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Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Kinder Klein- und Kindergartenkinder

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Academic year: 2022

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Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen

für Tageseinrichtungen für Kinder Klein- und Kindergartenkinder

1. Entgeltpflicht

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt.

2. Entgeltschuldner

2.1. Zur Zahlung des Entgeltes sind die Eltern sowie die Erziehungsberechtigten, die die Aufnahme beantragt haben, verpflichtet.

2.2. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.

3. Entstehung und Fälligkeit der Zahlung

3.1. Die Entgeltpflicht entsteht ab dem Tag, an dem eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

3.2. Für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung werden monatliche Entgelte erhoben. Sie sind in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des jeweiligen Monats eintritt bzw.

nach dem 15. des jeweiligen Monats ausscheidet. Beim Austritt vor dem 15. des jeweiligen Monats bzw. bei Eintritt nach dem 15. des jeweiligen Monats sind 50 % des Entgelts zu entrichten.

3.3. Das Entgelt ist jeweils für einen vollen Kalendermonat im Voraus zu entrichten.

3.4.1 Sollte die Betreuungsleistung streikbedingt oder durch höhere Gewalt an einzelnen oder aufeinanderfolgenden Tagen nicht erbracht werden, erhalten die Erziehungsberechtigten auf Antrag ab dem 8. Betreuungstag pro Monat eine anteilige Rückerstattung der Entgelte gewährt.

3.4.2 In Fällen einer behördlich angeordneten Schließung oder Quarantäne der Tageseinrichtung aufgrund einer Pandemie, werden die Entgelte nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung abgerechnet! 3.4.1 findet hier keine Anwendung.

3.5. Das Entgelt ist für die Monate September bis Juli zu entrichten.

3.6. Es ist eine verbindliche Anmeldung zur Inanspruchnahme der Öffnungszeiten erforderlich.

3.7. Änderungen des Betreuungsumfangs oder der Betreuungszeiten aus persönlichen und beruflichen Gründen sind nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung zweimal innerhalb eines Kalenderjahres kostenfrei möglich. Rückwirkende Änderungen des Betreuungsumfangs sind nicht möglich. Für jede weitere Änderung wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für Stadtpassinhaber A entfällt die Verwaltungspauschale.

3.8 Die Kernbetreuungszeit der Kindergarten- und Kleinkinder liegt in der Regel zwischen 9.00 - 12.30 Uhr. Die Kernbetreuungszeit ist täglich (5-Tagewoche) zu buchen.

Die Entgelte verstehen sich pro Monat für die in Anspruch genommenen Leistungen pro Woche. Eine Betreuung über 13.00 Uhr hinaus ist nur mit Mittagstisch möglich.

(2)

3.9. Die ausgewiesene Kinderzahl bezieht sich auf alle im Haushalt lebenden Kinder einer Familie, bzw. auf alle im Haushalt lebenden Kinder aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Auf Antrag der Eltern werden Kinder über 18 Jahre, die Kindergeld-berechtigt sind, berücksichtigt. Mit Vollendung des 3. Geburtstages des Kindes wird das Entgelt für Kindergartenkinder ab dem Folgemonat berücksichtigt.

3.10. Inhaber des Stadtpasses Leinfelden-Echterdingen erhalten auf dieses Entgelt eine

Ermäßigung entsprechend der jeweils für den Stadtpass gültigen Regelung. Die Ermäßigung wird ab Gültigkeit des Stadtpasses und Vorlage in der Einrichtung oder beim Träger gewährt.

Andere Ermäßigungsgrundlagen werden nicht berücksichtigt.

3.11. Die Entgeltpflicht beginnt mit Beginn der Eingewöhnungsphase.

3.12. Wenn aus betrieblichen Gründen eine Aufnahme zwischen dem 2,9 - 3. Lebensjahr erforderlich ist, wird das Entgelt für Kindergartenkinder erhoben.

4. Kündigung

4.1. Die Eltern / Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats auf das Ende des Folgemonats schriftlich kündigen.

Bei einer Kündigung vor dem 15. des Monats muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats erfolgen.

Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Kündigung in der Tageseinrichtung oder beim Träger.

Einer Kündigung bedarf es auch, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule bzw. zum Ende des Schuljahres in eine weiterführende Schule wechseln.

4.2. Das Betreuungsentgelt ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien (ausgenommen ist der Sommermonat, Ziffer III.

Nr. 4), bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen.

4.3. Der Träger der Tageseinrichtung für Kinder kann das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats auf das Ende des Folgemonates schriftlich kündigen.

Kündigungsgründe können u.a. sein:

* die wiederholte Nichtbeachtung der in der Benutzungsordnung aufgeführten Elternpflichten trotz Abmahnung;

* die Nichtbeachtung des Entgeltes für zwei aufeinander folgende Monate;

* nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Eltern /

Erziehungsberechtigten und pädagogischem Erziehungspersonal über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung in der Einrichtung trotz eines vom Träger anberaumten Elterngesprächs;

* Verhaltensweisen des Kindes, die die Aufsichtspflicht wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

5. Inkrafttreten

Die Änderung der Entgeltregelung tritt rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft.

(3)

Erhöhung um 4,00% ab 01.09.2021 Klein- und Kigakinder

Kindergartenkinder

Baustein I Baustein III

Früh- oder Spätdienst Ganztagesbetreuung

ohne durchgehende Betreuung über 13.00 Uhr hinaus

ohne durchgehende Betreuung über 14.00 Uhr hinaus

bis 35 Stunden

bis 40 Stunden

bis 45 Stunden

bei einem Kind 134,70 € 148,20 € 172,90 € 215,50 € 242,50 €

bei zwei Kindern 104,30 € 114,70 € 133,80 € 166,90 € 187,70 €

bei drei Kindern 68,00 € 74,80 € 87,30 € 108,80 € 122,40 €

bei vier Kindern 21,60 € 23,80 € 27,80 € 34,60 € 38,90 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Kleinkinder 0- 3 Jahre

Baustein I Baustein III

Früh- oder Spätdienst Ganztagesbetreuung

bis 35 Stunden

bis 40 Stunden

bis 45 Stunden

bei einem Kind 370,00 € 461,20 € 519,00 €

bei zwei Kindern 286,30 € 357,20 € 401,70 €

bei drei Kindern 186,80 € 232,80 € 261,90 €

bei vier Kindern 59,50 € 74,00 € 83,20 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € 0,00 €

4,30 € 46,20 €

0,00 € 0,00 €

28,90 € 288,30 €

22,50 € 223,20 €

15,00 € 145,50 €

2,00 € 0,00 €

Baustein II

Grundstufe bis 30 Stunden

vor 8.00 Uhr bzw. nach 17.00Uhr je angefangene halbe Stunde

ohne durchgehende Betreuung über 14.00 Uhr hinaus

Baustein II

Grundstufe bis 30 Stunden

vor 8.00 Uhr bzw. nach 17.00Uhr je angefangene halbe Stunde

13,50 € 10,50 € 7,00 €

(4)

Feriendienst pro Tag Kindergartenkinder

zwischen 07.30 - 14.00 Uhr

zwischen 07.30 - 17.00 Uhr

bei einem Kind 8,60 € 14,90 €

bei zwei Kindern 7,40 € 11,10 €

bei drei Kindern 4,90 € 8,60 €

bei vier Kindern 3,70 € 4,90 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 €

Feriendienst pro Tag Kleinkinder

zwischen 07.30 - 14.00 Uhr

zwischen 07.30 - 17.00 Uhr

bei einem Kind 19,20 € 34,60 €

bei zwei Kindern 16,00 € 25,30 €

bei drei Kindern 10,00 € 19,20 €

bei vier Kindern 6,90 € 10,00 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 €

(5)

Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Schulkinder

1. Entgeltpflicht

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt.

2. Entgeltschuldner

2.1. Zur Zahlung des Entgeltes sind die Eltern sowie die Erziehungsberechtigten, die die Aufnahme beantragt haben, verpflichtet.

2.2. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.

3. Entstehung und Fälligkeit der Zahlung

3.1. Die Entgeltpflicht entsteht ab dem Tag, an dem eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

3.2. Für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung werden monatliche Entgelte erhoben. Sie sind in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des jeweiligen Monats eintritt bzw.

nach dem 15. des jeweiligen Monats ausscheidet. Beim Austritt vor dem 15. des jeweiligen Monats bzw. bei Eintritt nach dem 15. des jeweiligen Monats sind 50 % des Entgelts zu entrichten.

3.3. Das Entgelt ist jeweils für einen vollen Kalendermonat im Voraus zu entrichten.

3.4.1 Sollte die Betreuungsleistung streikbedingt oder durch höhere Gewalt an einzelnen oder aufeinanderfolgenden Tagen nicht erbracht werden, erhalten die Erziehungsberechtigten auf Antrag ab dem 8. Betreuungstag pro Monat eine anteilige Rückerstattung der Entgelte gewährt.

3.4.2 In Fällen einer behördlich angeordneten Schließung oder Quarantäne der Tageseinrichtung aufgrund einer Pandemie, werden die Entgelte nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung abgerechnet! 3.4.1 findet hier keine Anwendung.

3.5. Das Entgelt ist für die Monate September bis Juli zu entrichten.

3.6. Es ist eine verbindliche Anmeldung zur Inanspruchnahme der Öffnungszeiten erforderlich.

3.7. Änderungen des Betreuungsumfangs oder der Betreuungszeiten aus persönlichen und beruflichen Gründen sind nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung zweimal innerhalb eines Kalenderjahres kostenfrei möglich. Rückwirkende Änderungen des Betreuungsumfangs sind nicht möglich. Für jede weitere Änderung wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für Stadtpassinhaber A entfällt die Verwaltungspauschale.

3.8 Die Entgelte verstehen sich pro Monat für die in Anspruch genommenen Leistungen pro Woche.

(6)

3.9. Die ausgewiesene Kinderzahl bezieht sich auf alle im Haushalt lebenden Kinder einer Familie, bzw. auf alle im Haushalt lebenden Kinder aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Auf Antrag der Eltern werden Kinder über 18 Jahre, die Kindergeld-berechtigt sind, berücksichtigt.

3.10. Inhaber des Stadtpasses Leinfelden-Echterdingen erhalten auf dieses Entgelt eine

Ermäßigung entsprechend der jeweils für den Stadtpass gültigen Regelung. Die Ermäßigung wird ab Gültigkeit des Stadtpasses und Vorlage in der Einrichtung oder beim Träger gewährt.

Andere Ermäßigungsgrundlagen werden nicht berücksichtigt.

4. Regelung in Krankheitsfällen

4.1. Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere zur Meldepflicht, zum Besuchsverbot bzw.

bei der Wiederaufnahme des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebend.

4.2. Über diese Regelung des IfSG sind die Eltern und sonstigen Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 IfSG zu belehren.

4.3. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt u.a., dass Ihr Kind nicht in die Tageseinrichtung gehen darf, wenn

- es an einer schweren Infektion erkrankt ist, wie z. B. Diphtherie, Cholera, Typhus,

Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie bakterielle Ruhr, - eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw.

verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte und Hepatitis,

- es unter Kopflaus- oder Kretzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist,

- es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

4.4. Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien dürfen nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume der Tageseinrichtung betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen.

4.5. Der Leitung muss sofort über diese Erkrankung Mitteilung gemacht werden.

4.6. Zur Wiederaufnahme des Kindes kann der Träger eine Bescheinigung des Arztes verlangen, in der gemäß § 34 Abs. 1 IfSG bestätigt wird, dass nach ärztlichem Urteil eine

Weiterverbreitung der Erkrankung oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.

4.7. Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Katarrh, Halsschmerzen, u. ä. ist das Kind zu Hause zu behalten.

Erkrankt das Kind während des Aufenthalts in der Tageseinrichtung, muss es baldmöglichst abgeholt werden.

4.8. In besonderen Fällen werden ärztlich verordnete Medikamente, die eine Einnahme in der Einrichtung während der Betreuungszeit notwendig machen, nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und den pädagogisch tätigen Mitarbeiter/-innen verabreicht.

(7)

5. Kündigung

5.1 Die Eltern / Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats auf das Ende des Folgemonats schriftlich kündigen.

Bei einer Kündigung vor dem 15. des Monats muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats erfolgen.

Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Kündigung in der Tageseinrichtung oder beim Träger.

Einer Kündigung bedarf es auch, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule bzw. zum Ende des Schuljahres in eine weiterführende Schule wechseln.

5.2. Das Betreuungsentgelt ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien (ausgenommen ist der Sommermonat, Ziffer III.

Nr. 4), bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen.

5.3. Der Träger der Tageseinrichtung für Kinder kann das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats auf das Ende des Folgemonates schriftlich kündigen.

Kündigungsgründe können u.a. sein:

* die wiederholte Nichtbeachtung der in der Benutzungsordnung aufgeführten Elternpflichten trotz Abmahnung;

* die Nichtbeachtung des Entgeltes für zwei aufeinander folgende Monate;

* nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Eltern /

Erziehungsberechtigten und pädagogischem Erziehungspersonal über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung in der Einrichtung trotz eines vom Träger anberaumten Elterngesprächs;

* Verhaltensweisen des Kindes, die die Aufsichtspflicht wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

6. Inkrafttreten

Die Änderung der Entgeltregelung tritt rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft.

(8)

Erhöhung um 4,00% ab 01.09.2021 Schulkindbetreuung

Baustein I Baustein II Baustein III

Unterrichtsende bis

ohne Schul- ferienbetreuung pro Monat

7.00 Uhr bis Unterrichts-

beginn 13.00 Uhr 14.00 Uhr 16.00 Uhr 17.00 Uhr

für jede weitere Stunde Bei Inanspruchnahme an 5 Tagen

bei einem Kind 41,00 € 41,00 € 109,30 € 174,90 € 218,60 € 41,00 € bei zwei Kindern 31,70 € 31,70 € 84,70 € 135,50 € 169,40 € 31,70 € bei drei Kindern 20,70 € 20,70 € 55,20 € 88,30 € 110,40 € 20,70 €

bei vier Kindern 6,60 € 6,60 € 17,50 € 28,00 € 35,00 € 6,60 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Bei Inanspruchnahme an 2 Tagen

bei einem Kind 20,50 € 20,50 € 54,70 € 87,50 € 109,30 € 20,50 € bei zwei Kindern 15,90 € 15,90 € 42,40 € 67,80 € 84,70 € 15,90 € bei drei Kindern 10,40 € 10,40 € 27,60 € 44,20 € 55,20 € 10,40 €

bei vier Kindern 3,30 € 3,30 € 8,80 € 14,00 € 17,50 € 3,30 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Bei Inanspruchnahme an 3 Tagen

bei einem Kind 30,80 € 30,80 € 82,10 € 131,30 € 164,00 € 30,80 € bei zwei Kindern 23,90 € 23,90 € 63,60 € 101,70 € 127,10 € 23,90 € bei drei Kindern 15,60 € 15,60 € 41,40 € 66,30 € 82,80 € 15,60 €

bei vier Kindern 5,00 € 5,00 € 13,20 € 21,00 € 26,30 € 5,00 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Bei Inanspruchnahme an 4 Tagen

bei einem Kind 36,00 € 36,00 € 95,50 € 153,00 € 191,50 € 36,00 € bei zwei Kindern 28,00 € 28,00 € 74,00 € 118,50 € 148,50 € 28,00 € bei drei Kindern 18,00 € 18,00 € 48,50 € 77,50 € 96,50 € 18,00 €

bei vier Kindern 6,00 € 6,00 € 15,50 € 24,50 € 30,50 € 6,00 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Bei Inanspruchnahme an 1 Tag

bei einem Kind 13,70 € 13,70 € 36,50 € 58,30 € 72,90 € 13,70 € bei zwei Kindern 10,60 € 10,60 € 28,30 € 45,20 € 56,50 € 10,60 €

bei drei Kindern 6,90 € 6,90 € 18,40 € 29,50 € 36,80 € 6,90 €

bei vier Kindern 2,20 € 2,20 € 5,90 € 9,30 € 11,70 € 2,20 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

(9)

Schulkindbetreuung Feriendienst

7.30 bis 7.30 bis 7.30 bis 7.30 bis

1 Tag 14.00 Uhr 17.00 Uhr 2 Tage 14.00 Uhr 17.00 Uhr

bei einem Kind 15,10 € 18,70 € bei einem Kind 26,80 € 34,30 €

bei zwei Kindern 11,20 € 13,70 € bei zwei Kindern 19,30 € 24,30 €

bei drei Kindern 8,70 € 11,20 € bei drei Kindern 14,40 € 19,30 €

bei vier Kindern 5,00 € 6,20 € bei vier Kindern 7,00 € 9,30 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 €

7.30 bis 7.30 bis 7.30 bis 7.30 bis

3 Tage 14.00 Uhr 17.00 Uhr 4 Tage 14.00 Uhr 17.00 Uhr

bei einem Kind 38,60 € 49,80 € bei einem Kind 50,50 € 65,40 €

bei zwei Kindern 27,40 € 34,90 € bei zwei Kindern 35,60 € 45,40 € bei drei Kindern 19,90 € 27,40 € bei drei Kindern 25,50 € 35,60 €

bei vier Kindern 8,70 € 12,60 € bei vier Kindern 10,70 € 15,60 €

bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 € bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 €

7.30 bis 7.30 bis 5 Tage 14.00 Uhr 17.00 Uhr bei einem Kind 59,30 € 78,00 € bei zwei Kindern 40,50 € 53,10 € bei drei Kindern 28,10 € 40,50 € bei vier Kindern 9,30 € 15,60 € bei fünf und mehr 0,00 € 0,00 €

(10)

4,0%

Frühbetreuung

A B C

Nur komplett von Mo. - Fr. buchbar 1 Kind 27,10 € 10,80 € 17,60 € 20,30 €

07.00 Uhr – 08.00 Uhr 2 Kind 20,90 € 8,40 € 13,60 € 15,70 €

buchbar für alle Kinder der Schule 3 Kind 13,80 € 5,50 € 9,00 € 10,40 € 4 Kind 4,70 € 1,90 € 3,10 € 3,50 € 5 Kind 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

A B C

von Mo. - Do. buchbar 1 Kind 109,10 € 43,60 € 70,90 € 81,80 €

Betreuung nach Unterrichtsschluss bis 13:45 Uhr 2 Kind 83,90 € 33,60 € 54,50 € 62,90 € buchbar für alle Halbtagskinder 3 Kind 53,90 € 21,60 € 35,00 € 40,40 €

ohne Mittagessen! 4 Kind 17,80 € 7,10 € 11,60 € 13,40 €

5 Kind 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

A B C

nur von Mo. - Do. buchbar 1 Kind 32,80 € 13,10 € 21,30 € 24,60 €

16.00 Uhr – 17.00 Uhr 2 Kind 22,90 € 9,20 € 14,90 € 17,20 €

buchbar nur für Ganztagskinder 3 Kind 16,00 € 6,40 € 10,40 € 12,00 € 4 Kind 11,30 € 4,50 € 7,30 € 8,50 € 5 Kind 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Betreuung freitags bis 16:00 Uhr A B C

1 Kind 36,70 € 14,70 € 23,90 € 27,50 € nach Unterrichtsschluss bis 16.00 Uhr 2 Kind 25,80 € 10,30 € 16,80 € 19,40 € Mittagessen wird separat berechnet 3 Kind 18,00 € 7,20 € 11,70 € 13,50 € buchbar nur für Ganztagskinder 4 Kind 12,70 € 5,10 € 8,30 € 9,50 €

5 Kind 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Betreuung freitags bis 17:00 Uhr A B C

1 Kind 44,90 € 18,00 € 29,20 € 33,70 € nach Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr 2 Kind 31,40 € 12,60 € 20,40 € 23,60 € Mittagessen wird separat berechnet 3 Kind 22,20 € 8,90 € 14,40 € 16,70 € buchbar nur für Ganztagskinder 4 Kind 15,40 € 6,20 € 10,00 € 11,60 € 5 Kind 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

A B C

Mittagessen Mo - Do 4x 55,00 € 14,20 € 21,60 € 43,20 € Mo - Fr 5x 69,00 € 17,80 € 27,00 € 54,00 €

A B C

60% 35% 25%

Ermäßigung für Stadtpassinhaber:

Spätbetreuung

(Kinder in der Familie)

(Kinder in der Familie)

Stadtpass

(Kinder in der Familie)

Betreuungsentgelte an der Zeppelinschule ab 01.09.2021 - 4,0 % Erhöhung

Stadtpass

(Kinder in der Familie)

Betreuung nach Unterrichtsschluss

(Kinder in der Familie)

Referenzen

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