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Hünerwadel, D., & Rüsch, W. (1982). Land-, Alp- und Forstwirtschaft. In W. Bosshard (Ed.), Berichte, Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen: Vol. 237. Skipistenplanierungen und Geländekorrekturen - Erfahrungen und Empfehlungen (pp. 28-3

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Academic year: 2022

Aktie "Hünerwadel, D., & Rüsch, W. (1982). Land-, Alp- und Forstwirtschaft. In W. Bosshard (Ed.), Berichte, Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen: Vol. 237. Skipistenplanierungen und Geländekorrekturen - Erfahrungen und Empfehlungen (pp. 28-3"

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Land-, Alp- und Forstwirtschaft

Land·, Alp· und Forstwirtschaft

Dieter Hünerwadel und Willy Rüsch

Die Landwirtschaft leidet nicht allzu stark unter den Eingriffen für Skipisten, da in erster Linie land- wirtschaftlich wertlose Geländeteile wie Höcker- weiden und Blockschutthalden geglättet werden und - bei fachgerechter Begrünung - sogar Nutz- land gewonnen werden kann. In den tieferen Lagen lassen sich planierte und gut begrünte Flächen schon nach kurzer Zeit wieder land- wirtschaftlich nutzen. Es ist allerdings darauf zu achten, daß die empfindliche Grasnarbe weder von der Landwirtschaft durch zu langes Beweiden noch vom Wintertourismus (durch Befahren mit Pistenfahrzeugen oder Skibetrieb auf ungenügender Schneeunterlage) übernutzt wird (Abb. 38-40).

Abbildung 38 In dieser Höhenlage (etwa 1400m ü.M.) und bei konsequenter, sofortiger Begrünung bleibt der Ertragsausfall gering. Die Aufnahme zeigt eine planierte Skipiste ein Jahr nach Abschluß der Bau- und Begrünungs- arbeiten (Gummen, Meiringen-Hasliberg BE).

Abbildung 39 Das vorher weitgehend unbewirtschaftete Grundstück wurde als Zielgelände einer Abfahrtsstrecke planiert und begrünt. Nach dessen vollständiger Wiederherstellung wird es als Mähwiese genutzt werden können (Crap Sogn Gion, 28 Laax GR).

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Abbildung 40 Das Weidegebiet auf First gibt eine hervor- ragende Unterlage für den Skisport ab und verlangt nur wenige Geländekorrekturen (First, Grindelwald BE).

Abbildung 42 Diese Berme wird im Winter als Piste, im Sommer als Zufahrt für einen Alpbetrieb benutzt; diese Kombination zweier Nutzungsformen ist gesamtwirtschaft- lich sinnvoll (First, Grindelwald BE).

Abbildung 44 Durch die Anlage von Skipisten im Wald entstehen neue Waldränder. Damit steigt die Gefahr von Windwurf und Schäden an Bäumen durch Sonnenbestrah- lung.

Land-, Alp- und Forstwirtschaft

Abbildung 41 Waldabfahrten sollten so angelegt werden, daß sie auch der Walderschließung dienen.

Abbildung 43 Der Wald wurde durch den Pistenbau rück- sichtslos zurückgedrängt; in dem steilen Gelände darf die Wirkung des Waldes zum Schutz vor Bodenabtrag, Rut- schungen und Lawinen aber nicht unterschätzt werden.

Abbildung 45 Eine Schneise von gegen 100 m Breite frißt sich durch diesen Gebirgswald; dadurch wird auch der ver- bleibende Bestand beeinträchtigt.

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Land-, Alp- und Forstwirtschaft

Abbildung 46 Durch die unsorgfältige Deponie des Aushubmaterials einer Berme sind viele Bäume des darunterliegenden Waldbestandes wundgeschlagen worden (Felskinn, Saas-Fee VS).

Führt eine mechanisch bearbeitete Skipiste über Wiesland, so treibt das Gras als Folge der verzögerten Ausaperung verspätet aus. Der Minder- ertrag an Gras oder Heu fällt ins Gewicht; er wird - wenigstens in einigen Skiregionen der Schweiz - durch die für die Pisten zuständigen Transport- unternehmen abgegolten (Pfiffner, 1976; Roffler, 1977).

Hangwege und Waldabfahrten sind wo mög- lich so anzulegen, daß sie auch der forst- und land- wirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen können.

Die Richtlinien der SKUS (Schweizerische Kom- mission für Unfallverhütung auf Skiabfahrten), wonach Skiwege höchstens 8 Prozent Gefälle und mindestens 6 m Breite aufweisen sollen, sind auch für Bewirtschaftungswege ideal (Abb. 41, 42).

Wo Rodungen für die Erstellung von Pisten 30 oder für den Bau von Sesselbahnen, Gondelbahnen

oder Skiliften notwendig sind, entstehen oft auch Schäden oder Nachteile für den verbleibenden Waldbestand:

- steile Schneisen beeinträchtigen die Schutz- funktion des Bergwaldes (Abb. 43)

- Bäume am Rande frisch ausgehauener Wald- schneisen sind in vermehrtem Maß dem Windwurfrisiko und einer starken Sonnen- bestrahlung ausgesetzt (Abb. 44, 45)

- unsorgfältig ausgeführte Arbeiten bei Ro- dungen und bei der nachfolgenden Herrich- tung von Skiwegen können zu Schäden an den Bäumen führen (Abb. 46, 47)

- längs gut frequentierter Skipisten in bewalde- tem Gebiet werden nicht selten oberflächlich verlaufende Baumwurzeln durch Skikanten verletzt oder Stämme mit Pistengeräten angefahren.

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Land-, Alp- und Forstwirtschaft

Abbildung 47 Große und kleine Felsblöcke verursachen Verletzungen an Waldbäumen; Folge davon sind Pilzinfektionen und Fäulniserscheinungen an wertvollem Stammholz.

Empfehlungen für die Praxis

Beim Bau von Skiwegen und bei der Anlage von Pisten in bewaldeten Gebieten wird empfohlen, frühzeitig mit land-, alp- und forstwirtschaftlichen Kreisen Verhandlungen aufzunehmen und abzu- klären, ob die vorgesehenen Verbindungen für die Erschließung von Waldungen oder landwirt- schaftlichen Betriebsteilen in Frage kommen.

Führen die vorgesehenen Skipisten über Privatland, so sollten grundsätzlich in Verträgen die Durchleitungsrechte und die Durchführung von Geländekorrekturen, Planierungen und Be- grünungen geregelt werden. Die Fragen des Unterhaltes, der Pflege und der regelmäßigen Abfall- räumung der beanspruchten Flächen sind zu bereinigen. Gleichzeitig sollten Entschädigungen für Beeinträchtigungen durch den Skibetrieb und für allfällige Ertragsausfälle festgesetzt werden. Ab- geltungen in Form von Realleistungen (Wasserversorgung, Gebäuderevisionen, Entstei nu ngen, Transportleistungen) sind für beide Seiten von Vorteil.

In Vereinbarungen mit den Waldbesitzern sind Rechte und Pflichten bei der Benützung von Forststraßen als Skipisten festzuhalten. Auch die Abgeltung von Baumschäden, verursacht durch Baumaschinen, Pistenfahrzeuge und Skifahrer, sind mit Vorteil vertraglich festzuhalten.

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