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Nachtrag Nr. 18 zu den Weisungen über Buchführung und Geldver- kehr der Ausgleichskassen (WBG)

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Academic year: 2022

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Nachtrag Nr. 18 zu den

Weisungen über Buchführung und Geldver- kehr der Ausgleichskassen (WBG)

Gültig ab 1. Januar 2022 Stand: Datum

318.103 d WBG 01/22

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EDI BSV | Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG) Gültig ab 1. Januar 2022 | 318.103 d

Vorwort zum Nachtrag Nr. 18, gültig ab 1. Januar 2022

Dieser Nachtrag enthält folgende Anpassungen:

Per 1. Juli 2021 wurde die Expresszahlung aufgehoben, vgl.

Rz 1002.2 und AHV-Mitteilung Nr. 440. Die PostFinance hatte uns bestätigt, dass bei einer Freigabe des Zahlungsauftrags für den glei- chen Tag bis 12.00 Uhr die Zahlung auch ohne Express am glei- chen Tag erfolge. In der Praxis haben wir nun aber feststellen müs- sen, dass die Verarbeitungszeit in diesem Verfahren länger dauert und die ZAS die Gutschriften daher erst mit 2-3 Stunden Verspätung erhält. Aus diesem Grund widerrufen wir die Anpassung in den

WBG und führen ab sofort wieder die systematische Expresszah- lung für alle Geldablieferungen ein.

Die Bezeichnung folgender Konten wurden angepasst:

411/421.4612 Rückerstattungsforderungen rechtmässig be- zogener KVG-Prämien

5560 Abschreibungen auf Mobilien, reguläre 5570 Abschreibungen auf Mobilien, zusätzliche

(Der Verweis auf die Rz. 802 und Rz 807 kann gestrichen werden.

Diese Randziffern wurden aufgehoben.)

Invalidenversicherung

380.5071 Honorare für Referenten/Kursleiter IV-Stellen (bisher Ausbildungszentrum)

Der Kontenplan wurde mit folgenden Konten ergänzt:

Invalidenversicherung

380.5384 Rechnungskontrolle (Swiss DRG) 380.5385 Rechnungskontrolle (SVK)

Ergänzungsleistungen (Kontenplan-Anhang B)

411/421.3333 Abschreibung Rückerstattungsforderungen (RF) (unrechtmässig bezogene KVG-Prämien)

411/421.4613 Rückerstattungsforderungen unrechtmässig bezogener KVG-Prämien

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EDI BSV | Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG) Gültig ab 1. Januar 2022 | 318.103 d

411/421.4653 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungs- forderungen (unrechtmässig bezogene KVG- Prämien)

Überbrückungsleistungen (Kontenplan Anhang C)

Die Konten 1390 und 2190 sind auch für den Rk 250 anwendbar.

(Diese Konten werden nur von den ÜL-Stellen Basel-Stadt und Genf benötigt).

Die Änderungen sind mit 01/22 gekennzeichnet.

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