samt ihrer Probleme eingeführt und haben auch nicht zum Zusammen- bruch der dortigen pharmazeuti- schen Industrie geführt.
Die „Vermarktung der VEGF- Hemmer in der Onkologie und Ophthalmologie“ als Beispiel für die Vermarktung eines Wirkstoffs für weitere Indikationen heranzu- ziehen, ist falsch. Es handelt sich um unterschiedliche Wirkstoffe und Produktentwicklungen aus ei- ner gemeinsamen Grundlagenfor- schung. Dann könnte man auch alle COX-Inhibitoren als gleich be- zeichnen.
Auf die offenen Fragen, woher ver- lässliche Daten bezüglich des the- rapeutischen Nutzens zum Zeit- punkt der Zulassung kommen sol- len, wie die produktbezogenen Aufwendungen definiert und valide bestimmt werden können usw., geht der Text leider nicht ein.
Die Schlussfolgerung ist somit nicht das Ergebnis einer ausgewo- genen Analyse.
Dr. Christian Behles, Prof. Dr. Harald Schweim,
Pharmazeutisches Institut, Universität Bonn, 53121 Bonn
GESUNDHEIT SK A RTE
Die BÄK hat ein Ver- fahren entwickelt, das die Online-Ak- tualisierung der Versichertenstamm- daten ermöglicht, ohne dass der Arzt mit seiner Praxis-IT dazu online gehen muss (DÄ 11/2010: „Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur: Freiwillig- keit ist ein Muss“ von Norbert Butz).
Das Fordern lernen!
Ein aus meiner Sicht wirklicher Fortschritt könnte die direkte An- bindung der Praxen an Rechner der Krankenkasse nur dann sein, wenn sie von den Kassen komplett be- zahlt wird, wenn sie schnell und zuverlässig arbeitet, wenn sie vom Praxis-Computernetz physikalisch getrennt bleibt und wenn der Pa- tient daraufhin in der Praxis weder die KVK noch einen Überwei- sungsschein noch eine Befreiungs- karte vorlegen muss, noch vor Ort
G SU
D f d t V d o mitseiner Praxis-IT
Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 21|
28. Mai 2010B R I E F E
in der Praxis die Praxisgebühr zah- len muss. Der ständige Ärger an der Anmeldung wird verschwin- den, und die Zahlung der Praxisge- bühr kommt dann dahin, wo sie hingehört: zur Krankenkasse.
Wir Ärzte müssen endlich mal das Fordern lernen!
Dr. med. Georg Niepel, 52222 Stolberg
PROZE SS
Ein bekannter Transplantations - chirurg wurde we- gen Bestechlichkeit und Nötigung verur- teilt (DÄ 11/2010:
„Prozess gegen Professor Christoph Broelsch: Harte Strafe für erpresste ,Spenden‘“ von Ni- cola Siegmund-Schultze).
Erschreckend
Eigentlich unglaublich und er- schreckend, wie sich Prof. Broelsch als offensichtlich nicht nur in Fach- kreisen bekannter Arzt verhalten hat.
Einen Patienten, der sich wegen ei- ner sein Leben bedrohenden Er- krankung in einer extremen Aus- nahmesituation befindet, für eine zeitgerechte Behandlung mit finan- ziellen Forderungen unter Druck zu setzen, ist absolut inakzeptabel, un- erträglich und abstoßend. Vielleicht wäre Herr Broelsch besser Ge- schäftsmann denn Arzt geworden.
Um einen möglichen Schaden für das Ansehen der Ärzteschaft zu vermeiden, sollte sich vielleicht die Bundesärztekammer öffentlich von einem derart unärztlichen Verhalten distanzieren.
Dr. Hans-Ulrich Pesch, 34369 Hofgeismar
Glaube an Unfehlbarkeit
Liest man im Artikel über den Pro- zess gegen Prof. Broelsch nur den ersten Satz, könnte man meinen, es wird über einen landestypischen Kriminellen berichtet. Wie kann ein national wie international aner- kannter Chirurg, den ich selbst mehrfach auf Kongressen gehört und gesehen habe, sein Lebens- werk in solch einem Ausmaß zer-
O SS
E T c g u t
„ Professor Christoph
Deutsches Ärzteblatt