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Archiv "POST SCRIPTUM: Pathos" (07.07.1988)

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zaduten

Vorschläge dafür gibt es reichlich, sie stammen von Praktikern und nicht von Professoren der Universität, die davon per se keine Ah- nung haben dürften.

Dr. med. Gerhardus Lang, Klinge 10, 7325 Boll

KOSTENDÄMPFUNG Zu

dem Beitrag „Was Blüms Reform fehlt: Kostendämpfung durch Gesundheit" von Prof. Dr.

med. Dr. h. c. Hans Helmut Korn- huber in Heft 19/1988:

Beifall

Man kann den Ausfüh- rungen über vermeidbare Folgekosten von Alkohol und Zigaretten nur laut Bei- fall spenden. Man sollte sich wirklich auf wirksame Schrit- te zur Bekämpfung dieses Mißbrauches entschließen.

Wirksam sind aber nur zwei Wege, entweder lenkt man die Unwissenheit oder die Ignoranz breiter Massen durch Ideale oder über das Portemonnaie, alles andere funktioniert nicht und Ideale sind heute nicht mehr ge- fragt. 1950 konnte sich zum Beispiel ein Bauarbeiter für den Nettolohn einer Stunde etwas mehr als zwei Flaschen Bier kaufen, heute verdient er stündlich 20 Flaschen, bei entsprechenden Billigange- boten sogar 30 Flaschen.

Würden die Kosten für Ziga- retten und Alkohol entspre- chend angeglichen, durch Er- höhung der Steuer, dann wä- re mit diesem zusätzlichen Steueraufkommen die große Lücke im Gesundheitsdienst leicht zu schließen.

Ich habe in den 50er und 60er Jahren als Chefarzt Hunderte von Vorträgen über die Schädlichkeit und Gefahren von Zigaretten und Alkohol gehalten, zum Teil vor großen Zuschauermen- gen. Was blieb, außer an sich hilfreichen Zeitungskom- mentaren, waren Groll

und

Abwiegelung der Zigaretten- und Alkoholhändler, die Wirkung war gleich Null.

Jeder, auch der Jüngste, weiß heute um die Gefahren

des Alkohols und der Ziga- retten. Weiß er es nicht, dann ist er mit Aufklärungsmaß- nahmen eben nicht erreich- bar. Man sollte sich auch überlegen, ob die Eingliede- rung der Süchte, dazu gehört ja Alkoholmißbrauch und Zi- garettenrauchen mit Sicher- heit, unter den Begriff

„Krankheit" wirklich logisch

und richtig ist. Das Problem wird damit verniedlicht, aber nicht behoben. Krankheit kommt ohne unseren Willen auf uns zu, was für alle Süch- te nun bestimmt nicht zu- trifft.

Im übrigen sollten wir es den kanadischen Ärzten nachmachen, für sie ist Rau- chen in der Öffentlichkeit verboten, Ärzte sollten ei- gentlich überhaupt nicht rau- chen .. .

Dr. med. Hans Schwabe, Karl-Brater-Str. 28, 8860 Nördlingen

POST SCRIPTUM

Zu der künstlerisch inspirierten Antwort eines Arztes auf das aktu- elle politische Geschehen in Heft 19/1988:

Pathos

Ich bin erstaunt, mich bei der Verteidigung von Herrn Minister Blüm zu ertappen, aber das „post scriptum" im letzten Arzteblatt („2500 Jahre nach Epidauros") mit dick aufgetragenem Pathos („aufwühlender Eindruck") und einem tiefen Griff in die Kiste eines Pseudo-Bertrof- fenheitsvokabulars („Ärzte tief emotional berührt") ist weit jenseits aller Grenzen des guten Geschmacks, von Fairness oder Humor ganz zu schweigen. Andererseits er- innere ich mich nicht, bisher solche engagierte Polemiken im Deutschen Ärzteblatt zu medizin-politischen Themen wie Millionen verhungerter Kinder oder hunderttausen- den Opfern längst ausrottba- rer Seuchen gelesen zu ha- ben, um nur einige Beispiele zu nennen . . .

Dr. Tilman Steinen, Schillerstraße 9, 7951 Mittel- biberach

Wander Pharma GmbH • 8500 Nürnberg

Zusammensetzung

1 Kapsel enthält: 1,38 mg Ketotifenhydrogen- fumarat, entsprechend 1,0 mg Ketotifen.

10 ml Sirup enthalten: 2,76 mg Ketotifen- hydrogenfumarat, entsprechend 2,0 mg Ketotifen. Enthält 2,4 Vol.-% Alkohol.

Anwendungsgebiete

Längerfristige Anwendung zur Vorbeugung von asthmatischen Beschwerden und von Asthmaanfällen. Zur Behandlung des akuten Asthmaanfalles eignet sich Zaditen nicht.

Zur Vorbeugung von asthmatischen Beschwer- den bei Heufieber und allergischer Bronchitis.

Allergischer Schnupfen und allergische Haut- erkrankungen im Sinne einer symptomatischen Behandlung.

Gegenanzeigen

Absolute Gegenanzeigen sind bisher nicht bekannt. Obwohl keine Anhaltspunkte für eine teratogene Wirkung bestehen, soll Zaditen während der Schwangerschaft nur auf ausdrück- liche Anweisung des Arztes eingenommen werden.

Nebenwirkungen

Vereinzelt können Mundtrockenheit, leichter Schwindel und Müdigkeit auftreten. Die allgemeine Reaktionsfähigkeit (Straßenverkehr, Maschinenbedienung usw.) kann dadurch beeinträchtigt werden. Bei der Anwendung von Sirup kann es sehr selten zu Übelkeit und Er- brechen kommen. Meist klingen diese Erschei- nungen nach kurzer Behandlungsdauer ab.

Gelegentlich wurde Gewichtszunahme infolge Appetitsteigerung beobachtet.

Hinweis für Diabetiker: 10 ml Zaditen Sirup enthalten 6,5 g Kohlenhydrate (0,54 BE).

Dosierung

Kinder von 6 Monaten bis 3 Jahren erhalten morgens und abends je 2,5 ml Zaditen Sirup.

Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche und Erwach- sene nehmen während der ersten 3-4 Tage der Behandlung abends 5 ml Sirup bzw. 1 Kapsel ein, danach morgens und abends je 5 ml Sirup bzw. 1 Kapsel. Falls nötig, kann die Dosis auf 10 ml Sirup bzw. 2 Kapseln morgens und abends erhöht werden.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln Die Wirkung von Sedativa, Hypnotika, Antihistaminika und Alkohol kann durch Zaditen verstärkt werden. Die bisherigen gegen die Asthma-Erkrankung eingenommenen Medikamente sollen mit Beginn der Zaditen- Behandlung nicht plötzlich abgesetzt werden.

Wegen der Möglichkeit einer Nebennierenin- suffizienz bei Patienten, die Steroide benötigen, gilt dies insbesondere für systemisch ange- wandte Kortikosteroide und ACTH. Es muß berücksichtigt werden, daß bei solchen Fällen die Wiederherstellung einer normalen Hypo- physen-Nebennierenrindenreaktion auf Streß bis zu einem Jahr dauern kann. In einigen Fällen wurde bei gleichzeitiger Verabreichung von Zaditen und oralen Antidiabetika ein reversibler Abfall der Thrombozyten beobachtet. Bis zur endgültigen Klärung dieser Beobachtungen ist die Kombination von Zaditen mit solchen Präparaten zu vermeiden.

Handelsformen Zaditen Kapseln:

Originalpackungen zu 20 (N1), 50 (N2) und 100 (N3) Stück DM 26,39; 57,21 und 99,— sowie Klinikpackung.

Zaditen Sirup:

Originalpackungen zu 100 und 200 ml DM 27,45 und 49,03 sowie Klinikpackung.

Alle Angaben nach dem Stand bei Drucklegung, Mai 1988

A

-

1974 (14) Dt. Ärztebl. 85, Heft 27, 7. Juli 1988

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