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Achim Vanselow Claudia Weinkopf Sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung als arbeitsmarktpolitisches Instrument - die bisherigen Erfahrungen mit START Zeitarbeit NRW

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Academic year: 2022

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Claudia Weinkopf

Sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung als arbeitsmarktpolitisches Instrument -

die bisherigen Erfahrungen mit START Zeitarbeit NRW

Erster Zwischenbericht der fachlichen Begleitung von Juli 1996

Projektbericht des Instituts Arbeit und Technik 96/11

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Gelsenkirchen 1996 Herausgeber:

Institut Arbeit und Technik Munscheidstr. 14

45886 Gelsenkirchen Telefon: 0209/1707-0 Fax-Nr.: 0209/1707-110

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Abstract

START Zeitarbeit NRW attempts to reintegrate unemployed people into permanent employ- ment within regular companies through temporary work. High priority is given to a big share of unempoyed people from specific target groups such as long-term unemployed, elderly people, handicapped, ethnic minorities, and re-entering women. In the Netherlands, the START- organization works as a non-profit temporary employment foundation since 1978. After a successful pilot phase in Northrine-Westphalia between 1991 and 1994 with four agencies, START was taken over in January 1995 by German institutions. Members of the board are now the Land of Northrine-Westfalia, local institiutions, employers’ associations, trade unions, the public employment service, and the Dutch START-organization. In March 1995, the START Zeitarbeit NRW GmbH was founded with 22 agencies. Since March 1996, there are 33 START- agencies.

The Institute Work and Technology (IAT) had already been engaged in the research in support of the pilot phase of START. After the establishment of the new START-organization in 1995, the IAT was commissioned by the Ministery of Labour of the Land of Northrine-Westfalia to continue the research until december 1997. In this paper, we publish the previous results of this project.

START Zeitarbeit NRW: Erster Zwischenbericht der fachlichen Begleitung

Zusammenfassung

START Zeitarbeit NRW betreibt sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung mit dem Ziel, Arbeitslose in reguläre Arbeitsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Angebot von START richtet sich insbesondere an schwervermittelbare Arbeitslose wie Langzeitarbeits- lose, Ältere, Behinderte, AusländerInnen und Berufsrückkehrerinnen. In den Niederlanden arbeitet die START-Stiftung seit 1978 als nicht gewinnorientierte Zeitarbeitsorganisation. Nach einer erfolgreichen Pilotphase in Nordrhein-Westfalen zwischen 1991 und 1994 mit vier START-Niederlassungen wurde die START-Tocher im Januar 1995 in deutsche Trägerschaft übernommen. Gesellschafter sind nunmehr das Land Nordrhein-Westfalen, öffentliche Körper- schaften, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die Arbeitsverwaltung und die niederländische START-Gesellschaft. Im März 1995 wurde die START Zeitarbeit NRW GmbH mit 22 Standorten gegründet. Seit März 1996 ist START an 33 Standorten in NRW vertreten.

Das Institut Arbeit und Technik (IAT) hatte START bereits in der Pilotphase wissenschaftlich begleitet. Nach der Gründung der neuen START-Gesellschaft 1995 beauftragte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen das IAT auch mit der weiteren wissenschaftlichen Begleitung. Die Laufzeit dieses Folgeprojektes endet im Dezember 1997. In diesem Papier macht die fachliche Begleitung die bisherigen Ergebnisse der Begleitfor- schung der Öfffentlichkeit zugänglich.

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Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen ...6

2 Arbeitsweise von START ...12

3 Bisherige Ergebnisse ...17

3.2 Entwicklung im ersten Halbjahr 1996...19

4.1 Qualifizierung im Jahr 1995 ...23

4.2 1996: Von der punktuellen zur strukturellen Qualifizierung 25 5 Regionale Vernetzung ...28

6 Andere Arbeitnehmerüberlassungsinitiativen .31 7 Ausblick ...36

Literatur ...38

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen ...7

2 Arbeitsweise von START ...13

3 Bisherige Ergebnisse ...18

3.2 Entwicklung im ersten Halbjahr 1996...20

4.1 Qualifizierung im Jahr 1995 ...24

4.2 1996: Von der punktuellen zur strukturellen Qualifizierung 26 5 Regionale Vernetzung ...29

6 Andere Arbeitnehmerüberlassungsinitiativen .32

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Literatur ...39

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen

Tabelle 1:

START Zeitarbeit NRW: Standorte... 12

Tabelle 2:

START Zeitarbeit NRW: Beschäftigtenstruktur... 12

Tabelle 3:

Zielgruppen unter den Leiharbeitskräften ... 16

Tabelle 4:

Ausgewählte Daten von START Zeitarbeit NRW 1995/96... 19

Tabelle 5:

Qualifizierungsmaßnahmen von START Zeitarbeit NRW

im Jahr 1995 ... 22

Tabelle 6:

Verteilung der Förderfälle nach AüGRi auf die

Landesarbeitsamtsbezirke ... 32

Abbildung 1:

Idealtypischer Ablauf von Arbeitnehmerüberlassung

als arbeitsmarktpolitisches Instrument... 14

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0 Einleitung

Im Januar 1995 ist die START Zeitarbeit NRW GmbH gegründet worden. Gesellschafter sind das Land Nordrhein-Westfalen, kommunale Spitzenverbände, Arbeitgeberverbände und der DGB-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die nieder- ländische Zeitarbeitsorganisation START. Seit März 1996 arbeiten 26 START-Niederlassun- gen sowie 7 Geschäftsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen. Allein schon die besondere Gesell- schafterstruktur weist darauf hin, daß es sich bei START Zeitarbeit NRW nicht um ein normales kommerzielles Leiharbeitsunternehmen handelt. Die Zielsetzung besteht vielmehr darin, zuvor Arbeitslosen und insbesondere benachteiligten Gruppen durch Arbeitnehmerüber- lassung die Wiedereingliederung in feste Beschäftigung in anderen Betrieben zu erleichtern.

Der Gründung von START Zeitarbeit NRW ist eine dreijährige Pilotphase vorausgegangen.

Anfang 1992 war eine erste START-Niederlassung in Gronau nahe der niederländischen Grenze eröffnet worden; im Laufe des Jahres 1993 folgten drei weitere in Bocholt, Essen und Wesel. Die Initiative hierzu hatte die niederländische START-Organisation in Kooperation mit der nordrhein-westfälischen Arbeitsverwaltung ergriffen. START existiert in den Niederlanden bereits seit 1978 in Trägerschaft der Arbeitgeber, Gewerkschaften und der öffentlichen Hand und verfügt inzwischen über ein landesweites Netz von mehr als 200 Niederlassungen.

Die Pilotphase von START in Nordrhein-Westfalen wurde auf Initiative des DGB-Landes- bezirks NRW, der Mitte 1991 ein gewerkschaftliches Anforderungsprofil entwikelt hatte, das die Bedingungen für seine Unterstützung festlegte, mit finanzieller Unterstützung der Hans- Böckler-Stiftung und später auch des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom Institut Arbeit und Technik wissenschaftlich begleitet. Der Abschlußbericht ist im Januar 1995 vom MAGS NRW veröffentlicht worden (Weinkopf/Krone 1995).

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung haben neben Wirtschaftlichkeitsberech- nungen maßgeblich dazu beigetragen, daß der START-Ansatz in eine neue Trägerschaft überführt und erheblich ausgeweitet wurde. Für die Gründung der START Zeitarbeit NRW GmbH sind auch öffentliche Mittel von seiten des Landes NRW und der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellt worden. Diese sind jedoch nur als Anschubfinanzierung vor- gesehen und wurden überwiegend als rückzahlbares Darlehen gewährt. START Zeitarbeit NRW soll sich spätestens 1997 selber tragen.

Im September 1995 hat das MAGS NRW das Institut Arbeit und Technik beauftragt, die Aktivitäten und Entwicklung von START Zeitarbeit bis Ende 1997 auch weiterhin wissen- schaftlich zu begleiten und zusätzlich die Gesellschafter sowie den Aufsichtsrat organisatorisch und fachlich zu unterstützen. Die zentralen Fragestellungen der wissenschaftlichen Begleitung beziehen sich auf die Implementation und Entwicklung von START Zeitarbeit NRW, die erreichten Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt, die Struktur der Leiharbeitskräfte und Entleihbetriebe, die Kontakte zur Arbeitsverwaltung und zu anderen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt sowie das Spannungsverhältnis zwischen Sozialverträglichkeit und dem Anspruch einer kostendekenden Arbeitsweise. Einen hohen Stellenwert haben darüber hinaus die Frage der Qualifizierung der Leiharbeitskräfte und die Erfahrungen von anderen Initiativen, die ebenso wie START Arbeitnehmerüberlassung zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen betreiben.

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Wir legen hiermit einen ersten Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung vor, der die Ergebnisse unserer bisherigen Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich machen soll und zugleich die Arbeit von START Zeitarbeit im ersten Jahr nach seiner Gründung bilanziert. Da erst knapp zehn Monate der Gesamtlaufzeit der fachlichen Begleitung von 28 Monaten verstrichen sind, können nur Zwischenergebnisse präsentiert werden und müssen viele Fragen offen bleiben. Im Mittelpunkt der bisherigen Arbeit stand die Aufarbeitung und Auswertung der bisherigen Ergebnisse von START Zeitarbeit - die Zahl der Neueinstellungen, der Anteil der verschiedenen Zielgruppen und die Übergänge in Beschäftigung. Differenziertere Auswertungen der Alters- und Qualifikationsstruktur der Leiharbeitskräfte, der Dauer der betrieblichen Einsätze und der Beschäftigung bei START sowie Aussagen über die Qualität der Beschäftigung nach Über- nahme in einen Betrieb sind derzeit noch nicht möglich. Diese Fragen werden ebenso wie die Erfahrungen und Einschätzungen der Leiharbeitskräfte und der Betriebe sowie die Entwicklung der Qualifizierungsaktivitäten Schwerpunkte unserer zukünftigen Arbeit sein.

Bis Ende 1996 werden wir uns auf die Recherche der Erfahrungen anderer Arbeitnehmerüber- lassungsinitiativen konzentrieren, die Anfang 1996 mit einer Befragung der Landesarbeitsämter begonnen wurde. Für die nächsten Monate sind einerseits eine schriftliche Befragung der Initiativen und andererseits weitere Gespräche bei ausgewählten Trägern vorgesehen. Da eine Verlängerung des Bundesprogramms, aus dem diese Initiativen eine Anschubfinanzierung erhalten haben, derzeit wenig wahrscheinlich ist, gleichzeitig aber nur wenige Initiativen damit rechnen, bereits 1997 kostendeckend arbeiten zu können, erscheint es uns wichtig, daß die Erfahrungen dokumentiert werden - auch um Anregungen geben zu können, ob und unter wel- chen Bedingungen eine weitere Förderung sinnvoll wäre.

Im Mittelpunkt dieses ersten Zwischenberichtes stehen folgende Aspekte: In Teil 1 wird ein kurzer Rückblick auf die Vorgeschichte und die Hintergründe der Gründung von START Zeitarbeit NRW gegeben. In Teil 2 wird die Grundstruktur und Arbeitsweise von START Zeitarbeit NRW beschrieben. In Teil 3 stehen die bisherigen Ergebnisse im ersten Jahr nach Gründung von START Zeitarbeit NRW im Mittelpunkt. In Teil 4 gehen wir auf die Frage der Qualifizierung in verleihfreien Zeiten ein. In Teil 5 steht die regionale Einbindung der START- Niederlassungen und die Kooperation mit der Arbeitsverwaltung im Mittelpunkt. In Teil 6 dokumentieren wir die bisherigen Ergebnisse unserer Recherchen über andere Arbeitneh- merüberlassungsinitiativen im Bundesgebiet, die ebenso wie START Mittel der Bundesanstalt für Arbeit nach den im September 1994 erlassenen "Richtlinien zur Förderung der Wie- dereingliederung schwervermittelbarer Arbeitsloser durch Darlehen und Zuschüsse an Gesellschaften zur Arbeitnehmerüberlassung" (AüGRi) erhalten haben.

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1 Hintergrund und Vorgeschichte

Die Idee, nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur Reintegration von Arbeitslosen nach dem niederländischen Vorbild auch in Nordrhein-Westfalen zu erproben, war zunächst Ende der achtziger Jahre im Rahmen von Kontakten zwischen der niederländischen und nordrhein-westfälischen Arbeitsverwaltung entstanden. Da START wie in den Niederlanden auch in der Bundesrepublik großen Wert auf die Unterstützung der Gewerk- schaften, Arbeitgeberverbände, Arbeitsverwaltung sowie regionaler AkteurInnen legt, wurden im Vorfeld zahlreiche Gespräche in der Region und auf Landesebene geführt, um eine breite Basis für die Gründung einer START-Niederlassung in Gronau nahe der niederländischen Grenze zu erreichen.

Der DGB-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen hatte seine Unterstützung Mitte 1991 zugesagt, nachdem START sich bereit erklärt hatte, einen gewerkschaftlichen Anforderungskatalog in allen Punkten zu erfüllen. Im Mittelpunkt stand dabei, daß START in der Bundesrepublik im wesentlichen so wie in den Niederlanden arbeitet - also nicht gewinnorientiert agiert, Leiharbeit als Instrument zur Reintegration von Arbeitslosen einsetzt, ausschließlich zuvor Arbeitslose ver- leiht, einen hohen Anteil von besonderen Zielgruppen einbezieht und eng mit der Arbeitsver- waltung kooperiert. Daneben stand die Anpassung der Arbeitsweise und Organisation von START an die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Forderungen. Dabei ging es vor allem um die Einhaltung sämtlicher Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (insbesondere der Vorschrift, ausschließlich unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen) und die Zusicherung, daß die Leiharbeitskräfte tariflich entlohnt werden. Um die Wiedereingliederungschancen der zuvor Arbeitslosen zusätzlich zu verbessern und Kündigungen wegen mangelnder Einsatzmöglichkeiten möglichst zu vermeiden, sollten verleihfreie Zeiten für Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden. Um eine Einbeziehung gesellschaftlich relevanter Gruppen wie in den Niederlanden zu realisieren und eine Steuerung sowie Kontrolle der Aktivitäten zu gewährleisten, wurde ein Beirat mit Rahmen- und Richtlinienkompetenzen gegründet, in dem Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kom- mune und Kreis sowie Wohlfahrtsverbände vertreten waren.

START Zeitarbeit in Gronau hat anfangs mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt.

Neben der notwendigen Anpassung des niederländischen Konzeptes an den rechtlichen Rahmen für Arbeitnehmerüberlassung in der Bundesrepublik mußte START sich zunächst bei Arbeits- losen und Betrieben in der Region bekannt machen. Außerdem war es erforderlich, Kooperationsstrukturen z.B. mit den Arbeitsämtern aufzubauen. Nicht zuletzt bereitete die geringe Betriebsdichte im ländlichen Umfeld der ersten START-Niederlassung in Gronau Schwierigkeiten bei der Ausweitung und Stabilisierung des Personalbestandes an Leiharbeits- kräften. Denn nur bei einer hohen Betriebsdichte ist ein ausreichendes Auftragsvolumen zu erwarten, um befristete betriebliche Arbeitseinsätze der Leiharbeitskräfte zu stabilen Beschäf- tigungsverhältnissen mit START zu bündeln, bis die Betroffenen von einem Betrieb in feste Beschäftigung übernommen werden. Die Problematik der geringen Betriebsdichte in Gronau war auch ein wesentlicher Grund für den - auch vom Beirat in Gronau getragenen - Beschluß, im Laufe des Jahres 1993 drei weitere Niederlassungen in Bocholt, Essen und Wesel zu grün- den.

Nachdem 1992 69 und 1993 109 zuvor Arbeitslose bei START einen Arbeitsvertrag als Leiharbeitskraft erhalten hatten, konnte die Zahl der Neueinstellungen im Jahre 1994 auf

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insgesamt 466 gesteigert werden. Die relativ geringen Verleihzahlen in den Jahren 1992 und 1993 waren vor allem darauf zurückzuführen, daß die neuen Niederlassungen in Bocholt, Essen und Wesel, die im Laufe des Jahres 1993 ihre Arbeit aufgenommen hatten, mit Ausnahme von Bocholt erst im Jahre 1994 nennenswerte Verleiherfolge verzeichnen konnten. Im Jahre 1994 stieg die Zahl der Leiharbeitskräfte bei START dann aber sehr rasch.

Nicht zuletzt bedingt durch die kostenintensive Gründungsphase hatte START Zeitarbeit in der Pilotphase keine Überschüsse erwirtschaften können, sondern war in den ersten beiden Jahren sogar auf Darlehen der niederländischen Muttergesellschaft angewiesen. Erst 1994 haben die damaligen vier Niederlassungen zumindest kostendeckend gearbeitet. Die finanzielle Situation hat sich maßgeblich darauf ausgewirkt, daß die Zielsetzung, in verleihfreien Zeiten Qualifizie- rungsmaßnahmen durchzuführen, nicht realisiert werden konnte (vgl. 4). Dies war gleichzeitig auch eine wesentliche Ursache dafür, daß START zahlreiche Kündigungen wegen Arbeits- mangel aussprechen mußte.

Ende 1993 hatte die niederländische START-Organisation angekündigt, sich im Laufe des Jahres 1994 aus Nordrhein-Westfalen zurückziehen zu wollen. Dabei spielte nicht zuletzt eine Rolle, daß bis dahin noch keine Kostendeckung erreicht worden war und sich im Vorstand von START die Stimmen mehrten, die es nicht mehr für vertretbar hielten, mit Überschüssen, die in den Niederlanden erwirtschaftet worden waren, eine arbeitsmarktpolitische Initiative in der Bundesrepublik zu finanzieren.1 Damit stellte sich die Frage, ob und ggfs. wie START Zeitarbeit in Nordrhein-Westfalen weitergeführt werden könnte. Anfang 1994 deutete zunächst vieles darauf hin, daß dies nicht gelingen würde und START Zeitarbeit im Laufe des Jahres 1994 entweder Konkurs anmelden oder aber unter Verzicht auf soziale und arbeitsmarkt- politische Zielsetzungen allenfalls als "normales" gewerbliches Leiharbeitsunternehmen wei- terbestehen könnte.

Im Mai 1994 hat dann aber der Präsident des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen VertreterInnen der Spitzenverbände der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Kommunen bzw.

Kreise und der Landesregierung eingeladen, um deren Interessen an einem Fortbestand von START und Möglichkeiten einer gemeinsamen Übernahme zu erörtern. Alle Eingeladenen zeigten sich grundsätzlich daran interessiert, so daß vereinbart wurde, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Entscheidungsgremien entsprechende Vorbereitungen zu treffen (Ausarbeitung eines neuen Gesellschaftervertrages, Klärung von haftungsrechtlichen Fragen, Erstellung eines Finanzierungskonzeptes, etc.). Gleichzeitig sollte kurzfristig die Gründung von etwa 20 zusätzlichen START-Niederlassungen vorbereitet werden. Um dafür geeignetes Personal zu haben, wurde START beauftragt, in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für die zukünftigen NiederlassungsleiterInnen und Perso- naldisponentInnen zu konzipieren, die zeitlich versetzt ab Herbst 1994 durchgeführt wurden, obwohl zu diesem Zeitpunkt keineswegs sicher war, ob es zur Gründung einer neuen START- Gesellschaft überhaupt kommen würde.

1 Diese Position haben insbesondere die gewerkschaftlichen VertreterInnen im Vorstand von START in den Niederlanden vertreten.

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Bis der Gesellschaftervertrag der neuen START Zeitarbeit NRW GmbH letztlich am 20. Januar 1995 unterzeichnet werden konnte, mußten zahlreiche offene Fragen geklärt und in den Gremien aller beteiligten Institutionen und Organisationen Vorbehalte ausgeräumt werden.

Gesellschafter der neuen START Zeitarbeit NRW wurden das Land NRW, der DGB- Landesbezirk NRW, die Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände, der Arbeitgeberverband Stahl, der nordrhein-westfälische Handwerkstag (NWHT), der Kreistag (vertreten durch den Kreis Wesel), der Städte- und Gemeindebund, die Bundesanstalt für Arbeit und die nieder- ländische START-Organisation.2 Ein großer Unsicherheitsfaktor war lange Zeit die Finanzie- rung der kostenintensiven Gründungsphase, da die Beteiligten einer raschen Ausweitung des Ansatzes gegenüber einem schrittweisen Ausbau des Niederlassungsnetzes den Vorzug gaben.

Letztlich wurden zunächst insgesamt 11 Millionen DM von seiten des Bundes und des Landes NRW bereitgestellt. Die Hälfte der Mittel kommen als Darlehen von seiten der Bundesanstalt für Arbeit nach den im September 1994 von der Bundesregierung erlassenen "Richtlinien zur Förderung der Wiedereingliederung schwervermittelbarer Arbeitsloser durch Darlehen und Zuschüsse an Gesellschaften zur Arbeitnehmerüberlassung (AüGRi)". Das Land Nordrhein- Westfalen hat zusätzlich ein langfristiges Darlehen in Höhe von 2 Millionen DM sowie 3,5 Millionen DM als Betriebskosten- und Investitionskostenzuschuß zur Verfügung gestellt.3 Nach spätestens zwei Jahren soll sich die Gesellschaft selbst tragen.

2 Arbeitsweise von START

Die START Zeitarbeit NRW GmbH hat im März 1995 mit 22 Niederlassungen ihre Arbeit aufgenommen. Hinzu kamen die Hauptverwaltung in Duisburg sowie vier Geschäftsstellen in Neuss, Troisdorf, Kleve und Bergisch-Gladbach, die jeweils einer Niederlassung zugeordnet sind. Teilweise sind diese Geschäftsstellen auf Wunsch und mit finanzieller Unterstützung der betreffenden Kommunen eingerichtet worden. So hat etwa die Stadt Troisdorf die Finanzierung des Personals der Geschäftsstelle für die ersten beiden Jahre zugesagt. Hintergrund ist die Überlegung, daß über Arbeitnehmerüberlassung auch arbeitslose SozialhilfeempfängerInnen wieder in Beschäftigung gebracht werden können, was den kommunalen Haushalt entlasten würde. Im März 1996 sind weitere vier Niederlassungen und drei Geschäftsstellen gegründet worden. Damit ist START nunmehr an 33 Standorten in NRW vertreten.

START ordnet die landesweit verteilten Niederlassungen und Geschäftsstellen drei Regionen zu, die von drei "Regio-ManagerInnen" betreut werden. Die Standorte der Niederlassungen u Fehler! Es wurden keine Einträge für das Inhaltsverzeichnis gefunden.

2 In der Zwischenzeit haben einige weitere Institutionen und Verbände Interesse bekundet, Gesellschafter von START Zeitarbeit NRW zu werden. Die Aufnahme des Deutschen Städtetages und der Arbeits- gemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Lande NRW stand bei Abfassung dieses Berichtes unmittelbar bevor; die Aufnahme der evangelischen und der katholischen Kirche ist ebenfalls noch 1996 vorgesehen.

3 Für die Gründung der neuen Niederlassungen im Jahre 1996 wurden sowohl von seiten der Bundes- anstalt als auch des Landes NRW weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Vgl. 3.

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3 Bisherige Ergebnisse

Dieses Kapitel enthält in knapper Form die wesentlichen Ergebnisse der bisherigen Ge- schäftstätigkeit von START Zeitarbeit NRW - von der Gründung der Gesellschaft im März 1995 bis zum 30. Juni 1996. Eine ausführlichere Darstellung der Ergebnisse des Jahres 1995 liegt bereits vor (Weinkopf/Vanselow 1996).

3.1 Ergebnisse im Jahre 1995

Im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit konnte START Zeitarbeit NRW insgesamt 1.577 zuvor Arbeitslose als Leiharbeitskräfte einstellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß 18 der 22 Niederlassungen erst im März 1995 ihre Arbeit aufgenommen haben. In 346 Fällen handelte es sich um Frauen, was einem Anteil von 21,94 % entspricht.

996 oder 63,16 % dieser Arbeitskräfte stammten aus einer der besonderen Zielgruppen unter den Arbeitslosen. Der Frauenanteil unter den Zielgruppenangehörigen liegt bei 23,49 % - also leicht höher als unter den Neueingestellten insgesamt. Zu den engeren Zielgruppen (=

Langzeitarbeitslose, Behinderte, über 50-Jährige - also den AüGRi-Zielgruppen) zählten 577 Personen, was einem Anteil von 36,59 % entspricht. Damit wurde die Voraussetzung zur Förderung nach den AüGRi, daß mindestens ein Viertel der Leiharbeitskräfte aus diesen Zielgruppen stammen muß, deutlich übererfüllt. Gleichzeitig hat START Zeitarbeit NRW den Anteil dieser Zielgruppen auch gegenüber der Pilotphase deutlich steigern können (vgl. Tabelle 3). Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung von Langzeitarbeitslosen. Diese stellen unter den engeren Zielgruppen mit 30,12 % oder 475 Personen den mit Abstand größten Anteil. In der Pilotphase zwischen Anfang 1992 und Ende August 1994 lag der Anteil der Langzeitarbeits- losen an allen Neueinstellungen bei START Zeitarbeit demgegenüber nur bei 10,2 % (Wein- kopf/Krone 1995:73).

Der Frauenanteil bei den engeren Zielgruppen lag 1995 bei 22,18 %; unter den Langzeitarbeits- losen bei 23,16 %. Zu den erweiterten Zielgruppen (= BerufsrückkehrerInnen, AusländerInnen, gering Qualifizierte) zählten 419 Personen oder 26,57 %. Der Frauenanteil liegt hier bei 25,3 %.

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Tab. 3: Zielguppen unter den Leiharbeitskräften - Pilotphase und 1995 im Vergleich - START-Leiharbeitskräfte Pilotphase

1.1992 bis 8.1994

1995

insgesamt 490 100 % 1.577 100 %

keine Zielgruppe 226 46,2 % 581 36,84 %

Zielgruppe 264 53,8 % 996 63,16 %

Langzeitarbeitslose 50 10,2 % 475 30,12 %

über 50-Jährige4 30 6,1 % 73 4,63 %

Behinderte 3 0,6 % 29 1,84 %

AüGRi-Zielgruppen gesamt

83 16,9 % 577 36,59 %

BerufsrückkehrerInnen 6 1,2 % 16 1,01 %

AusländerInnen 81 16,5 % 223 14,14 %

Geringqualifizierte 94 19,2 % 180 11,41 %

sonstige Zielgruppen gesamt

181 36,9 % 419 26,57 %

© IAT 7/96 Quelle: Weinkopf/Krone 1995:72f; eigene Berechnungen nach Angaben von ST

Ende Dezember 1995 waren 781 Leiharbeitskräfte bei START Zeitarbeit NRW beschäftigt. In 159 Fällen handelte es sich um Frauen (20,36 %). Insgesamt konnte START Zeitarbeit NRW im Jahre 1995 2.562 betriebliche Einsätze organisieren. Im Durchschnitt wurde damit jede Leiharbeitskraft etwa 1,5-mal an ein Unternehmen verliehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß sich ein Teil der Leiharbeitskräfte zum Stichtag noch im ersten betrieblichen Einsatz befand.

40,95 % der im Jahre 1995 ausgeschiedenen Leiharbeitskräfte haben über den Weg der Arbeitnehmerüberlassung einen neuen dauerhaften Arbeitsplatz in einem Unternehmen gefun- den (326 der 796 Leiharbeitskräfte, die Ende Dezember 1995 nicht mehr bei START beschäf- tigt waren). Von diesen 326 ehemaligen Leiharbeitskräften wurden 232 (29,15 %) vom vorheri- gen Entleihbetrieb übernommen; 94 von einem anderen Unternehmen (11,81 %). Der Frau- enanteil an den Übergängen in Beschäftigung betrug 25,46 % (Übernahmen in Entleihbetriebe 31,03 %; Übergänge in andere Betriebe 11,7 %).

Die Tatsache, daß Frauen deutlich häufiger als Männer vom Entleihbetrieb übernommen werden, könnte ein Hinweis darauf sein, daß Betriebe gegenüber arbeitslosen Frauen noch

4 In der Pilotphase lag die Altersgrenze bei 45 Jahren.

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ausgeprägtere Vorurteile haben als gegenüber männlichen Arbeitslosen, die in der betrieblichen Praxis während eines Verleiheinsatzes überwunden werden (vgl. auch Weinkopf/Krone 1995:85; Weinkopf 1996:317). Die geringe Übergangsquote von Frauen in andere als die Entleihbetriebe stützt diese These, denn hier kommt die Überwindung von betrieblichen Vor- behalten im Arbeitseinsatz nicht zum Tragen.

Bei den übrigen 470 Ausgeschiedenen handelte es sich in 51 Fällen um arbeitnehmerseitige Kündigungen (6,41 % der Abgänge insgesamt) und in 419 Fällen um Kündigungen durch START (52,64 % der Abgänge insgesamt). Hierunter fallen sowohl betriebsbedingte Kündigun- gen (170) als auch Kündigungen wegen mangelnder Qualifikation (4) oder Arbeitsleistung (22) der Leiharbeitskraft.

Während in der Pilotphase von START Zeitarbeit zwischen 1992 und 1994 vor allem Klein- und Mittelbetriebe mit START kooperiert haben, ist es mit der Ausweitung auf ganz NRW gelungen, verstärkt auch Großbetriebe für eine Kooperation zu gewinnen. Hierbei haben die zuständigen Einzelgewerkschaften und der DGB sowie Betriebs- und Personalräte, Arbeitge- berverbände und die Arbeitsverwaltung Unterstützung geleistet. Mit einigen namhaften Großbetrieben in NRW konnten sogenannte "Rahmenverträge" abgeschlossen werden, d.h.

diese verpflichteten sich, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine vereinbarte Zahl von Leiharbeitskräften einzusetzen. Zu den Geschäftspartnern von START zählten Unternehmen wie Siemens Nixdorf, HKM Duisburg, die Thyssen Guss AG und Mannesmann Demag.

Die Umsätze im Jahre 1995 lagen bei knapp 30 Millionen DM. Im Jahre 1995 wurden START Zeitarbeit NRW insgesamt 7.974.899,- DM öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt - davon 3.324.179,- DM als Zuschuß (des Landes NRW) und 4.650.710,- DM als Darlehen (Bund und Land). Schon im ersten Jahr konnte START Zeitarbeit damit über 80 % der Gesamtkosten selbst am Markt erwirtschaften.

3.2 Entwicklung im ersten Halbjahr 1996

Die in der Zeitarbeitsbranche typischen Umsatzrückgänge in den Wintermonaten fielen bei START Ende 1995/Anfang 1996 besonders deutlich aus. So stieg etwa der Anteil der verleih- freien Zeiten (einschließlich Krankheit) bis auf 26 % an. Neben saisonalen Gründen ist auch das

"Vorhalten" von qualifizierten Arbeitskräften für Großkunden für den Anstieg der verleihfreien Zeiten im ersten Quartal 1996 verantwortlich. Zusätzliche Anlaufverluste entstanden durch die Eröffnung von sieben weiteren Niederlassungen bzw. Geschäftsstellen im März 1996 und den Aufbau zusätzlicher Personal- und Sachkapazitäten in der Buchhaltung, im Finanzmanagement und im Finanzcontrolling aufgrund der unerwartet großen Umsatzsprünge. Seit April 1996 ver- zeichnet START wieder deutliche Umsatzsteigerungen, und es ist gelungen, die verleihfreien Zeiten erheblich zu reduzieren.

Gleichwohl haben sich die Schwierigkeiten Anfang 1996 leicht negativ auf die bislang erreich- ten Ergebnisse 1996 ausgewirkt. Die Zahl der Leiharbeitskräfte hat sich gegenüber 1995 unter- durchschnittlich entwickelt, und insbesondere die Anteile der Zielgruppen sind gesunken.

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Ende Juni 1996 waren 1.018 Leiharbeitskräfte bei START Zeitarbeit NRW beschäftigt, darunter 221 Frauen (21,71 %). Im ersten Halbjahr 1996 organisierten die START-MitarbeiterInnen ins- gesamt 1.689 betriebliche Einsätze. 884 Leiharbeitskräfte unterschrieben seit Jahresbeginn einen Arbeitsvertrag mit START Zeitarbeit NRW, darunter 191 Frauen (21,61 %). Der Anteil der Zielgruppenangehörigen unter den Neueinstellungen ist 1996 auf knapp 49 % gesunken.

Bezogen auf den Gesamtzeitraum seit Anfang 1995 liegt dieser Anteil bei nunmehr 57,94 %. - Vom Rückgang der Zielgruppenanteile 1996 waren sowohl die sogenannten AüGRi-Ziel- gruppen insgesamt (27,71 %) als auch speziell die Gruppe der Langzeitarbeitslosen (24,54 %) betroffen.5 Die Quote der Übergänge in Beschäftigung ist demgegenüber weitgehend konstant geblieben. Seit Anfang 1996 sind insgesamt 261 START-Leiharbeitskräfte von Betrieben in feste Beschäftigung übernommen worden. In 197 Fällen handelte es sich dabei um den vorherigen Entleihbetrieb. Die Übernahmequote beträgt somit nunmehr - bezogen auf den Gesamtzeitraum Anfang 1995 bis 30. Juni 1996 - 40,68 % derjenigen, die zum Stichtag nicht mehr bei START beschäftigt waren. Einen Überblick über ausgewählte Daten 1995, im ersten Halbjahr 1996 sowie im Gesamtzeitraum 1995/96 gibt Tabelle 4.

5 Bezogen auf den Gesamtzeitraum Anfang 1995 bis Mitte 1996 liegt der Anteil der AüGRi-Zielgruppen bei 33,4 %; der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei 28,12 %.

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Tab. 4: Ausgewählte Daten von START Zeitarbeit NRW 1995/96

1995 gesamt 1. bis 6.1996 gesamt 95/96

Neueinstellungen 1577 884 2461

aktuell noch beschäftigt

781 (Ende 12.95) 1018 (Ende 6.96) -

Arbeitnehmer- überlassungsverträge

2562 1689 4251

Übernahmen in Betriebe

326 261 587

Kündigungen6 470 386 856

Zielgruppen gesamt 996 430 1426

keine Zielgruppe 581 454 1035

engere Zielgruppen

577 245 822

davon:

Behinderte

29 10 39

Älter als 50 Jahre 73 18 91

Langzeitarbeitslose 475 217 692

© IAT 7/96 Quelle: eigene Berechnungen nach Angaben von START

Aus dem AüGRi-Programm der Bundesanstalt für Arbeit waren START für das Jahr 1996 2,74 Mio DM bewilligt worden. Vor dem Hintergrund der Eröffnung von 7 zusätzlichen Nieder- lassungen im März 1996 hat die Bundesanstalt für Arbeit 1996 START ein weiteres Darlehen in Höhe von 0,8 Mio. DM aus AüGRi-Mitteln gewährt. Auch die Landesregierung Nordrhein- Westfalen hat weitere 1,5 Mio. DM als Anschubfinanzierung bzw. als Investitionszuschuß zur Verfügung gestellt. Trotz der ungünstigen Entwicklung zu Jahresbeginn wird weiterhin erwartet, daß START noch im Laufe des Jahres 1996 die Kostendeckung erreicht.

6 In dieser Kategorie sind auch die arbeitnehmerseitigen Kündigungen enthalten.

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4 Qualifizierung

Der Qualifizierung der Leiharbeitskräfte kommt im Konzept der sozialverträglichen Arbeitneh- merüberlassung ein hoher Stellenwert zu. Oft weisen gerade Zielgruppenangehörige unter den START-Leiharbeitskräften zusätzlich zu sonstigen Vermittlungshemmnissen Qualifikations- defizite auf, die ihre Verleih- und/oder Wiedereingliederungschancen mindern. Während des Verleiheinsatzes qualifiziert sich die Leiharbeitskraft durch "learning by doing". Sie lernt Betriebsabläufe kennen, muß sich auf einem konkreten Arbeitsplatz einarbeiten und nimmt am sozialen Leben im Betrieb teil. Damit erwirbt sich die Leiharbeitskraft betriebspezifische Kenntnisse, die ihre Wettbewerbschancen erhöhen, falls in dem Entleihbetrieb eine Stelle zu besetzen ist. Gleichwohl ist davon auszugehen, daß durch Qualifizierungsmaßnahmen die Chancen insbesondere der Zielgruppenangehörigen auf betriebliche Einsätze und auf die Über- nahme in dauerhafte Beschäftigung in Betrieben gefördert werden kann. Zudem können "Leer- laufzeiten" zwischen zwei Verleiheinsätzen, in denen kein betrieblicher Arbeitseinsatz möglich ist, durch Qualifizierung sinnvoll überbrückt werden, ohne daß die Motivation der Leiharbeitskräfte durch Phasen des "Nichtstuns" geschwächt wird.

Sogenannte "verleihfreie Zeiten" entstehen dadurch, daß Verleihunternehmen Leiharbeitskräfte gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unbefristet einstellen müssen. Im Herkunfts- land des START-Modells, den Niederlanden, erhalten Leiharbeitskräfte i.d.R. befristete Arbeitsverträge, die mit der voraussichtlichen Dauer eines betrieblichen Einsatzes überein- stimmen. Anschließend werden die Leiharbeitskräfte wieder arbeitslos. Dieser "dekungsgleiche Einsatz" ist in der Bundesrepublik explizit untersagt. Auch wenn die PersonaldisponentInnen nach dem ersten Verleiheinsatz nicht unmittelbar anschließend einen zweiten organisieren können, sind Verleihunternehmen zur Weiterbeschäftigung und Lohnfortzahlung der Leih- arbeitskräfte verpflichtet. Betriebsbedingte Kündigungen sind zulässig - allerdings erst nach einer angemessenen Weiterbeschäftigungsfrist, die mindestens ein Viertel der Dauer des ersten Verleiheinsatzes ausmachen muß. Insofern können verleihfreie Zeiten sowohl zwischen zwei betrieblichen Einsätzen als auch zwischen einem Verleiheinsatz und dem Inkrafttreten einer Kündigung auftreten.

Vor diesem Hintergrund hatte der DGB-Landesbezirk NRW schon im Vorfeld der Pilotphase von START gefordert, die verleihfreien Zeiten mit Qualifizierungsmaßnahmen zu überbrüken.

START verpflichtete sich zur Qualifizierung unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Die Qualifizierung in verleihfreien Zeiten aus Eigenmitteln bedeutet für START eine große finanzielle Belastung, da für die Dauer der Qualifizierung sowohl die Maßnahmekosten als auch die tariflichen Löhne bzw. Unterhaltsgelder der betreffenden Leiharbeitskräfte finanziert werden müssen. Diesen Kosten stehen zudem keine Einnahmen aus Verleiheinsätzen gegenüber.7 In der Pilotphase konnte dieser Anspruch aus finanziellen und organisatorischen Gründen noch nicht eingelöst werden (Weinkopf/Krone 1995:97ff). START erwirtschaftete in der Pilotphase keine Überschüsse. Die Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse nach dem AFG scheiterte daran, daß die Leiharbeitskräfte die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllten, da sie noch bei START be- schäftigt waren. Die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen in verleihfreien Zeiten birgt darüber hinaus erhebliche organisatorische Probleme. In den Niederlanden nutzt START zur

7 In den Niederlanden gestaltet sich die Situation völlig anders: Kann kein betrieblicher Einsatz organi- siert werden, sind die Leiharbeitskräfte arbeitslos und erhalten Arbeitslosenunterstützung. Bietet START ihnen Qualifizierung an, müssen nur die Maßnahmekosten finanziert werden.

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Qualifizierung von Leiharbeitskräften das flächendeckende Netz der Fachausbildungszentren, die von der Arbeitsverwaltung getragen werden und praxisbezogene Qualifizierung anbieten.

Die Maßnahmen sind als "Module" organisiert und ermöglichen einen kurzfristigen Ein- und Ausstieg (Weinkopf/Krone 1995:97). START Niederlande verfügt zudem seit einigen Jahren über ein eigenes Bildungsinstitut in Heerlen.

Da vergleichbare Einrichtungen wie die Fachausbildungszentren in der Bundesrepublik nicht bestehen und START Zeitarbeit NRW keine eigenen Bildungseinrichtungen besitzt, müssen Bildungsträger gefunden werden, die die hohen Flexibilitätsanforderungen erfüllen. Diese Träger müssen ein Angebot entwikeln, das die besonderen Bedingungen der Leiharbeit berücksichtigt und z.T. erheblich von der üblichen Praxis der Weiterbildung in der Bundes- republik abweicht:

- Ein- und Austrittstermine der Leiharbeitskräfte sind ebenso unsicher wie die Anzahl der zu qualifizierenden Leiharbeitskräfte.

- Die Maßnahmen müssen als kurzfristige Bausteine ("Module") organisiert sein.

- Sie müssen darüber hinaus "maßgeschneidert" sein, d.h. auf individuelle Defizite der Person wie auf konkrete Bedarfe von Entleihbetrieben reagieren können.

Ein Gesprächspartner bei einem Bildungsträger bezeichnete diese Situation treffend als

"Qualifizierung in unwegsamem Gelände". Es ist kaum planbar, wann und bei wievielen Perso- nen verleihfreie Zeiten anfallen. Bildungsträger haben also eine sehr geringe oder im Extremfall gar keine Vorlaufzeit. Sie müssen sehr kurzfristig in der Lage sein, maßgeschneiderte "Module"

für die Qualifizierung zu realisieren.

In der Pilotphase gelang es nicht, Bildungsträger zu finden, die kurzfristige Modulqua- lifizierungen mit flexibler Ein- und Ausstiegsmöglichkeit anboten. Die Abkehr von kurs- förmigen, längerfristigen Maßnahmen hin zu individuell zugeschnittenen, kurzfristigen Maßnahmen bedeutet für viele Bildungsträger Neuland. Für längerfristige Qualifizierungen stehen START-Leiharbeitskräfte aber nicht zur Verfügung, da die PersonaldisponentInnen sich bemühen müssen, einen neuen Verleiheinsatz zu organisieren. Die zu qualifizierende Leih- arbeitskraft muß kurzfristig wieder verfügbar sein. Inwieweit es START bislang gelungen ist, trotz dieser Problematik Qualifizierungsmaßnahmen zu organisieren und was für 1996 geplant ist, wird im folgenden dargestellt.

4.1 Qualifizierung im Jahr 1995

1995 knüpften START-MitarbeiterInnen vor Ort Kontakte zu Bildungsträgern, um gemeinsam Lösungen für die geschilderten Probleme zu finden. Darüber hinaus ist es 11 der 22 START- Niederlassungen im Jahre 1995 gelungen, bereits erste Qualifizierungsmaßnahmen durch- zuführen (vgl. Tabelle 5). Organisatorisch lassen sich bei den 1995 durchgeführten Qualifizie- rungsmaßnahmen zwei Varianten unterscheiden: Zum einen nahmen Leiharbeitskräfte an innerbetrieblichen Schulungen beim Entleiher teil, zum anderen kooperierte START mit Bil- dungsträgern aus der Region.

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Tab. 5: Qualifizierungsmaßnahmen der START Zeitarbeit NRW im Jahr 1995 Niederlassung Qualifizierungs-

maßnahme

Anzahl der Maßnahmen

Ahlen Metallschutzgasschweißen

Staplerscheine Gruppenakkord (Seminar)

1 3 1

Bochum Bohrwerksdreher

Kaufmännischer Bereich CNC-Dreher

1 2 1

Dortmund § 103 b AFG

Schweißerprüfung

7 1 Duisburg Grundlehrgang flurgesteuerte Kräne 4

Essen Gabelstaplerschein 1

Hagen Staplerscheine 2

Herford Kunststofflehrgang

Außendienstmitarbeiter

1 1 Leverkusen Gabelstapler- und Schweißerlehrgänge 5

Oberhausen Schweißerprüfung

Kranschein PC-Einführung

1 1 1

Siegen Werkstoffprüfer 1

Wesel CNC-Schulung 1

Gesamt: 36

©IAT 7/96 Quelle: Angaben von START

Die Arbeitsverwaltung unterstützte einige dieser Qualifizierungsmaßnahmen auf der Grundlage des im Sommer 1994 eingeführten § 103 b AFG. Diese Regelung ermöglicht die kurzfristige Qualifizierung Arbeitsloser - insbesondere in Form von eigenständigen Lehrgängen (Modulen).

Möglich ist darüber hinaus eine sogenannte "Qualifikationserprobung" in Form betrieblicher Praktika, d.h. Arbeitslose können mit Zustimmung des Arbeitsamtes ihre beruflichen Tätigkei- ten im betrieblichen Alltag unter Anleitung festigen und erweitern.8 Da der § 103 b AFG nicht

8 Die kurzfristige Qualifizierung arbeitsloser LeistungsbezieherInnen steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundsatz der Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung. § 103 b, 1 und 2 AFG enthalten daher Bedingun- gen für die notwendige Einwilligung der Arbeitsverwaltung sowie Ausschlußgründe, die eine Zustimmung verhindern. Diese Ergänzungen können dahingehend zusammengefaßt werden, daß sich die Vermittlungs- aussichten durch die Teilnahme an der Maßnahme nicht vermindern dürfen. Um Mitnahmeeffekte zu

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so stark "durchreguliert" ist wie andere AFG-Regelungen, bietet er der lokalen Arbeitsver- waltung einen vergleichsweise breiten Handlungsspielraum. Die Laufzeit der geförderten Maßnahmen beträgt maximal 12 Wochen.

Im konkreten Fall der oben angeführten § 103 b-Fälle nahmen arbeitslose Leistungsempfän- gerInnen vor der Einstellung bei START und vor dem Verleih in einen interessierten Betrieb in eben diesem Betrieb an einer geförderten "Qualifikationserprobung" teil. Anschließend konnte der Betrieb entscheiden, ob derjenige oder diejenige für den betrieblichen Einsatz als Leiharbeitskraft geeignet ist. Fällt der Betrieb eine positive Entscheidung, dann erhält der/die Betroffene die Bewährungschance, sich als LeiharbeitnehmerIn für eine dauerhafte Einstellung zu empfehlen. START-Niederlassungen, die den § 103 b in dieser Weise nutzen wollten, trafen i.d.R. auf große Bedenken der örtlichen Arbeitsverwaltung, die Mitnahmeeffekte befürchtete.

Die wenigen realisierten Maßnahmen setzten zähe Verhandlungen voraus.

Resümierend läßt sich für das Jahr 1995 festhalten, daß vor dem Hintergrund der Ausweitung von START Zeitarbeit NRW die Qualifizierung von Leiharbeitskräften nur punktuell und in bescheidenem Umfang realisiert werden konnte. Wie in der Pilotphase fehlte es auch noch 1995 an den finanziellen Mitteln. Um diese Hürde überspringen und dem Qualifizierungsanspruch gerecht werden zu können, beantragte START im Sommer 1995 bei der Europäischen Union die Förderung eines Projektes "Qualifizierung von Leiharbeitnehmern in verleihfreien Zeiten".

4.2 1996: Von der punktuellen zur strukturellen Qualifizierung

Ende April 1996 beschloß die Europäische Kommission auf der Basis des Förderantrags von START, für die Qualifizierung von Leiharbeitskräften in verleihfreien Zeiten bis Ende 1997 Mittel in Höhe von rund 648.000 ECU zur Verfügung zu stellen. Hieraus sollen u.a. drei QualifizierungsdisponentInnen finanziert werden, die sich intensiv um die Beratung und Betreu- ung von Leiharbeitskräften auf der einen und Betrieben auf der anderen Seite kümmern sowie organisatorische Fragen mit Bildungsträgern klären sollen.

Zu den Aufgaben der QualifizierungsdisponentInnen wird es gehören, ein Qualifikationsprofil der neu eingestellten Leiharbeitskräfte zu erstellen, um Ansatzpunkte für Qualifizierungs- maßnahmen zu identifizieren. Sie sollen aber auch entwicklungsfähige Fertigkeiten von Ungelernten unterhalb der Zertifikatsschwelle (Facharbeiterbrief) aufspüren, die die Betreffen- den vielleicht gar nicht als vermittlungsfördernde Qualifikation wahrgenommen haben und auch nicht in Bewerbungsgesprächen oder Beratungsgesprächen beim Arbeitsamt artikulieren konn- ten. Dieses Qualifikationsprofil kann weiter differenziert werden, wenn sich im Zuge von be- trieblichen Arbeitseinsätzen Defizite zeigen. Den Betrieben sollen die Qualifizierungs- disponentInnen Unterstützung bei der Formulierung ihres Bedarfs anbieten. Schließlich sollen sie geeignete Bildungsträger auswählen und gemeinsam mit diesen Qualifizierungsstrategien entwickeln, die die hohen Anforderungen an die individuelle, modulartige Qualifizierung von (..fortgesetzt)

vermeiden, darf der/die Arbeitslose überdies nicht bei einem Arbeitgeber eingestellt werden, der ihn bzw.

sie in den letzten drei Jahren beschäftigt hatte, der ihm/ihr bereits eine Beschäftigung angeboten hatte oder dem Fachkräfte mit dem erforderlichen Qualifikationsprofil ausreichend zur Verfügung gestellt werden können.

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Leiharbeitskräften erfüllen. Ziel ist es, in den Regionen ein anspruchsvolles Maßnahmeangebot aufzubauen, das Leiharbeitskräften in verleihfreien Zeiten zur paßgenauen Qualifizierung zur Verfügung steht. Damit sollen die Chancen auf Verleiheinsätze erhöht und ggfs. bestehende Einstellungshemmnisse bei übernahmewilligen Betrieben beseitigt werden.

Die Förderung der EU bezieht sich auf die Finanzierung der Maßnahmekosten sowie der Perso- nal- und Personalnebenkosten der drei QualifizierungsdisponentInnen. Der Eigenanteil von START beinhaltet die Sachleistungen und die firmenspezifische Einweisung der drei Qualifi- zierungsdisponentInnen sowie die Lohnfortzahlung für die QualifizierungsteilnehmerInnen.

Hinzu kommt die Finanzierung einer Anlaufstelle für interessierte LeiharbeitnehmerInnen in der Hauptverwaltung (1 Verwaltungskraft). Reguläre Fördergelder der Bundesanstalt für Arbeit für die Qualifizierung von Zielgruppenangehörigen nach AüGRi vervollständigen den Finanzie- rungsplan. START setzt den Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen laut Förderantrag für 1996/97 mit durchschnittlich 14 TeilnehmerInnen pro Woche an, die in modulartigen Qualifi- zierungsmaßnahmen bei Bildungsträgern qualifiziert werden sollen. Das zeitliche Gesamtvolumen der Qualifizierungsmaßnahmen soll 40 Wochen pro Jahr betragen.

Die kurze Dauer der Qualifizierungsmaßnahmen in verleihfreien Zeiten läßt zertifizierbare Maßnahmen nicht zu. Man kann beim heutigen Planungsstand davon ausgehen, daß die Qualifi- zierung mit einem Teilnahmenachweis dokumentiert werden wird, der eine detaillierte Auf- stellung der in der Qualifizierung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten enthält.

Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums, des Landesarbeitsamtes und START hat nach der Förderzusage der Europäischen Union ein "Drei- Phasen-Konzept" erarbeitet. Die besonderen Qualifizierungsaktivitäten in verleihfreien Zeiten werden darin ergänzt um Maßnahmen, die bereits vor der Einstellung von Arbeitslosen als Leih- arbeitskraft einsetzen und auch die Austrittsphase einschließen, wenn Leiharbeitskräfte ggfs.

wieder in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssen. Nicht alle Qualifizierungsangebote beziehen sich obligatorisch auf alle Leiharbeitskräfte, sondern sie werden vor allem im Bedarfsfall eingesetzt. Eine Schlüsselstellung im Konzept nehmen die Qualifizie- rungsdisponentInnen ein.

Grundsätzlich setzt die Einstellung als Leiharbeitskraft die Arbeitsfähigkeit voraus, d.h.

START-MitarbeiterInnen müssen in der Lage sein, am Tag nach der Einstellung die Arbeit in einem Entleihbetrieb aufzunehmen. Da nicht alle Arbeitslosen diesen Anspruch erfüllen, soll ei- ne Vorqualifizierung, die noch vor der Einstellung bei START einsetzt, Hilfestellung bieten. Sie richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Arbeitslosen, ist aber verbindlich für diejenigen Zielgruppenangehörigen, deren vorangegangene Qualifizierung länger als sechs Monate zurückliegt und bei denen START eine Vorqualifizierung für notwendig hält. Grundlage dieser Qualifizierungseinheit ist der § 103 b AFG. Die Dauer der Qualifizierung soll i.d.R. vier Wochen betragen.

Die Vorqualifizierung setzt je nach Bedarf der TeilnehmerInnen und der Betriebe eher sozialqualifikatorische oder eher berufsfachliche Schwerpunkte. Zum einen dient sie der persönlichen Stabilisierung und der Vorbereitung auf den Einsatz als Leiharbeitskraft. Mithilfe von Maßnahmen wie Übungen zum Zeit- und Konfliktmanagement können Arbeitslose u.a.

überfachliche Basisqualifikationen auffrischen. Schulungen über Rechte und Pflichten einer Leiharbeitskraft sowie des Verleihunternehmens treten hinzu. Es wird aber auch individuell beraten, z. B. bei Verschuldungsproblemen oder der Frage, wie die Kinderbetreuung während

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der Arbeitszeit organisiert werden kann. Zum anderen kann die Vorqualifizierung auf betriebliche Einsätze vorbereiten, wenn ein Betrieb spezifische Qualifizierungsanforderungen an einzustellende Leiharbeitskräfte formuliert hat. Durch eine bedarfsgerechte Vorqualifizierung in dem entsprechenden Betrieb sollen Arbeitslose in die Lage versetzt werden, nach erfolgter Einstellung bei START diese Arbeitsplätze als Leiharbeitskräfte zu besetzen.

Die Vorqualifizierung wird durch die Bundesanstalt für Arbeit finanziert (§ 103 b AFG). Der Lebensunterhalt wird durch die Weitergewährung von Arbeitslosengeld oder -hilfe gewähr- leistet, die Finanzierung der Sachkosten erfolgt auf der Basis des AFG-Plus-Programms. Bei betrieblichen Maßnahmen nach § 103 b entfällt die Sachkostenfinanzierung.

Darüber hinaus soll auch die Austrittsphase von START-Beschäftigten, die nicht unmittelbar nach dem Ausscheiden in ein anderes Beschäftigungsverhältnis münden, für Qualifizierung genutzt werden. Organisation, Inhalt und Finanzierung der Qualifizierung in dieser Phase hängen grundsätzlich davon ab, ob START die ArbeitnehmerInnen nach Ablauf der gesetzli- chen Wiedereinstellungssperre von drei Monaten (§ 9 Abs. 3 AÜG) wiederbeschäftigen will oder nicht.

Wenn es START nicht gelingt, für eine Leiharbeitskraft weitere betriebliche Einsätze zu organi- sieren und kein Übergang in Beschäftigung gelingt, muß START betriebsbedingt kündigen.

Haben sich im Zuge der betrieblichen Einsätze zu große Qualifikationsdefizite gezeigt und weist das während der Einsätze fortgeschriebene Qualifikationsprofil die Notwendigkeit um- fangreicher Qualifizierungsmaßnahmen aus, scheidet eine rasche Wiedereinstellung als Leiharbeitskraft bei START aus. Es ist dann Aufgabe der QualifizierungsdisponentInnen, den Ausscheidenden für die Dauer der Restbeschäftigungszeit eine Qualifizierung anzubieten, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Ansatzpunkte für Qualifizierungsaktivitäten bietet das während der START-Beschäftigung ergänzte Qualifikationsprofil der Leiharbeitskraft.

START leitet die erhobenen Informationen an die Arbeitsverwaltung weiter, die weitere Qualifizierungsaktivitäten einleiten kann (z. B. FuU-Maßnahmen). Die Kosten für die "aktivier- te Kündigungsfrist"9 trägt START. Im Prinzip ist auch schon zum Zeitpunkt der Kündigung der Eintritt in eine FuU-Maßnahme möglich, da für die Arbeitsverwaltung mit dem Zugang der Kündigung die ArbeitnehmerInnen von Arbeitslosigkeit bedroht und damit förderfähig sind. Die Anschlußqualifizierung in Maßnahmen der Arbeitsverwaltung setzt immer voraus, daß die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Falls vorgesehen ist, daß die ausscheidende Leiharbeitskraft nach Ablauf der dreimonatigen Wiedereinstellungsfrist wieder zu START zurückkehrt, kann diese Frist für kurzfristige Qualifizierungen genutzt werden. Wiederum kann die Kündigungsfrist einbezogen werden. Die Qualifizierungsinhalte legen die QualifizierungsdisponentInnen fest. Das Verfahren ähnelt dem der Qualifizierung in verleihfreien Zeiten. Grundsätzlich besteht auch hier die Möglichkeit, Aktivitäten von START ("aktivierte Kündigungsfrist") und der Arbeitsverwaltung (§ 103 b AFG, ggfs. FuU) miteinander zu verzahnen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenberichtes (Juli 1996) wählte START gerade die

9 Kündigungsfristen sind häufig durch rapiden Motivationsabfall und steigende Fehlzeiten der Gekündigten geprägt. Neuerdings wird diese produktivitätsgeminderte oder im Extremfall "tote" Zeit im Rahmen neuer Modelle zur sozialen Abfederung bei Personalabbau für vermittlungsfördernde Maßnahmen zugunsten der Gekündigten zu nutzen. Vgl. Knuth/Vanselow 1995:81ff.

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zukünftigen QualifizierungsdisponentInnen aus. Ihre erste Aufgabe wird darin bestehen, die Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes zu konkretisieren, geeignete Bildungsträger für die Zusammenarbeit mit START zu gewinnen und Qualifizierungsprofile derjenigen Leiharbeits- kräfte zu erstellen, die in absehbarer Zeit verleihfrei werden. Eine Bewertung der "Praxistaug- lichkeit" des Qualifizierungskonzeptes kann erst vorgenommen werden, wenn erste Erfahrungen vorliegen.

Wenn Qualifizierungsmodule "maßgeschneidert" sein sollen, d.h. dem Bedarf des Einsatz- und potentiellen Übernahmebetriebes möglichst entsprechen sollen, muß dieser Betrieb seinen Bedarf auch kennen und Anforderungen artikulieren können. Viele Unternehmen, vor allem Kleinbetriebe, verfügen jedoch bis heute nicht über eine betriebliche Bildungsbedarfsanalyse und können ihren eigenen Bedarf häufig nur in Form von Ad-hoc-Entscheidungen äußern (vgl.

Bosch 1993:70 ff.). Es wird besonders interessant sein, in welchen Maße es den Qualifizie- rungsdisponentInnen gelingt, Bedarfe durch Information und Beratung "freizulegen".

Trotz der nunmehr anstehenden deutlichen Ausweitung der Qualifizierungsaktivitäten bei START Zeitarbeit NRW werden diese nur eine ergänzende Funktion erfüllen können. Der Gesellschaftszweck von START bleibt die Wiedereingliederung durch Arbeitnehmerüber- lassung, START wandelt sich nicht zum Bildungsträger. Arbeitslose mit erheblichen Qualifika- tionsdefiziten sollten sinnvollerweise zunächst eine entsprechende Bildungsmaßnahme ab- solvieren. Im Anschluß hieran kann START dann Hilfestellung bei der Wiedereingliederung in reguläre Beschäftigung bieten. Die Leistung von START besteht darin, arbeitsfähigen Arbeitslosen, insbesondere Zielgruppenangehörigen, den direkten Zugang in Betriebe zu verschaffen. Leiharbeitskräfte haben so Gelegenheit, durch ihren Arbeitseinsatz pauschale Vor- urteile gegen Arbeitslose zu überwinden. Im Spektrum der Integrationsmaßnahmen für beson- ders benachteiligte ArbeitnehmerInnen kann START das letzte Glied einer Maßnahmekette sein, die ihnen bei der Überwindung der Schwierigkeiten beim Übergang in Beschäftigung gezielte Unterstützung bietet.

5 Regionale Vernetzung

Die "regionale Vernetzung", d.h. das Bemühen um die Unterstützung wichtiger arbeitsmarkt- politischer Akteure in der Region, ist für START-Zeitarbeit nach der Ausweitung 1995 noch wichtiger geworden. Ging es 1992 beim Aufbau der ersten Niederlassung in Gronau darum, ein in den Niederlanden erfolgreiches Modell zur Integration von Arbeitslosen in der Bundes- republik projektförmig zu erproben, so wird die regionale Unterstützung heute benötigt, weil mit START Zeitarbeit NRW das Instrument der sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung als arbeitsmarktpolitischer Ansatz landesweit etabliert werden soll.

Die Beteiligung der wichtigen arbeitsmarktpolitischen Akteure vor Ort findet ihren sichtbaren Ausdruck in der Institution der "Regionalen Beiräte", die an jedem Standort eingerichtet werden sollen. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, daß sich das Gremium aus sieben Mitgliedern zusammensetzt: je zwei VertreterInnen der Wirtschaftsverbände/Arbeitgeberorganisationen, der Gewerkschaften und der öffentlichen Hand sowie dem Direktor des Arbeitsamtes. Der Region steht es frei, maximal zwei weitere Mitglieder zu benennen. Die Aufgabe des regionalen

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Beirates soll vor allem in der Beratung der START-NiederlassungsleiterInnen bestehen.

Die Beteiligung der regionalen Akteure beschränkt sich aber nicht auf die Niederlassungen.

Zweimal jährlich besteht für die Vorsitzenden der Regionalbeiräte die Möglichkeit, mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates Fragen der Geschäftspolitik zu diskutieren.10 Die Ergebnisse dieser Gespräche sind zwar für den Aufsichtsrat nicht rechtlich bindend; er soll sie aber nach Möglichkeit bei seinen Entscheidungen berücksichtigen.

Wie wurden die formalen Vorgaben 1995 umgesetzt? Zunächst ist festzustellen, daß sich an fast allen Standorten, die im März 1995 ihre Arbeit aufnahmen, die Regionalen Beiräte mittlerweile konstitutiert haben.11 In den Niederlassungen, die im März 1996 gegründet wurden, laufen z.Zt.

die Gespräche über die Beiratsgründung mit den regionalen Akteuren. Die Struktur der Beiräte orientierte sich bislang überwiegend an der Vorgabe des Gesellschaftsvertrages. Die Möglich- keit, zusätzliche Mitglieder zu benennen, wurde selten genutzt. Eine Umfrage bei den Nieder- lassungen ergab, daß bei der Wahl der Beiratsmitglieder häufig die Arbeitsverwaltung eine aktive Rolle übernahm. In der Struktur des Beirates spiegelt sich oft die Struktur des Ver- waltungsrates des Arbeitsamtes wider, und die Termine von Beiratssitzungen orientieren sich häufig am Turnus der Sitzungen des Verwaltungsrates. Regionale Akteure als Beiratsmitglieder für START zu gewinnen, war laut Aussage der befragten NiederlassungsleiterInnen nicht schwierig. Die Organisationen und Institutionen sind z.T. "hochkarätig" vertreten. Formal ist START damit in die lokale Arbeitsmarktpolitik eingebunden.

Fragt man nach der inhaltlichen Umsetzung des Anspruchs der "regionalen Vernetzung", so zeigt sich ein differenziertes Bild. Unter den Standorten finden sich auch unter dem Aspekt der regionalen Zusammenarbeit "Vorreiter" und "Nachzügler". Typisch für die 1995 neuge- gründeten Niederlassungen war eine anfängliche Skepsis der ansässigen arbeitsmarktpolitischen Akteure gegenüber den "Neuen" in der lokalen/regionalen Arena. Nach einem Jahr beginnen sich Routinen einzuspielen. Besonders aktive Beiräte haben bereits sieben Treffen abgehalten;

i.d.R. fanden bisher zwei bis vier Sitzungen statt. Im Vordergrund der ersten Treffen stand noch die Vorstellung des START-Modells. Mittlerweile kann die Information der Beiratsmitglieder über die Entwicklung der ansässigen Niederlassung als zentraler Tagesordnungspunkt gelten.

Damit erfüllt START den Anspruch, seine Geschäftspraktiken und Ergebnisse offenzulegen.

Die Anzahl der Gremiensitzungen ist aber kein hin eichender Gradmesser für den Nutzen der regionalen Verankerung. Die Beiratsmitglieder, zumeist zentrale Akteure der lokal-regionalen Arbeitsmarktpolitik, verfügen durch ihre Insider-Kenntnisse über eine wichtige Ressource, die START bei der Bewältigung von Problemen nutzen kann. Darüber hinaus können sie als Multiplikatoren sowohl in ihren Organisationen als auch gegenüber potentiellen Auftraggebern in der Region dazu beitragen, Vorurteile und Vorbehalte gegen START abzubauen. Und tatsächlich betätigten sich Beiratsmitglieder als "Türöffner" für START innerhalb der eigenen Institutionen und Organisationen. GewerkschaftsvertreterInnen boten START-MitarbeiterInnen die Möglichkeit, das START-Modell auf Betriebsratsversammlungen vorzustellen oder mit Informationsständen auf Gewerkschaftstagen vertreten zu sein. Arbeitgeberverbände stellten in

10 Die erste Konferenz des Aufsichtsrates mit den Vorsitzenden der Regionalbeiräte hat am 3. Juli 1996 stattgefunden.

11 Im Zuge der Ausdehnung Anfang 1996 sollte für die "alten" Standorte Gronau und Bocholt sowie für die neue Niederlassung in Coesfeld ein neuer Beirat gegründet werden.

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Aussicht, zu Veranstaltungen für Personalverantwortliche auch einmal START-MitarbeiterIn- nen einzuladen. Die Unterstützung geht vereinzelt bis zum Einsatz von Personal- und Sachko- sten für Informationsaktionen: Die "Unternehmerschaft Niederrhein" versandte auf eigene Kosten selbstverfaßte Informationsschreiben über die Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von START-Leiharbeitskräften gemeinsam mit einem Schreiben der örtlichen Niederlassungs- leiterin an ausgewählte Unternehmen. Die Kreishandwerkerschaft des Erftkreises führte - eben- falls auf eigene Kosten - eine Befragung ihrer Mitglieder durch, in der sie nach dem Bedarf nach START-Leiharbeitskräften fragte. Insgesamt ist die "Türöffner"-Funktion der Beiräte gegenüber Betrieben und Unternehmen aber noch entwicklungsfähig.

Kritische Anmerkungen von Beiratsmitgliedern betrafen vor allem die Frage der Qualifizierung von Leiharbeitskräften in verleihfreien Zeiten (vgl. dazu 4). Hier werden von START größere Anstrengungen erwartet, um dieses Gesellschaftsziel zu erfüllen. Konfliktstoff bot wiederholt das dem START-Modell immanente Spannungsverhältnis von Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen: So sähen es einige Beirats- mitglieder gern, wenn die Überschüsse erfolgreicher Niederlassungen der intensivierten Integra- tion von Zielgruppenangehörigen vor Ort zugute kämen, anstatt wirtschaftlich schwächere START-Niederlassungen mitzufinanzieren. Es stieß vereinzelt auch auf Unverständnis, wenn START aus wirtschaftlichen Gründen Auftragswünsche der Beiratsmitglieder nicht bedient. Im konkreten Fall war absehbar, daß für eine Leiharbeitskraft (Bilanzbuchhalter) nach einem 14- tägigen Verleiheinsatz, den ein Beiratsmitglied vermitteln wollte, Folgeeinsätze kaum zu organisieren gewesen wären und auch keine Übernahmeaussichten bestanden. Der Niederlas- sungsleiter lehnte aus wirtschaftlichen Gründen den Auftrag ab.

Die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung ist für START wie schon in der Pilotphase von besonderer Bedeutung. Die MitarbeiterInnen der örtlichen Arbeitsverwaltung können in einer informellen Vorauswahl dafür sorgen, daß sich einsatzfähige Arbeitslose bei START vorstellen.

In der Anfangsphase stand jede Niederlassung vor der Aufgabe, die örtliche Arbeitsverwaltung durch überzeugende Arbeit im Überlassungsgeschäft als Kooperationspartner zu gewinnen. An einzelnen Standorten rückte jedoch der Aspekt der regionalen Zusammenarbeit und insbesonde- re die Kooperation mit der Arbeitsverwaltung unter dem Druck der Anlaufphase in den Hintergrund. ArbeitsberaterInnen und -vermittlerInnen des Arbeitsamtes wurden z.B. nicht über das Konzept und "das Alltagsgeschäft" bei START informiert, was zu vermeidbaren Mißverständnissen führte. So kam es etwa dazu, daß Arbeitsämter entgegen dem von START angestrebten "Mix" von Arbeitslosen ("Tragwellenprinzip") fast ausschließlich schwer ver- mittelbare Arbeitslose auf START aufmerksam machten.

Die mitunter geäußerte Befürchtung, zwischen den START-Niederlassungen und den lokalen Arbeitsämtern könne sich ein strukturelles Konkurrenzverhältnis entwikeln, hat sich nicht bestätigt. Zum einen hatte der Präsident des Landesarbeitsamtes die Initiative zur Übernahme des START-Ansatzes in eine breite Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen ergriffen; zum anderen ist das Landesarbeitsamt NRW auf der Ebene der Gesellschafter vertreten. Damit hat die Arbeitsverwaltung ein deutliches Signal gesetzt. Auf der regionalen Ebene kommt hinzu, daß die ArbeitsamtsdirektorInnen im regionalen Beirat vertreten und nicht selten Vorsitzende dieses Gremiums sind. An einzelnen Standorten ist daran gedacht, daß ArbeitsamtsdirektorI- nnen und NiederlassungsleiterInnen in regelmäßigen Pressekonferenzen über die gemeinsamen Fortschritte vor Ort informieren. Auf der konkreten Arbeitsebene reicht das Spektrum der Kooperation von der Verteilung von START-Informationsmaterial durch Arbeitsvermitt- lerInnen bis zu gemeinsamen Firmenbesuchen. Letzteres ist jedoch bislang die Ausnahme.

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Zur "regionalen Vernetzung" zählt über die Zusammenarbeit mit dem regionalen Beirat hinaus u.E. aber auch die Kooperation mit bestehenden Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wie z.B. Beschäftigungsinitiativen (vgl. Weinkopf/Krone 1995:104ff). Die Ausgangsbedingungen sind in diesem Fall nicht immer einfach, weil START nicht als Kooperationspartner, sondern als Konkurrent um Fördermittel und politische Unterstützung in Zeiten leerer öffentlicher Kassen wahrgenommen werden kann.12 Das für eine Zusammenarbeit notwendige Vertrauen muß erst noch entwickelt werden. Gleichwohl bietet ein kooperatives Vorgehen die Chance eines Brükenschlags vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt. Die Beschäftigungsinitiativen leisten genau die Stabilisierungsarbeit bei Arbeitslosen mit besonderen Vermittlungsproblemen, die START nur begrenzt leisten kann. START bietet den Arbeitslosen nach erfolgreicher Stabilisierung dafür den Zugang zur betrieblichen Realität. Wie unsere Recherchen zeigen, wurden vor Ort erste Kontakte zwischen START und Beschäfti- gungsinitiativen geknüpft. Bislang dienen diese Kontakte überwiegend noch dem gegenseitigen Kennenlernen. Es wurde aber auch schon von vereinzelten Einstellungen von MaßnahmeteilnehmerInnen aus den Initiativen bei START berichtet.

6 Andere Arbeitnehmerüberlassungsinitiativen

Seit Oktober 1994 können Gesellschaften zur Arbeitnehmerüberlassung aus Bundesmitteln gefördert werden, wenn sie Arbeitslose und insbesondere schwervermittelbare Arbeitslose als LeiharbeitnehmerInnen an Betriebe verleihen mit der Zielsetzung, ihnen über diesen Weg zu dauerhaften Arbeitsverhältnissen beim Entleiher zu verhelfen. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu am 24. August 1994 die "Richtlinien zur Förderung der Eingliederung schwer- vermittelbarer Arbeitsloser durch Darlehen und Zuschüsse an Gesellschaften zur Arbeitneh- merüberlassung (AüGRi)" erlassen. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 1996 befristet und umfaßt ein Mittelvolumen von 51 Millionen DM.

Programmziel ist es, schwervermittelbare Arbeitslose als LeiharbeitnehmerInnen bei Gesell- schaften zur Arbeitnehmerüberlassung zu beschäftigen, die sie an Dritte verleihen, um damit die Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis beim Entleihbetrieb zu befördern. Die Arbeitneh- merInnen erhalten damit die Chance, nach "angemessener Einarbeitung und Bewährung" - so der Wortlaut der Richtlinie - einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Entleiher zu schließen.

Voraussetzung für die Förderung nach den AüGRi ist, daß die Leiharbeitskräfte der betreffen- den Gesellschaften zu mindestens 25 % aus den besonderen Zielgruppen stammen, die im Programm explizit genannt werden. Dabei handelt es sich um Langzeitarbeitslose, über 50- jährige und Behinderte.

Träger, die nach § 52 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind, erhalten die Zuwendungen aus den AüGRi als Zuschüsse. Gesellschaften, die mit Erlaubnis der Bundes-

12 Diese Konkurrenzängste beruhen z.T. auf falscher oder mangelhafter Information, insbesondere über die Höhe der öffentlichen Förderung von START. Wie bereits erwähnt, soll START ab 1997 überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten.

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anstalt gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben, wird die Förderung als zinsloses Darlehen gewährt, mit dessen Rückzahlung ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums begonnen werden muß. Die Darlehen für gewerbsmäßige Leiharbeitsunternehmen können anteilig in Zuschüsse umgewandelt werden, wenn schwervermittelbare Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Entleiher schließen oder wenn die Gesellschaft Angehö- rige dieser Personengruppe in verleihfreien Zeiten beruflich qualifiziert. Damit enthält das Programm zusätzliche Anreize zur Wiedereingliederung von Zielgruppenangehörigen und zur Durchführung von Qualifizierung in verleihfreien Zeiten.

Die Frage der Gemeinnützigkeit ist vor diesem Hintergrund für die betreffenden Arbeitneh- merüberlassungsgesellschaften von großer Bedeutung, da sich damit verbindet, ob die Fördermittel als Zuschuß gewährt werden oder zurückgezahlt werden müssen.13 Darlehens- geförderte Gesellschaften müssen kurz nach dem Auslaufen der Förderung nicht nur die voll- ständige Eigenfinanzierung, sondern auch die Rückzahlung der Darlehen erwirtschaften.

START Zeitarbeit NRW selbst bemüht sich seit langem um die Anerkennung der Gemeinnüt- zigkeit, worüber bislang aber nicht entschieden worden ist. Insgesamt ist die Frage, ob Arbeit- nehmerüberlassungsgesellschaften überhaupt als gemeinnützig anerkannt werden können, höchst umstritten. Dies mag auch daran liegen, daß vom Bundesarbeitsministerium bei der Konzipierung des AüGRi-Programms offensichtlich versäumt wurde, die Frage der Gemeinnützigkeit mit der Finanzverwaltung abzustimmen. Eine einheitliche Vorgehensweise der Finanzverwaltung in dieser Frage ist bislang nicht erkennbar. In einigen Bundesländern hatten Initiativen erhebliche Probleme mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Verhandlungen haben sich oft über Monate hingezogen, was nicht zuletzt auch ein Grund dafür ist, daß ein nicht unerheblicher Teil der Initiativen erst Ende 1995 seine Arbeit aufgenommen hat und damit AüGRi-Zuschüsse für kaum mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen kann.

Die Kriterien, die von der Finanzverwaltung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zugrunde gelegt wurden, sind nach unseren Informationen uneinheitlich. Während teilweise die Auffassung vertreten wird, daß nur bereits bestehende gemeinnützige Träger gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung betreiben können, wurden in anderen Fällen auch Zuschüsse an neu gegründete Träger gewährt. Darüber hinaus wurde von einigen Initiativen berichtet, daß ihnen zur Auflage gemacht wurde, ausschließlich oder weit überwiegend Zielgruppenangehörige als Leiharbeitskräfte zu beschäftigen. In einem Fall soll sogar verlangt worden sein, daß Arbeitskräfte nur an ebenfalls als gemeinnützig anerkannte Organisationen und Institutionen verliehen werden.

Die Debatte hierüber ist noch keineswegs abgeschlossen. Neuen "Zündstoff" hat sie auch dadurch erhalten, daß die kommerzielle Konkurrenz einen gemeinnützigen Träger in Bayern wegen Wettbewerbsverzerrung verklagt hat. Wenngleich die Klage in erster Instanz abgewiesen worden ist, läßt sich noch nicht prognostizieren, wie die endgültige Entscheidung ausfallen wird. Dies könnte ggfs. auch Auswirkungen auf andere Verleihinitiativen haben. Da die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von seiten der Finanzverwaltung grundsätzlich vorläufig erfolgt, könnte ihnen die Gemeinnützigkeit ggfs. aberkannt werden. Ob dann nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch die Aufforderung zur Rückzahlung der AüGRi-Zuschüsse

13 Insbesondere für kleinere Initiativen macht es einen erheblichen Unterschied, ob sie die Mittel als Zuschüsse erhalten oder ob sie sich auf das Wagnis eines Kredits einlassen müssen, bevor überhaupt praktische Erfahrungen mit Arbeitnehmerüberlassung vorliegen.

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