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Archiv "Diskriminierung am Arbeitsplatz" (24.05.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen DIE GLOSSE

Dachdecker ä la Minister Ehrenberg

Was Dachdecker und Ärzte nach Herrn Ehrenberg gemeinsam haben sollen!

In der Neuen Ruhrzeitung wird der zur Zeit tätige Bundesarbeitsmini- ster Ehrenberg über die Auswir- kungen des Kostendämpfungsge- setzes befragt.

Nach dem Hinweis des Reporters, daß die niedergelassenen Ärzte im vorigen Jahr einen Einkommens- verzicht leisten mußten, weil die Rate gerade zur Deckung der ge- stiegenen Personalkosten und der Kosten im technischen Bereich ausreichte, zum anderen, weil die Zahl der niedergelassenen Ärzte zunehme und der „Kuchen also unter mehr Ärzten aufgeteilt wer- den muß", antwortete Herr Ehren- berg wie folgt:

„Wenn sich in einer bestimmten Region die Zahl der Dachdecker vermehrt, so werden die Bürger doch wohl deshalb ihre Häuser nicht häufiger decken lassen, son- dern nur so oft, wie es nötig ist.

Und wenn es mehr Dachdecker gibt, dann wird natürlich auf den einzelnen von der vorhandenen Nachfrage weniger anfallen. Das kann in einem freiheitlichen Wirt- schaftssystem nicht anders sein."

Da man nicht annehmen kann, daß Herr Ehrenberg, der Leistungs- anbieter gesundheitspolitischer Ideen, Volksverdummung betreibt, bleibt aber doch anzunehmen, daß der Bundesarbeitsminister sich auch für folgende Maßnahmen einsetzt:

1. Die Bundesregierung wird eine spezielle Dachschadenpflichtver- sicherung für alle Hausbesitzer einführen, die der BDVO = Bun-

desdachschadenversicherungs- ordnung entspricht.

2. Das DVDG = Dachschadenver- sicherungsdämpfungsgesetz ist

im Arbeitsministerium in Vorberei- tung und wird zweifelsohne Rechtskraft erlangen.

3. Die Bundesregierung und be- sonders die ihr nahestehenden Parteien werden allen Hausbesit- zern in Presse, Rundfunk und Fernsehen erklären, daß sie eine optimale Versorgung bei einem Dachschaden beanspruchen kön- nen.

4. Die Dachdeckerinnungen han- deln nunmehr unter Voranstellung der auch vom Bundesarbeitsmini- sterium gewünschten konzertier- ten Aktion nach der gesetzlich festgelegten Dachschadengebüh- renordnung die Preise im Punktsy- stem mit dem Hausbesitzerver- band aus. Dr. med. E. Thäle

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Der hessische Sozialminister Ar- min Clauss scheint eine merkwür- dige Auffassung von der rechtli- chen Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz zu ha- ben. Oder wir wollen zu seinen Gunsten lieber annehmen, daß er nicht recht bedacht hat, was er laut einer Pressemitteilung seines Ministeriums kürzlich äußerte, als er die Kritik der Europa-Kommis- sion in Brüssel an der noch immer bestehenden Diskriminierung der Frauen am Arbeitsplatz als eine

„äußerst ernste Mahnung" be- zeichnete.

Clauss betrachtet nämlich die Fra- ge von Arbeitgebern bei der Ein- stellung von Frauen nach dem Be- stehen einer Schwangerschaft als ein „dringend regelungsbedürfti- ges Problem".

Man müsse deshalb „rechtlich si- cherstellen, daß einer Arbeitneh- merin aus der Nicht- oder der nicht zutreffenden Beantwortung der Frage nach einer Schwanger- schaft kein rechtlicher Nachteil"

erwachse. Eine solche Frage dürfe

nur dann zulässig sein, wenn die Schwangerschaft „eine unmittel- bare Bedeutung für das Arbeits- verhältnis und die Art der berufli- chen Tätigkeit" hat.

Muß man denn ausgerechnet ei- nem Sozialminister, der auch für das Gesundheitswesen zuständig ist, erklären, daß selbstverständ- lich jede Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin „unmittelbare Be- deutung für das Arbeitsverhältnis und die Art der beruflichen Tätig- keit" hat? Daß die Sonderregelun- gen für schwangere Arbeitnehme- rinnen ausdrücklich zu ihrem Schutz da sind? Daß die Meldung einer Schwangerschaft beim Ar- beitgeber eben gerade den Zweck hat, daß die Schwangere die ihr zustehenden Rechte in Anspruch nehmen kann?

Was Minister Clauss gemeint hat, ist womöglich, daß Schwangere in Zukunft das Recht haben sollen, bei der Einstellung die Frage nach einer bestehenden Schwanger- schaft stets (und auch wider bes- seres Wissen?) zu verneinen, da- mit sie den gewünschten Arbeits- platz erhalten.

Logischerweise müßte dann aber der Minister den Arbeitnehmerin- nen auch gestatten, wider besse- res Wissen das Bestehen einer Schwangerschaft zu behaupten und auf diese Weise die damit ver- bundenen Erleichterungen und Schutzvorschriften in Anspruch zu nehmen.

So kann man doch nun wirklich nicht mit dem Recht umspringen!

So kann es der Minister also auch nicht gemeint haben. Denn die Verwirklichung eines solchen Vor- schlages würde den Frauen nicht helfen, sondern den Schwangeren womöglich schaden.

Und so reduzieren sich diese Äu- ßerungen von Minister Clauss auf bloße Propaganda, die vielleicht bei ein paar Emanzen Beifall fin- den werden — weil sie nicht nach- denken. gb

1458 Heft 21 vom 24. Mai 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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