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Abstimmung über das Titelfoto des Jahres 2021

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Academic year: 2022

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Aus über 100 Einsendungen wählte die Jury, anhand von Bewertungskriterien wie Bildgestaltung, Technik und Wirkung, 12 Aufnahmen als Titelfotos für das Amtsblatt aus.

Wir bedanken uns bei allen, die sich am Fotowettbewerb beteiligt haben und uns ihren Blick auf Crimmitschau gezeigt haben. Es kann jedoch nur einen Gewinner geben und dazu benötigen wir Ihre Hilfe!

Fortsetzung auf Seite 4

Der Einsendeschluss für die 01. Ausgabe des Amtsblattes ist der 07.01.22

Bitte senden Sie Ihr Foto (ein Foto pro Ausgabe, Querformat) digital als jpg-Datei (Auflösung 300 dpi), versehen mit Namen, Kontaktdaten, Titel und Entstehungsort des Bildes per Mail an oeffentlichkeitsar- beit@crimmitschau.de .

Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Wünsche zum Weihnachtsfest 2

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses 2 Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates 3

EnviaM und Stadt Crimmitschau schließen Sponsoring-Vertrag 5

Wechsel des Entsorgungsunternehmens für die Gelbe Tonne 3

Abstimmung über das Titelfoto des Jahres 2021 4

Erscheinungstermine Crimmitschauer Amtsblatt 2022 6

Stellenausschreibung 5

Nachruf Günter Neubert 6

Tierbestandsmeldung 2022 7

Stallpflicht für geflügelte Bewohner des Tiergeheges angeordnet 7

Weihnachtsbaumentsorgung 2022 7

Öffentliche Bekanntmachungen 7

3G-Regel in den Gebäuden der Stadtverwaltung Crimmitschau 8

Öffnungszeiten im Dezember 8

Stadt- und Touristinformation eröffnet in neuen Räumlichkeiten 8

Sprechstunde des Oberbürgermeisters 8

Sprechstunden des Freidensrichters 8

Glückwünsche zum Firmenjubiläum 9

Crimmitschauer Pflegedienst pflanzt Bäume Firmenjubiläum 9

Oberbürgermeister gratuliert zum 25-jährigen Firmenjubiläum 9

Überbrückungshilfe III Plus und IV 9

Nichtamtlicher Teil Umgestaltung der Silberstraße muss vorerst pausieren 10

Stadtverwaltung Crimmitschau erhält Fördermittelzusage 10

Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 10

Veranstaltungen im Theater Crimmitschau 11

Kinderhaus „Sterntaler“ wird zum Buchkindergarten 11

Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde 11

Stadtverwaltung unterschreibt Kooperationsvereinbarung 12

Glückwünsche an die Jubilare 12

Als Lebensretter ins neue Jahr starten: Blutspende 12 Foto: Daniel Schumann

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22. Dezember 2021 Amtlicher Teil 2

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses der Großen Kreisstadt Crimmitschau am 25. November 2021

Beschlussvorlage C-0166/2021 -

Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche aus dem Flurstück 605/6 der Gemarkung Gablenz

Der Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Crimmitschau be- schließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche aus dem Flurstücks 605/6 der Gemarkung Gablenz mit einer Größe von ca. 310 m² an Herrn

Andy Preis, Arndtstraße 15, 08451 Crimmitschau

zum Kaufpreis in Höhe von ca. 12.090,- €. Dem Kaufpreis liegt ein Preis/m² in Höhe von 39,- € zu Grunde, welcher dem aktuellen Bodenrichtwert für den Ortsteil Gablenz gemäß Grundstücksmarkt- bericht des Landkreises Zwickau entspricht.

Ein sich bei der Vermessung ergebendes Mehr- oder Mindermaß ist auf dieser Preisbasis auszugleichen.

Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Kosten für die Vermessung sind durch den Erwerber zu tragen.

Beschlussvorlage C-0169/2021 - entfällt!

Annahme des Sponsoringvertrages für den Weihnachtsmarkt 2021 mit der envia Mitteldeutsche Energie AG

Beschlussvorlage C-0178/2021 -

Bereinigung der Grundstücksverhältnisse im Bereich Zwickauer Straße 124-126 der Gemarkung Wahlen

Der Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Crimmitschau beschließt den Verkauf der nachfolgend aufgeführten Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 614 m² jeweils der Gemarkung Wahlen an Frau Edda Kozew, Zwickauer Straße 126 in Crimmitschau

Flurstück Größe Preis pro m² Kaufpreis 93/39 6 m² 6,50 € 39,00 € 93/36 22 m² 6,50 € 143,00 €

93/54 48 m² 24,00 € 1.152,00 € 93/55 2 m² 24,00 € 48,00 € 93/56 1 m² 24,00 € 24,00 € 93/58 82 m² 24,00 € 1.968,00 € 93/59 138 m² 24,00 € 3.312,00 €

abzgl.Leitungsrecht 432,- €

= 2.880,00 € 93/60 195 m² 24,00 € 4.680,00 €

abzgl.Leitungsrecht 240,- €

= 4.440,00 € 93/61 26 m² 24,00 € 624,00 € 93/34 94 m² 24,00 € 2.256,00 €

zum Gesamtkaufpreis in Höhe von 13.574,- €. Dem Kaufpreis für die Flurstücke liegt die Wertermittlung des Gutachterausschusses des Landkreises Zwickau zugrunde.

Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die anteiligen Kosten der Wertermittlung sind von der Erwerberin zu tragen.

Beschlussvorlage C-0179/2021 -

Abschluss eines Vertrages zur Anmietung von 31 fabrikneuen digitalen Druck- und Multi-funktionsfarbsystemen inklusive eines All-In-Service für die Verwaltungsstandorte der Stadt- verwaltung Crimmitschau

Der Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Crimmitschau beauf- tragt für das

Vorhaben:

Abschluss eines Vertrages zur Anmietung von 31 fabrikneuen digitalen Druck- und Multifunktionsfarbsystemen inklusive eines All-In-Service für die Verwaltungsstandorte der Stadtver-waltung Crimmitschau die Vergabe für 60 Monate ab dem 01.01.2022 an die Firma:

Klengel Systemhaus GmbH, Schloßstraße 6, 09111 Chemnitz

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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Crimmitschau am 09. Dezember 2021

Beschlussvorlage C-0180/2021 -

Verwendung der pauschalen Zuweisung zur Stärkung des länd- lichen Raumes im Freistaat Sachsen im Haushaltsjahr 2021 Der Stadtrat beschließt die Verwendung der pauschalen Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes im Haushaltsjahr 2021 für die Finanzierung des Crimmitschauer Stadtgutscheines.

Die nicht verbrauchten Mittel werden in das Haushaltsjahr 2022 über- tragen. Daraus sind die im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Verkauf des Stadtgutscheines anfallenden Kosten zu finanzieren.

Beschlussvorlage C-0177/2021 -

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau stellt gemäß § 88 c Abs. 2 SächsGemO den örtlich geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 wie folgt fest.

Ergebnisrechnung:

ordentliches Ergebnis 854.024,89 EUR

Sonderergebnis 558.317,24 EUR

Gesamtergebnis 1.412.342,13 EUR

Finanzrechnung:

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.654.634,34 EUR Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit - 723.660,12 EUR Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR

Änderung Finanzmittelbestand 930.974,22 EUR

Vermögensrechnung:

Bilanzsumme 115.636.256,97 EUR

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 854.024,89 EUR wird in die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.

Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 558.317,24 EUR wird mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag des Sonderergebnisses (3.430.719,73 EUR) verrechnet. Der somit verbliebene Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 2.872.402,49 wird mit dem Basiskapital verrechnet.

Beschlussvorlage C-0176/2021 -

Erteilung des Einvernehmens des Stadtrates zur Bestellung der Stellvertreter des Oberbürgermeisters bei Verhinderung des Oberbürgermeisters im Übrigen

Der Oberbürgermeister widerruft gemäß § 54 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO die Bestellung von Frau Andrea Bereš zu seiner Stellvertreterin in den Fällen der Verhinderung im Übrigen. Der Oberbürgermeister bestellt gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO folgende Bedienstete der Stadtverwaltung Crimmitschau zu seinen Stellvertretern in den Fällen der Verhinderung im Übrigen in der genannten Reihenfolge:

Herr Stefan Aurich - Referent Oberbürgermeister Herr Götz Müller - Fachbereichsleiter Bau

Der Stadtrat erteilt entsprechend § 54 Abs. 2 SächsGemO sein Einver- nehmen zur Bestellung des Stellvertreters Herrn Stefan Aurich.

Der Stadtrat erteilt entsprechend § 54 Abs. 2 SächsGemO sein Einvernehmen zur Bestellung des Stellvertreters Herrn Götz Müller.

Beschlussvorlage C-0172/2021 -

Erwerb der Rückbauflächen ehemals Badergasse 12 und 14 von der Crimmitschauer Wohnungsgesellschaft mbH

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau beschließt den Ankauf der unbebauten Grundstücke Badergasse 12, Flurstück 60/1 mit 1.066 m² und Badergasse 14, Flurstück 58/2 mit 832 m² jeweils der Gemarkung Crimmitschau zum Preis von insgesamt 27.800,- € von der Crimmit- schauer Wohnungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gera. Bei den Flurstücken handelt es sich um Rückbauflächen. Der Kaufpreis basiert auf einer Wertermittlung des Gutachteraus-schusses des Landkreises Zwickauer Land vom April 2021.

Für den Rückbau der Badergasse 12 wurden Fördermittel in Anspruch genommen, welche die Verpflichtung beinhalten, dass innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Maßnahme kein Mietwohnungsbaubestand auf den Flächen zu errichten ist, diese Verpflichtung ist von der Stadt zu übernehmen. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt die Stadt als Erwerberin.

Beschlussvorlage C-0168/2021 -

Rahmenvertrag zum Betrieb der IT-Infrastruktur

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau beschließt den Abschluss des Rahmenvertrages zum Betrieb der IT- Infrastruktur mit dem Zweckverband KISA ab 1.Januar 2022 (Anlage 1).

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen, formellen und technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen und ab dem Jahr 2022 entsprechende Mittel in den Haushaltsplan einzustellen.

Beschlussvorlage C-0129-b/2021 -

Festsetzung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kinder- tageseinrichtungen der Stadt Crimmitschau im Jahr 2022 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau beschließt folgendes:

Die ungekürzten monatlichen Elternbeiträge vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 werden wie folgt festgesetzt:

Krippe

227,26 EUR für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden/Volltagsplatz, Kindergarten

145,63 EUR für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden/Volltagsplatz, Hort

78,64 EUR für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden/Volltagsplatz.

Grundlage sind die am 25.08.2021 nach §14 Abs. 2 SächsKitaG bekanntgemachten Betriebskosten für das Jahr 2020.

Nach dem Verpackungsgesetz sind in Deutschland die sogenannten Dualen Systeme als Systembetreiber für die Entsorgung des Verpack- ungsabfalls zuständig. In europaweiten Ausschreibungsverfahren ver- geben sie Sammlungsaufträge an Entsorgungsunternehmen, die die Einsammlung von Verpackungsabfällen übernehmen. In der Regel wer- den diese Leistungen alle drei Jahre neu vergeben.

Im Gebiet des Landkreises Zwickau ist ab dem 1. Januar 2022 die Fa.

Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG mit der Einsammlung von Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne beauftragt.

Für die Nutzer der Gelben Tonnen ergeben sich hieraus keine Veränderungen:

- Die bisher bekannten Entleerungstermine und der Turnus der Entsorgung bleiben zum 1. Januar 2022 unverändert.

- Die vorhandenen Gelben Tonnen können weiterverwendet werden.

Für Fragen steht die Info-Hotline ab Januar 2022 unter Telefon 0800 0785600 zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-aktuell.

Wechsel des Entsorgungsunternehmens für die Gelbe Tonne zum 1. Januar 2022

EnviaM und Stadt Crimmitschau schließen Sponsoring-Vertrag

Der Energieversorger EnviaM und die Stadtverwaltung Crimmitschau haben einen Sponsoring-Vertrag geschlossen. Inhalt ist die Unterstüt- zung des Crimmitschauer Sahnbades durch die EnviaM mit einer Zuwendung von 1000 € Netto im Jahr 2021.

Im Sahnbad befindet sich am Rettungsturm ein Werbeschild des ehe- maligen Sponsors Verbundwerke Südwestsachsen GmbH. 2021 wurden die Verbundwerke Südwestsachsen durch die EnviaM übernommen. In

diesem Zusammenhang führt die EnviaM auch das Sponsoring für das Sahnbad weiter. Die Mittel werden für die Unterhaltung des Sahnbades verwendet. Als Sponsor wird die EnviaM im kommenden Frühjahr eine neue Werbetafel am Rettungsschwimmerturm anbringen.

Wir freuen uns, über die Sponsoringtätigkeit in unserem Sahnbad und bedanken uns recht herzlich.

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22. Dezember 2021 Amtlicher Teil 4

Abstimmung über das Titelfoto des Jahres 2021

Wir sind gespannt, welches Titelfoto Sie am schönsten finden! Wählen Sie eines der folgenden 12 Titelfotos und stimmen Sie ab: Ihre Stimme können Sie online auf der Facebookseite der Großen Kreisstadt Crimmitschau, per E-Mail unter Angabe der Ausgabe Nr. an oeffentlich- keitsarbeit@crimmitschau.de oder postalisch an Stadtverwaltung Crimmitschau, Markt 1, 08451 Crimmitschau abgeben.

Ende der Abstimmung ist Freitag, der 16. Januar 2022.

Ankreuzen und abstimmen!

Nr. 1 Uwe Winefeld Nr. 2 Robert Jung Nr. 3 Uwe Griebsch

Nr. 7 Franz Teschendorf Nr. 8 Lorenz Heller Nr. 9 René Hagen

Nr. 10 Reinhard Wolf Nr. 11 Detlef Tack Nr. 12 Daniel Schumann

Nr. 4 Reinhard Wolf Nr. 5 Stephan Kretzschmar Nr. 6 Marion Fengler

Erscheinungstermine Crimmitschauer Amtsblatt 2022

Nummer Redaktionsschluss Verteilung Nr. 1 12. Januar 26. Januar Nr. 2 9. Februar 23. Februar

Nr. 3 9. März 23. März

Nr. 4 5. April 20. April

Nr. 5 9. Mai 25. Mai

Nr. 6 8. Juni 22. Juni

Nummer Redaktionsschluss Verteilung

Nr. 7 7. Juli 20. Juli

Nr. 8 11. August 24. August Nr. 9 8. September 21. September Nr. 10 6. Oktober 19. Oktober Nr. 11 9. November 23. November Nr. 12 7. Dezember 21. Dezember

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Stellenausschreibung

Die Stadtverwaltung Crimmitschau beabsichtigt zum 01.01.2023 in Vollzeit und unbefristeter Anstellungsdauer

eine(n) Fachbereichsleiter/in Finanzen

einzustellen.

Ihr Aufgabengebiet:

• Fachliche Entwicklung des Fachbereiches, Qualitätsmanagement, Grundsatzangelegenheiten

• Personalmanagement, u.a. Personalentwicklung, Leistungsbeurteilung, Zielvereinbarungen,

• Mitarbeitergespräche

• Finanzmanagement, u.a. Leitlinien Budgetplanung, Haushaltsüberwachung, Finanzcontrolling

• Gremienwesen, u.a. Vertretung des Fachbereiches im Stadtrat und seinen Ausschüssen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen

• Erstellung von Haushaltsplänen, Finanzberichten, Finanzstatistiken, Jahresabschlüssen

• Ausarbeitung von Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung unter Beteiligung der Fachbereiche

• Steuerung und Controlling beim Haushaltsvollzug, Beratung der Fachbereiche

• Angelegenheiten des kommunalen Finanzausgleiches

• Aufnahme und Verwaltung von Darlehen

• Mitwirkung bei der Aufnahme von Kassenkrediten- Übernahme und Verwaltung von Bürgschaften

• Bildung, Überwachung, Auflösung von Rückstellungen

• Steuern (Stadt als Steuerschuldnerin) Unsere Erwartungen:

• Sie haben eine Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene wirtschafts- oder finanzwis- senschaftliche Ausbildung und verfügen über eine mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und

Haushaltswesen oder in entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts.

• Sie beherrschen die Techniken und Instrumente der Leitungstätigkeit und der Organisation.

• Sie arbeiten teamorientiert, sind kooperationsfähig, entscheidungskräftig, kommunikativ, konfliktfähig sowie stressresistent.

• Sie verfügen über eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und großes Verhandlungsgeschick sowie Eigeninitiative und Gestaltungswillen.

• Sie haben umfassende Kenntnisse im Umgang mit der EDV und der installierten Software, z.Bsp. Microsoft Office Paket, IFR, KAI. Sie sind bereit auch Termine außerhalb der üblichen Dienstzeiten wahrzunehmen

Wir bieten Ihnen:

• flexible Arbeitszeitregelungen

• Entgeltgruppe 12 TVöD

• ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot

• ein professionelles und zugleich wertschätzendes Arbeitsklima, schnelle Kommunikationswege und ein teamorientiertes Arbeitsumfeld

• Übernahme von Verantwortung

Wenn Sie über die entsprechende Ausbildung verfügen und Interesse an dieser abwechslungsreichen, verantwortungsvollen Tätigkeit haben, rich- ten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum 31.01.2022 an

Stadtverwaltung Crimmitschau Bereich Personal

Ausschreibung „Fachbereichsleiter/in Finanzen“

Markt 1

08451 Crimmitschau

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und –bescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch und unter Mitsendung eines frankierten Freiumschlages zurückgesandt. Dies gilt auch für Mappen und Folien.

Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Bewerbung sowie einem evtl. anschließenden Vorstellungsgespräch entstehen, leider nicht erstattet werden können.

Ebenso wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist hier eingehen, nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.

André Raphael Oberbürgermeister

Besuchen Sie uns auch unter www.crimmitschau.de oder

www.facebook.com/Stadt.Crimmitschau/

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22. Dezember 2021 Amtlicher Teil 6

„Natur und Musik können anrühren und bewegen, trösten und stärken, uns zu den Wurzeln führen, über uns hinaus und zu uns selbst.“

Else Pannek

Tiefbewegt erhielten wir Kenntnis davon, dass ein äußerst geschätzter Sohn unserer Stadt nicht mehr unter uns weilt.

In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von

Herrn Günter Neubert

geboren am 11. März 1936 gestorben am 18. November 2021 in Crimmitschau in Leipzig

Den Namen seiner Heimatstadt hat der Komponist Günter Neubert durch sein Schaffen sowohl in Sachsen als auch darüber hinaus in ganz Deutschland in das Bewusstsein der Menschen getragen.

Am 11. März 1936 in Crimmitschau geboren, studierte Günter Neubert an den Hochschulen für Musik Leipzig und Berlin Schulmusik, Tonmeister und Komposition bei Rudolf Wagner-Régeny und später als Meisterschüler auch bei Paul Dessau. Seit 1961arbeitete er bis zum Jahr 2000 als Tonmeister beim Rundfunk in Leipzig. Außerdem war er Lehrbeauftragter an den Musikhochschulen Dresden und Leipzig sowie Gründungsmitglied der „Sächsischen Akademie der Künste“.

Weit über 80 Werke entstammen der Feder des bedeutenden zeitgenössischen Komponisten. Für sein musikalisches Schaffen erhielt er den

„Hanns-Eisler-Preis“, den Kunstpreis der Stadt Leipzig, den Kompositionspreis von Boswil (Schweiz) sowie den 2. Preis im Kompositionswettbewerb der EKD „Reformation und Musik“.

Die Stadt Crimmitschau würdigte seine Verdienste im Jahr 2015 mit der Verleihung des Helmut-Bräutigam-Preises.

Wir verlieren mit dem Verstorbenen einen bedeutenden Sohn unserer Stadt und werden Günter Neubert in dankbarer Erinnerung behalten sowie sein Vermächtnis ehren.

Stadt Crimmitschau

André Raphael Oberbürgermeister

IMPRESSUM:

Herausgeber:Große Kreisstadt Crimmitschau. Verantwortlich für den amtlichen Teil und andere Veröffentlichungen der Stadtver- waltung ist der Oberbürgermeis- ter oder sein Vertreter im Amt, für den nichtamtlichen Teil der jeweilige Auftraggeber/Verfasser.

Anschrift:Stadtverwaltung Crimmitschau, Markt 1, 08451 Crimmitschau.

Redaktion:Stadtverwaltung Crimmitschau, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 03762 90-8000,

Fax: 03762 90-9904

Internet:www.crimmitschau.de E-Mail:oeffentlichkeitsarbeit@

crimmitschau.de

Druck:Mugler Masterpack Crimmitschau GmbH

Zustellung: kostenlos an alle Haushalte in Crimmitschau und Dennheritz

Anzeigen:Blickpunkt Crimmitschau, Leitelshainer Straße 19, 08451 Crimmitschau

Tel.: 03762 937679, Redaktionsschluss für diese Ausgabe war der 08.12.2021.

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist der 12.01.2022. Die nächste Ausgabe erscheint am 26.01.2022. Redaktionsschluss für die übernächste Ausgabe (23.03.2022) ist der 09.03.2022.

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Öffentliche Bekanntmachung

Entfernung eines stillgelegten Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum

Straße: Bebelstraße / öffentlicher Parkplatz Gartenanlage 08451 Crimmitschau

Fabrikat: VW Passat

Fahrzeugart: PKW

Farbe: silbergrau

Dieses Kraftfahrzeug erfüllt gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993, in der derzeit gültigen Fassung, den Tatbestand der unerlaubten Benutzung einer Straße und ist bis zum Ablauf des 23.01.2022 zu entfernen.

Wird das Fahrzeug bis zur oben genannten Frist nicht abgeholt, wird das Fahrzeug gemäß § 20 Abs. 3 SächsStrG durch die Stadt Crimmitschau aus dem öffentlichen Verkehrsraum verbracht und ver- wertet.

Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Öffentliche Bekanntmachung

Entfernung eines stillgelegten Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum

Straße: Waldstraße

08451 Crimmitschau

Fabrikat: Opel

Fahrzeugart: PKW

Farbe: silbergrau

Dieses Kraftfahrzeug erfüllt gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993, in der derzeit gültigen Fassung, den Tatbestand der unerlaubten Benutzung einer Straße und ist bis zum Ablauf des 19.01.2022 zu entfernen.

Wird das Fahrzeug bis zur oben genannten Frist nicht abgeholt, wird das Fahrzeug gemäß § 20 Abs. 3 SächsStrG durch die Stadt Crimmitschau aus dem öffentlichen Verkehrsraum verbracht und ver- wertet.

Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Tierbestandsmeldung 2022

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter/innen,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter/in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienenzur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchen- kasse gesetzlich verpflichtetsind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,

- die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung

- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Tierseuchenkasse.

Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter/innen erhalten Ende Dezember 2021 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2022 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.

Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Tierseuchenkasse autori- siert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2022 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende

Februar 2022 Ihren Beitragsbescheid.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse,unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete/r Tierhalter/in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letz- ten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a,

01099 Dresden Tel:0351 / 80608-30

E-Mail:beitrag@tsk-sachsen.de Internet:www.tsk-sachsen.de

Stallpflicht für geflügelte Bewohner des Tiergeheges angeordnet

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Thonhausen gilt nun auch für die Geflügeltiere des Tiergeheges eine Stallpflicht.

Auch wenn im Tiergehege bislang noch keine Tiere erkrankt sind, wurde durch den Amtstierarzt eine Stallpflicht für Geflügel im Tiergehege bis zum 06.01.22 angeordnet.

Hintergrund:

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Thonhausen wurde um die Gemeinde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern errich- tet. Diese Schutzzone reicht bis zum Crimmitschauer Ortsteil Mannichs- walde. Weiterhin gilt eine sogenannte Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In diesen Radius fällt das Tiergehege im Sahnpark.

Weihnachtsbaumentsorgung 2022

Ab dem 10. Januar 2022 lässt das Amt für Abfallwirtschaft des Land- kreises Zwickau die Weihnachtsbäume oder zur Dekoration genutztes Reißig durch die beauftragten Entsorgungsunternehmen abholen.

Die ausgedienten Weihnachtsbäume werden kompostiert und können daher nur restlos abgeschmückt und unverpackt angenommen werden.

Sie sind am Montag, dem 17.01.22 bis 7 Uhr am von den Rest- abfallbehältern gewohnten Standort bereitzulegen. Sonstiger Baum- oder Strauchverschnitt wird nicht mitgenommen.

Die Termine sind auch unter www.landkreis-zwickau.de/weihnachts-

baumentsorgung-2022 veröffentlicht und können unter der Rufnummer 0375 4402-26600 erfragt werden.

Entsorgung zum Weihnachtsfest und zwischen den Jahren In diesem Jahr fallen Heiligabend und Silvester jeweils auf einen Freitag und die Weihnachtsfeiertage sowie Neujahr jeweils auf das Wochenende. Aus diesem Grund kann der Tourenplan für die Leerung aller Abfallbehälter planmäßig durchgeführt werden. Eine Nachentsor- gung ist nicht notwendig.

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22. Dezember 2021 Amtlicher Teil 8 Informationen aus dem Rathaus

Sprechstunden des Friedensrichters

Die nächsten Sprechstunden des Friedensrichters Herrn König finden am Dienstag, dem 4. Januar 2022

jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus Crimmitschau, Markt 1 statt.

An diesen Tagen können Interessenten kostenlos Informationen, Ratschläge und Tipps rund um das Sächsische Nachbarschaftsgesetz vom Friedensrichter bekommen. Es können auch telefonisch Termine mit Herrn König (03762 7096952) und seinem Stellvertreter Herrn Engelmann (03762 48186) vereinbart werden.

Welche Aufgaben hat ein Friedensrichter?

Die Aufgabe von Friedensrichtern besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet. Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchge- führt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann.

Für bestimmte Zivilstreitigkeiten – beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkei- ten – können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind ebenfalls zuständig wenn es um die Durchsetzung von vermögensrecht- lichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld usw. geht.

Die geeigneten Ansprechpartner sind die Friedensrichter auch beim Täter-Opfer- Ausgleich. Hier bestimmt die Staatsanwaltschaft, ob und durch wen ein Täter- Opfer-Ausgleich durchgeführt wird.

3G-Regel in den Gebäuden der Stadtverwaltung Crimmitschau

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung Crimmitschau ab sofort die 3G-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen somit nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Gemäß den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes darf ein Antigen- Schnelltest als Nachweis nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test

nicht älter als 48 Stunden.

Bürgerinnen und Bürger, die Einrichtungen der Stadtverwaltung besu- chen, werden daher gebeten, einen entsprechenden Nachweis und ihren Personalausweis mit sich zu führen. Kontrolliert wird der Nachweis durch den / die Sachbearbeiter/-in im jeweiligen Fachbereich.

Öffnungszeiten im Dezember

Das Rathaus einschließlich der Stadthäuser Kirchplatz 4, Badergasse 2 und Bauhof bleiben am 24.12. und 31.12.21 geschlossen.

Sie erreichen uns vom 27.12. bis 30.12.21 wie folgt Montag: 9:00 - 12:30 Uhr

Dienstag: 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:30 Uhr

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Kommunalarchiv der Stadt Crimmitschau in der Leipziger Straße 125 vom 15.12. bis 29.12.21 geschlossen.

Das Kommunalarchiv hat üblicher Weise mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Telefonisch ist das Archiv unter 03762 91107 erreichbar.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung.

Stadt- und Touristinformation eröffnet in neuen Räumlichkeiten

Ab Dienstag, den 04.01.2021 empfängt das Team der Stadt- und Touristinformation seine Gäste in den neuen Räumlichkeiten im Theater Crimmitschau. Die neugestaltete Stadt- und Touristinformation befindet sich zentral in der Innenstadt in direkter Nachbarschaft zum Marktplatz und Crimmitschauer Rathaus. Der Eingang am Kirchplatz gegenüber der Commerzbank-Filiale wurde mit einem Fahrstuhl barrierefrei gestaltet.

Ein Parkplatz befindet sich direkt am Kirchplatz.

Der Standort ist neu, die professionelle und persönliche Beratung bleibt:

Auch am neuen Standort bietet das Team der Stadt- und Touristinfor- mation den gewohnt qualifizierten Service. Gäste der Stadt und Einheimische können sich über touristische Beratung und Informationen sowie den Ticketverkauf des Theaters freuen. Ergänzt wird das Angebot durch eine Auswahl von Crimmitschau-Souvenirs.

Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 14:30 Uhr Dienstag 09:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr Mittwoch 09:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 14:30 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr Freitag 09:00 – 12:30 Uhr

an jedem 1. Samstag im Monat 09:00 – 12:30 Uhr Kontakt

Stadt- und Touristinformation Theaterplatz 1

08451 Crimmitschau Tel.: 03762 900

Sprechstunde des Oberbürgermeisters

Einmal im Monat findet im Crimmitschauer Rathaus die Bürgersprech- stunde des Oberbürgermeisters statt. Der nächste Termin ist am

Dienstag, dem 25.01.22 von 16:00 bis 17:00 Uhr.

In dieser Zeit haben die Crimmitschauer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen persönlich oder telefonisch direkt an Oberbürgermeister André Raphael zu wenden.

Eine Voranmeldung ist unter der Rufnummer 03762 909001 (Frau Anja Jonzek) erforderlich.

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Wirtschaftsförderung Crimmitschau informiert

Besuchen Sie uns auch unter www.crimmitschau.de oder www.facebook.com/Stadt.Crimmitschau/

Glückwünsche zum Firmenjubiläum

Auch das Jahr 2021 war wieder ein Jahr der Firmenjubiläen. Besonders die Unternehmen, welche kurz nach der politischen Wende 1991 gegründet wurden, feierten ihr 30-jähriges Bestehen. Sie alle berei- chern unsere Stadt und haben Crimmitschau zu einem Wirtschafts- standort mit einem ausgewogenen Branchenmix innovativer Unterneh- men gemacht.

Wir bedanken uns auf diesem Wege für Ihr Engagement und wünschen Ihnen für die Zukunft Glück, Gesundheit und unternehmerische Erfolge.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Oberbürgermeister André Raphael Besuche zu Firmenjubiläen nur auf Einladung wahrnehmen kann. Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung ist es uns leider nicht gestattet, auf die Daten Ihrer Gewerbeanmeldung zum Zwecke von Firmenbesuchen zurück zu greifen.

Einladungen nimmt das Büro des Oberbürgermeisters gern telefonisch unter 03762 909001, per Mail an anja.jonzek@crimmitschau.de oder postalisch an Stadtverwaltung Crimmitschau, Markt 1, 08451 Crimmitschau entgegen.

Crimmitschauer Pflegedienst pflanzt Bäume zum 20-jährigen Firmenjubiläum

Anlässlich des 20-jährigen Firmenjubiläums verewigt sich der Pflege- dienst Schwester Maria mit einer Baumpflanzung in der Zeitzer Straße.

Für jedes Unternehmensjahr soll dabei ein Baum gepflanzt werden.

Dafür hat der städtische Bauhof für das kommende Frühjahr 10 Linden sowie je 5 rot- und weißblühende Kastanien geordert. Vorgesehen für die Pflanzung ist ein Hang an der Zeitzer Straße, welcher auf Grund von Schädlingsbefall wie Borkenkäfer und Ulmensplintkäfer Baumfällungen unterzogen werden musste.

Die Finanzierung der Gehölze in Höhe von rund 2.500,- € übernimmt der Crimmitschauer Pflegedienst Schwester Maria GbR aus der Bahnhofstr. 5. Gepflanzt werden die Bäume durch den städtischen Baubetriebshof.

Die Stadtverwaltung Crimmitschau bedankt sich recht herzlich für diese großzügige Spende und wünscht dem Pflegedienst weiterhin alles Gute.

Oberbürgermeister gratuliert zum 25-jährigen Firmenjubiläum

1996 durch den Inhaber Uwe Ackermann gegründet, feierte die Firma COFATEL Büro- und Kommunikationssysteme in diesem Jahr das 25-jäh- rige Firmenjubiläum. Dieses Jubiläum nahm Oberbürgermeister André Raphael zum Anlass, das COFATEL Servicecenter zu besuchen.

Eröffnet wurde das Servicecenter am Lutherplatz im November 2001.

Seitdem wurde das Angebotsspektrum des Unternehmens kontinuierlich erweitert. Gemeinsam mit seinem Team bietet Uwe Ackermann ein umfangreiches Sortiment an Schreibwaren, einen Fax- und Kopierser- vice, Postannahme und -abholung sowie eine fachkundige Beratung zu Mobilfunk- und Internetverträgen an.

Weiterhin gehören die Beratung, der Vertrieb und die Einrichtung von Bürosystemen zum Service. Ergänzt wird das vielfältige Angebot zukünftig durch neue Schulungs- und Versammlungsräume im Haus.

Oberbürgermeister André Raphael (links) und Uwe Ackermann (rechts) Foto: Stadtverwaltung

Überbrückungshilfe III Plus und IV

für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler

Mit den Überbrückungshilfen unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler.

Die Maßnahmen des Bundes umfassen

- Unterstützung für die von den Absagen betroffenen Unternehmen, ins- besondere durch eine Erstattung der Fixkosten bis zu 100 zuzüglich eines Eigenkapitalzuschusses und die Möglichkeit, Saisonware und ver- derbliche Ware, die durch die Absagen unverkäuflich geworden ist, abzuschreiben

- Zusätzliche Unterstützung durch die neue Überbrückungshilfe IV ab Januar 2022 durch die Erstattung von Ausfall und Vorbereitungskosten für im Zeitraum von September Dezember 2021 abgesagte Veranstal- tungen, einschließlich Advents und Weihnachtsmärkten, und einen ver-

besserten Eigenkapitalzuschuss. Von den Absagen betroffene Unter- nehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 im Monat Dezember 2021 erleiden, können in den Monaten Januar - März 2022 einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 50 auf die förderfähigen Fixkosten erhalten.

Die Überbrückungshilfen können nur über einen prüfenden Dritten (z.B.

Steuerberater) beantragt werden. Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stel- len.

Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte die Kontoverbindung berichtigen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022 (verlängert).

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22. Dezember 2021 Nichtamtlicher Teil 10 Informationen aus dem Fachbereich Bau

Umgestaltung der Silberstraße muss vorerst pausieren

Die Umgestaltung der Silberstraße zwischen Taubenmarkt und Salzgasse muss auf Grund von krankheitsbedingten Personalausfällen bei der ausführenden Firma und wegen der stockenden Lieferung von Natursteinplatten vorerst pausieren.

Durch weltweit auftretende Lieferschwierigkeiten sowie gestörte Transportwege ist das im Juli 2021 bestellte Natursteinmaterial noch nicht vollständig geliefert worden. Die Umgestaltung kann daher erst nach der Lieferung des fehlenden Materials im kommenden Jahr bei entsprechenden Witterungsverhältnissen fortgesetzt werden. Im aktuel- len Bauabschnitt wird dann noch eine Fläche von ca. 60 m² mit Pflaster- und Plattenbelag verschlossen. Bis dahin bleibt die Fläche beräumt und durch eine Absperrung gesichert. Die Zugänge zu den Händlern sind ungehindert passierbar, so dass keine Einschränkungen bestehen.

Am 05.07.2021 wurde durch die Wasserwerke Zwickau GmbH begonnen die Trink- und Abwasserleitungen im Baufeld zu erneuern und damit die Grundlage für die Umgestaltung der Silberstraße geschaffen. Durch die Süwesa Netz GmbH wurden Stromleitungen und Gasleitungen erneuert sowie Leerrohre für den Breitbandausbau verlegt. Daran schloss sich der Ausbau der Belagsflächen mit anschließender Neugestaltung an. Die eigentliche Erneuerung der Verkehrsfläche durch die Stadtverwaltung Crimmitschau erfolgte seit dem 27.09.2021.

Die Bedingungen waren während der Bauzeit für alle Beteiligten nicht einfach. Deshalb möchten wir uns ausdrücklich für das Verständnis der Anwohner, Händler und Gewerbetreibenden sowie deren Kundschaft bedanken.

Stadtverwaltung Crimmitschau erhält Fördermittelzusage für den Ausbau der Annenstraße

Bedingt durch den schlechten Allgemeinzustand sowie der Verkehrs- bedeutung plant die Stadtverwaltung Crimmitschau, in Abstimmung mit den Medienträgern, seit geraumer Zeit den grundhaften Ausbau der Annenstraße.

Durch die Wasserwerke Zwickau GmbH wurden dafür bauvorbereitend bereits dringend erforderliche Leitungserneuerungen am Trink- und Abwassernetz durchgeführt. Geplant war es nahtlos an die Bautätigkeiten der Wasserwerke Zwickau GmbH anzuknüpfen und nach erfolgter Leitungsauswechslung auch die Verkehrsflächen zu sanieren.

Dafür beantragte die Stadtverwaltung Crimmitschau im Jahr 2018 Fördermittel bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Auf Grund von Änderungen in der Förderpolitik des Freistaat Sachsen erfolgte jedoch zunächst keine Fördermittelzusage. Durch einen erneu- ten Verweis auf den Zustand der Verkehrsfläche und die dadurch gebo- tene Dringlichkeit, erhielt die Stadtverwaltung Crimmitschau im September 2021 die Zusage von Fördermitteln, jedoch zu geänderten Konditionen. Für den Ausbau der 510 m langen Verkehrsfläche wird ein Zuschuss in Höhe von 812.242,00 EUR, welcher auf der Kostenberech- nung aus dem Jahr 2018 beruht, zugesichert. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten.

Die Fördermittelzusage ermöglicht der Stadtverwaltung Crimmitschau im Jahr 2022 den Ausbau des ersten Bauabschnittes auf einer Länge von 190m, zwischen Carthäuser Straße und Pestalozzistraße, zu reali- sieren. Die Baudurchführung soll voraussichtlich im März / April 2022

erfolgen. Im Jahr 2023 soll dann der Bereich zwischen Pestalozzistraße und Lindenstraße ausgebaut werden sowie im Folgejahr der Abschnitt zwischen Lindenstraße und Beyerstraße.

Um Kosten zu reduzieren wurde in Absprache mit den Wasserwerken auf einen gebundenen Fahrbahndeckenverschluss der kürzlich im ersten Bauabschnitt durchgeführten Kanalnetzerneuerung verzichtet. Daher erfolgte im Bereich zwischen Carthäuser Straße und Pestalozzistraße ein provisorischer Fahrbahnverschluss mit ungebundenem Material.

Der Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau infor- miert zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2021:

Der Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau ist Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung in seinem Ver- bandsgebiet. Das Verbandsgebiet befindet sich in Teilen des Landkrei- ses Zwickau und des Vogtlandkreises und umfasst rund 600 km².

Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgabe dient dem Zweckverband das mit den Kommunen und der zuständigen Wasserbehörde abgestimmte Abwasserbeseitigungskonzept. Dieses Konzept gibt u. a. einen Überblick über die Einteilung des Verbandsgebietes in Entsorgungsgebiete. Es werden darin die Bereiche dargestellt, welche über öffentliche bzw. tei- löffentliche Abwasseranlagen zu entsorgen sind. Demgegenüber wer- den Bereiche abgebildet, welche über nichtöffentliche Abwasseranlagen entsorgt werden müssen.

Bereits in der Vergangenheit wurde durch den Zweckverband für alle Kommunen und alle Ortsteile des Verbandsgebietes der Umfang der zentral zu erschließenden und dezentral zu entsorgenden Grundstücke ermittelt. Die letzte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Verbandsgebietes erfolgte in den Jahren 2008 bis 2015. Hierbei stand der eindeutige Ausweis von Grundstücken, die dauerhaft dezen- tral entsorgt werden und im Rahmen der Förderprogramme Unterstüt- zung für die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage erhalten konnten, im Fokus.

Innerhalb des Zeitraumes seit der letzten Fortschreibung bis heute

haben sich Grundstücksgrenzen geändert, Grundgedanken wurden weiterentwickelt bzw. neue Informationen gewonnen.

Aus diesem Grund wurde in öffentlicher Sitzung des Zweckverbandes beschlossen, das Abwasserbeseitigungskonzept für das gesamte Ent- sorgungsgebiet weiter fortzuschreiben. Dabei erfolgt die Aktualisierung unterteilt in die jeweiligen Gemarkungen.

Über die erfolgte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der jeweiligen Gemarkung wird der Zweckverband zum gegebenen Zeitpunkt in den Amtsblättern der betreffenden Städte und Gemeinden informieren.

Darüber hinaus ist das Abwasserbeseitigungskonzept kostenlos für jedermann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in 08066 Zwickau, Karl-Marx-Str. 12a, einsehbar.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Zweckverbandes. Diese sind für Sie telefonisch unter 0375 283699-0 zu erreichen. Für eine persönliche Vorsprache ist auf Grund der aktuellen Situation eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine Anfrage an die Geschäftsstelle per E-Mail unter info@rzv-zwickau-werdau.de zu stellen.

Steffen Ludwig Verbandsvorsitzender

Foto: Stadtverwaltung

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Informationen aus dem Bereich Bildung, Kultur und Sport

Veranstaltungen im Theater Crimmitschau

Liebe Besucher*innen unseres Hauses,

gern würden wir Ihnen einen verbindlichen Ausblick auf die nächsten Wochen und Monate in unserem Theater geben. Auf Grund der dyna- mischen Situation ist dies jedoch leider nicht möglich. Vorerst wurden einige Veranstaltungen im Haus abgesagt oder verschoben. Sobald es wieder möglich ist, werden wir mit sicheren Hygienekonzepten an der Öffnung unseres Hauses arbeiten. So sehr uns gerade Kulturerlebnisse neben vielen anderen Dingen fehlen, bleibt uns nur auf eine Verbesserung der Lage zu hoffen, die Zuversicht nicht zu verlieren und vor allem die geltenden Corona-Schutz-Regelungen einzuhalten.

Über aktuelle Veränderungen werden Sie immer auf

www.crimmitschau.de und der Facebook-Seite des Theaters informiert.

Folgende Veranstaltungen wurden verschoben:

Fr, 26.11.2021 16:30 Uhr Meeta Girls: „Spurensuche im Weihnachtsland“

verlegt auf 25.11.2022 16:30 Uhr

Fr, 26.11.2021 19:30 Uhr Meeta Girls: „Die Weihnachtsgala"

verlegt auf 25.11.2022 19:30 Uhr

So, 28.11.2021 15:30 Uhr Das Wiener-Walzer-Orchester präsentiert -

„Die große Johann Strauss Revue“ verlegt auf 27.11.2022 15:30 Uhr Galli Theater Backnang: „Die Schneekönigin“

Di, 30.11.21 17:00 Uhr verlegt auf 06.04.22 – 17:00 Uhr Mi, 01.12.21 17:00 Uhr verlegt auf 06.04.22 – 09:30 Uhr Live an der Theaterbar mit Fiddlers Fare und „Irish Christmas“

Fr, 03.12.2021 20:00 Uhr verlegt auf 09.12.2022 20:00 Uhr

Eberhofer Unterwegs „Die Oma wird ned g’schubst“

Fr, 10.12.2021 Beginn: 19:30 Uhr verlegt auf 10.11.2022 um 19:30 Uhr

Die erworbenen Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit für den neuen Termin.

Kinderhaus „Sterntaler“ wird zum Buchkindergarten

Das Kinderhaus „Sterntaler“ in Crimmitschau darf sich ab sofort „Buch- kindergarten“ nennen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutsche Bibliotheksverband haben die Kinderarche-Kita mit dem Gütesiegel für ihr herausragendes Engagement in der frühkind- lichen Leseförderung ausgezeichnet. Bundesweit haben sich in diesem Jahr 251 Kindergärten um das Gütesiegel beworben; das Kinderhaus hat es unter die 56 ausgezeichneten Kitas geschafft.

Das Gütesiegel Buchkindergarten honoriert Betreuungseinrichtungen, in denen frühe kindliche Erfahrungen rund ums Erzählen, Reimen und Lesen ein Schwerpunkt des pädagogischen Konzepts sind. Buchkinder- gärten legen Wert auf regelmäßiges Vorlesen, einen vielseitigen Umgang mit Büchern, eine altersgerechte Medienbildung und bringen Kinder mit Leseorten wie Buchhandlungen oder Bibliotheken in Kontakt.

Das Gütesiegel ist drei Jahre gültig.

„Wir freuen uns riesig über die Auszeichnung“, sagt Kita-Leiterin Katrin Leschak, „denn Bücher und der bewusste Umgang mit Sprache und Geschichten spielen in unserem Haus seit vielen Jahren eine wichtige Rolle.“ Zum Start in die Herbstwoche am 11. Oktober wurde die Auszeichnung gebührend würdigt. Im großen Morgenkreis wurde durch

die Erzieher das Thema Herbst mit einem Buch einleitet und anschlie- ßend brachten die Kinder und Kita-Leiterin Katrin Leschak die Plakette

„Buchkindergarten“ am Haus an.

Foto: Stadtverwaltung

Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dezember 21 / Januar 22

4. Sonntag im Advent , 19. Dezember 2021 08:30 Uhr Gottesdienst in der Kirche Blankenhain

10:00 Uhr Gottesdienst in der St.-Johannis-Kirche Seelingstädt 24. Dezember 2021, Heiliger Abend

15:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel in der St.-Johannis-Kirche Seelingstädt

17:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel in der St.-Martins-Kirche Rußdorf

17:00 Uhr Christvesper (Harry Hackel) in der Christuskirche Chursdorf 21:00 Uhr Krippenspiel der Jungen Gemeinde in Blankenhain 25. Dezember 2021, Heiliges Christfest

08:30 Uhr Festgottesdienst in der St.-Martins-Kirche Rußdorf 10:00 Uhr Festgottesdienst in der St.-Johannis-Kirche Seelingstädt 26. Dezember 2021, 2. Christtag

10:00 Uhr Festgottesdienst in Blankenhain

Montag, 27. Dezember 2021, Tag des Apostels Johannes 19:00 Uhr Orgelvesper mit Dr. Stefan Altner, Leipzig in der St.- Johannis-Kirche Seelingstädt

31. Dezember 2021, Altjahrsabend 16:30 Uhr Gottesdienst in Blankenhain

18:00 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Chursdorf 01. Januar 2022, Neujahr, um 14:00 Uhr

Gottesdienst in der St.-Martins-Kirche Rußdorf Mittwoch, 05. Januar 2022, um 18:00 Uhr

Werktagsgottesdienst in der Christuskirche Chursdorf Sonntag, 09. Januar 2022, um 10:00 Uhr

Gottesdienst und Kindergottesdienst in Blankenhain Sonntag, 16. Januar 2022, um 10:00 Uhr

Gottesdienst in der Christuskirche Chursdorf Sonntag, 23. Januar 2022, um 10:00 Uhr Gottesdienst in der St.-Martins-Kirche Rußdorf Sonntag, 30. Januar 2022, um 10:00 Uhr

Gottesdienst in der St.-Johannis-Kirche Seelingstädt

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22. Dezember 2021 Nichtamtlicher Teil 12

Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stadtverwaltung Crimmitschau unterschreibt Kooperationsvereinbarung mit ASSKomm

Am 01.12.2021 unterzeichneten der Zwickauer Polizeipräsident Lutz Rodig, Crimmitschaus Oberbürgermeister André Raphael sowie der Geschäftsführer des Landespräventionsrats Sachsen Sven Forkert eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Landesstrategie Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm). Zur Unterzeichnung trafen sich alle Beteiligten zum Austausch in einer Videokonferenz.

Nachdem bereits die Städte Zwickau, Chemnitz und Leipzig der Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) beigetreten sind, folgt nun auch die Stadt Crimmitschau. Das gemeinsame Ziel ist es Kriminalität besser vorzubeugen, um damit das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Für individuelle Präventionsstrategien auf loka- ler Ebene stellt der Freistaat Sachsen neben der Beratungsleistung auch in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 1,3 Millionen Euro für die Umsetzung bereit. Handlungsfelder sind beispielsweise Sachbeschädi- gungen durch Graffitis, die Vermüllung von öffentlichen Plätzen, Gewalt, Extremismus sowie Drogenmissbrauch. Die kommunale Prävention soll hier frühzeitig ansetzen und Lösungswege aufzeigen.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Da eine persönliche Unterzeich- nung der ASSKomm-Vereinbarung in Crimmitschau leider aktuell nicht möglich ist, freue ich mich umso mehr über den virtuellen Zusammen- schluss und die Einigkeit aller Beteiligten darüber, sofort loszulegen. Auf diese Weise senden wir ein klares Signal an die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt, dass wir vor Ort Kriminalität stärker Bekämpfen und gemeinsam das Sicherheitsgefühl stärken. Es ist wichtiger denn je, die lokalen Akteure zu bündeln und ein Netzwerk zu schaffen, um nega- tive Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und ihnen entgegenzu-

steuern. Denn die Erfahrungen zeigen, Prävention wirkt.“

Oberbürgermeister André Raphael: „Wir freuen uns sehr über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Landespräventionsrat und der Polizeidirektion Zwickau. Seit Jahren arbeiten die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Zwickau, insbesondere des Polizeireviers Werdau und des Polizeistützpunktes Crimmitschau, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Crimmit- schau sehr gut zusammen. Die Aufklärungsquote ist hoch. Für ein siche- res und lebenswertes Umfeld ist aber nicht nur die quantitative und qualitative Reduzierung von Kriminalität, sondern auch eine Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger in einer Kommune wichtig. Hierfür wollen wir eine Sicherheitsanalyse durchführen.“

Polizeipräsident Lutz Rodig: „Das Gefühl von Sicherheit lässt sich nicht durch Polizeipräsenz allein herstellen. Dazu sind auch starke Partner in den Kommunen und Initiativen aus der Bevölkerung notwendig, die wir mit unserer polizeilichen Expertise bestmöglich unterstützen. Wir freu- en uns, dass wir in der Stadt Crimmitschau solche Partner gefunden haben.“

Crimmitschau beabsichtigt im nächsten Jahr an der vom Landespräven- tionsrat geförderten Sicherheitsanalyse teilzunehmen und auf der Grundlage der Ergebnisse ein umfassendes Präventionskonzept zu erar- beiten. Daraus können gezielte Projekte entstehen, die sowohl finanziell gefördert als auch von einem individuellen Coaching begleitet werden.

Auf diese Weise kommen kommunale Akteure schnell und wirkungsvoll zu individuellen Lösungen. Weiterführend empfiehlt der Landespräven- tionsrat die Gründung eines Präventionsgremiums.

Weitere Informationen sind unter www.asskomm.sachsen.de abrufbar.

Foto: Stadtverwaltung

Als Lebensretter ins neue Jahr starten: Digitaler Spenderservice hilft Nutzern bei Blutspende

Eine Registrierung beim „digitalen Spenderservice“ hilft den Spendern dabei, alle wichtigen Infos, Daten und Services rund um die eigene Blutspende immer im Blick zu behalten. Sie ist ganz einfach online auf www.spenderservice.net möglich, oder in der App fürs Smartphone mit der Spendernummer. Neben zahlreichen Informationen und der Möglichkeit des Austauschs mit anderen Blutspenderinnen und Blutspendern, kann mit dem digitalen Spenderservice auch die seit Frühjahr 2020 erforderliche Terminreservierung schnell und unkompliziert vorgenommen werden.

Alle Termine sind außerdem zu finden unter https://www.blutspende-nord- ost.de/blutspendetermine/. Weitere Informationen werden darüber hinaus erteilt unter der kostenlosen Hotline 0800 11 949 11.

Hinweis für Reiserückkehrer (vorbehaltlich Änderungen, die unter www.blutspende-nordost.de kommuniziert werden):Wer innerhalb der letzten zehn Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt ist, muss bei der Anmeldung einen Impf-, Test - oder Genesenen-Nachweis vorlegen (Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein).

Auch nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen gegen das Corona-Virusist eine Blutspende am Tag nach der Impfung möglich, sofern sich der Geimpfte gesund fühlt.

Termine:

Montag, 3. Januar2022

in der Agrargenossenschaft, An der Windmühle 6, von 15:00 - 18:30 Uhr.

Montag, 17. Januar2022

im Feuerwehrgerätehaus, Fabrikstraße 3, von 13:00 - 18:30 Uhr.

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