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Archiv "Antibiotika: Andere Gründe" (15.10.1999)

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der Lage ist und wieder lernt, sich selbst zu vertrauen an- statt fragwürdig wissenschaft- lich abgesicherten Behand- lungsstrategien.

Der Paradigmenwechsel in der Medizin ist längst über- fällig – hin zu einer die indivi- duellen Ressourcen des Pati- enten respektierenden und fördernden Haltung und Her- angehensweise. Das jetzige Geschrei wird ihn allerdings auch nicht mehr aufhalten können, denn es sind momen- tan wohl nicht die Patienten- verbände, die Sturm laufen.

Dr. med. Heidje Duhme, Wentzelstraße 10, 22301 Hamburg

Antibiotika

Zu dem Medizinreport „Therapieent- scheidung wider besseres Wissen:

Warum Ärzte gegen Viren mit Antibio- tika vorgehen“ von Klaus Koch in Heft 27/1999:

Dauer-Kopfschütteln

Angesichts des Reports über schon untersuchte Fehl- verschreibungen von armen, unter Druck gesetzten Ärzten erscheinen Unkenrufe gegen die Gesundheitsreform wie ein Hohngelächter ins Ange- sicht des Patienten. Wem wird bei dieser Lektüre nicht schlecht? Wir „verordnen“

also, was der Patient vorgibt, nur um unsere Pfründe so zu halten, wie wir es gewohnt sind. Ganz im Sinne des DÄ, das von Herrn Dr. Holdorff so schön beweihräuchert wur- de, als könne es das nicht selbst! Könnte sich denn die

„Reichweite“ (angeblich 70 bis 90 Prozent) des DÄ nicht zufällig mit den 80 Prozent decken, die verordnen, an- statt mit ihren Patienten zu sprechen? Dies in Umfragen zu klären, erscheint aussichts- los.

Wie schon so oft, kann ich Ihr Blättchen nur mit einem Dauer-Kopfschütteln lesen.

„Frau Fischer, ran an den Au- giasstall!“

Oliver Wagenknecht, An- staltsarzt, Ganghoferstraße 106, 81373 München

Andere Gründe

. . . Aus meiner Sicht als seit 17 Jahren niedergelasse- nem Arzt für Allgemeinme- dizin und Hausarzt muß ich korrigierend vermerken, daß diese Aufstellung keines- wegs die Entscheidungsfin- dung von mir und vielen mei- ner Kollegen trifft. Was mich betrifft, kann ich mich nicht entsinnen, in den vergange- nen Jahren jemals ein Anti- biotikum ohne Indikation und nur aus Augendienerei einem Patienten gegenüber verordnet zu haben. Wohl spielen verschiedene andere Gründe eine Rolle, die der Autor hier nicht berücksich- tigt hat.

Es ist nicht immer einfach, in der Sprechstunde und der Kürze der zur Verfügung ste- henden Zeit die Unterschei- dung zwischen einem viralen und einem bakteriellen Erre- ger sicher zu treffen. Wenn der Patient nicht die Zeit und Bereitschaft zu einer labor- chemischen oder andersarti- gen Diagnostik hat, muß im Zweifelsfall auch eine anti- biotische Abdeckung erfol- gen.

Patienten mit vorbekann- ten Risiken wie Asthma bronchiale mit rezidivieren- den Entgleisungen im Rah- men von Atemwegsinfekten werden sinnvollerweise beim Hausarzt auch zu Beginn ei- nes Virusinfektes zum Schutz vor einer bronchialen Super- infektion antibiotisch behan- delt beziehungsweise „abge- deckt“.

Der Zeitpunkt der Erstbe- handlung ist in der ambulan- ten Medizin sehr unterschied- lich. Wenn es sich um ver- schleppte beziehungsweise protrahiert verlaufene Infek- te handelt mit Sekundärsym- ptomen, die im Verlauf hinzu- traten, ist ohne schnell durch- führbare Sofortdiagnostik im Zweifelsfall davon auszuge- hen, daß sich eine bakterielle Superinfektion der durch den protrahierten Schleimhautin- fekt beeinträchtigten Lokal- abwehr gebildet hat.

Dr. med. G. Riehl, Rathaus- straße 11, 57234 Wilnsdorf A-2554 (10) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 41, 15. Oktober 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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A-2556 (12) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 41, 15. Oktober 1999

Bewerbung

Erfahrungsbericht eines in der Weiter- bildung stehenden Jungarztes:

Ist das der einzig gangbare Weg?

Nach Abschluß von Studi- um, PJ und AiP-Phase ist die Facharztausbildung eine con- ditio sine qua non für eine mittelfristig endliche berufli- che Perspektive. Bedingun- gen mögen dabei zeitlich und regional variieren. Trotz an- zuerkennender Mahnungen im DÄ und in regionalen Ärzteblättern bleiben Be- werbungen häufig wochen- lang ohne Reaktion der Emp- fänger. Telephonische Bitten um Zwischenauskünfte wer- den zumeist von Sekretaria- ten beschieden, gelegentlich routiniert oder auch schnip- pisch, mit unverbindlich ver- tröstenden Hinweisen, aber auch Ausschreibungsdaten manchmal grundlegend be- richtigend. Selbst Internet- Anzeigen erweisen sich dabei häufig als gar nicht mehr ak- tuell.

Angebotene Vorstellun- gen der Bewerber sind – auch

ohne möglichen Einzelbe- weis – nach meinen Erfah- rungen nur gegen Zusiche- rung seitens des Bewerbers von „Unverbindlichkeit“ zu erlangen. Alle anstehenden Kosten gehen dabei selbst- verständlich zu seinen La- sten. Dabei erhaltene münd- liche Auskünfte zu Basiskon- ditionen (Bezahlung, Anzahl sogenannter „Dienste“, Ver- tragsdauer, Probezeiten, WB- Ermächtigungen, Wohnmög- lichkeiten) erweisen sich im nachhinein gelegentlich als nicht verläßlich. Übernah- meerwartungen der gesam- ten Sozialabgaben durch den Bewerber erscheinen heute als nicht mehr unmögliche Ausgangsbasis für weitere Gespräche.

Bei notwendigerweise mehrfach versandten gleich- zeitigen Bewerbungen poten- zieren sich die angedeuteten Belastungen, die Zeit ver- streicht, die Nerven liegen bald einmal blank. Ist dies, auch angesichts knappster Budgets und engster Perso- nalpläne, der auch für Ge- sundheitberufe einzig gang- bare Weg?

Dr. C. Sasse, Krusenberg 18, 28857 Syke-Barrien S P E K T R U M

LESERBRIEFE

Haftpflicht

Erfahrungen mit der Krankenhausver- waltung nach einem Unfall bei einem Notdienst:

Anspruch einer Nervenklinik

Kein Arzt sollte sich ir- gendwelchen Illusionen hin- geben – die Abschaffung des BAT dient zunächst nur dem einen Ziel: Möglichst viel ärztliche Leistung für mög- lichst wenig Geld zu erlangen.

Eine „leistungsorientierte Ver- gütung“ soll das Personal dis- ziplinieren. Keinem wird es danach besser gehen, aber vielen schlechter.

Wie phantasievoll und in- novativ Verwaltungen agie- ren können, wenn es darum geht, den gezahlten Lohn wieder zurückzuholen, erleb- te ich in der Rheinhessen-

Fachklinik Alzey. Auf dem Weg zwischen zwei Notdien- sten wurde ich gegen 1.00 nachts zu einem dritten Fall gerufen und erlitt dabei einen Unfall. Jetzt verlangen die kühnen Verwaltungsrecken der Nibelungenstadt Repara- turkosten von fast einem Mo- natsgehalt. Natürlich wurde die Forderung erst gestellt, nachdem ich aus der Klinik ausgeschieden war, damit der Betriebsrat kein Veto einle- gen konnte. Vielleicht ist es auch kein Zufall, daß dieser von der Berufshaftpflichtver- sicherung als absurd einge- schätzte Anspruch aus einer Nervenklinik kommt. Der be- vorstehende Prozeß ver- spricht jedenfalls ein interes- santer Präzedenzfall zu wer- den.

Dr. med. F. Jürgen Schell, Beuthener Straße 36, 55131 Mainz

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