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Daten werden abhängig vom Produktionsvolumen generiert • es gibt für die meisten Stoffe mehr oder weniger viele Datenlücken! (4)Mögliche Wirkprinzipien von Nanomaterialien – I - z.B

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(1)

Gesundheitliche Wirkungen von partikulären Nanomaterialien

- derzeitiger Kenntnisstand

Prof. Dr. Tom Gebel

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen"

Friedrich-Henkel-Weg 1-25 D-44149 Dortmund

Tel. 0231-90712563 Fax -2611

(2)

Die gesundheitlichen Wirkungen von Nanomaterialien können durch bekannte Wirkprinzipien beschrieben

werden!

Es sind keine völlig neuartigen Wirkungen zu erwarten/ bekannt geworden.

Bild: BAuA, Plitzko

(3)

Nanomaterialien - Datenlücken

z.B.: Chemikaliengesetz/REACH:

• Daten werden abhängig vom Produktionsvolumen generiert

• es gibt für die meisten Stoffe

mehr oder weniger viele Datenlücken!

(4)

Mögliche Wirkprinzipien von Nanomaterialien I -

z.B. Cd2+

z.B. Katalyse

a) Einzelfallbewertung, wenn:

Freisetzung

toxischer Stoffe chemisch funktionelle

Gruppen

HC CH O

lösliche

Nanomaterialien

(5)

Fasern sind krebserregend, wenn sie ausreichend

lang - dünn – biobeständig sind

b) Prüfung: gilt das Faserprinzip wie bei Asbest?

Mögliche Wirkprinzipien von Nanomaterialien II -

(6)

Mögliche Wirkprinzipien von Nanomaterialien III -

Nanomaterialien als inerte, alveolengängige Stäube:

das GBS-Wirkprinzip

GBS: alveolengängige granuläre biobeständige Stäube ohne bekannte signifikante spezifische Toxizität

→ GBS-Nanomaterialien (viele relevante Nanomaterialien !)

→ Gruppenbewertung

(7)

Nanomaterialien kommen quasi nicht als freie Primärpartikel vor!

Bsp. Titandioxid

Halbwertzeit als freie Partikel umgekehrt proportional

zu Partikelkonzentration und propoertional zu Partikelgröße (Preining, 1998).

(8)

Die Wirkungen von GBS-Nanomaterialien sind als Toxikologie von Stäuben zu bezeichen.

→ Wirkungen sind bekannt:

chronische Inhalation von Stäuben (Arbeitsplatz!):

Entzündung und mutmaßliche krebserregende Wirkung

GBS-Nanomaterialien besitzen maximal eine 2-3fach höhere Wirkstärke bei der krebserregenden Wirkung

(Ableitung aus Tierversuch, eig. unveröffentlichte Daten)

(9)

bisher unveröffentlichte Auswertung des UAIII des Ausschuss für Gefahrstoffe

1. systemische Verfügbarkeit generell gering

wie bei allen schwer-/unlöslichen Partikeln

→ Wirkungen unwahrscheinlich

2. bisher keine stichhaltigen Hinweise GBS-Nanomaterialien:

gibt es andere Wirkungen (systemische Toxizität)?

Bild: BAuA, Plitzko

(10)

zum Beispiel

Herz-Kreislauf-Erkrankungen?

nicht nanospezifisch (Umweltfeinstaub) empfindliche Bevölkerungsgruppen

Neurotoxizität?

MnO2 Sonderfall: keine Partikeltoxizität

(Elder et al. 2006)

(11)

Zusammenfassung

• Werkzeuge zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren von Nanomaterialien vorhanden

• Nanotoxikologie ist vor allem Staubtoxikologie,

ansonsten (wie immer für alle Chemikalien) gilt: Einzelfall-/Einzelstoffbewertung

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