• Keine Ergebnisse gefunden

29 (1),S.1–51931BibTEX: ¨OsterreichischeZeitschriftf¨urVermessungswesen Hofrat,emer.o.¨o.ProfessoranderTechnischenHochschuleinWien EduardDoleˇzal 1921-1931.ZehnJahre¨osterreichischesBundesvermessungsamt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "29 (1),S.1–51931BibTEX: ¨OsterreichischeZeitschriftf¨urVermessungswesen Hofrat,emer.o.¨o.ProfessoranderTechnischenHochschuleinWien EduardDoleˇzal 1921-1931.ZehnJahre¨osterreichischesBundesvermessungsamt"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Paper-ID: VGI 193101

1921-1931. Zehn Jahre ¨ osterreichisches Bundesvermessungsamt

Eduard Doleˇzal1

1 Hofrat, emer. o. ¨o. Professor an der Technischen Hochschule in Wien

Osterreichische Zeitschrift f ¨ur Vermessungswesen¨ 29(1), S. 1–5 1931

BibTEX:

@ARTICLE{Dolezal_VGI_193101,

Title = {1921-1931. Zehn Jahre {\"o}sterreichisches Bundesvermessungsamt}, Author = {Dole{\v z}al, Eduard},

Journal = {{\"O}sterreichische Zeitschrift f{\"u}r Vermessungswesen}, Pages = {1--5},

Number = {1}, Year = {1931}, Volume = {29}

}

(2)

ZEITSCHRIH PÜR UERMESSUftGSQlESEft

des

ÖST ERR EICHISCH EN V ER EINS FllR V ERMESSUNGSW ES EN.

Redaktion:

Hofrat Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. E. Dolefal und Vermessungsrat Ing. H. Rohrer.

Nr. 1. Baden bei· Wien, im März 1931. XXIX. Jahrs.

1921-1931

Zehn Jahre öster:rei'chisches Bundesvermessungsamt. .

Neb·en der Wahrung der Standesinteressen sah der Verein der öster­

reichischen Vermessungsbeamten seit jeher seine vornehmste Aufgabe darin, für die zeitgemäße Ausgestaltung des staatlichen· Vermessungswesens einzu­

treten. Zusammen mit maßgebenden Fachmännern und technischen Ver­

einigungen wurde in Wort und Schrift konsequent dahin gewirkt, daß das Ver­

messungswesen als technische Arbeit gewertet und das Katasterwesen dem Ministerium für öffentliche Arbeiten angegliedert werde.

D as Schicksal des Militärgeographischen I nstitutes nach dem Zusammen­

bruche des alten Österreich und die oben genannten Bestrebungen d er Kataster­

beamten reiften den Gedanken einer logischen und rationellen Zusammen­

legung des gesamten staatlichen Vermessungswesens, des zivilen und militäri­

schen , zu einem zentralen Bundesvermessungsamte.

Ein Ausschuß aus berufenen Fachmännern, Wissenschaftlern und Ver­

tretern techn ischer Korporationen zusammengesetzt, arbeitete im Jahre 1 919 die Vorschläge und Richtlinien für die Schaffung eines Staatsvermessungsamtes aus und l egte sie den maßgebenden Zentralstellen vor.

D ank der Einsicht und dem Verständnisse des damaligen Ministers für F inanzen erfolgte die nicht hoch genug zu bewertende Eingliederung des früher dem Staatsamte für Finanzen unterstehenden Katasters in das Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Ba,uten. H i er führten die mit Sachkenntnis und Geschick geführten Verhandlungen mit maßgebenden Stellen zu einem erfolgreichen Abschluß in den grundlegenden Fragen, als deren Ergebnis die V e r e i n i g u n g d e s z i v i 1 e n u n d 111 i l i t ä r i s c h e n V e r m e s­

s u n g s w e s e n s i n e i n e m S t a a t s v e r 111 e s s u n g s a m t e zur Tat werden sollte.

Es kann alle, die an diesen vorbereitenden Arbeiten teilgenommen haben, mit hoher Genugtuung erfüllen, daß ihre Anregungen auf fruchtbaren Boden gefallen und nahezii vollständig verwirklicht worden sin\I,

(3)

2

Die Krönung des Werkes brachte die Verordnung cles:Bundesministeriums fü�,H�ndel imct Verl,<�l")r, Industri e und �auten, vo.1111. 2. Jänner 192.1, B .. G. BI.

�r. 64,,wonach die Errichtung des Bunctesvermessupgs,amtes h1it 1. Ml:\t:z 1 921 festgelegt und gleichzeitig der Ministerialrat Ing. A. O r o m a.n n zum Präsi- denten dieses Amt�s ,erm1nnt wurde. .

Zwei Stellen des Rundschreibens, das der neue Präsident an die Beamten de�. Bundesvermessungsamtes rjchtete, .verdienen gapz besondere, Betom1ng;

sie lauten wörtlich: .

„Per auf Jahrzehnte zurückreichende Wunsch der, maßgebenden fa

hl�µte und technischen Vereinigung�n nach einer Vereinheit­

lichung des gesamten . Vermesstmgsweserys ist durch die Kreierung des Bundesvermessungsamtes .nunmehr i n Erfüllung geg((ngen .

Mit der Aktivierung dieses Institutes, das heute über eine Reihe hervorragender Fachl eute verfügt, beginnt ein neuer Abschnitt in der

Geschichte des österreichischen Vermessungswesens."

Im Zuge der Maßnahn1en für die im Staate dringend notwendige Ver­

waltungsreform wurde mit Verordnung der Bundesregierung vom 2 1 . September 1 923, B. G. BI. Nr. 56, das Bundesvermessungsamt mit .der Nonrnileichungs­

kommission . und dem Eichwesen zum B u n d e s a m t f ü r E i c h- u n d V e r m e s s u n g s w e s e n vereinigt. H iedurch wurden einerseits die admini­

strativen Einrichtungen für diese beiden Zweige der öffentlichen Verwaltung zusammengelegt und ö konomischer gestaltet, anderseits hatte diese glückliche Vereinigung beider Institutionen infolge der sich bietenden gemeinsamen Be­

ziehungen zum gegenseitigen fruchtbringenden Ausbau und zur tiützlichen Ergänzung geführt, was für Forschung und praktische Arbeit von großer Be­

deutung i st .

Die technischen Fachkreise u n d d i e Allgemeinheit müssen anerkennen, daß durch· die Schaffung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen ein erfolgreiches und beispielgebendes Werk der Verwaltungsreform zum Ab­

schl usse gebracht wurde.

Das gesamte staatliche Vermessungswesen wurde dadurch vereinheitlicht, zentralisiert und rationell gestaltet, so daß die seinerzeit mit Recht vie-1 bekämpf­

ten D oppelarbeiten, insbesondere bei Trianguliewngen und.viele andere Mängel eliminiert erscheinen. D ie Ergebnisse des Vermessungswesens werden nach­

drücklichst der Wirtschaft nutzbar gemacht, Wissenschaft und Technik werden befriedigt und die Bahn ist frei geworden für wirtschaftliche und wissenschaft­

liche Entwicklung und Vertiefung des Vermessungswesens, wobei ihm noch die Arbeitsgemeinschaft mit eiern Eichwesen Vorteile sichert ..

H eute, nach Ablauf von 10 Jahren seit Errichtung des Bundesvermes­

surigsan1tes, Im Jahre 1921 drängt sich die Frage :auf, ob die Erwartungen·, die man i n fachlicher, ·wirtschaftlicher· und wissenschaftlicher Hinsicht an das neue Institut knüpfen durfte, auch erfüllt worden sind.

· H iefür bil den wohl den besten Maßstab die Arbeiten,' die das Amt 'in den veef!ossenen · 10 Jahre!1' seines :ßestandes· •trotz·. 'der schwierigen• finanziellen Staatslage geleistet hat und die nachfolgend kurz angeführt wer:cten· '111ögen.

(4)

!. G e o d ä t i s c h� a s t r10 n o 111 i s c h e A r b e ite fl.

1 . Vollendung der astronomischen Beobachtungen entlang des 48. Para11els·.

2. Abschluß des astronomischen N ivellements im Meridianbogen Großen­

hain- Kremsmünster- Pola.

3. Indienststellung der drahtlosen Telegraphie für Zeitaufnahmen und Zeit­

abgaben.

4. N eubestimmung der Länge des trigonometrischen ·Punktes Hermanns­

kogel und der Universitätssternwarte.

5. Ausgestaltung des vorhandenen föadmessungsnetzes und Ausfüllung der Lücken an der oberösterreichisch-bayrischen Grenze im Einvernehmen mit dem bayrischen Landesvermessungsamte.

6. Verdichtung des Netzes des Präzisionsnivellements.

I I . G e o d ä t i s c h - p h y s i k a 1 i s c h e A r b e i t e n.

1 . Wiederaufnahme der relativen Schwerkraftsmessungen nach dem Stern­

eck'schen Pendelverfahren.

2. Bestimmung. der Schwerkraftsgradienten sowie der Krümmungsgröl:\eil am Geoi d mit H ilfe der Eötvös'schen Drehwaage.

3 . Durchführung einer erdmagnetischen Neuvermessung Österreichs im

Verein mit der metereologischen Zentralanstalt . III. G e o d ä t i s c h e A r b e i t e n .

1. Inangriffnahme der Neutriangulieru ng Österreichs als Grundlage für die Landesaufnahm e und für die Katastralneuvennessung.

2. Einführung der winkeltreuen Gauß'schen Abbildung mit 3 Grad breiten

Meridianstreifen. ·

3 . Durchführung der burgenländischen Neutriangulierung bis zur V. Ordnung.

4. Vermessung der neuen Bundesgrenzen auf trigönometrisch-polygono- metrischem Wege.

5. Katastralneuaufnahrnen des südlichen Teiles des Burgenlandes.

6. Herausgabe neuer Dienstanweisungen und D i enstvorschriften.

7. Errichtung einer Versuchsanstalt für geodätische Instrumente und Zeit­

messer und Prüfung neuer Instrumente und Aufnahrnsmethoden .

8. Modernisierung und Rationalisierung sämtlicher Aufnahmsverfahren.

9. Vorsorgen i n l egislatorischer H insicht, wie Vorbereitung eines neuen Ver­

m essungsgesetzes.

1 0 . Fortführung und teilweise Reambulierung oder Erneuerung der alten Katastralaufnahme.

I V. T o p o g r a p h i s c h -p h o t o g r a m· m e t r i s c h e A r b e i t en . . 1 . Schaffung der Grundlagen für die neue „österreichische Karte 1 : 50.000

und 1 : 25.000" .

2. Rationelle Verwendung der terrestrischen Photogra mmetrie in der Topo­

gl'aphie, i n· der Kaü1stralvennessung und zu verschiedenen te1;h11ischen

Zwecken, , ·

(5)

4

3. ReambulieruHg der topographischen Karten .

4. Verbi11dung der Katastralneuaufnahmen von Gemeinden mit Höhen­

aufnahmen, um die Darstellung von_ Schichtenl inien in den Katastral­

mapp en zu ermöglichen, wodurch die Verwendbarkeit der Mappe für Technik, Wissenschaft und Wirtschaft ungemein gehoben wird.

Diese alle Gebiete des Vermessungswesens umfassenden. wichtigen Ar­

beiten zeigen von der planvollen, ernsten Tätigkeit, die in allen Abteilungen des Amtes geleistet wird.

Zu .den Aufgaben des Bundesamtes gehörte bis zum Jahre 192 2 auch die Reproduktion der Katastralmappen. Als i nfolge der finanziellen N otlage des Staates die Liquidierung des Lithographischen Institutes notwendig geworden war, wurde die Mappenreproduktion dem Kartographischen Institute über­

tragen und zur Anordnung und Überprüfung derselben die P 1 a n k a m m e r geschaffen , der außer diesen Aufgaben das Zentralmappenarchiv und die Evi­

denthaltung der topographischen Karte 1 : 25.000 zugewiesen wurde. Diese Art der Lösung der für den Kataster so wichtigen Frage der Mappenreproduk­

tion hat sich sehr bewährt, da dank der zweckmä ßigen fachlichen Zusammen­

arbeit der Plankammer mit dem Kartographischen Institut die hohe Qualität der Katasterreproduktion nicht nur gewahrt, sondern noch gehoben wurde.

Außerdem wurde noch im Rahmen des Bundesamtes eine Einrichtung ins Leben gerufen, die im Dienste des Gewerbes und der Allgemeinheit anerkannt Vorzügliches leistet. Es ist dies die V e r s u c h s a n s t a l t f ü r g e o d ä t i­

s c h e I n s t r u m e n t e u n d Z e i t m e s s e r .

Eine besondere Hervorhebung verdient d i e erfreuliche Tatsache, daß i m Bundesamte d i e neuesten Errungenschaften u n d Fortschritte auf dem Gebiete des Vermessungswesens und seiner Nachbargebiete verfolgt und studiert werden.

Nach eingehender Prüfung der Vor- und Nachteile neuerer Instrumente und neuer Aufnahmsmethoden wird das Gute verwertet und im Amte in den Dienst gestellt. Diesem Prinzip ist die vorzüglich gelungene Modernisierung und Ratio­

nalisierung der fachlichen Arbeiten zu danken . Diese kommt auch besonders im F o r t f.ü h r u n g s die n s t zur Geltung, der mit modernen Instrumenten ausgerüstet, nach neuesten Aufnahmsmethoden qualitativ Hervorragendes leistet .

. In. dem B e i r a t f ü r d a s Ve rme s s u n g s.wes en, dessen Mit­

glieder vom Minister für Handel und Verkehr ehrenhalber ernannt werden, besitzt das Bundesamt für Vermessungswesen eine Körperschaft von Fachleuten, die ihm wertvolle beratende Dienste l eistet .

D i e Organisation des Vermessungswesens in Österreich hat im Deutschen Reiche und im Auslande Interesse und Anerkennung gefunden und die Arbeiten des Bundesvermessungsamtes erfreuen sich allgemeiner Wertschätzung, was auch bei vielen Ausstellungen im In- und Ausland zum Ausdruck kam, an denen sich das Bundesamt beteiligt hat .

Wiederholt haben Vertreter ausländischer Staaten die Einrichtungen des Bundesvermessungsamtes besichtigt, seine Organisation studiert und ihr sowie den erzielten Leistungen die höchste Anerkennung gezollt.

(6)

mehr aus seiner Reserve herauszutreten beginnt, durch seine Leistungen auch die schärfste Kritik nicht zu scheuen braucht.

Aus der Zusammenstel lung der ausgeführten Arbeiten kann man auch entnehmen, welch großen· Anteil das Bundesvermessungsamt an den Arbeiten für die Internationale Erdmessung" hat.

Ii1 den l etzten Jahren haben wiederholt der Präsident und die Leiter der geodätischen und wissenschaftl ichen Abteilungen an wissenschaftlichen Tagun­

gen im Auslande teilgenommen und hiebei Vorträge oder Referate gehalten.

Die außeramtliche Tätigkeit vieler Funktionäre des Bundesamtes in den Ausschüssen fachwissenschaftlicher Körperschaften, wie der photogrammetri­

schen, kartographischen, n1etereologischen, geophysikalischen, geographischen u. a. Gesellschaften, ist ein höchst erfreuliches Symptom, ebenso die rege Be­

teil igung der Beamten des Bundesamtes an wissenschaftlichen· Veranstaltungen.

Im Amte wird wissenschaftliches Streben der Beamten gefördert und es muß mit Befriedigung festgestellt werden, daß in den l etzten Jahren viele wert­

volle Arbeiten in den Fachzeitschriften zur Veröffentl ichung gelangten. Diese erfreuliche Tatsache ist wert, nach Kräften unterstützt zu wer'den, um die Beamtenschaft arbeitsfreudig und leistungsfähig zu erhalten eingedenk der Tatsache, daß eine erfolgreiche praktische Tätigkeit im Vermessungswesen ohne gründlich fundiertes, theoretisches Wissen und Können kaum möglich ist.

Zum Schlusse des nur in rohen Strichen skizzierten Bildes der zeh11jährigen erfolgreichen Tätigkeit des Bundesvermessungsamtes muß der Männe!:· gec clacht werden, denen unstreitig ein besonderes Verdienst an den erzielten Leistungen zugesprochen werden muß. Es sind dies:

Der Präsident Ing: A. G r o m a n n, die H ofräte Ing. F . W i n t e r, Dr. M . B ö h m, Ing. E . D e m m e r, Ing. H . Pr o f e 1 d, Ing. A. St a r e k, die Obervermessungsräte A. G e r rh e r s h a u s e n, Ing. 1. L e r n ·e r und M. S c h o b e r, weiters die Vermessungsinspektoren i n den Ländern, und zwar die H ofräte Ing. J H a n i s c h, Ing. A. Ga b r i e 1 1 i, Ing. F. M a r t i n z, Ing. j. H o c h w a 1 1 n e r und Obervermessungsrat Ing. F . M a t z n e r, sowie ein Stab von tüchtigen Vermessungsingenieuren, die ·ihre Kräfte restlos dem Dienste tmd dem Amte gewidmet haben .

Sie haben ,alle in anerkennender· Weise dem Vermessungswesen ihres Vaterlandes treu gedient und das Bundesvermessungsamt zu achtunggebieten­

der Höhe gebracht.

Ihnen aJ.len gebührt der Dank!

Möge es ihnen vergönnt sein, noch vieleJahre ihre Erfahrung zum Wohle des Amtes· nutzbringend zu verwenden!

Im Hinbl icke auf die verflossenen, an Erfolgen reichen Jahre rufe ich ihnen allen zu:

V i v a n t s equ e n t e s!

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

England schritt bereits durch die Magna charta im Jahre 1215 an eirie einheitli che R egelung sei nes Maß- und Gewi chtswesens; i n Österrei ch hi ngegen herrschte

Di·e Prismen werden durch das Gehäuse vollk&lt;&gt;.qimen gescliützt, so daß selbst beim Fallenlassen auf di.e Erde kaum · eine Beschädig-ung. Der Preis des

wunderung der Fachkreise hervorrief und die hohe Wertschätzung, die er stets der Bedeutung der technischen Arbeit im modernen Wirtschaftsleben zollte. Nur wenigen

heren Generaldirektor des preußischen Ka!astcrs, Seiner Exzt:l­. lenz dem wirklichen Geheimen l\;Lt

lichen und technischen Vereinen , welche so zahlreich unserer Einladung gefolgt sind. Die technischen Wissenschai ten haben In den letzten Jahrzehnten einen

Die vielen sd1arfsinnig erdachten und mit mathematischer Präzision ausgeführten I nstrumente, welche zu sehen sie Gelegenheit haben werd en , sind ein Beweis für

säumen, i n einem Berichte über diese Veranstal tungen der obigen Gesellsch aft zu referieren. Die wirt�chaftliche Hebung der südlichen Liinder Dal­. matien,

Kon trahenten nach Fertigung der Rechts-Transaktionsurkunde endgültig bindend und werden normalm�ißig nach den jetzt bestehenden Vorschriften (somit nicht als