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Archiv "Ärztliche Fortbildung: Zertifiziert und freiwillig" (18.05.2001)

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ie Nachricht schien einprägsam und allen Lesern gut vermittel- bar: „Sachverständigenrat will Ärzte-TÜV“ und so ähnlich lauteten vor wenigen Wochen die Schlagzeilen.

Der Sachverständigenrat für die Kon- zertierte Aktion im Gesundheitswesen hatte sich in seinem Gutachten 2000/2001 auch mit dem Zustand der ärztlichen Fortbildung befasst und

„Mängel im Fortbildungsange- bot, in der Inanspruchnahme, in der Förderung und ver- pflichtenden Regelung der ärztlichen Fortbildung“ kon- statiert. Als Heilmittel emp- fahl der Sachverständigenrat die regelmäßige Rezertifizie- rung der Facharztanerkennung in bestimmten Abständen; die- se sollte vom Nachweis regel- mäßiger Fortbildungsaktivitä- ten und dem Bestehen einer Prüfung abhängig gemacht werden.

Die Reaktionen aus den Organisationen der ärztlichen Selbstverwaltung kamen prompt und ließen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Bun- desärztekammer-Präsident Prof. Dr.

med. Jörg-Dietrich Hoppe machte den Sachverständigenrat darauf aufmerk- sam, dass berufsbegleitende Fortbil- dung längst verpflichtender Bestandteil der ärztlichen Berufsordnung sei und die Ärzte dieser Verpflichtung auch nachkommen würden. Rezertifizie- rungszwang mit Strafandrohung könne nicht der richtige Weg sein, den Fortbil- dungsstand der Ärzte weiter zu verbes- sern; sinnvoller seien Anreize für eine kontinuierliche freiwillige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.

Gerade bei der Regelung der freiwil- ligen zertifizierten Fortbildung der Ärz- te sind in den vergangenen zwei Jahren entscheidende Fortschritte gemacht worden, die jedoch in der breiten Öf- fentlichkeit weniger wahrgenommen wurden als die von den Medien plakativ wiedergegebenen Forderungen des Sachverständigenrats. Der 102. Deut- sche Ärztetag in Cottbus schuf dafür im

Jahr 1999 die Grundlage, indem er die- jenigen Landesärztekammern, die bis dahin noch keinen Modellversuch zum Fortbildungsnachweis angeboten hat- ten, zur Einführung der freiwilligen zer- tifizierten Fortbildung auf der Basis der vom Ärztetag formulierten Rahmenbe- dingungen aufforderte.

Es war nicht zuletzt auch politischer Druck, der die ärztliche Selbstverwal- tung veranlasste, bei der zertifizierten Fortbildung das Diskussionsstadium in den Gremien zu verlassen und zu einer Entscheidung zu gelangen – die Auto-

nomie in einem Kernbereich der ärztli- chen Selbstverwaltung schien bedroht.

So forderte zum Beispiel die Gesund- heitsministerkonferenz der Länder be- reits 1996 in Cottbus, die Berechtigung zum Führen von Weiterbildungsbe- zeichnungen vom Nachweis einer kon- tinuierlichen Fortbildung abhängig zu machen. Nach dem Entwurf des Kam- mergesetzes in Bremen vom Februar 1999 sollten Teilgebietsbe- zeichnungen und Zusatzbe- zeichnungen nur noch für die Dauer von fünf Jahren gelten, es sei denn, der Arzt oder die Ärztin absolviert eine Prüfung oder weist eine regelmäßige Fortbildung nach. Mit der Ein- führung der freiwilligen zertifi- zierten Fortbildung erreichte die Ärztekammer Bremen, dass dieser Passus im Entwurf des Kammergesetzes gestri- chen wurde.

Es wurde immer deutlicher, dass Fortbildung gerade auch von der Gesundheitspolitik als Teil der ärztlichen Qualitätssi- cherung angesehen wurde, und der Druck auf die Ärzteschaft wuchs, zu einer von allen Seiten aner- kannten Lösung zu kommen.

Im europäischen Ausland waren gleichfalls bereits in einer Reihe von Ländern Fortbildungsnachweise mit unterschiedlichen Anreizsystemen ein- geführt worden. So gibt es etwa seit Beginn der 90er-Jahre in der Schweiz und in den Niederlanden die gesetzli- che Verpflichtung für die Ärzte, ihre Fortbildungsaktivitäten nachzuweisen.

Grundlage für die Fortbildung von Allgemeinärzten und Fachärzten in der Schweiz ist die Fortbildungsord- T H E M E N D E R Z E I T

A

A1308 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 20½½18. Mai 2001

Ärztliche Fortbildung

Zertifiziert und freiwillig

Die Bewertungskriterien des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung sind Grundlage für eine bundesweit einheitliche Regelung zur

Zertifizierung der Fortbildung. Mit reger Beteiligung können die Ärzte

der Kritik von außen an ihrem Fortbildungsstand entgegentreten.

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nung des Ärzteverbandes FMH, die alle Mitglieder zur Fortbildung und zum Führen eines Fortbildungsproto- kolls verpflichtet. Auf kantonaler Ebene entscheiden jeweils die Fachge- sellschaften über die Erfüllung der Fortbildungspflicht. In den Niederlan- den wurde als qualitätssichernde Maß- nahme die regelmäßige Neuzulassung der Ärzte eingeführt. Allgemeinmedi- ziner müssen seit 1996 im Fünfjahres- durchschnitt 40 Weiterbildungsstun- den pro Jahr nachweisen und einen medizinischen Test absolvieren, um ihre Zulassung verlängern zu können.

Auch Fachärzte müssen sich alle fünf Jahre unter Nachweis einer bestimm- ten Anzahl von Fortbildungsstunden rezertifizieren lassen. Mit dem Ziel, die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zu er- leichtern, gab der Europäische Fach- ärzteverband (UEMS) Empfehlungen für eine beispielhafte zertifizierte Fortbildung.

Die Kammerversammlung der Lan- desärztekammer Thüringen beschloss 1995 als erste Ärztekammer in Deutsch- land die Einführung eines auf frei- williger Basis zu erwerbenden Fort- bildungsdiploms. Voraussetzung dafür war die Teilnahme an 100 Fortbildungs- stunden innerhalb von drei Jahren, wo- bei mindestens 60 Stunden zu fachspe- zifischen Themen absolviert werden mussten. Das erste Fortbildungsdiplom der Ärztekammer Thüringen – und da- mit das erste Zertifikat dieser Art im Bundesgebiet überhaupt – wurde 1998 an Dr. med. Petra Richter, Evangeli- sches Krankenhaus Neustadt, verlie- hen. Andere Landesärztekammern folgten mit Modellprojekten nach, so etwa Sachsen-Anhalt, Bayern und Hes- sen in den Jahren 1997 und 1998, wobei allerdings die jeweils praktizierten Mo- delle teilweise erheblich voneinander abwichen.

Da die einzelnen Bewertungskriteri- en in den Modellprojekten sehr unter- schiedlich definiert waren, schien eine gegenseitige Anerkennung von Fortbil- dungsveranstaltungen oder -zertifika- ten über die Landesgrenzen hinaus nicht unbedingt gewährleistet – ein Grund für andere Landesärztekam- mern, wie zum Beispiel Nordrhein, mit einem eigenen Projekt zu warten, bis

man sich über eine bundesweite Verein- heitlichung der praktischen Grundla- gen für den Erwerb von Fortbildungs- punkten geeinigt hat.

Einheitliche Kriterien

Die Verständigung über eine weitge- hende Vereinheitlichung der zertifizier- ten Fortbildung erfolgte im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung, dem zu- ständigen Ausschuss der Bundesärzte- kammer. Wichtig war hier insbesondere eine Übereinkunft mit den Vertretern der wissenschaftlich-medizinischen Fach- gesellschaften und Berufsverbände, von denen einige Modellprojekte zur zertifizierten Fortbildung konzipiert oder bereits begonnen hatten. Diese er-

kannten die Zuständigkeit der Ärzte- kammern für die Zertifizierung von Fortbildungsangeboten an. Die in der Folge vom Deutschen Senat entwickel- ten „Einheitlichen Bewertungskriteri- en für den Erwerb des freiwilligen Fort- bildungszertifikats“ wurden im Okto- ber 2000 vom Vorstand der Bundesärz- tekammer zustimmend zur Kenntnis genommen. Demnach erhält der Arzt ein Fortbildungszertifikat, wenn er in- nerhalb von drei Jahren 150 Fortbil- dungspunkte erworben hat. Ein solcher Punkt entspricht in der Regel einer ab- geschlossenen Fortbildungsstunde mit einer Dauer von 45 Minuten. Es werden die verschiedensten Formen der Fort- bildung berücksichtigt, wie zum Bei- spiel Vortragsveranstaltungen, Kon- gresse, Qualitätszirkel und auch struk- T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 20½½18. Mai 2001 AA1309

Voraussetzungen für den Erwerb des Fortbil- dungszertifikats:

Das Fortbildungszertifikat wird für Kammer- mitglieder ausgestellt, wenn die/der appro- bierte Ärztin/Arzt in drei Jahren 150 Fortbil- dungseinheiten erworben und dokumentiert und einen Antrag bei der zuständigen Ärzte- kammer gestellt hat. Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der „Fortbildungs- punkt“. Dieser entspricht in der Regel einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde (45 Mi- nuten). Fortbildungspunkte können nur für die Teilnahme an vorher von der zuständigen Ärztekammer anerkannten Fortbildungsver- anstaltungen erworben werden.

Es ist zu unterscheiden zwischen verschiede- nen Kategorien von Fortbildungsmaßnah- men:

Kategorie A: Vortrag und Diskussion („Fron- talveranstaltung“):

❃Ein Punkt pro Fortbildungsstunde

❃Drei Punkte pro halben Tag beziehungswei- se sechs Punkte pro Tag

❃Ein Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle beziehungsweise Themenwahl aus dem aktu- ellen Fortbildungskatalog

Kategorie B: Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland:

❃Drei Punkte pro halben Tag beziehungswei- se sechs Punkte pro Tag

❃Maximal 20 Punkte pro Jahr

Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (zum Beispiel Workshop, Ar-

beitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Klein-gruppenarbeit, Supervision, Fallkonfe- renzen, praktische Übungen, Hospitationen):

❃Ein Punkt pro Fortbildungsstunde

❃Ein Zusatzpunkt pro Veranstaltungseinheit

❃Maximal vier Punkte pro halben Tag bezie- hungsweise acht Punkte pro Tag

❃Ein Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle beziehungsweise Themenwahl aus dem aktu- ellen Fortbildungskatalog

Kategorie D: Strukturierte interaktive Fortbil- dung via Internet, CD-ROM, Fachzeitschriften mit nachgewiesener Qualifizierung und Aus- wertung des Lernerfolgs in Schriftform. Die hierfür anrechenbaren Medien und Inhalte müssen zuvor von der Landesärztekammer anerkannt werden.

❃Ein Punkt pro Übungseinheit

❃Maximal zehn Punkte pro Jahr

Autoren/Referenten erhalten einen Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag, maximal zehn Punkte pro Jahr.

Für das Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel werden zehn Punkte pro Jahr angerechnet.

Blockveranstaltungen (zum Beispiel Mehrta- gesveranstaltungen mit einheitlicher themati- scher Ausrichtung) werden mit maximal 20 Punkten bewertet.

Bei der Auswahl der Fortbildungsveranstal- tungen sollten sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Themen berücksichtigt werden, wobei die wesentlichen Anteile des Faches abgedeckt werden sollen.

Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats

Textkasten

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turierte Fortbildungen über Internet oder Fachzeitschriften mit nachgewie- sener Auswertung des Lernerfolgs. Das selbstständige Studium von Fachlitera- tur wird mit zehn Punkten pro Jahr an- gerechnet (Textkasten).

Mit Ausnahme von Baden-Württem- berg haben inzwischen alle Landesärzte- kammern die freiwillige zertifizierte Fortbildung eingeführt. In einer Reihe von Ländern geschieht dies bereits auf der Grundlage der „Einheitlichen Be- wertungskriterien“, wobei es im Detail jedoch zu Unterschieden bei der Punkt- vergabe kommt – etwa wenn von einer Ärztekammer die Evaluation einer aner- kannten Fortbildungsveranstaltung mit einem Punkt belohnt wird, von einer an- deren aber nicht. In den Landesärzte- kammern, in denen noch die erste, vor dem Jahr 2000 begonnene Projektphase zur zertifizierten Fortbildung läuft, steht demnächst die Entscheidung über eine Angleichung an die „Einheitlichen Be- wertungskriterien“ an. Gerade wegen der gegenseitigen Anerkennung von zer- tifizierten Fortbildungsveranstaltungen wäre eine weitere Vereinheitlichung der

„Zertifizierungslandschaft“ geboten.

Gespannt darf man darauf sein, wie die Ärztinnen und Ärzte die nun fast überall bestehende Möglichkeit, auch ge-

genüber ihren Patienten den Stand ihrer Fortbildungsbemühungen zu dokumen- tieren, annehmen werden. Denn vom Er- folg der zertifizierten Fortbildung auf freiwilliger Basis wird es abhängen, ob der Druck auf die ärztliche Selbstverwal- tung, im Fortbildungsbereich rigidere Maßnahmen zu ergreifen, nachlässt. Bis zum Jahr 2003 will der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung dem Deutschen Ärztetag eine Auswertung der einzelnen Modellprojekte der Ärztekammern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszer- tifikats vorlegen. Bereits heute zeichnet sich eine rege Beteiligung der Ärzte an der zertifizierten Fortbildung ab.

Qualitätssicherung bei Fortbildungsangeboten

Logische Folge des neuen Fortbildungs- verfahrens ist, dass die Zahl der Fortbil- dungsveranstaltungen, denen in der Re- gel nach Bewertung durch die Akade- mien für ärztliche Fortbildung die Zer- tifizierungswürdigkeit zuerkannt wird, sprunghaft angestiegen ist. So besteht nun nicht nur die Möglichkeit, auf die freiwillige Fortbildung der Ärzte hinzu- wirken, sondern gleichzeitig über das Anerkennungsverfahren für bestimmte

Qualitätsstandards der Fortbildungsan- gebote Sorge zu tragen. So sind solche Veranstaltungen nicht anerkennungs- fähig, bei denen eine Produktneutralität nicht gegeben ist oder die ohne verant- wortlichen ärztlichen Leiter geplant sind. Nach den Richtlinien der Ärzte- kammer Nordrhein ist zum Beispiel eine Unterstützung der Veranstaltung durch Dritte den Teilnehmern offen zu legen und in den Anträgen auf Anerkennung anzugeben. Berücksichtigt werden auch keine Veranstaltungen, die ausschließ- lich Themen wie Praxismarketing, Ge- bührenordnung, EBM oder IGEL-Lei- stungen behandeln. Wichtig ist, dass die Anerkennung einer Fortbildungsveran- staltung durch eine Ärztekammer von den anderen Ärztekammern anerkannt wird. Im Laufe dieses Jahres soll eine Datenbank bei der Bundesärztekammer fertig gestellt werden, mit deren Hilfe sich jeder Arzt einen Überblick über das aktuelle Angebot an anerkannten Ver- anstaltungen verschaffen kann.

Nach Ansicht von Bundesärztekam- mer-Präsident Hoppe wäre das Urteil des Sachverständigenrats wahrschein- lich anders ausgefallen, wenn sich die Gutachter besser über den aktuellen Stand der ärztlichen Fortbildung infor- miert hätten. Thomas Gerst T H E M E N D E R Z E I T

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A1310 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 20½½18. Mai 2001

DÄ:Sind Sie mit der Umsetzung der Beschlüs- se des 102. Deutschen Ärztetages zur Zertifi- zierung der ärztlichen Fortbildung zufrieden?

Wo gibt es noch Verbesserungsbedarf?

Prof. Eckel:Damit kann ich sehr zufrieden sein, denn es ist nach anfänglichem Zögern ei- niger Landesärztekammern gelungen, die bundesweit nahezu flächendeckende Zertifi- zierung einvernehmlich durchzusetzen. Würz- burg 2000 mit der traditionellen Tagung des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung war da sicherlich ein Meilenstein. Erfreulich ist die Tatsache, dass auch die wissenschaftli- chen Gesellschaften und die Berufsverbände den Ärztekammern die originäre Zuständig- keit für die Zertifizierung einräumen. Wichtig ist mir vor allem die bundesweite Einheitlich- keit des Kriterienkatalogs für den Erwerb der Fortbildungszertifikate. Zu hoffen bleibt, dass die, die noch zögern, nunmehr auch den Mut haben, mit ins „Zertifizierungs-Boot“ zu stei- gen.

DÄ:Wie wird die zertifizierte Fortbildung von den Ärzten angenommen?

Prof. Eckel: Nach meinen Erkenntnissen und Beobachtungen außerordentlich gut. Al- lein in Niedersachsen hat unsere Akademie für ärztliche Fortbildung seit Beginn des Aner- kennungs- und Zertifizierungsverfahrens mehr als 230 000 Bescheinigungen an die Teilneh- mer anerkannter Fortbildungsveranstaltungen ausgestellt. Die sehr sorgfältige und auch strenge Prüfung eingereichter Anträge auf An- erkennung von Fortbildungsveranstaltungen gibt den potenziellen Teilnehmern darüber hinaus auch Sicherheit, dass hier wirklich nur

seriöse, wissenschaftlich gesicherte Fortbil- dungsinhalte angeboten werden, die weit von

„industrie-gesponserter Fortbildung mit Schnittchen“ entfernt sind. Das steigert mei- nes Erachtens die Nachfrage.

DÄ: Wo sehen Sie – abgesehen von der Zertifizierung – künftig noch Handlungsbedarf im Bereich der ärztlichen Fortbildung?

Prof. Eckel:Es kommt mir darauf an, die berufliche (Selbst-)Verpflichtung des einzel- nen Arztes und der einzelnen Ärztin zu ständi- ger berufsbegleitender Fortbildung noch bes- ser in den Köpfen der Kolleginnen und Kolle- gen zu verankern. Dies gilt auch für die Schnittstelle des Qualitätsmanagements, des- sen Bedeutung für die Gestaltung und den Ge- halt der eigenen Berufsausübung glücklicher- weise immer mehr Ärztinnen und Ärzte erken- nen. Wir müssen allerdings sehr darauf ach- ten, dass uns die Gestaltung der eigenen Fort- bildungsangelegenheiten nicht aus der Hand genommen wird. Ich erinnere in diesem Zu- sammenhang an die kürzliche unheilvolle Dis- kussion um den so genannten Ärzte-TÜV. ✮ Nachgefragt

Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Vorsitzender des Deutschen Se- nats für ärztliche Fortbildung und Präsident der Lan- desärztekammer Niedersachsen

Foto: Ärztekammer Niedersachsen

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