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KLAUSURAUFGABEN VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE BW-VWL-P21-041106

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Volkswirtschaftslehre

Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P21-041106

Datum 06.11.2004

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet zwei Wahlbereiche in den Aufgabenblöcken A und B, in denen von jeweils drei Aufgaben nur zwei Aufgaben zur Lösung ausgewählt werden sollen! Beide Aufgabenblöcke müssen bearbeitet werden!

Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel:

Aufgaben: 7 insgesamt,

davon 5 zu lösen HFH-

Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-

Aufgabenspiegel

Aufgabenblock A

2 von 3 Aufgabenblock B 2 von 3

Aufgaben 1 2 3 4 5 6 7 insgesamt

max. erreichbare Punkte 20 20 20 17 17 17 26 100

Bewertungsschlüssel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

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BW-VWL-P21-041106 – AUFGABEN SEITE 2 VON 3

Aufgabenblock A

Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben

Aufgabe 1 20 Punkte

Beschreiben Sie skizzenhaft die Weltwirtschaftskrise von 1929!

Wie sollte nach Ansicht der Neoklassiker diese Krise überwunden werden und wieso erwiesen sich Maßnahmen entsprechend der neoklassischen Theorie als nicht wirksam?

Aufgabe 2 20 Punkte

Welche Arten der öffentlichen Einnahmen der Bundesrepublik Deutschland können unterschieden werden? Nennen und beschreiben Sie diese!

Zeigen Sie auf, wie die Steuereinnahmen auf die verschiedenen Gebietskör- perschaften aufgeteilt werden und nennen Sie die empfangsberechtigten Ge- bietskörperschaften mit jeweils einem Beispiel einer zufließenden Steuerart!

Aufgabe 3 20 Punkte

Diskutieren Sie die Notwendigkeit einer Harmonisierung des nationalen und des europäischen Kartellrechts! Gehen Sie dabei auf die Forderung nach ei- nem unabhängigen EU-Kartellamt ein!

(3)

BW-VWL-P21-041106 – AUFGABEN SEITE 3 VON 3

Aufgabenblock B

Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben

Aufgabe 4 17 Punkte

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Lohn- und Ge- winnquote und der Konjunkturentwicklung? Definieren Sie alle verwendeten Begriffe in ihrer Antwort!

Aufgabe 5 17 Punkte

Definieren Sie die den Begriff Geldbasis! Wodurch unterscheiden sich Geld- basis und Zentralbankgeld? In welcher Beziehung stehen Geldbasis und Geldmenge zueinander? Durch welche ökonomischen Faktoren wird diese Beziehung bestimmt?

Aufgabe 6 17 Punkte

Was versteht man unter Protektionismus? Geben Sie Beispiele für zwei Grup- pen von protektionistischen Maßnahmen!

Pflichtaufgabe

Aufgabe 7 26 Punkte

Beschreiben Sie das wirtschaftspolitische Zielsystem! Wer sind die Träger der verfolgten Unterziele und welche Instrumente werden jeweils eingesetzt? Ge- ben Sie für die genannten Instrumente Beispiele!

(4)

Korrekturrichtlinie Volkswirtschaftslehre BW-VWL-P21-041106

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Volkswirtschaftslehre

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-VWL-P21-041106

Datum 06.11.2004

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbind- lich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewie- sen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vor- gesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesba- ren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden No- tenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Er- gebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgender Bewertungsschlüssel zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

24.11.2004

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der an- gegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ih- rem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

(5)

Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-041106 Seite 2 von 8

Aufgabenblock A

Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben

Lösung Aufgabe 1 20 Punkte

SB 1, S. 24-28

In den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts erlebte die New Yorker Börse eine lang anhaltende Aktien-Hausse mit zunächst sehr guten Renditeaussichten. Dies ver- anlasste zunehmend auch private Kleinanleger dazu, – oftmals kreditfinanziert – in Ak- tien zu investieren.

3 Punkte

Im Herbst 1929 begannen dann zunächst institutionelle Anleger ihre Aktien abzustoßen, da ein konjunktureller Abschwung zu erwarten war. Als dann die Situation entstand, dass die Schuldzinsen höher lagen als die Aktienrenditen, setzte eine allgemeine Verkaufspanik ein.

2 Punkte

Viele Anleger wurden zahlungsunfähig, Banken brachen zusammen und die gesamte private Nachfrage in den USA fiel stark. Als Konsequenz ging auch die Produktion zurück, was wiederum die Nachfrage weiter schwächte.

2 Punkte

Da die amerikanische Anleger ihr gesamtes Kapital aus ausländischen Anlagen zurückziehen mussten, wurde diese Krise in die gesamte Welt übertragen. Verstärkt wurde dies durch den Zusammenbruch des Welthandels.

2 Punkte

Gemäß der neoklassischen Theorie sollte dem Nachfrageausfall und Produktionsrück- gang durch eine Senkung von Preisen und Löhnen entgegengewirkt werden. Diese Maßnahmen müssten durch eine restriktive Geldpolitik begleitet werden.

3 Punkte

Die Neoklassiker erwarteten, dass durch ein sinkendes Preisniveau der sogenannte Realkasseneffekt einträte. Dieser Effekt besagt, dass durch real steigendes Vermögen die Nachfrage trotz nominal sinkender Einkommen wieder ansteigt und damit eine konjunkturpolitische Erholung einsetzt.

4 Punkte

Tatsächlich war aber durch die Weltwirtschaftskrise nahezu das gesamte Vermögen des privaten Sektors vernichtet worden, so dass der Realkasseneffekt gar nicht auftreten konnte. Vielmehr verstärkten Preis- und Lohnsenkungen den Nachfrage- und Produktionsrückgang. Dazu gab auch die restriktive Geldpolitik, die mit hohen Zinsen verbunden war, keine Anreize für eine verstärkte Investitionstätigkeit oder Nachfrageausweitung.

4 Punkte

(6)

Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-041106 Seite 3 von 8

Lösung Aufgabe 2 20 Punkte

SB 4, S. 10-14

Die öffentlichen Einnahmen bestehen aus sogenannten ordentlichen und außerordentli- chen Einnahmen.

2 Punkt

Zu den ordentlichen Einnahmen zählen:

Steuern: Dies sind Geldleistungen, die als Zwangsabgaben auf hoheitlicher Grundlage

von den Steuerpflichtigen ohne direkten Anspruch auf Gegenleistung erhoben werden. 3 Punkte Beiträge: Dies sind spezielle Entgelte für eine staatlicherseits vermutete bzw. unter-

stellte Inanspruchnahme bestimmter staatlicher Leistungen. 2 Punkte Gebühren: Dies sind spezielle Entgelt für bestimmte staatliche Leistungen, die in An-

spruch genommen wurden. Es besteht also eine Verhältnis von Leistung und Gegen- leistung. Die Gebühren sind die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden.

3 Punkte

Erwerbseinkünfte: Dem Staat fließen ebenso Einnahmen aus der Teilhabe am Marktgeschehen zu, wie bspw. Kapitalerträge aus Aktienbesitz. Diese Einnahmeart hat aber durch die weitgehende Privatisierung staatlicher Unternehmen stark abgenommen.

3 Punkte

Als außerordentliche Einnahme wird die Kreditaufnahme des Staates bezeichnet. Diese

Einnahmenquelle hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. 2 Punkte Die Steuererträge fließen in der Bundesrepublik Deutschland z.T. getrennt jeweils einer

Gebietskörperschaft zu, z.T. werden die Steuererträge jedoch auch zwischen den ver- schiedenen föderalen Ebenen aufgeteilt. Man spricht von:

2 Punkte

ƒ Bund: z.B. Mineralölsteuer, Tabaksteuer etc. 1 Punkt

ƒ Länder: z.B. Kraftfahrzeugsteuer, Biersteuer etc. 1 Punkt

ƒ Gemeinden: z.B. Grundsteuern, Hundesteuer 1 Punkt

Auch möglich und mit 1 Punkt zu bewerten:

ƒ Gemeinschaftssteuern, die auf Bund, Länder und Gemeinden nach einem prozen- tualen Schlüssel aufgeteilt werden: z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer

Als empfangsberechtigte Gebietskörperschaft ist auch die Europäische Union eine richtige und mit 1 Punkt zu bewertende Nennung.

(7)

Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-041106 Seite 4 von 8

Lösung Aufgabe 3 20 Punkte

SB 5, S. 36-46 (auch Kontrollfrage 41)

Zur Zeit bestehen nationale und EU-Wettbewerbspolitik, einschließlich der Kartellge- setzgebung, nebeneinander. Dabei ist das deutsche GWB strenger wettbewerbspoli- tisch ausgerichtet als das EU-Recht, das eher eine wirtschaftspolitisch ausgerichtete Strategie zur Erhöhung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit verfolgt.

4 Punkte

Da die EU-Kommission den Anwendungsbereich des europäischen Wettbewerbsrecht beständig ausweitet, kommt es immer häufiger zu Parallelverfahren vor dem deutschen Bundeskartellamt und der EU-Kommission.

3 Punkte

Dies ist nicht nur sehr kostenaufwändig, sondern kann auch zu Konflikten führen, wenn Bundeskartellamt und EU zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Dies bedeutet eine bedenkliche Rechtsunsicherheit für die Unternehmen.

3 Punkte

Die Harmonisierung von europäischen und nationalen Wettbewerbsrecht ist daher eine

sinnvolle Forderung. 2 Punkte

Eine Möglichkeit, eine einheitliche Anwendung von Wettbewerbsvorschriften zu errei-

chen, wäre die Schaffung eines unabhängigen Europäischen Kartellamts. 2 Punkte Neben der Vermeidung von Doppelverfahren und dem Abbau der resultierenden

Rechtsunsicherheit, könnte eine unabhängige Behörde zusätzlich wettbewerbspoliti- sche und industriepolitische Überlegungen strikt trennen.

3 Punkte

Andererseits kann es auch als Nachteil einer solchen supranationalen Behörden gese- hen werden, dass nationale politische oder wirtschaftliche Belange anders als durch die EU-Kommission oder durch die nationalen Regeln („Ministererlaubnis“) nicht mehr be- rücksichtigt werden können.

3 Punkte

(8)

Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-041106 Seite 5 von 8

Aufgabenblock B

Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben

Lösung Aufgabe 4 17 Punkte

SB 2, S. 19 f.

Lohn- und Gewinnquote beschreiben die funktionale Einkommensverteilung einer

Volkswirtschaft. 2 Punkte

Die Lohnquote ist definiert als:

Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit Volkseinkommen

2 Punkte

Die Gewinnquote ist definiert als:

Bruttoeinkommen aus Vermögen und Unternehmertätigkeit Volkseinkommen

2 Punkte

Lohn- und Gewinnquote addieren sich zu eins. 1 Punkt

Einen Zusammenhang zwischen der Konjunkturentwicklung und der Entwicklung von Lohn- und Gewinnquote kann man sehen, wenn man Nachfrageschwankungen als Ur- sache von Konjunkturschwankungen sieht. Dies geschieht bspw. in der Unterkonsumti- onstheorie.

3 Punkte

Im Aufschwung ist aufgrund eines Nachfrageüberhangs mit steigenden Preisen zu rechnen, die zu steigenden Gewinneinkommen führen. Da die Löhne langsamer reagie- ren als die Preise, kommt es zu einem Anstieg der Gewinnquote.

3 Punkte

Steigende Gewinne führen zu einer überproportionalen Ausweitung der Investitionstä- tigkeit, die letztlich den Aufbau von Überkapazitäten im Vergleich zur niedrigeren Nach- frage bedeutet. Dies führt zu einem Abschwung der Konjunktur.

3 Punkte

Im Abschwung wird dann durch den Rückgang der Gewinne die alte Einkommensver-

teilung wieder hergestellt. 1 Punkt

(9)

Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-041106 Seite 6 von 8

Lösung Aufgabe 5 17 Punkte

SB 3, S. 20-29

Die Geldbasis ist definiert als umlaufendes Bargeld zuzüglich der Reserven der Ge- schäftsbanken bei der Zentralbank (Mindestreserven plus Überschussreserven).

3 Punkte Die Geldbasis ist damit der Teil des Forderungsbestands an Zentralbankgeld, der

marktrelevant geworden ist. 2 Punkte

Dagegen umfasst Zentralbankgeld die gesamte Bilanzsumme der Zentralbank, also einschließlich der Guthaben der öffentlichen und privaten Nichtbanken bei der Zentral- bank.

3 Punkte

Die Geldbasis kann auch als Primärgeldmenge bezeichnet werden. Über den Kredit- schöpfungsprozess der Geschäftsbanken wird sogenanntes Sekundärgeld geschaffen.

Primär und Sekundärgeld gemeinsam werden dann als volkswirtschaftlich relevante Geldmenge definiert.

4 Punkte

Die konkrete Höhe der Geldmenge, die aus dem Geldschöpfungsprozess der Geschäftsbanken resultiert, wird durch den sogenannten Geldschöpfungsmultiplikator bestimmt: M = m * B, wobei M die Geldmenge, m der Geldschöpfungsmultiplikator und B die Geldbasis ist.

2 Punkte

Die Höhe des Geldschöpfungsmultiplikators ist wiederum abhängig von der Bargeld- quote, der Termineinlagen- und Spareinlagenquote und von den relevanten Mindestre- servesätzen.

3 Punkte

(10)

Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-041106 Seite 7 von 8

Lösung Aufgabe 6 17 Punkte

SB 5, S. 17-20

Unter Protektionismus versteht man alle quantitativen und qualitativen Maßnahmen, die die heimische Wirtschaft durch den Aufbau von Handelshemmnissen schützen sollen.

3 Punkte

Hierbei unterscheidet man tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse. 2 Punkte Von tarifären Handelshemmnissen spricht man im Fall einer Zollerhebung. Zölle sind

Abgaben, die erhoben werden, wenn Waren die Grenzen eines Staates oder eines Zollgebiets überschreiten.

2 Punkte

Zölle können den Charakter von:

ƒ Finanzzöllen,

ƒ Erziehungszöllen,

ƒ Schutzzöllen oder

ƒ Retorsionszöllen haben.

4 Punkte

Nicht-tarifäre Handelshemmnisse sind Vorschriften, die den freien Austausch von Wa-

ren über Grenzen hinweg erschweren. 2 Punkte

Als Beispiele von nicht-tarifären Handelshemmnissen können genannt werden:

ƒ Mengenrestriktionen,

ƒ Devisenvorschriften,

ƒ Hygienebestimmungen,

ƒ Normungen.

4 Punkte

(11)

Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-041106 Seite 8 von 8

Pflichtaufgabe

Lösung Aufgabe 7 26 Punkte

SB 2, S. 8 ff.

Das wirtschaftspolitische Zielsystem besteht aus Ordnungszielen, Prozesszielen und

Strukturzielen. 3 Punkte

Ordnungsziele legen die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirt- schaftsprozesses fest, wie beispielsweise die Ausgestaltung der Eigentumsordnung.

Träger der Ordnungspolitik sollte die Legislative sein.

3 Punkte

Als Instrumente der Ordnungspolitik können formale Gesetze/Verordnungen und nicht juristikable Absprachen (moral suasion) verwendet werden

2 Punkte Prozessziele bestimmen die konjunkturpolitischen und verteilungspolitischen Maßnah-

men der Wirtschaftspolitik, wie beispielsweise eine Verpflichtung, den Konjunkturpro- zess zu verstetigen. Träger der Prozesspolitik sollte die Exekutive sein.

3 Punkte

Als Instrumente der Prozesspolitik können alle wirtschaftspolitischen Instrumente zur makroökonomischen Steuerung eingesetzt werden:

ƒ Geldpolitische Instrumente wie Offenmarktoperationen oder Mindestreservepolitik. 2 Punkte

ƒ Finanzpolitische Instrumente wie Besteuerung oder staatl. Kreditaufnahme. 2 Punkte

ƒ Außenwirtschaftspolitische Instrumente wie Wechselkurspolitik oder Ökonomische

Integration. 2 Punkte

ƒ Instrumente der Einkommens- und Vermögenspolitik wie eine progressive Besteue-

rung oder eine Subventionierung der Vermögensbildung. 2 Punkte

ƒ Instrumente der Umweltpolitik wie bspw. eine Ökosteuer oder die Etablierung eines

Zertifikatshandels. 2 Punkte

Strukturziele formulieren Vorgaben für die Entwicklung bestimmter Branchen oder Re- gionen, wie bspw. „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ in der bundesdeutschen Verfassung festgelegt ist. Träger der Strukturpolitik sollte die Legislative sein.

3 Punkte

Die eingesetzten wirtschaftpolitischen Instrumente sollten ordnungspolitischer Natur sein, wie die genannte gesetzliche Vorgabe lt. Art. 72 (2) GG. Oftmals werden in der Strukturpolitik eher Instrumente eingesetzt, die prozesspolitischer Natur sind, wie bran- chenspezifische Subventionen.

2 Punkte

Referenzen

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