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Archiv "Badearztvertrag" (28.05.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Bekanntgaben

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Badearztvertrag

Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung, K. d. ö. R., Köln,

— unter Beteiligung des Ver- bandes Deutscher Badeärzte — einerseits und der Bundesver- band der Ortskrankenkassen, K. d. ö. R., Bonn, Bundesver- band der Betriebskrankenkas- sen, K. d. ö. R., Essen, Bundes- verband der Innungskranken- kassen, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, Bundesverband der landwirtschaftlichen Kranken- kassen, K. d. ö. R., Kassel, an- dererseits vereinbaren die nachstehende Änderung des Vertrages über badeärztliche Behandlung vom 31. Juli 1975 in der Fassung vom 4. Novem- ber 1983

1. § 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Krankenkasse zahlt für die ärztliche Behandlung bei einer Kurdauer von 4 Wochen für Badekuren, die nach dem 1.

Januar 1986 begonnen haben, einen Pauschbetrag von 71,30 DM."

2. § 10 Absatz 2 erhält folgende Fas- sung:

„Das gleiche gilt für die Sonderleistun- gen nach § 6 und für Leistungen bei in- terkurrenten Erkrankungen gemäß § 7, welche von der benannten Abrech- nungsstelle den Krankenkassen bei Ku- ren, die nach dem 1. Januar 1986 begon- nen haben, nach dem BMÄ mit einem Punktwert von 0,1033 DM in Rechnung gestellt werden. Abweichend von diesem Punktwert werden Laborleistungen nach Abschnitt M des BMÄ mit einem Punkt- wert von 0,0795 DM abgerechnet."

3. § 13 Absatz 3 erhält folgenden Satz 2:

„Kosteri im Widerspruchsverfahren sind, auch wenn der Widerspruch ganz oder teilweise Erfolg hat, nicht zu erstatten."

4. § 17 Absatz 2 erhält folgende Fas- sung:

„Der Pauschbetrag gemäß § 5 sowie die Punktwerte gemäß § 10 können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Ka- lendervierteljahres, frühestens jedoch zum 30. Juni 1986, gekündigt werden."

Köln/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/

Kassel, den 22. April 1986

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln

Bundesverband der Ortskrankenkassen, K. d. ö. R., Bonn

Bundesverband der Betriebskrankenkas- sen, K. d. ö. R., Essen

Bundesverband der lnnungskrankenkas- sen, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel

Bundesärztekammer

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht

des Ärztemusterbestandes

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker informierte die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzte- schaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und ande- re wichtige Änderungen von Fertigarz- neimitteln betreffen. Der Bestand an Ärz- temustern ist entsprechend durchzuse- hen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Chargen auszuson- dern und zu vernichten.

Szillosan Dragees — Berichtigung

Im Deutschen Arzteblatt Nr. 19 vom 7. Mai 1986 wurde bei dem o. g. Präparat versehent- lich eine falsche Chargenbezeichnung abge- druckt. Die Firma bittet um Überprüfung der Bestände von Szillosan Dragees mit der Ch.-B.: 834421, 841951, 842952 und 843955.

Predni-H-injekt 25 und Predni-H-injekt 50 Die Firma Beiersdorf AG teilt mit: In einigen Beipackzetteln der Präparate Predni-H-injekt 25 und Predni-H-injekt 50 ist ein Druckfehler enthalten: Die Zusammensetzung wird im Text fälschlicherweise mit 10 mg Prednisolonacetat angegeben anstatt 25 mg bzw. 50 mg. Sowohl in der Namensbezeichnung auf dem Beipack- zettel als auch auf den Ampullen und den Falt- schachteln sind diese Angaben zur Zusam- mensetzung korrekt gemacht. Es handelt sich bei den Präparaten mit fehlerhaften Beipack- zetteln um einen kleinen Teil folgender Char- gen:

Predni-H-injekt 25

Ch.-B.: 927 055 = 1 Ampulle;

Ch.-B.: 928 075 = 1 Ampulle und 100 Ampullen Predni-H-injekt 50

Ch.-B.: 916 055 = 1 Ampulle;

Ch.-B.: 917 095 = 1 Ampulle und 3 Ampullen Bitte überprüfen Sie die vor dem 1. 4. 1986 ge- lieferten Packungen dieser Charge.

Anturano Tabletten Ch.-B.: 006 100

Die Firma Ciba-Geigy teilt mit: Bei der Konfek- tionierung der o. g. Charge wurden zum Teil irrtümlich Packungsbeilagen für Anturano 200 verwendet.

Phenacetin-haltige Arzneimittel

Gepan und Gepan C

Die Firma G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. teilt mit: Für die Präparate Gepan und Gepan C bit- ten wir die Apotheken, ab sofort den Verkauf einzustellen.

Solugastril Gel — 50 Beutel Ch.-B.: 600 711

Die Firma Heumann Pharma GmbH teilt mit:

Rückstellmuster der o. g. Charge zeigten bei der Überprüfung Geschmacksveränderungen.

Wir rufen deshalb vorsorglich die Packungen Solugastril Gel — 50 Beutel der Ch.-B.: 600 711 zurück. Die Arzneimittelsicherheit ist nicht be- troffen. AKdÄ

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Amtsarztprüfung

Bekanntmachung der Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen im Baye- rischen Staatsministerium des Innern vom 18. April 1986 Nr. I E 1 — 5126 — 1/9/86

Die Akademie für das öffentliche Ge- sundheitswesen im Bayerischen Staats- ministerium des Innern wird in der Zeit vom 1. Oktober 1986 bis zum 31. März 1987 in München einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung für den hö- heren öffentlichen Gesundheitsdienst (Amtsarztlehrgang) abhalten. Die Teil- nahme daran ist Voraussetzung für die Zulassung zur Amtsarztprüfung.

Zu dem Lehrgang können 30 Ärzte zuge- lassen werden. Zulassungsgesuche müs- sen bis spätestens 10. Juni 1986 bei der Akademie für das öffentliche Gesund- heitswesen im Bayerischen Staatsmini- sterium des Innern, Odeonsplatz 3, 8000 München 22, eingehen. Dem Gesuch sind beizugeben

1. die Approbation als Arzt in Urschrift, 2.

die Promotionsurkunde in Urschrift oder in amtlich beglaubigter Abschrift, 3.

Nachweise über die bisherige ärztliche

Tätigkeit. ❑

1636 (86) Heft 22 vom 28. Mai 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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