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Die Stadt Lohr a.main verkauft:

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Academic year: 2022

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Die Stadt Lohr a.Main verkauft:

Die Liegenschaft Steinbacher Straße 24, bebaut mit einer Garage sowie einem Wohn- und Vereinshaus (ehem. Grundschule):

Stadt Lohr a.Main / Ortsteil Steinbach

Lage

Die Stadt Lohr a.Main liegt im Westen des Landkreises Main-Spessart im Regierungsbezirk Unterfranken.

Die Stadt befindet sich am Ostabhang des Spessarts an einer Flussbiegung des Mains, der hier nach Süden schwenkt. Damit beginnt das Mainviereck als Südteil des Spessarts. In Lohr a.Main münden die Lohr und der Rechtenbach in den Main.

Ca. 3,5 km nordöstlich der historischen Altstadt liegt der Stadtteil Steinbach, welcher auf der linken, östlichen Mainseite gelegen ist.

Infrastruktur

Das Kernstadtgebiet der Stadt Lohr a.Main hat eine dichte Infrastruktur: Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten, Gaststätten, ein Kreis- sowie Bezirkskrankenhaus, Hotels und Feri-

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Exposé Steinbacher Straße 24

enwohnungen. Weiterhin gibt es einen Kindergarten und eine Grundschule sowie diverse weiterführende Schulen.

Der Stadtteil Steinbach selbst, der infrastrukturtechnisch bestens an die Kernstadt von Lohr a.Main angebunden ist, hat einen Kindergarten, eine Bäckerei sowie eine Gaststätte.

Der Bahnhof der Stadt Lohr a.Main ist mit dem Auto in ca. 7 Minuten zu erreichen. Die Kernstadt in ca. 5 Minuten und mehrere Autobahnanschlüsse in ungefähr 30 Minuten.

Mit über 12.000 Arbeitsplätzen ist Lohr a.Main für das gesamte Umfeld als Arbeitsstätte be- deutsam. Schließlich hat die Stadt Lohr a.Main im Vergleich dazu nur ca. 16.000 Einwoh- ner. Gewerbe- und Industriebetriebe sind eindeutig die Nummer Eins im Wirtschaftsleben.

Tourismus

Das gesamte Stadtgebiet von Lohr a.Main bietet viele Sehenswürdigkeiten, wie historische Fachwerkhäuser oder auch verschiedene Museen und Ausstellungen.

Naturfreunde können die schönen ausgewiesenen Wanderwege erkunden oder die mehr als 50 Radwege, die mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden durch die Region führen, befahren.

Familien finden im gesamten Stadtgebiet diverse Spielplätze. Weiterhin bieten das Hallen- sowie das Main-Spessart Bad, die Skateranlage und das Veranstaltungsprogramm der Stadthalle passende Freizeitgestaltungsmöglichkeiten an.

Außerdem gibt es in Lohr a.Main noch ein vielseitiges und reiches Kulturleben zu entde- cken, welches – hauptsächlich in den Sommermonaten – durch diverse Feste ergänzt wird, die sich in „Nicht-Corona-Zeiten“ großer Beliebtheit erfreuen.

Lage der Liegenschaft „Steinbacher Straße 24“

Die Liegenschaft „Steinbacher Straße 24“ ist in der Ortsmitte des Stadtteiles Steinbach, in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Josef, gelegen.

Das zu veräußernde Grundstück ist im folgenden Lageplan blau markiert gekennzeichnet.

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Grundstücksdaten

Gemarkung Steinbach Flurstück Fl.-Nr. 48

Größe 213 m²

Lasten sind im Grundbuch für Steinbach, Blatt 1089 für die Fl.-Nr. 48 nicht eingetragen.

Bestandsgebäude Wohn- und Vereinshaus

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Exposé Steinbacher Straße 24

Das Gebäude hat eine Länge von ca. 16,70 Meter sowie eine Breite von ca. 8,10 Meter und wird durch einen fünf- bzw. sechsstufigen Außentreppenaufgang erschlossen.

Das im Gebäude vorhandene Kellergeschoss ist als Kappengewölbe mit vergleichsweise niedriger Geschosshöhe – in Bezug auf die anderen Geschosse – erstellt worden.

Im Erdgeschoss befinden sich die Vereinsräume. Die zugehörige Toilettenanlage entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und ist zwingend erneuerungsbedürftig.

Im Obergeschoss befindet sich eine vermietete Wohnung, die jedoch nicht mehr wirklich zeitgemäß ist, was sich u. a. in der im Treppenhaus liegenden WC-Anlage manifestiert.

Das zum Teil ausgebaute Dachgeschoss ist unbewohnt und wird aktuell ausschließlich im Rahmen der Nebennutzung verwendet.

Das vorhandene Walmdach besteht aus einer überalterten Biberschwanzdeckung. Außer- dem ist auf dem Dach eine Alarmsirene angebracht.

Alles in Allem besteht für das Wohn- und Vereinshaus eine akute Sanierungsbedürftigkeit, der – trotz des zu übernehmenden Mietverhältnisses für die Obergeschosswohnung – im Rahmen des einzureichenden Nutzungskonzeptes ebenfalls Rechnung zu tragen ist.

Garage

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Die an das Wohn- und Vereinshaus angebaute Garage hat eine Grundfläche von ca. 39 m², mit einem an das Wohn- und Vereinshaus angepassten, zweckmäßigen Flächenzuschnitt.

Das Flachdach der Garage ist als Terrasse mit Klinkerbelag für die Wohnung im Oberge- schoss des Wohn- und Vereinshauses ausgebaut.

Das vorhandene Garagentor ist als Metallschwingtor ausgeführt.

Der bauliche Gesamtzustand der Garage ist Alles in Allem dem Alter entsprechend ange- messen.

Bebauung

Baurecht und Planung

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und kann nach den Vorschrif- ten des § 34 BauGB bebaut werden. Es muss sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigen- art der näheren Umgebung einfügen. Ob weiterhin bei dem auf dem Grundstück Fl.-Nr. 48 Gemarkung Steinbach erbauten Gebäude Denkmalschutz besteht und welche Konsequen- zen daraus für die Bebauung erwachsen würden, ist seitens des Erwerbsinteressenten selbstständig vor Angebotsabgabe mit der zuständigen Fachstelle beim Landratsamt Main-Spessart zu klären.

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Exposé Steinbacher Straße 24

Sollten Sie sich dann zu einer Angebotsabgabe entschließen, ist Ihre Ansprechpartnerin für eine Bauberatung (am besten nach vorheriger Terminvereinbarung) bei der Stadt Lohr a.Main Frau Döhrmann (Tel. 09352/848-137, Email: pdoehrmann@lohr.de).

Auf die Stellplatz- und Ablösesatzung der Stadt Lohr a.Main wird ebenfalls rein vorsorglich hingewiesen. Sie kann abgerufen werden unter: http://www.lohr.de > Leben und Arbeiten>

Unser Rathaus> Satzungen und Verordnungen. Anfallende Fragen hierzu, insbesondere zu einer evtl. Anrechenbarkeit aus Altbestand, sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfah- rens (Landratsamt Main-Spessart) zu klären.

Weitere Ansprechpartner*innen zu den vielfältigen Fragestellungen Rund um das Thema Baurecht und Planung (wie z.B. dem Denkmalschutz oder der Lage des Grundstückes im Hochwassergebiet) sind in den zuständigen Fachstellen des Landratsamtes Main-Spessart – wie nachfolgend aufgeführt – erreichbar:

Fachbereich Ansprechpartner Email Telefon

Bauleitplanung Fr. Reder Tanja.Reder@Lramsp.de 09353/793-1219 Baugenehmigung/

Brandschutz Hr. Bauer Harald.Bauer@Lramsp.de 09353/793-1227 Baugenehmigung Fr. Günther Julia.Guenther@Lramsp.de 09353/793-1257 Denkmalschutz Fr. Alsheimer Denkmalschutz@Lramsp.de 09353/793-1223 Immissionsschutz Hr. Schleifer Tony.Schleifer@Lramsp.de 09353/793-1259 Immissionsschutz Fr. Lanny Carmen.Lanny@Lramsp.de 09353/793-1279 Wasserrecht Hr. Weber Christoph.Weber@Lramsp.de 09353/793-1234 Wasserrecht/ Boden-

schutz

Fr. Schraut Stefanie.Schraut@Lramsp.de 09353/793-1235 Untere Naturschutzbe-

hörde

Hr. Ankenbrand Felix.Ankenbrand@Lramsp.de 09353/793-1808 Untere Naturschutzbe-

hörde/ Artenschutz

Hr. Stockmann Dieter.Stockmann@Lramsp.de 09353/793-1800

Erschließung

Die Erneuerung bzw. Erstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Grundstücks sind durch den Käufer – im Bedarfsfall – selbstständig bei den zuständigen Versorgungsträgern in Auftrag zu geben bzw. mit diesen abzurechnen. Durch die Lage an einer öffentlichen Straße besteht Anschlussmöglichkeit an Wasser, Kanal, Strom, Gas und Telefon.

Die in der Vergangenheit bereits angefallenen Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal so- wie der Erschließungsbeitrag Straße sind im Kaufpreis enthalten. Allerdings hat der Käufer auf eine Rückerstattung ggf. zu viel gezahlter Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal zu verzichten, wenn eine evtl. geplante Neubebauung die bereits abgegoltene Geschossflä- che nicht erreicht. Sollte die abgegoltene Geschossfläche durch die Neubebauung über- troffen werden, erhält der Käufer (neuer Eigentümer) eine entsprechende Nachveranla- gung für die Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal.

Vertragliche Bestimmungen

Das Grundstück wird zum Zweck der Nutzung im Rahmen der baurechtlichen Bestimmun- gen verkauft. Unter anderem wird im Rahmen des Kaufvertrages folgendes geregelt:

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Der Käufer hat das Vertragsobjekt besichtigt und kennt dessen Alter, Erhaltungszustand und derzeitige Verwendbarkeit. Er kauft es im gegenwärtigen, gebrauchten und durch In- augenscheinnahme bestens bekannten Zustand.

Im Zuge des Haftungsausschlusses stellt sich die Stadt Lohr a.Main von allen Ansprüchen bzgl. der Baugrundbeschaffenheit, etc. frei. Es werden keine Garantien gegeben, die Lie- genschaft wird gekauft wie sie steht und liegt.

Alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, beispielhaft werden erwähnt: Grunderwerbssteuer, ggf. Vermessungs- und Katasterkosten zur Parzellierung sowie die Notar- und Grundbuchkosten etc.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Aufstellung der Kaufvertragsinhalte nicht abschlie- ßend ist.

Bieterverfahren

Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich um die Fl.-Nr. 48 Gemarkung Stein- bach.

Verfahren

Da die Liegenschaft Fl.-Nr. 48 Gemarkung Steinbach eine zentrale Lage einnimmt, berück- sichtigen die städtischen Gremien bei ihrer Vergabeentscheidung sowohl den angebote- nen Kaufpreis – der mindestens 65.000,- € betragen muss – als auch das vorgelegte Nut- zungskonzept. Die Kaufverhandlungen werden also unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das zuständige Gremium geführt. Die Stadt Lohr a.Main behält sich dementspre- chend die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegen- schaft verkauft wird. Der Höchstbietende Kaufinteressent hat daher keinen Anspruch da- rauf, dass die Stadt Lohr a.Main ihm die Liegenschaft veräußert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforde- rung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis- tungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Die Interessenten können gegenüber der Stadt Lohr a.Main im Rahmen dieses Verfahrens keine vorvertraglichen Kosten und keine Entschädigungsansprüche für Aufwendungen jedweder Art geltend machen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Exposés, der An- lagen sowie der im Internet verfügbaren Unterlagen wird trotz aller Sorgfalt jede Haftung ausgeschlossen. Im Falle einer Vermittlung durch einen Makler zahlt die Stadt Lohr a.Main keine Courtage.

Die Stadt Lohr a.Main behält sich außerdem vor, Kaufinteressenten zur Abgabe von Nach- geboten aufzufordern und einen Nachweis über die Kaufpreisfinanzierung zu verlangen. Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sicherge- stellt ist. Der ausgewählte Bewerber erhält nach Ablauf der Frist und Angebotswertung eine schriftliche Mitteilung und muss ggf. eine entsprechende Zusage des finanzierenden

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Exposé Steinbacher Straße 24

Instituts beibringen. Der Kaufvertrag ist dann unverzüglich nach dem Eintritt der Rechts- gültigkeit des Beschlusses des zuständigen Gremiums zu schließen.

Die unterlegenen Interessenten werden in Kenntnis gesetzt, dass ihr Gebot nicht den Zu- schlag erhalten hat. Ferner behält sich die Stadt Lohr a.Main vor, das Verfahren zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.

Angebotsbedingungen

Die Liegenschaft soll gegen Gebot entsprechend den o.a. Vorgaben veräußert werden.

Bei Interesse an einem Erwerb der Liegenschaft zu den genannten Konditionen ist ein schriftliches, auflagen- und bedingungsfreies Kaufangebot mit Aussagen zur künftigen Nutzung und Angabe der Gebotshöhe (auf volle Euro lautend) in einem verschlossenen Umschlag bis zum

13.01.2022, 12:00 Uhr abzugeben.

Adressieren Sie Ihr Gebot an die folgende Anschrift (E-Mails werden nicht berücksichtig):

Stadt Lohr a.Main ungeöffnet weiterleiten Bauamt – Liegenschaften – Kaufpreisangebot

Schlossplatz 3 97816 Lohr a.Main

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gebot in einem gesonderten Umschlag mit dem Hinweis

„Gebot für Steinbacher Straße 24, nicht öffnen vor dem 13.01.2022“ abgegeben wird.

Ansonsten gelangt das Gebot in den normalen Geschäftsgang. Die Vertraulichkeit ist dann nicht mehr gewährleistet. Angebote, die nach dem Abgabetermin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Besichtigungen

Nach Anmeldung beim Bauamt kann zwischen dem 08.11.2021 und 17.12.2021 die Lie- genschaft „Steinbacher Straße 24“ in Augenschein genommen werden.

Ansprechpartner: Christoph Franz Stefan Burk

Tel.: 09352/848-129 Tel.: 09352/848-413 Mail: cfranz@lohr.de Mail: sburk@lohr.de

Referenzen

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