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Archiv "QUALITÄTSSICHERUNG: Problematik der Ergebnisqualität" (06.04.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

RÖNTGEN

Zu dem Kommentar „Ausge- wogene Entscheidung", von Dr. med. Erhard Effer, in Heft 3/1984:

Fehlentscheidung

Entgegen der ausdrück- lichen Empfehlung der

Röntgen-Richtlinien-Kom- mission der kassenärzt- lichen Bundesvereinigung hat die Vertreterversamm- lung der KBV im Dezember 1983... beschlossen, daß ab 1. Juli 1988 in jedem Falle für die radiologische Thoraxdiagnostik die Bild- verstärker-Durchleuchtung erforderlich ist. Insbeson- dere für ältere Kollegen, denen die unmäßige Fehl- investition einer Röntgen- Fernseh-Durchleuchtung nicht zugemutet werden kann, war von der Kommis- sion vorgeschlagen wor- den, daß von der Forde- rung einer Fernsehdurch- leuchtung abgesehen wird, wenn diese Ärzte sich bei gleichzeitiger Verbes- serung der Empfängersei- te (Belichtungsautomatik, hochverstärkende Folien) auf die Anfertigung von Aufnahmen in zwei Ebe- nen beschränken (also Verzicht der Thoraxdurch- leuchtung als Routineun- tersuchung, wie namhafte Autoren seit Jahren for- dern!). Eine Beschränkung des Arztes auf Übersicht mit seitlicher Aufnahme ist somit möglich, es muß aber eine Fernsehdurch- leuchtung vorhanden sein, auch wenn sie gar nicht benutzt werden soll!

Dieser Beschluß bedeutet für den älteren, teilradiolo- gisch tätigen Pneumolo- gen die Beendigung seiner ärztlichen Tätigkeit: Die dem vergleichsweise nied- rigen diagnostischen Wert der Thoraxdurchleuchtung gegenüberstehende, riesi- ge Investition für eine im Grunde unnötige Fernseh- durchleuchtung könnte nie erwirtschaftet werden.

Da ein Pneumologe ohne Teilradiologie so viel Wert ist wie ein Internist ohne Labor, ein Chirurg ohne OP oder ein Zahnarzt ohne Zange, bedeutet dieser Be- schluß der Vertreterver- sammlung eine krasse Fehlentscheidung, mit der die monatelangen Bera- tungen der Radiologie- Kommission umgeworfen und ad absurdum geführt wurden. So werden mit der fadenscheinigen Begrün- dung eines zweifelhaften diagnostischen Fortschrit- tes auf administrativem Wege Existenzen vernich- tet. Dr. Effer hält dies für eine „ausgewogene Ent- scheidung"?

Dr. med. Bernd Athen Vorsitzender im Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg Seerosenstraße 1

7000 Stuttgart (Vailingen)

Einäugig

... Unter der bezeichnen- den Überschrift ... wird dem Leser erläutert, daß man zur Entscheidungsfin- dung eine überlange Zeit gebraucht hat, im Entwurf dem teilröntgenologisch tätigen Kassenarzt wenig- stens noch die Möglichkeit zur Beschränkung der Thoraxdiagnostik auf die Anfertigung von Röntgen- aufnahmen ohne Forde- rung nach einer Bildver- stärker-Einrichtung zuge- stehen wollte, dann aber eine gegenteilige (natür-

lich ausgewogene) Ent- scheidung getroffen hat.

Der Kommentator ist dabei so freundlich, Verständnis für Kritik zu äußern;

schließlich weiß man ja um stagnierende bzw. rückläu- fige Umsätze in manchen Arztgruppen! Doch zum Schluß werden die Wogen eventueller Erregung ge- glättet: Alles ist im Rah- men, für Patient und Arzt zumutbar und bezahlbar.

Man hat ein gutes Werk

vollbracht. So können es die Ärzte der einäugigen Kostendämpfungspolitik mal wieder zeigen!

Dr. med. Hermann Kranz Paul-Engelhard-Weg 53 4400 Münster-

Gremmendorf

QUALITÄTSSICHERUNG Zu dem Artikel von Dipl.-Vw.

Franz F. Strobrawa „Qualitäts- sicherung — eine originäre ärztliche Aufgabe", in Heft 49/1983:

Problematik der Ergebnisqualität

Die Resultate der ärzt- lichen Leistung, wie sich also die Verfahren von Dia- gnostik und Therapie im Gesundheitszustand des Patienten niederschlagen, gehen in das vorgeschla- gene Modell als Meßgröße

„Ergebnis-Qualität" ein.

Zehn Druckzeilen werden diesem „wohl schwierig- sten Kapitel gewidmet"

und dabei versichert, die Qualitätssicherung schei- terte hier gänzlich, weil es

„ein umfassendes, objekti- ves Maß für die Qualität des Ergebnisses" nicht gibt. Und dennoch behan- delt jeder Arzt seinen Pa- tienten mit der Absicht, dessen Gesundheit zu er- halten oder zu fördern. Die Ärzteschaft ist hinsichtlich der Ergebnisqualität also keineswegs maßstabslos, sie kann über die Qualität ihrer Wirkungen sehr wohl rational verhandeln. Es ist von daher ein wahrer Schildbürgerstreich, Sinn und Ziel und Zweck der ärztlichen Existenz aus der Qualitätsdiskussion her- aushalten zu wollen, sozu- sagen wegen begrifflicher Obstipation!

Dann bekäme der zynische Ausspruch recht, nachdem die Operation gelungen ist, obwohl der Patient tot ist.

In der Konsequenz des zur Diskussion stehenden Vor-

schlages könnte nämlich eine solche Operation, auf- grund optimaler „Struktu- ren" und „Prozesse", höchst qualitätsvoll sein:

weil das Ergebnis keinen Einwand gegen die Proze- dur erlaubt.

Muß man denn neuerdings unter Ärzten darauf hin- weisen, daß kranke Men- schen deswegen zu ihnen kommen, weil sie in erster Linie kurative, und viel we- niger oder überhaupt nicht wissenschaftliche und technische Kompetenz er- warten? Für den Patienten hängt die Qualität ärzt- licher Behandlung einzig und allein an der Fähigkeit zur Heilung, und nicht an der Fähigkeit zur Leistung.

Die Gremien sollen sich deshalb auch um die Pro- blematik der Ergebnisqua- lität bekümmern. Wenn dies nicht geschieht, wenn dieser Blick auf den Pa- tienten nicht „alles ärzt- liche Handeln soll beglei- ten können" (Kant), dann fährt der Zug der Qualitäts- sicherungsexperten ins ärztliche Abseits. Zumin- dest in ein Gebiet, in dem es keine kranken Men- schen, dafür aber optimale Strukturen und Prozesse gibt. Die Diskrepanz zwi- schen höchster strukturel- ler und prozessualer Quali- tät und einer vergleichwei- se, auf den einzelnen Kran- ken bezogenen schwa- chen Heilkraft der Medizin wird weiter zunehmen, un- bemerkt freilich von den hochqualifizierten Ärzten selbst.

Dr. phil. Roland Lingg Jägerstraße 19 7970 Leutkirch/Allgäu

BLÜTENLESE

Zaubern

Ein Feuilleton schrei- ben, heißt, aus einer Glatze Locken dre- hen. (Karl Kraus)

1046 (14) Heft 14 vom 6. April 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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