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4/4 Nutzungsentgelte für die Bereitstellung von Räumen in Tageseinrichtungen für Kinder

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NUTZUNGSENTGELTE FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON RÄUMEN IN TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER | FEHLER! KEIN TEXT MIT ANGEGEBENER FORMATVORLAGE IM DOKUMENT.

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Nutzungsentgelte für die Bereitstellung von Räumen in Tageseinrichtungen für Kinder

vom 30. April 2009

Bekannt gemachtim Amtsblatt Nr. 10 vom 20. Mai 2009

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 30. April 2009 für die Bereitstellung der Räumlichkeiten der Tageseinrichtungen für Kinder, die kein Angebot der Einrichtung darstellen beschlossen:

1. Für Angebote von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Elternarbeit und der Erziehungs- beratung werden folgende Nutzungsentgelte pro Stunde festgesetzt:

1.1 Räume bis 90 qm 5,80 Euro 1.2 Räume ab 90 qm 7,80 Euro 2. Entgeltfreie Benutzungen:

2.1 Für Angebote bzw. Veranstaltungen nach Ziffer 1, die von Eltern oder Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Einrichtung besuchen, selbst organisiert werden, wird der Raum entgeltfrei zur Verfügung gestellt.

2.2 Dem Amt für Familie, Jugend und Senioren wird der Raum ebenso entgeltfrei zur Verfügung ge- stellt. Bei anderen städtischen Einrichtungen werden die Nutzungsentgelte entsprechend Ziffer 1 berechnet und über die interne Kostenrechnung verrechnet.

2.3 Die Nutzungsentgelte für die Bereitstellung der Räume an die Volkshochschule sind entspre- chend Ziffer 1 zu berechnen. Die Kosten werden, vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, als Sachleistungszuschüsse verrechnet. Bei Dauerbelegung kann das Bürger- meisteramt die Verrechnungssätze pauschal festsetzen.

3. Zusatzbestimmungen:

3.1 Die Nutzungsentgelte beinhalten die Kosten für Heizung, Strom, Wasser und Reinigung. Bei au- ßerordentlicher Verschmutzung werden die tatsächlichen Reinigungskosten in Rechnung ge- stellt.

3.2 Berechnungsgrundlage für die Benutzungsentgelte ist eine Zeitstunde. Angefangene Stunden werden voll in Rechnung gestellt.

4. Inkrafttreten:

Diese Bestimmungen gelten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Die laufenden Ver- träge gelten bis Vertragsende.

10.43/her-10.56.02-16394/2020- Vorlagen NEU-Stand: 01.12.2020

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