dienstlei- stungsschecks und Dienstleistungspools dürften im wesentlichen bereits beste- hende schwarze oder graue Beschäftigungsverhältnisse legalisiert und sozial abgesichert bzw. durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt werden. Dieser Arbeitsmarkteffekt ist allerdings nicht gering zu schätzen.

Inwieweit darüber hinaus zusätzliche Nachfrage nach haushaltsbezogenen Dienstleistungen entstehen könnte, wenn Dienstleistungsagenturen gegründet und Dienstleistungsschecks eingeführt würden, ist schwierig zu beurteilen. Dies hängt sehr stark von der konkreten Ausgestaltung solcher Instrumente ab - z.B.

inwieweit es Dienstleistungspools gelingt, qualitativ bessere, professionellere und für Haushalte attraktivere Dienstleistungen anzubieten. Außerdem spielt auch eine Rolle, ob Dienstleistungspools und Dienstleistungsschecks mit einer finanziellen Förderung gekoppelt werden, wie hoch die Förderbeträge sind und welcher Personenkreis sie in Anspruch nehmen kann. So profitieren von steu- erlicher Absetzbarkeit tendenziell nur wenige Besserverdienende, während Abzugsmöglichkeiten von der Steuerschuld oder eine steuerunabhängige finanzielle Förderung auch in anderen Einkommensschichten die Inanspruch- nahme haushaltsbezogener Dienstleistungen begünstigen könnte.

Vor dem Hintergrund der zahlreichen offenen Gestaltungsfragen lassen sich nach meiner Einschätzung keine verläßlichen Aussagen über quantitative Arbeitsmarkteffekte von Dienstleistungsschecks/Dienstleistungspools treffen.

3. Wie bewerten Sie die Einrichtung von Dienstleistungspools als Mittel der Sozial- und Arbeits- marktpolitik?

Dienstleistungspools können sowohl aus arbeitsmarktpolitischer und sozialpoli- tischer Sicht positive Effekte erzielen. Derzeit sind in Privathaushalten nach offiziellen Angaben nur 36.000 Personen sozialversicherungspflichtig beschäf- tigt. Der größte Teil der Nachfrage nach haushaltsbezogenen Dienstleistungen bewegt sich im Bereich weniger Wochenstunden, was bei der derzeitigen Geringfügigkeitsgrenze von 15 Wochenstunden und 610 DM monatlichem Verdienst nicht zu einer Einbeziehung in die Sozialversicherung führt. Durch eine Bündelung solcher stundenweiser Einsätze in Dienstleistungspools wird für die in diesem Bereich Tätigen die Möglichkeit geschaffen, sozialversiche- rungspflichtig teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt zu sein und damit auch ein Einkommen zu erzielen, das über einen Zuverdienst hinausgeht, sowie soziale Sicherungsansprüche zu erwerben, von denen sie bislang ausgeschlossen sind.

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Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht können damit Beschäftigungsmöglichkeiten für Personengruppen geschaffen werden, die ansonsten auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen haben, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß auch für solche Tätigkeiten spezielle fachliche und soziale Qualifikationen erforderlich sind, die in vorgeschalteten oder beschäftigungsbegleitenden Qualifizierungs- maßnahmen vermittelt werden müssen.

Darüber hinaus können sich die Beschäftigten von Dienstleistungspools durch die dabei erworbenen sozialen Sicherungsansprüche, die Qualifizierung und die praktischen Arbeitserfahrungen weitere Berufschancen und Beschäfti- gungsperspektiven auch in qualifizierteren Bereichen der sozialen und perso- nenbezogenen Dienstleistungen erschließen.

4. Inwieweit macht es überhaupt Sinn, einen Dienstleistungsscheck bei Beibehaltung der geringfü- gigen Beschäftigung einzuführen?

5. Wie bewerten Sie Dienstleistungsschecks in bezug auf das Ziel, Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der privaten Dienstleistungen sozial- und arbeitsrechtlich abzusichern?

Im Unterschied zu Dienstleistungspools zielen Dienstleistungsschecks nicht in erster Linie darauf ab, sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitstellen zu schaffen. Sie sind ein Instrument zur verwaltungsmäßigen Vereinfachung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für hauswirtschaftliche Beschäfti- gungsverhältnisse. In Frankreich konnten durch Dienstleistungsschecks Ar- beitsverhältnisse in Privathaushalten sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden, weil es dort keine Geringfügigkeitsgrenze wie in Deutschland gibt. Die durchschnittliche Stundenzahl der über Dienstleistungsschecks abgerechneten Tätigkeiten liegt in Frankreich nach aktuellen Erfahrungsberichten bei 5 Wo- chenstunden.

Vor diesem Hintergrund macht es wenig Sinn, Dienstleistungsschecks in Deutschland einzuführen, wenn gleichzeitig die im internationalen Vergleich sehr hohe Geringfügigkeitsgrenze von 15 Wochenstunden/610 DM Monatsver- dienst beibehalten wird. In dieser Konstellation führen Dienstleistungsschecks nur bei einer Überschreitung der Arbeitszeit- und/oder Einkommensgrenzen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der betroffenen Beschäftigten. Die meisten Beschäftigungen in Privathaushalten dürften sich jedoch im Bereich einer kürzeren Wochenarbeitszeit bewegen, wie auch die Erfahrungen aus Frankreich zeigen. Bei solchen Beschäftigungen würden Dienstleistungs- schecks nur dann zu einer sozialversicherungsrechtlichen Verbesserung führen, wenn die Beschäftigten in mehreren Haushalten tätig sind, so daß die Geringfügigkeitsgrenze insgesamt überschritten wird, und alle diese Haushalte die Beschäftigung per Dienstleistungsscheck abrechnen.

Schwierigkeiten sind zu erwarten, wenn ein Haushalt abspringt und dadurch die für die Einbeziehung notwendige Zahl von Arbeitsstunden unterschritten würde.

Lücken in Sozialversicherungsschutz wären die Folge.

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Ohne eine deutliche Absenkung der Sozialversicherungsfreigrenzen werden Dienstleistungsschecks nur einen kleinen Teil der Beschäftigungsverhältnisse bzw. Beschäftigten in Privathaushalten betreffen, weil nur wenige die notwendi- gen Voraussetzungen für eine Einbeziehung in die Sozialversicherung erfüllen.

Arbeitsrechtlich führen Dienstleistungsschecks nicht zu Verbesserungen, weil ohne eine betriebsförmige Organisation die individuelle Abhängigkeit vom Privathaushalt als Arbeitgeber nicht aufgehoben wird. Bei einer Tätigkeit für mehrere Haushalte kommen erhebliche Koordinationsschwierigkeiten hinzu - z.B. bei der Abstimmung von Urlaubsansprüchen.

6. Welche praktischen Probleme können bei der Vergabe und Abrechnung von Dienstleistungs- schecks auch in Bezug auf das System der Sozialversicherung entstehen?

Dienstleistungsschecks können Privathaushalten die Abrechnung von haus- wirtschaftlichen Dienstleistungen erleichtern, wenn sie bereit sind, die Sozial- versicherungsbeiträge zu zahlen. Gleichzeitig wird aber den Abrechnungs- stellen ein erheblicher zusätzlicher Aufwand aufgebürdet, zumal eine sozial- versicherungsrechtliche Absicherung der betroffenen Beschäftigten nur gewährleistet ist, wenn die Arbeitszeit- oder Einkommensgrenzen der geringfü- gigen Beschäftigung überschritten werden.

Wie in der Antwort auf die Fragen 4 und 5 bereits ausgeführt, kann die Beendi- gung eines Arbeitsverhältnisses dazu führen, daß die Voraussetzungen für die Sozialversicherungspflicht insgesamt nicht mehr erfüllt werden, was dann auch Auswirkungen auf andere Beschäftigungen hätte. Die Abrechnungsstellen müßten ständig prüfen, ob die Beschäftigten diese Voraussetzungen noch erfüllen. Die Beschäftigten haben keine Sicherheit, daß ihre sozialversiche- rungsrechtliche Absicherung tatsächlich stabil und kontinuierlich gewährleistet ist.

Lücken in der Sozialversicherungspflicht können z.B. bei der Arbeitslosenver- sicherung dazu führen, daß auch im Falle von Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Lohnersatzleistungen besteht, weil dieser an bestimmte Fristen der vorheri- gen versicherungspflichtigen Beschäftigung gebunden ist.

7. In welcher Form könnten Dienstleistungsagenturen organisiert sein? Gibt es eine bestimmte Form, die sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Gesellschaft von Vorteil ist?

8. Welche Voraussetzungen müßten Dienstleistungsagenturen erfüllen?

Dienstleistungsagenturen können grundsätzlich in verschiedenen Formen organisiert sein - z.B. als Verein, privater Betrieb, Beschäftigungsinitiative oder als Zusammenschluß von Arbeitgebern (Haushalten) bzw. Beschäftigten. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Erfahrungen vor, die die Vorteilhaftig- keit einer bestimmten Form belegen würden.

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Für Beschäftigte, KundInnen und damit letztlich auch aus gesellschaftlicher Sicht sind Stabilität und Professionalität wichtige Kriterien, die eine Agentur erfüllen sollte. Hierfür bedarf es qualifizierten Personals in der Organisation und einer gewissen Mindestgröße, da sonst z.B. die Bereitstellung von Ersatz bei Krankheit oder Urlaub von Beschäftigten kaum zu organisieren ist. Darüber hinaus ist eine hohe Qualität der Dienstleistungen notwendig, damit Privat- haushalte bereit sind, den notwendigerweise höheren Preis zu bezahlen. Dies stellt hohe Anforderungen an die Beschäftigten sowohl im Management als auch beim Dienstleistungspersonal, das gut geschult sein muß.

Die Erfüllung dieser Kriterien kann grundsätzlich in verschiedenen Organisa- tionsformen realisiert werden, wobei i.d.R. einer betriebsförmigen, professionel- len Organisation der Vorzug zu geben ist. Aus arbeitsmarkt- und sozialpoli- tischer Sicht sollten Dienstleistungsagenturen auf jeden Fall das Kriterium erfüllen, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen.

9. Welche Vorteile ergeben sich aus der Errichtung von Dienstleistungsagenturen und Dienst- leistungsschecks für Arbeitnehmer im Hinblick auf

- soziale Sicherung - Beschäftigungssicherheit

- Allgemeinverbindlichkeit von tariflichen Vereinbarungen - betriebliche Interessenvertretung

- mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

- Qualifizierung, Professionalisierung, Spezialisierung - Arbeitszufriedenheit und gesellschaftliche Anerkennung?

Bei dieser Frage sind Dienstleistungsagenturen und und Dienstleistungs- schecks unterschiedlich zu bewerten. Da Dienstleistungsschecks in erster Linie ein Instrument zur verwaltungsmäßigen Vereinfachung für die Arbeitgeber sind, bieten sie den Beschäftigten nur wenig Vorteile. Wie bereits ausgeführt, sind ggfs. Verbesserungen in der sozialen Sicherung zu erwarten - aber nur für diejenigen, die mit einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen in Privathaushal- ten die Sozialversicherungsfreigrenzen insgesamt überschreiten und damit sozialversicherungspflichtig werden. Überdies erscheint fraglich, ob diese soziale Sicherung stabil ist, da Veränderungen des Beschäftigungsumfangs zum Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führen können.

Dadurch daß Dienstleistungsschecks das individuelle Arbeitsverhältnis zwi- schen Beschäftigten und Haushalten als Arbeitgebern nicht auflösen, bleiben die Beschäftigten auf sich alleine gestellt und von ihren Arbeitgebern direkt abhängig. Damit kommen die Beschäftigten nicht in den Genuß aller übrigen in der Frage genannten Verbesserungen ihrer Arbeitssituation, denn diese sind nur erreichbar, wenn hauswirtschaftliche Dienstleistungen betriebsförmig organisiert werden, wie es bei Dienstleistungsagenturen oder -pools der Fall ist.

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Dienstleistungsagenturen schaffen die Voraussetzungen, um stabile und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu begründen, indem sie das individuelle Abhängigkeitsverhältnis zwischen Beschäftigten und Privathaus- halten auflösen und stundenweise Tätigkeiten zu regulären Arbeitsverhältnis- sen bündeln. Wenn ein Haushalt abspringt, kümmert sich die Agentur un- mittelbar darum, einen anderen Haushalt als Kunden zu gewinnen. Die be- triebsförmige Organisation ermöglicht die tarifliche Gestaltung der Arbeits- bedingungen und schafft die Grundlage für betriebliche Interessenvertretung (wenngleich diese bei wechselnden Arbeitsorten bekanntermaßen schwierig zu organisieren ist). Bei Konflikten zwischen Haushalten und Beschäftigten kann die Agentur vermittelnd eingreifen und ggfs. Umsetzungen vornehmen. Durch die Vielzahl der KundInnen mit unterschiedlichem Bedarf an Art und Umfang der Dienstleistungen wird den Beschäftigten ein höherer Grad der Selbst- bestimmung bei der Arbeitszeit geboten. Eine Agentur kann für ihre Beschäftig- ten Qualifizierungsmaßnahmen organisieren und spezialisierte Dienst- leistungen professioneller anbieten. Durch die betriebsförmige Organisation werden die Voraussetzungen für eine höhere Arbeitszufriedenheit der Beschäf- tigten und eine gesellschaftliche Anerkennung hauswirtschaftlicher Dienst- leistungen geschaffen, die sich vom bisherigen geringen Ansehen solcher Tätigkeiten ("Dienstmädchen") deutlich unterscheidet.

Die Problematik der nur marginalen Verbesserungen für die Beschäftigten durch Dienstleistungsschecks wird inzwischen übrigens auch in Frankreich ver- stärkt diskutiert und hat zu Modifikationen der Förderung geführt. Seit 1996 können französische Haushalte auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen, die von Agenturen erbracht werden, über Dienstleistungsschecks abrechnen (und die entsprechenden Steuervorteile in Anspruch nehmen). Dies ist von der Bun- desregierung in Deutschland bislang jedoch weder bei der steuerlichen Förde- rung noch bei der Einführung von Dienstleistungsschecks vorgesehen.

10. Welche Vorteile ergeben sich aus der Errichtung von Dienstleistungsagenturen und Dienst- leistungsschecks für den privaten Haushalt (Arbeitgeber) im Hinblick auf

- Zuverlässigkeit und Kontinuität der Leistung

- eine bessere Qualität der Arbeit und eine angemessene Qualifizierung - einen geringeren organisatorischen Aufwand?

Wie bereits mehrfach erwähnt, bieten Dienstleistungsschecks den Privathaus- halten den Vorteil eines geringeren organisatorischen Aufwandes bei der Abrechnung hauswirtschaftlicher Dienste, während eine Entlastung bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitskraft nicht geboten wird. Ebenso wenig sind eine höhere Zuverlässigkeit und Kontinuität der Leistung oder eine bes- sere Qualität der Arbeit durch Dienstleistungsschecks zu erwarten. Hierfür bedarf es einer professionelleren betriebsförmigen Organisation, wie sie nur Pools oder Agenturen bieten können.

Dienstleistungsagenturen übernehmen den gesamten Akquisitions-, Auswahl- und Einstellungsaufwand sowie die Qualifizierung der Arbeitskräfte. Die Haus- halte müssen nur noch angeben, in welchem Umfang und zu welcher Zeit sie

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hauswirtschaftliche Dienstleistungen benötigen und welcher Art diese sind. Die Agentur übernimmt die gesamte Organisation und stellt den Haushalten die entsprechenden Dienstleistungen in Rechnung.

Dienstleistungsagenturen bürgen für die Qualität ihrer Dienstleistungen und die Qualifikation ihrer Beschäftigten, was durch die Organisation von Qualifizie- rungsmaßnahmen und eine regelmäßige Qualitätskontrolle unterstützt wird. Bei berechtigten Beschwerden von KundInnen oder Unzufriedenheit der Beschäftigten können Umsetzungen vorgenommen werden. Bei Krankheit oder Urlaub der gewohnten Arbeitskraft müssen die Haushalte nicht auf die Dienst- leistungen verzichten, sondern erhalten personellen Ersatz.

11. Welche Vorteile ergeben sich aus der Errichtung von Dienstleistungsagenturen und Dienst- leistungsschecks für die Gesellschaft im Hinblick auf

- mehr legale, weniger illegale Beschäftigung

- eine Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität mit der Folge höherer Einkom- men

- höhere Beitragseinnahmen in der Sozialversicherung und ggfs. geringere Ausgaben wegen vermiedener Arbeitslosigkeit?

Diese Aspekte sind schon in an verschiedenen Stellen in den vorherigen Antworten thematisiert worden. Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die gesellschaftlichen Vorteile von Dienstleistungspools und -schecks in der Tat in der Schaffung mehr legaler Beschäftigungsmöglichkeiten in einem Bereich, der bislang vorrangig durch geringfügige Beschäftigung und Schwarzarbeit ge- kennzeichnet ist, bestehen. Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führt sowohl zu höherer Produktivität und höheren Einkommen als auch zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen und niedrigerer Arbeitslosigkeit.

12. Welche qualitativen und materiellen Anreize zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus Pools können geschaffen werden?

Qualitative Anreize für die Inanspruchnahme von Pools können durch eine höhere Qualität der Dienstleistungen (Qualifikation und Motivation der Beschäf- tigten, Qualitätskontrolle, bessere Arbeitsmittel, geringer organisatorischer Aufwand, personeller Ersatz bei Krankheit oder Urlaub) geschaffen werden.

Hierfür ist das Management eines Pools verantwortlich.

Materielle Anreize müßten hingegen von staatlicher Seite geschaffen werden, wobei zahlreiche Varianten denkbar sind.

Die Nachfrage der Haushalte nach Dienstleistungen von Pools könnte direkt gefördert werden durch:

- eine steuerliche Förderung, wobei einem Abzug von der Steuerschuld der Vorzug gegenüber steuerlicher Absetzbarkeit zu geben ist, weil hiervon eine größere Zahl von Haushalten profitieren könnte;

- eine steuerunabhängige Förderung, wie sie die SPD-Bundestagsfraktion

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vorgeschlagen hat, wobei zu überlegen wäre, ob diese an bestimmte Voraussetzungen werden soll oder zugunsten einer höheren Nachfrage allen Interessierten gewährt werden sollte.

Bislang sind Dienstleistungspools allerdings von allen Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Weder die im Zuge des Jahressteuergesetzes erhöhte steu- erliche Absetzbarkeit der Kosten von Haushaltshilfen noch die Einführung von - Dienstleistungsschecks begünstigt die Inanspruchnahme von haushaltsbezoge- nen Dienstleistungen über Dienstleistungspools. Dies erscheint vor dem Hintergrund der potentiellen Vorteile von Pools für Beschäftigte und KundInnen höchst problematisch.

Statt ausschließlich individuelle Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten steuer- lich zu begünstigen, sollte die Förderung verschiedene Formen der Erbringung haushaltsbezogener Dienstleistungen umfassen. Nur unter diesen Voraus- setzungen werden sich letztlich diejenigen Organisationsformen durchsetzen, die gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich die besten Ergebnisse erbringen.

Denkbar ist grundsätzlich auch eine direkte finanzielle Förderung von Pools, die es ihnen ermöglichen würde, den Preis ihrer Dienstleistungen zu senken - z.B. durch:

- eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht;

- Zuschüsse bei der Einstellung von bestimmten Zielgruppen unter den Arbeitslosen (evtl. ähnlich wie bei § 242 AFG in Form einer Pauschale in Höhe der eingesparten Arbeitslosenunterstützung);

- Existenzgründungshilfen bzw. öffentliche Anschubfinanzierung;

- Zuschüsse für die Qualifizierung der Beschäftigten.

Flankiert werden sollte eine solche Förderung von Dienstleistungsagenturen durch eine gezielte Öffenlichkeitsarbeit, die die individuellen und gesellschaft- lichen Vorteile einer legalen Organisation und Abwicklung hauswirtschaftlicher Dienste und die negativen Folgen von Schwarzarbeit herausstellt.

13. Welche Rechtsformen sind für Dienstleistungspools geeignet?

Pools können grundsätzlich sowohl in öffentlicher als auch in privater Trä- gerschaft organisiert sein. Besondere Vorteile bestimmter Rechtsformen sind derzeit nicht erkennbar. Eventuell sind hier zukünftig auf der Basis der Erfah- rungen öffentlich geförderter Modellprojekte auf der einen und privatwirtschaftli- cher Existenzgründungen auf der anderen Seite, die überwiegend erst seit kurzem ihre Arbeit aufgenommen haben bzw. sich noch in der Vorbereitungs- phase befinden, differenziertere Aussagen zu treffen.

14. Wie können genossenschaftliche und kommunal verankerte Organisationsformen für Dienst- leistungspools etabliert werden?

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Bei der Etablierung von genossenschaftlichen und kommunal verankerten Organisationsformen von Dienstleistungspools bestehen grundsätzlich keine Unterschiede zu privaten oder halböffentlichen Modellen. Unabhängig von der jeweiligen spezifischen Organisationsform ist eine professionelle Herangehens- weise erforderlich, da sich Pools oder Agenturen über eine hohe Qualität ihrer Dienstleistungen am Markt etablieren müssen. In Konkurrenz zum Schwarz- markt wird dies ein entscheidender Faktor dafür sein, ob Haushalte bereit sind, die Dienstleistungen von Agenturen in Anspruch zu nehmen.

Ohne eine Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen bzw. ohne son- stige finanzielle Förderung der Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Dienst- leistungen von Agenturen ist darüber hinaus davon auszugehen, daß eine öffentliche Anschubfinanzierung bei der Gründung von Dienstleistungsagen- turen notwendig sein wird.

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