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die gesamte Berufsausbildung (auch im Bereich der nicht BBT-anerkannten Berufe) einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet

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M 155/2002 ERZ 5. März 2003 48C

Motion

0568 Hess-Güdel, Grünen (SP)

Weitere Unterschriften: 42 Eingereicht am: 02.09.2002

Standesinitiative; Koordination der kantonalen Bildungssysteme

Der Regierung wird ersucht, dem Rat eine Vorlage für eine Standesinitiative des Kantons Bern vorzulegen mit folgendem Inhalt:

Der Bund wird ersucht, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert, insbesondere

1. die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt.

2. die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufen I und II und der Anschlüsse an deren Folgestufen regelt.

3. die gesamte Berufsausbildung (auch im Bereich der nicht BBT-anerkannten Berufe) einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet.

4. die Koordination, die finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale, insbesondere europäische Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet.

5. dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualitätsevaluation der kantonalen Bildungssysteme sicherzustellen und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.

Begründung

Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 Abs. 1 BV). So besteht heute im Bildungswesen insbesondere auf Stufe Kindergarten, Volksschule und Sekundarstufe I von Kanton zu Kanton eine Vielfalt. Mit der aktuellen Reformbewegung in den Schulen nehmen die strukturellen und organisatorischen Widersprüche zwischen den Kantonen und deren Bildungsstufen weiter zu. Das beeinträchtigt die heute geforderte berufliche Mobilität der Bevölkerung.

Das Nichtzustandekommen der Empfehlungen der EDK zur Koordination des Sprachunterrichts in der obligatorischen Schule lässt befürchten, dass in Anbetracht der laufenden und bevorstehenden kantonalen Schulreformen sogar das bisher erreichte Niveau der Schulkoordination nicht gehalten werden könnte. Gerade auch der Kanton Bern ist von der Problematik unterschiedlicher Schulsysteme und Schulübertritte in seinen Grenzgebieten zu den angrenzenden Kantonen betroffen.

Die Schulhoheit der Kantone sollte nicht dazu führen, dass die kantonalen Bildungssysteme zunehmend inkompatibler werden. Dass es für die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) schwierig ist, die notwendigen Koordinationsaufgaben zufriedenstellend zu bewältigen, zeigt das Beispiel der geplanten

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Einführung von Englisch als erste Fremdsprache ab der 3. Primarklasse im Kanton Zürich und die dadurch ausgelöste Sprachendebatte im Rahmen der EDK. Es scheint auch, dass die Einheitlichkeit des Einschulungstermins in der Nordwestschweiz in Zukunft nicht mehr unbedingt gesichert sein wird. Mangelnde interkantonale Koordination der Bildungssysteme unterminiert aber die Möglichkeit der Koordination.

Wir meinen, angesichts der grossen Mobilität müssten die Grundstrukturen der Bildungslandschaft Schweiz mindestens sprachregional vereinheitlicht werden. Deshalb sollte der Bund gemeinsam mit den Kantonen einen kohärenten Rahmen für das schweizerische Bildungswesen und dessen Weiterentwicklung schaffen. Ziel muss eine nachweislich gute und harmonisierte Bildungslandschaft Schweiz sein. Dies im Sinn von gemeinsamen bildungspolitischen und strukturellen Eckwerten, wie sie auf nationaler Ebene als parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung eines Bildungsrahmenartikels diskutiert werden. Die derzeitigen Arbeiten zum Bildungsrahmenartikel der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates bieten in Abstimmung mit der laufenden Revision des Schulkonkordates dafür eine gute Gelegenheit.

Angesichts der Tatsache, dass der Kantonsrat Solothurn am 27. August 2002 eine gleichlautende Motion überwiesen hat, ist eine dringliche Behandlung in der Novembersession 2002 erforderlich.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 9.9.2002

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt die Einreichung einer Standesinitiative, mit welcher der Bund ersucht wird, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme zu schaffen.

Der Regierungsrat teilt das Anliegen der Motion, die kantonalen Bildungssysteme möglichst gut zu koordinieren. Die einzelnen Bildungsstufen sind heute in der Schweiz in unterschiedlichem Masse koordiniert. Handlungsbedarf besteht vor allem im Bereich der Volksschule, weniger auf der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe und bei der Erwachsenenbildung. Die französischsprachigen Kantone sind besser koordiniert als die Deutschschweizer Kantone.

Die Kantone haben im Rahmen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein differenziertes und effizientes Koordinationsinstrumentarium aufgebaut:

Schulkonkordat von 1970, Vereinbarungen, Regionalkonferenzen, Kommissionen, Berichte, Koordinationsstellen, Kompetenzzentren. Gegenwärtig wird in den EDK-Gremien über eine gezielte Ausweitung der Koordinationsgegenstände diskutiert. Dabei geht es u.a.

darum, die strukturelle Harmonisierung der obligatorischen Schule zu verstärken und durch eine inhaltliche Koordination der Lehrpläne zu ergänzen. Insbesondere sollen die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler am Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres lan- desweit festgelegt werden.

In mehreren Bereichen werden gegenwärtig die Bundeskompetenzen und Bundesregelun- gen überprüft und angepasst. Dies gilt vor allem für die Berufsbildung, die Fachhochschulen und die Universitäten. In Diskussion ist zudem die Ausarbeitung eines Bildungsrahmenartikels (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- rates, aufgrund einer parlamentarischen Initiative Zbinden vom 30.4.1997).

Die Schweiz zeichnet sich vor allem auf der Volksschulstufe durch einen ausgeprägten Bil- dungsföderalismus aus. Es gibt kaum Bundeskompetenzen und die Kantone haben sich freiwillig auf gewisse Koordinationspunkte geeinigt. Diese Freiwilligkeit führt u.a. dazu,

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dass die Koordination nur mühsam zustande kommt und häufig auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruht. Trotz grosser Anstrengungen der EDK sind die bisherigen Resultate der Koordinationsbemühungen nicht in allen Teilen zufriedenstellend. Trotzdem konnte vieles erreicht werden (z.B. Tertiarisierung der Lehrerbildung, Anerkennung der Diplommittelschulen). Es gibt momentan zahlreiche bildungspolitische Fragestellungen und Problemfelder, bei denen eine gute Koordination besonders wichtig ist (z.B. Beginn des Fremdsprachenunterrichts, Reihenfolge der unterrichteten Fremdsprachen, Basisstufe/Einschulung, Beginn der Sekundarstufe I usw.). Der Regierungsrat unterstützt deshalb alle Bemühungen um eine Verstärkung der Koordination auf der Volksschulstufe.

Der Kanton Bern hat als zweisprachiger Kanton ein besonderes Interesse an einer möglichst guten Übereinstimmung der kantonalen Bildungssysteme.

Im Gegensatz zur Volksschule sind die Schulen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe bereits gut koordiniert. Die Maturitätsausbildung ist durch gemeinsame Regelungen der EDK und des Bundes gesamtschweizerisch koordiniert, bei der Berufsbildung hat der Bund weitgehende Kompetenzen und im Bereich der Hochschulen stehen dem Bund taugliche Koordinationsinstrumente zur Verfügung.

Im Interesse einer optimalen Koordination ist der Regierungsrat bereit, über eine Verstär- kung der Bundeskompetenzen im Bildungsbereich zu diskutieren. Eine Übertragung von Kompetenzen an den Bund müsste allerdings mit einer entsprechenden Übernahme der Finanzierung gekoppelt sein. Falls es zu einer Übertragung von Kompetenzen von den Kantonen zum Bund kommt, so ist gut darauf zu achten, dass gerade im Bereich der Volksschule die Bürgernähe und die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bevölkerung nicht verloren gehen. Es soll auch in Zukunft möglich sein, Lösungen realisieren zu können, die auf die speziellen Bedürfnisse von Kantonen und Regionen Rücksicht nehmen. Zudem sollen die Veränderbarkeit des Bildungssystems und die notwendige Flexibilität bei der Realisierung zukunftsweisender Schulentwicklungen nicht verloren gehen.

Zu den in der Motion erwähnten fünf Koordinationsgegenständen äussert sich der Regie- rungsrat wie folgt:

1. Bei den Bildungsstufen und ihrer Dauer sowie beim Einschulungszeitpunkt gibt es trotz Fortschritten immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen. Eine ver- mehrte Koordination wäre sinnvoll und notwendig.

2. Die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufen I und II und die Übergänge in die Folge- stufen sind ebenfalls unterschiedlich geregelt. Im Hinblick auf eine möglichst gute Freizügigkeit zwischen den Kantonen wären auch hier einheitliche Regelungen sinnvoll.

3. Bei der Berufsbildung verfügt der Bund bereits über weitgehende Kompetenzen. Sie werden gegenwärtig überprüft und angepasst. Die bestehenden Bundeskompetenzen genügen insbesondere auch für die Erreichung einer internationalen Anerkennung der Abschlüsse.

4. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen gewährleisten die notwendige Koordination und Finanzierung der Universitäten und Fachhochschulen. Auch die internationale Aner- kennung der Abschlüsse ist gewährleistet; mit der Deklaration von Bologna können weitere Verbesserungen erreicht werden.

5. Bund und EDK arbeiten intensiv am Aufbau einer gemeinsamen Qualitätssicherung:

Bildungsmonitoring, Beteiligung an internationalen Leistungsmessungen, gesamtschweizerische Evaluationen usw.

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Angesichts der Gefahr, dass jüngste bildungspolitische Entwicklungen bisherigen Koordinationsbemühungen entgegenlaufen, erachtet es der Regierungsrat als nötig, dem Koordinationsgedanken neuen Schwung zu verleihen. Aufgrund des unterschiedlichen Standes der Koordination in den einzelnen Bildungsbereichen ist der Regierungsrat bereit, die Punkte 1 und 2 als Motion anzunehmen und dem Grossen Rat einen Entwurf für eine Standesinitiative zu unterbreiten. Da bei den Punkten 3-5 bereits eine gute Koordination besteht, müsste zuerst genauer geprüft werden, ob eine weitergehende Koordination tatsächlich nötig ist. In diesem Bereich ist jedoch keine Standesinitiative erforderlich.

Antrag: Ziffern 1 und 2: Annahme Ziffern 3-5: Ablehnung

An den Grossen Rat

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