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Archiv "Alterssicherung des niedergelassenen Arztes: Das richtige Versicherungspaket" (06.10.1977)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 40 vom 6. Oktober 1977

Leserdienst

Hinweise •.Anregungen

Alterssicherung des niedergelassenen Arztes

Das richtige Versicherungspaket

Einen Wegweiser zur „rich- tigen" Altersversorgung bietet jetzt das Zentralinsti- tut für die Kassenärztliche Versorgung mit seiner Bro- schüre: „Die Alterssiche- rung des niedergelassenen Arztes".

Das Milliarden-DM-Loch in der ge- setzlichen Rentenversicherung und die ständige Geldentwertung lassen vor allem den freipraktizierenden Arzt um die bestmögliche Alterssi- cherung besorgt sein. Deshalb sollte der junge Arzt bereits zu Beginn sei- ner ärztlichen Tätigkeit gegen die Wechselfälle des Lebens vorsorgen.

Neben dem zuständigen ärztlichen Versorgungswerk hat der Arzt die Qual der Wahl zwischen zahlreichen Formen der privaten Lebens- und der gesetzlichen Rentenversiche- rung. Ein wertvoller Wegweiser durch die komplizierte Materie der Zukunftssicherung ist die vom Zen- tralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Köln, im Rahmen sei- ner Reihe „Niederlassungsservice"

herausgegebene Broschüre „Die Al- terssicherung des niedergelassenen Arztes". Diese wird an Ärzte und Me- dizinstudenten über die Kassenärzt- lichen Vereinigungen kostenlos ab- gegeben.

Basis für die Altersversorgung des niedergelassenen Arztes ist die Pflichtversicherung in einem der 13 ärztlichen Versorgungswerke, die nach bisherigen Erfahrungen unter allen Versicherungsträgern am be- sten abschneiden. Dies fällt ihnen um so leichter, als wegen der homo- genen Mitgliederstruktur kein gro- ßes soziales Gefälle ausgeglichen werden muß.

Hauptvorteile der Versorgungswer- ke sind relativ hohe Renten und die meist geringen Wartezeiten. Ein Arzt, der beispielsweise einen Monat nach Praxiseröffnung schwer verun- glückt, kann mit einer Berufsunfä- higkeitsrente rechnen, die so hoch ist, als hätte er bis zum 65. Lebens- jahr Beiträge bezahlt. Im Todesfall

würde seine Witwe eine lebenslange Rente in Höhe von 60 Prozent der Alters- und Berufsunfähigkeitsrente beziehen. Neben Alters- und Berufs- unfähigkeitsrente bieten die Versor- gungswerke alle Versicherungen an, die zu einem modernen, soliden Schutzsystem gehören: Witwenren- te, Halb- und Vollwaisenrente, Kin- derzuschüsse und Sterbegeld. Seit einigen Jahren passen außerdem sämtliche Versorgungswerke ihre Renten an die Geldentwertung an.

Die erzielbare Höchstrente lag 1976 in der Ärzteversorgung um etwa 30 Prozent über der Höchstrente der gesetzlichen Rentenversicherung — und dies bei gleichen Beiträgen. Die Beiträge lehnen sich entweder an die Höchstsätze der gesetzlichen Versicherung an, oder sie betragen einen bestimmten Prozentsatz des

„reinen Berufseinkommens".

Da der Arzt in den meisten Fällen trotz dieser günstigen Konditionen allein mit den Pflichtbeiträgen kaum den Lebensstandard des aktiven Be- rufslebens sichern kann, sollte er sich nach einem „zweiten Bein" um- sehen, auf das er seine Altersvorsor- ge stellen kann. Die Versorgungs- werke bieten dafür in der Regel gün- stige Höherversicherungen an. Mög- lich ist aber auch die zusätzliche Wahl einer der zahlreichen privaten Lebensversicherungen oder der zu- sätzliche freiwillige Einstieg in die gesetzliche Rentenversicherung.

wie privaten Lebensversicherungen bieten zahlreiche Varianten, die weitgehend den individuellen Be- dürfnissen angepaßt werden kön- nen. Von der Kapitalversicherung über die private Renten- bis zur rei- nen Risiko-Lebensversicherung reicht die breite Angebotspalette.

Besonders beliebt ist die Kapitalver- sicherung, die eine bestimmte Versi-

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Kopfstützen — bis über beide Ohren

Die Polsterpartie der Kopfstütze sollte in der Höhe bis mindestens über beide Ohren reichen, damit der Kopf, falls er im Peitschenschlageffekt plötzlich zurückgeschleu- dert wird, nicht über dem oberen Rand der Stütze abknickt, was meist tödlich ist. Der Abstand der Stütze zum Kopf soll nicht mehr als 5 cm betragen Foto: autopress Leserdienst

Hinweise • Anregungen

AUTO

Wie der Technische Überwachungs- verein Rheinland in Köln mitteilte, brauchen selbst armlose Menschen

— man denke nur an die Contergan- Geschädigten — nicht länger auf die Annehmlichkeit zu verzichten, ein eigenes Auto zu fahren. Eine hoch- entwickelte Technik macht es mög- lich, einen Pkw allein durch Beinbe- dienung sicher und gewandt im Straßenverkehr zu führen. Bei Füh- rerscheinprüfungen, so der TÜV, gebe es deshalb auch für Armlose überwiegend keine Schwierigkeiten mehr. Zu Auskunft und Beratung im Einzelfall ist der TÜV Rheinland (Postfach 10 17 50 in 5000 Köln 1) gern bereit.

Während die Schwierigkeiten mit dem Auto für einen schwer Körper- behinderten früher schon beim Öff- nen der Tür, beim Anlegen des Si- cherheitsgurtes und beim Türschlie-

ßen begannen, sind heute alle Be- dienungseinrichtungen einschließ- lich Radio, Warnleuchte und Schei- benwischer in entsprechend ange- paßten Fahrzeugen durch Fuß oder Knie bedienbar. Besondere Auf- merksamkeit haben die Konstruk- teure der Lenkung des Fahrzeuges gewidmet. Das Lenkrad des armlo- sen Menschen ist eine Fußplatte, die mit dem linken Fuß bedient wird und die dem Schuh des jeweiligen Fah- rers genau angepaßt ist.

Normale Lenkkorrekturen bei Gera- deausfahrt erfolgen durch leichte Vor- und Zurückbewegung des Lenkpedals. Zum Rangieren führt der Fuß mit der Pedalplatte kreisen- de Bewegungen aus. Probefahrten mit solchen Fahrzeugen ließen laut TÜV Rheinland den hohen Stand und die Zuverlässigkeit dieser Kon- struktion erkennen. TÜV/p Lebensversicherung

cherungssumme für den Todes- oder Erlebensfall (z. B. nach 30jähri- ger Laufzeit) garantiert. Hinzu kom- men Überschüsse, die beispielswei- se bei 30jähriger Laufzeit zu einer Verdoppelung der vereinbarten Ver- sicherungssumme führen. Da der gesamte ausbezahlte Betrag steuer- frei anfällt, gilt die Lebensversiche- rung auch als ausgezeichnete Vermögensanlage für Steuerzahler in hoher Progressionsstufe.

Die dritte Möglichkeit, die eigene Zukunft besser abzusichern, ist der Beitritt zur gesetzlichen Angestell- tenversicherung, entweder als Frei- williger oder als freiwillig Pflichtver- sicherter. Der Antrag auf Pflichtver- sicherung muß innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung der Praxis gestellt werden. Als Pflichtversicher- ter muß der niedergelassene Arzt in der Regel den gesetzlichen Höchst- betrag (1977 monatlich 612 DM) an die Bundesversicherungsanstalt (BfA) überweisen. Versichert er sich dagegen als Freiwilliger, kann er die Beitragshöhe wählen. Dafür hat die Pflichtversicherung den Vorteil, daß bei Berechnung der Rente Ersatz-, Ausfall- und Zurechnungszeiten (z.

B. Kriegsgefangenschaft, Studium) als Beitragszeiten angerechnet wer- den. Dies gilt allerdings nur, wenn die „Halbbelegung" erfüllt ist. Da- nach muß der Arzt mindestens die Hälfte seiner Beitragszeit (minde- stens aber 60 Monate!) mit Pflicht- beiträgen belegt haben. Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Rentenver- sicherung ist der Zugang zur bei- tragsfreien gesetzlichen Kranken- versicherung für Rentner, eine Lei- stung allerdings, die schon in naher Zukunft vom Gesetzgeber mögli- cherweise wieder gestrichen werden dürfte.

Über die wichtigsten mit der ärztli- chen Altersvorsorge zusammenhän- genden Fragen informiert die Bro- schüre „Die Alterssicherung des niedergelassenen Arztes" mit trägen von Dr. jur. Ulrich Kirchhoff, Rechtsanwalt Hans Herrmann Reusch und Dr. rer. pol. Heinrich Schulte-Mattler, herausgegeben vom Zentralinstitut für die kassen- ärztliche Versorgüng in der Bundes- republik Deutschland, Köln 1977. WZ

Autofahren auch für Armlose

2414 Heft 40 vom 6. Oktober 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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