BW-AUW-P11-021123 S 1/3
Studiengang Betriebswirtschaft
Fach Außenwirtschaft (WPK 1)
Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-AUW-P11-021123
Datum 23.11.2002
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier so- wie die vorbereiteten Vorlagen, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.
• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.
• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.
• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zu Stande gekommen ist.
• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.
Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel:
Aufgaben: 5 insgesamt,
davon 4 zu lösen Taschenrechner
Höchstpunktzahl: -100-
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Von 5 Aufgaben sind nur 4 zu beantworten
1 2 3 4 5 Σ
25 25 25 25 25 100
NOTENSPIEGEL
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0
BW-AUW-P11-021123 S 2/3
Bitte beantworten Sie nur 4 der 5 Aufgaben. Sollten Sie alle beantworten, werden nur die vier zuerst bearbeiteten in der Bewertung berücksichtigt.
Aufgabe 1 25 Punkte
Gegeben sei folgende Situation:
Land Faktorausstat- tung in
Arbeitseinheiten
Produktions- kosten pro Ein- heit in Arbeits- stunden
Tatsächliche Produktion
Opportunitäts- kosten
Weizen Tuch Weizen Tuch Weizen Tuch
Inland 960 4 6 (a) 100 (c) (d)
Ausland 480 1 8 200 (b) (e) 8
Geben Sie die Gleichungen für die Produktionsmöglichkeitenkurven im Inland und Ausland an und ergänzen Sie die durch Buchstaben gekennzeichneten Felder.
Zeichnen Sie die Produktionsmöglichkeitenkurven für das Inland und das Ausland.
Vergleichen Sie die Kostensituation für die Produktion von Weizen und Tuch in beiden Ländern.
Wird es zu Handel zwischen den beiden Ländern kommen?
Aufgabe 2 25 Punkte
Was versteht man unter Protektionismus?
Zeigen Sie Argumente für (4) und gegen (3) Protektionismus auf und skizzieren Sie das Instru- mentarium protektionistischer Außenhandelspolitik.
Aufgabe 3 25 Punkte
Erläutern Sie die wichtigsten Motive für Devisenmarkttransaktionen, die nicht zur Abwicklung realwirtschaftlicher Transaktionen notwendig sind.
Welchen Devisenmarkttransaktionen liegen realwirtschaftliche Transaktionen zu Grunde?
BW-AUW-P11-021123 S 3/3
Aufgabe 4 25 Punkte
Importsubstitution und Exportförderung sind zwei typische außenhandelspolitische Maßnahmen im Rahmen einer „Beggar-my-Neighbour-Politik“.
Erläutern Sie den Begriff „Beggar-my-Neighbour-Politik“ und beschreiben Sie die genannten Maßnahmen.
Ist Importsubstitution oder Exportförderung eine erfolgversprechendere Strategie zur nationalen Entwicklung?
Aufgabe 5 25 Punkte
Welche grundsätzlichen Aufgaben kommen den internationalen Entwicklungsbanken mit regio- nalem Tätigkeitsbereich zu und wie sind diese gegenüber der Weltbank abzugrenzen?
Nennen Sie die fünf wichtigsten regionalen Entwicklungsbanken und ihren Aufgabenbereich.
!!!!!Viel Erfolg!!!!!
BW-AUW-P11-021123 1 von 6
Studiengang Betriebswirtschaft
Fach Außenwirtschaft (WPK I) Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-AUW-P11-021123
Datum 23.11.2002
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwi- schenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erst- korrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Be - wertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.
• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Notenspiegel
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0
• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
11. Dezember 2002
in Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeic h- nen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Aufgabe 1 2 3 4 5 Σ
maximal erreichbare Punktzahl 25 25 25 25 25 100
Korrekturrichtlinie
Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg
BW-AUW-P11-021123 2 von 6
Lösung 1 Stb. 1, S. 27 - 30, S. 42 - 50 25 Punkte
Gegeben sei folgende Situation:
Land Faktorausstattung in
Arbeitseinhe iten
Produktionskosten pro Einheit in Arbeitsstunden
Tatsächliche Produktion
Opportunitäts- kosten
Weizen Tuch Weizen Tuch Weizen Tuch
Inland 960 4 6 (a) 100 (c) (d)
Ausland 480 1 8 200 (b) (e) 8
Geben Sie die Gleichungen für die Produktionsmöglichkeitenkurven im Inland und Ausland an und er- gänzen Sie die durch Buchstaben gekennzeichneten Felder. Zeichnen Sie die Produktionsmöglichkeiten- kurven für das Inland und das Ausland. Vergleichen Sie die Kostensituation für die Produktion von Wei- zen und Tuch in beiden Ländern. Wird es zu Handel zwischen den beiden Ländern kommen?
Für das Inland gilt folgende Produktionsmöglichkeitenkurve:
qw = 240 – 1,5 qt (2 Pkt.)
Daraus folgt zur Bestimmung von (a): 4 qw + 600 = 960 ? (a) = 90 (2 Pkt.) Für das Ausland gilt folgende Produktionsmöglichkeitenkurve:
qw = 480 - 8 qt (2 Pkt.)
Daraus folgt zur Bestimmung von (b): 200 + 8 qt = 480 ? (b) = 35 (2 Pkt.) Die komparativen oder Opportunitätskosten im Inland für Weizen betragen 2/3
(= (c)), für Tuch 3/2 (= (d)). (4 Pkt.)
Die komparativen oder Opportunitätskosten im Ausland für Weizen betragen 1/8
(= (e)). (2 Pkt.)
Graphik:
Korrekte Achsenbezeichnungen 1 Pkt., Produktionsmöglichkeitenkurve Inland (Achsenab- schnitte 240/160) und Ausland (Achsenabschnitte 480/60) je 3 Pkt., insg.
(7 Pkt.) Das Inland hat absolute und komparative Kostenvorteile für die Produktion von
Tuch, das Ausland hat absolute und komparative Kostenvorteile für die Produktion von Weizen.
(2 Pkt.) Aufgrund der komparativen Kostenvorteile wird es zur Aufnahme von
Handelsbeziehungen kommen, wobei sich das Inland auf die Produktion von Tuch und das Ausland sich auf die Produktion von Weizen spezialisieren wird.
(2 Pkt.)
qw
qt 60
120 180 240 300 360 420 480
40 80 120 160
20 60 100 140
Inland Ausland
Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg
BW-AUW-P11-021123 3 von 6
Lösung 2
(Stb. 2, S. 7 - 13)25 Punkte
Was versteht man unter Protektionismus? Zeigen Sie Argumente für (4) und gegen (3) Protektionismus auf und skizzieren Sie das Instrumentarium protektionistischer Außenhandelspolitik.
Unter Protektionismus versteht man eine nationale Wirtschaftspolitik, die darauf
gerichtet ist, den freien Welthandel einzuschränken. (2 Pkt.)
Ziel einer solchen Politik ist eine Verbesserung der nationalen Wirtschaftslage, z. B.
der Güterversorgung oder der Beschäftigungssituation. (2 Pkt.)
Argumente für Protektionismus:
§ Schutzzollargument: Ein weitgehender Schutz der einheimischen Industrie durch Zölle kann dieser die Möglichkeit zur Modernisierung und Strukturanpassung geben,
um wieder international konkurrenzfähig zu werden. (2 Pkt.)
§ Erziehungszollargument: Jungen Industrien wird dadurch die Chance gegeben, sich zu entwickeln und eine Fertigungsgröße zu erreichen, die internationale Wettbewerbs-
fähigkeit gewährleistet. (2 Pkt.)
§ Zölle können als Gegenmaßnahmen zu unfairen Handelspraktiken anderer Länder
ergriffen werden. (2 Pkt.)
§ Aus wahltaktischen Motiven werden protektionistische Maßnahmen befürwortet, um
kurzfristig national günstigere wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erreichen. (2 Pkt.) Argumente gegen Protektionismus:
§ Der Schutz der nationalen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz kann notwendige
Strukturanpassungen verhindern. (2 Pkt.)
§ Protektionistische Politik kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft
verhindern, sodass immer weitere protektionistische Maßnahmen notwendig werden. (2 Pkt.)
§ Langfristig garantiert nur Freihandel eine weltweit optimale Güterversorgung. (2 Pkt.) Instrumente des Protektionismus:
Mit dem Ziel der Exportförderung:
§ Subventionen,
§ Dumping. (2 Pkt.)
Mit dem Ziel der Importbeschränkung:
§ Tarifäre Handelshemmnisse wie Zölle oder Abschöpfungen. (2 Pkt.)
§ Nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie Importkontingente, Selbstbeschränkungs-
abkommen oder spezifische Einfuhrbestimmungen. (3 Pkt.)
Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg
BW-AUW-P11-021123 4 von 6
Lösung 3
(Stb. 3, S. 7 – 25, ins. S. 24)25 Punkte
Erläutern Sie die wichtigsten Motive für Devisenmarkttransaktionen, die nicht zur Abwicklung realwirt- schaftlicher Transaktionen notwendig sind. Welchen Devisenmarkttransaktionen liegen realwirtschaftli- che Transaktionen zu Grunde?
Arbitragemotivierte Transaktionen:
Man unterscheidet Devisen- und Zinsarbitrage. Dabei werden jeweils bestehende Kurs-
oder Zinsdifferenzen benutzt, um Gewinne zu realisieren. (3 Pkt.) Bei beiden Arbitragegeschäften besteht die Möglichkeit von Ausgleichsarbitrage- und
Differenzarbitragegeschäften. (1 Pkt.)
Bei Differenzarbitragegeschäften wird ein so genannter geschlossener Ringtausch vor- genommen; dies bedeutet, dass am Ende und am Anfang der Transaktionen dieselbe
Währung steht. (2 Pkt.)
Bei Devisen-Differenzarbitrage wird direkt der Preisunterschied zwischen Währungen benutzt, um Gewinne zu erzielen, bei Zins-Differenzarbitrage werden Kreditmarktgeschäfte
in Fremdwährungen dazwischen geschaltet. (2 Pkt.)
Bei Ausgleichsarbitrage liegt ein so genannter offener Ringtausch vor; am Anfang
und am Ende der Transaktionen stehen unterschiedliche Währungen. (2 Pkt.) Spekulative Transaktionen:
Von Devisenmarkttransaktionen aufgrund von spekulativen Motiven spricht man, wenn diese auf der Grundlage von erwarteten Zins- und Wechselkursdifferenzen durchgeführt
werden. (3 Pkt.)
Sie können in der gleichen Form ausgeführt werden wie Arbitragegeschäfte. (2 Pkt.) Transaktionen zur Diversifizierung:
In Abhängigkeit von der Risikoeinschätzung der Entwicklung auf den Devisen- und Finanzmärkten versuchen Anleger, durch Diversifizierung ihr Portfolio zu optimieren.
Veränderungen in den Rahmendaten führen dann zu Devisenmarkttransaktionen, um die jeweilig als optimal empfundene Risikostruktur des Portofolios aufrecht zu
erhalten. (4 Pkt.)
Realwirtschaftlich begründete Devisenmarkttransaktionen:
Devisenmarkttransaktionen dienen auch der fristgerechten Erfüllung der Verpflich-
tungen aus Import- und Exportgeschäften. (3 Pkt.)
Durch Devisenmarkttransaktionen wird versucht, Wechselkursrisiken, die mit
grenzüberschreitenden Geschäften verbunden sind, abzusichern. (3 Pkt.)
Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg
BW-AUW-P11-021123 5 von 6
Lösung 4
(Stb. 4, S. 19 – 25)25 Punkte
Importsubstitution und Exportförderung sind zwei typische außenhandelspolitische Maßnahmen im Rah- men einer „Beggar-my-Neighbour-Politik“. Erläutern Sie den Begriff „Beggar-my-Neighbour-Politik“
und beschreiben Sie die genannten Maßnahmen. Ist Importsubstitution oder Exportförderung eine erfolg- versprechendere Strategie zur nationalen Entwicklung?
Unter „Beggar-my-Neighbour-Policy“ versteht man eine außenhandelspolitische Strategie, die die nationale Wohlfahrt auf Kosten einer Schlechterstellung der
Handelspartner verfolgt. (3 Pkt.)
Unter Importsubstitution versteht man in diesem Zusammenhang eine wirtschaftspolitisch veranlasste Verringerung des Importanteils durch
Einfuhrrestriktionen wie Zölle, Kontingente und Devisenbewirtschaftung. (3 Pkt.) Subventionen und steuerliche Vergünstigungen im Inland können ebenfalls zur
Reduktion der Importe beitragen. (2 Pkt.)
Ziel einer solchen Politik ist, im Interesse eigenständiger wirtschaftlicher Entwicklung
den Grad nationaler Importabhängigkeit vom Weltmarkt zu verringern. (2 Pkt.) Exportförderung ist dagegen eine weltmarktorientierte Strategie, die versucht, die
nationale Ökonomie in die internationale Arbeitsteilung einzubinden. (2 Pkt.) Neben allgemeinen Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums
können gezielte Subventionen von exportorientierten Industrien und direkte Export-
subventionen dem Ziel der Exportförderung dienen. (2 Pkt.)
Importsubstitution gilt als geeignetere Primärstrategie der Entwicklung.
Die Importstruktur zeigt die Bereiche für lohnende Investitionen auf und die
Abhängigkeit von ausländischen Märkten und Konjunkturzyklen wird verringert. (2 Pkt.) Andererseits kann es zu wachsenden Leistungsbilanzdefiziten kommen, wenn das
(Binnen-)wachstum vor allem durch Auslandskredite finanziert wird. (2 Pkt.) Auch auf exogene Krisen kann ein Land, das schon länger eine Strategie der
Importsubstitution verfolgt, kaum noch reagieren. (1 Pkt.)
Möglicherweise können Größeneffekte auf rein nationalen Märkten nicht
realisiert werden. (1 Pkt.)
Exportförderung gilt als langfristig erfolgreichere Entwicklungsstrategie, auch wenn zunächst die Bestimmung der geeigneten Exportindustrien risikoreich ist und
auch eine größere Abhängigkeit von der Auslandsnachfrage gegeben ist. (3 Pkt.) Die geringere Auslandsverschuldung und damit auch die Fähigkeit, flexibel auf
internationale Krisen reagieren zu können, verbessert aber die Entwicklungschancen
der nationalen Ökonomien. (2 Pkt.)
Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg
BW-AUW-P11-021123 6 von 6
Lösung 5
(Stb. 5, S.21 - 35)25 Punkte
Welche grundsätzlichen Aufgaben kommen den internationalen Entwicklungsbanken mit regionalem Tätigkeitsbereich zu und wie sind diese gegenüber der Weltbank abzugrenzen? Nennen Sie die fünf wichtigsten regionalen Entwicklungsbanken und ihren Aufgabenbereich.
Die regionalen Entwicklungsbanken sind Einrichtungen zur Selbsthilfe in den jeweiligen Regionen. Sie sollen die wirtschaftliche Entwicklung und die
wirtschaftliche Integration der Staaten in der jeweiligen Region fördern. (3 Pkt.) Dazu vergeben sie gezielte Finanzhilfen und leisten eine Beratung zur Verbesserung
von Finanzierungsmöglichkeiten. (2 Pkt.)
Damit entspricht die Zielsetzung der regionalen Entwicklungsbanken auch den Zielen
der Weltbank; lediglich die Tätigkeitsbereiche sind geographisch anders abgegrenzt. (3 Pkt.) Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE): Gegründet 1991
soll die EBWE den politischen und ökonomischen Transformationsprozess in den ehemaligen sozialistischen Ländern unterstützen und ihre Integration in den
Welthandel vorantreiben. (3 Pkt.)
Konkret hat sie folgende Aufgaben: Aufbau des Privatsektors, Mobilisierung von Privatkapital, Infrastruktur- und Umweltmaßnahmen zu unterstützen und technische Hilfe bei der Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung von geeigneten Projekten
zu leisten. (2 Pkt.)
Asiatische Entwicklungsbank (ADB): Gegründet 1965 soll die ADB die
wirtschaftliche Entwicklung Asiens mittels günstiger Kredite unterstützen. (2 Pkt.) Bis jetzt flossen ihre Mittel vor allem in den Finanzsektor und überwiegend in
einige wenige Länder (85 % der Mittel nach Indonesien und Thailand). (2 Pkt.) Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IADB): Die IADB soll die wirtschaftliche
Entwicklung Lateinamerikas mittels günstiger Finanzhilfen unterstützen. (2 Pkt.) Allerdings fördert die IADB vor allem Großprojekte, sodass hauptsächlich große
Länder von der Arbeit der IADB profitieren. (2 Pkt.)
Karibische Entwicklungsbank (CDB): Die CDB soll die wirtschaftliche
Entwicklung des karibischen Raums mittels günstiger Finanzhilfen unterstützen. (2 Pkt.) Afrikanische Entwicklungsbank (AFDB): Die CDB soll die wirtschaftliche
Entwicklung Afrikas mittels günstiger Finanzhilfen unterstützen. (2 Pkt.)