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Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen desBundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz-KOV - 5.AnpG-KOV)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des

Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz-KOV - 5.

AnpG-KOV)

5. AnpG-KOV

Ausfertigungsdatum: 18.12.1973 Vollzitat:

"Fünftes Anpassungsgesetz-KOV vom 18. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1909), das zuletzt durch Artikel 42 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 42 G v. 18.12.1989 I 2261 Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.4.1975 +++)

Art 1

 

Art 2

 

-

Fußnote

Art. 2: Gilt nicht in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gem. Anl. I Kap. VIII Sachg. K Abschn. I Nr. 1 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1066

Art 3

 

Art 4

 

Art 5

Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 1   -

§ 2  

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

§ 3  

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, am 1. Januar 1974 in Kraft.

(2)

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