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Stand und Entwicklungen in der Kurzzeitpflege

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Academic year: 2022

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Az.: 32-013.431; 430.02-4163862

Sitzungsvorlage JHA/SA/23/2018

Stand und Entwicklungen in der

Kurzzeitpflege

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

7 Jugendhilfe- und Sozialausschuss 17.09.2018 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfe und Sozialausschuss

1. nimmt Kenntnis vom Stand der Kurzzeitpflege im Landkreis Karlsruhe.

2. beauftragt die Verwaltung, auf einen Ausbau des Kurzzeitpflegeangebots im Land- kreis Karlsruhe hinzuwirken.

I.Sachverhalt

1. Ausgangslage

Die Fraktion der SPD im Kreistag hat in der Kreistagssitzung am 25.01.2018 die Kreis- verwaltung mündlich angefragt, „ob in den Städten und Gemeinden des Landkreises ausreichend Plätze zur Kurzzeitunterbringung von pflegebedürftigen Senioren zur Ver- fügung stehen bzw. ob es insoweit eine Fortschreibung der Kreispflegeplanung geben müsse“.

Die Kurzzeitpflege ist ein ganz wesentliches Element zur Stabilisierung der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Vordringlicher Wunsch älterer Menschen ist es, auch bei steigendem Unterstützungs- und Pflegebedarf in ihrer Häuslichkeit ver- bleiben zu können. Primäres Ziel muss es deshalb sein, sie dort zu unterstützen, zu pflegen und zu betreuen.

Falls es vorrübergehend nicht möglich ist, die häusliche Pflege selbst zu organisieren, müssen ausreichende Angebote vorgehalten werden, die den Menschen während die- ser Zeit geeignete Betreuungs- und Versorgungsmöglichkeiten bieten, damit die Be- troffenen in der eigenen Häuslichkeit verbleiben oder dahin zurückkehren können.

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Landesweit macht sich zunehmend ein Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen bemerkbar, Probleme gibt es insbesondere bei unvorhergesehenem Ausfall der Betreuungsperson und dem Fehlen weiterer Angehöriger vor Ort, weil eine ad-hoc-Vermittlung auf einen Kurzzeitpflegeplatz, wenn überhaupt, nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.

Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden sind kurz- fristige Betreuungsmöglichkeiten kaum realisierbar.

Verschärft hat sich die Situation dadurch, dass die sogenannten „blutigen Entlassun- gen“ aus dem Krankenhaus zunehmen und mit der Kurzzeitpflege bei fehlender Pfle- gebedürftigkeit nach § 39c SGB V ein neues Leistungselement der gesetzlichen Kran- kenversicherung geschaffen wurde, welches den Druck auf die Kurzzeitpflegeangebote weiter verstärkt. Hinzu kommt, dass die notwendige Entlastung pflegender Angehöriger künftig ohne eine ausreichende Vorhaltung von Kurzzeitpflegeplätzen nicht möglich sein wird. Schließlich fehlt es häufig auch an der unmittelbaren Überleitung älterer Menschen in geriatrische Rehabilitationseinrichtungen. Auch hier sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert.

Das Problem fehlender Kurzzeitpflegeplätze wird inzwischen auch vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aufgegriffen. Mittlerweile hat sich unter Federführung des Ministeriums für Soziales und Integration ein „Aktionsbündnis Kurz- zeitpflege“ konstituiert mit dem Auftrag, die Themenfelder, die direkt oder indirekt mit der Kurzzeitpflege zu tun haben - also insbesondere Vergütung, investive Förderung, Finanzierung durch die Sozialhilfe, die Beurteilung von kommunalen Zuschüssen, die strukturelle Rolle der Kommunen sowie das Ordnungsrecht - einer ganzheitlichen Be- trachtung zu unterziehen. Für Herbst 2018 wurde vom Ministerium für Soziales und Integration ein landesweites Konzept avisiert.

2. Situation im Landkreis Karlsruhe

Auch im Landkreis Karlsruhe steigt die Nachfrage nach Kurzzeitpflege. Obwohl aktuell 219 Kurzzeitpflegeplätze in 52 Altenpflegeheimen landkreisweit vereinbart und einge- richtet sind, haben Angehörige von ambulant Pflegebedürftigen Probleme, kurzfristig einen Kurzzeitpflegeplatz zugesagt zu bekommen.

Zur Erörterung der Ursachen hat die Kreisverwaltung die Träger der stationären Pfle- geeinrichtungen im Landkreis Karlsruhe am 23.07.2018 eingeladen. Die Mehrzahl der Einrichtungen verfügt über eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, die je nach Bedarf belegt werden. Zum Teil gibt es in den Einrichtungen auch Kurzzeitpflegeplätze, die fest für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege freigehalten werden. Diese Plätze sind häufig im Voraus ausgebucht, da pflegende Angehörige diese als Entlastung und als „Urlaubs- vertretung“ nutzen. Die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze werden nicht generell frei- gehalten, teilweise werden sie auch für die Dauerpflege genutzt.

Da die wenigen festen Kurzzeitpflegeplätze in der Regel ausgebucht sind, können An- fragen mit akutem Bedarf häufig nicht berücksichtigt werden. Dies betrifft Bedarfe wie die Nachsorge bei Entlassung aus dem Krankenhaus, dringende Entlastung pflegender Angehöriger beziehungsweise mangelnde Versorgung in der Häuslichkeit. Die Vertreter der Pflegeeinrichtungen berichten, dass die Anfragen aus Krankenhäusern massiv ge-

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stiegen seien. Teilweise seien es vier bis fünf Anrufe pro Tag von „suchenden“ Angehö- rigen. Ca. 30 % aller Anfragen kämen von den Sozialdiensten der Krankenhäuser.

Für die Pflegeeinrichtungen verursacht die Kurzzeitpflege, vor allem im Akutfall, einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand, weil die routinierten Abläufe im Pflegeheim unterbrochen bzw. gestört werden. Schwierig ist auch die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Hinzu kommt, dass bei der Überleitung aus den Kranken- häusern der tatsächliche Pflegeaufwand nur schwer abzuschätzen ist.

Im Rahmen einer vor kurzem durchgeführten Umfrage zur Dauer- und Kurzzeitpflege meldeten 70 % der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine hohe Nachfrage nach Kurzzeitpflege.

Die aktuellen Bedarfswerte des Ministeriums für Soziales und Integration sehen für den Landkreis Karlsruhe bis 2025 einen Bedarf von ca. 230 - 260 Plätzen in der Kurzzeit- pflege vor (je nachdem, ob der in der Kreispflegeplanung in der Vergangenheit ange- wandte Zuschlag von 10 % beibehalten werden soll).

3. Handlungsoptionen

Um kurzfristig mehr verfügbare Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Karlsruhe zu schaf- fen, ist eine differenzierte Trennung von Dauerpflege, solitärer und eingestreuter Kurz- zeitpflege notwendig. Zu unterscheiden ist zwischen

- (lediglich) eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen

- (echt) solitärer Kurzzeitpflege ohne jede Anbindung an ein Pflegeheim oder ein Krankenhaus

- solitärer Kurzzeitpflege mit einem Krankenhaushintergrund

- ganzjährig vorgehaltene Kurzzeitpflegeplätze in einem Pflegeheim.

Aus Sicht der Kreisverwaltung wäre es sinnvoll, die Anzahl ganzjährig vorgehaltener Kurzzeitpflegeplätze in den Pflegeheimen zu erhöhen. Die vom Land beabsichtigten Verbesserungen bei der investiven Förderung werden den Mangel an dauerhaft zur Verfügung stehenden Kurzzeitpflegeplätzen allerdings nur unwesentlich beheben, viel- mehr bedarf es einer besseren Finanzierung des laufenden Betriebs, um Anreize für die Schaffung zusätzlicher Plätze zu geben.

Die derzeitigen Vergütungen für die Kurzzeitpflege gehen von einem Auslastungsgrad von 96,5 % aus. Dies bedeutet, dass jährlich lediglich 13 nicht belegte Tage über die Pflegevergütung finanziert sind. Hier bedarf es dringend einer Absenkung des Auslas- tungsgrades, um den Pflegeeinrichtungen Anreize für eine dauerhafte Freihaltung der vorhandenen Plätze ausschließlich für die Kurzzeitpflege zu bieten.

Während der weiteren Übergangsphase hin zur Umsetzung der Landesheimbauver- ordnung wird aufgrund der aktuell bestehenden Nachfragesituation eine Nutzung der noch bestehenden Doppelzimmer als Kurzzeitpflege angestrebt. Das Ministerium für Soziales und Integration hat einer entsprechenden Lösung bereits zugestimmt, sodass die Heimaufsichtsbehörden diesen Weg mitgehen können. Nach Auffassung der Kreis-

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verwaltung kann es sich dabei aber nur um eine temporär begrenzte Interimslösung handeln.

Mit Blick auf die zunehmende Nachfrage nach Kurzzeitpflege bei vorherigem Kranken- hausaufenthalt sollte darüber nachgedacht werden, solitäre Kurzzeitpflegeangebote auch an den Klinikstandorten zu realisieren. In diesem Zusammenhang ist es unab- dingbar, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur ihre leistungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, sondern auch dafür Sorge trägt, dass entsprechende Angebote neu entstehen. Leider ist der hierzu erforderliche Rahmenversorgungsvertrag bis heute noch nicht abgeschlossen.

Nach einer ersten Rückmeldung können sich mehrere Träger von Pflegeeinrichtungen im Landkreis Karlsruhe vorstellen, zusätzliche, auch ganzjährig zur Verfügung stehen- de Kurzzeitplätze einzurichten, soweit die finanziellen Rahmenbedingungen auskömm- lich sind. Die Kreisverwaltung wird den Kontakt zu weiteren Altenpflegeeinrichtungen suchen.

Ein weiterer Mosaikstein zur Problemlösung könnte ein Ausbau des „Betreuten Service Wohnen“ sein (i.S. einer Krankenwohnung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege), wie es die ökumenische Diakoniestation Pfinztal bereits seit längerem anbietet (vier Plätze) und künftig um weitere acht Plätze ausbauen möchte. Dort wird durch die Erbringung häuslicher Pflege- und Betreuungsleistungen in Form einer Rund-um-die-Uhr- Erreichbarkeit anerkannter ambulanter Pflegedienste die Versorgungssicherheit ge- währleistet.

Die Kreisverwaltung hat inzwischen auch erste Überlegungen zur Einrichtung eines Internetportals zur Übersicht der verfügbaren Pflegeheimplätze im Landkreis Karlsruhe angestellt. Eine „gut gepflegte“ digitale Übersicht ermöglicht eine gezielte Suche an- hand aktueller Meldungen aus den Pflegeeinrichtungen. Dies erspart Angehörigen und Sozialdiensten die Abfrage per Telefon und bringt eine Entlastung in den Einrichtun- gen, da sich die Anrufe bei gemeldeter Vollbelegung reduzieren. Sinnvoll wäre in die- sem Zusammenhang eine Kooperation mit der Stadt Karlsruhe, die bereits eine Online- Übersicht nutzt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen beim laufenden Betrieb in der Kurzzeitpflege führt bei gleichbleibenden Leistungen der Pflegeversicherung zu höhe- ren Kosten für Selbstzahler und im Einzelfall zu höheren Sozialhilfeaufwendungen in der Hilfe zur Pflege.

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III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist die Zuständigkeit des Jugendhilfe-und Sozialausschusses gegeben.

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