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3.42 Absenkung des Wahlalters

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3. Jugend- und Gesellschaftspolitik 3.42

3.42 Absenkung des Wahlalters

Beschluss der BDKJ Hauptversammlung 2006

Der BDKJ fordert die Absenkung des höchstpersönli- chen aktiven Wahlalters für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sowie für Volksent- scheide auf das vollendete 14. Lebensjahr. Dies muss einhergehen mit dem Ausbau der schulischen und au- ßerschulischen politischen Bildung.

Diese Forderung wird vom BDKJ sowohl innerhalb der parlamentarisch organisierten Politik als auch im DBJR und im ZdK zum Gegenstand der verbandli- chen Interessensvertretung gemacht.

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