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Reserven der Krankenkassen sind gesetzlich vorgeschrieben Gesundheitsfonds: Kein Spielraum für Kürzung der Steuerzuschüsse Sonderausgabe

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Nr. 3 | 2012 15. März 2012

Sonderausgabe

Gesundheitsfonds: Kein Spielraum für Kürzung der Steuerzuschüsse

Reserven der Krankenkassen sind gesetzlich vorgeschrieben

Das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nahm am Mittwoch Stellung zur aktuellen Diskussion um die Überschüsse der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Forderung nach einer Senkung des Krankenkassenbeitrags ist blanker Populismus. Bei Lichte betrachtet fallen die Überschüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung deutlich niedriger aus als zurzeit suggeriert wird. Weder eine Senkung des Krankenkassenbeitrags noch eine Kürzung der Steuerzuschüsse wäre mit einer seriös finanzierten Gesundheits- politik vereinbar. Angesichts konjunktureller Schwankungen ist es richtig, die finanziellen Reserven für schlechte Zeiten zurückzulegen. Dies ist zum wesentlichen Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Bei der Debatte um die Überschüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Äpfel mit Birnen verglichen. Es gibt keinen Überschuss von 19,5 Mrd. Euro. Vielmehr muss unter- schieden werden zwischen den Rücklagen der Krankenkassen und den Reserven des Gesundheitsfonds, auf die die Krankenkassen keinerlei Zugriff haben.

Annelie Buntenbach (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes)

Unser Team.

Doris Loetz

Heike Inga Ruppender Maxi Spickermann Petra Köhler

Ingo Nürnberger

Dirk Neumann

Knut Lambertin

Marco Frank

Dr. Hanns Pauli

Marina Schröder

Oliver Suchy

Sekretariat Annelie Buntenbach 24060-260

Sekretariat Sozialpolitik 24060-725 24060-743 24060-712

Abteilungsleiter Sozialpolitik

Alterssicherung Rehabilitation

Gesundheitspolitik Krankenversicherung

Pflege Selbstverwaltung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unfallversicherung Arbeits- und Gesundheitsschutz

Politische Koordinierung Kampagnen Sozialpolitik

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Nr. 3 | 2012

2 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik

V. i. S. d. P.: Ingo Nürnberger

Reserven der Krankenkassen

Die Krankenkassen sind nach § 261 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit Rücklagen in Höhe von mindestens einem Viertel bis zu einer ganzen monatlichen Leistungsausgabe zu bilden. Bezogen auf die Ausgaben der Kranken- kassen im Jahr 2011 wären dies mindestens 3,7 Mrd. Euro bis zu 14,9 Mrd. Euro. Die Reserven der Krankenkassen von insgesamt 9,5 Mrd. Euro liegen in diesem gesetzlich vorgeschriebenen Korridor. Nicht zuletzt aufgrund konjunktureller Schwankungen und der Leistungsausgaben der Krankenkassen von 500 Mio. Euro pro Tag bestehen keine Spiel- räume für Beitragssatzsenkungen. Zudem zeigen die im Januar im Vorjahresvergleich um 5,5 Prozent gestiegenen Ausgaben für Arzneimittel eines sehr deutlich: Die Kosten- dämpfung durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz lässt sich in diesem Jahr nicht unbedingt fortsetzen.

Reserven des Gesundheitsfonds

Unter Einbeziehung der aktuellen Finanzentwicklung weist der Gesundheitsfonds einen Überschuss von insgesamt 8,6 Mrd. Euro aus. Der Gesundheitsfonds muss nach § 271 SGB V bis zum Ende des Jahres 2012 eine Liquiditätsreserve von 20 Prozent der Monatsausgaben aufgebaut haben, die sich aktuell auf ca. 15 Mrd. Euro pro Monat belaufen, so dass drei Mrd. Euro bereits zweckgebunden sind. Zudem enthält die Reserve auch die Bundesbeteiligung nach § 221a SGB V in Höhe von 2,0 Mrd. Euro, mit der bis einschließlich 2014 insbesondere der Sozialausgleich für einkommensunabhängige Zusatz- beiträge finanziert werden soll. Eine Kürzung oder Streichung dieser Bundesmittel wäre angesichts der konjunkturellen Unwägbarkeiten und der damit verbundenen möglichen breitflächigen Erhebung von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen sozial ungerecht.

Der faktische Überschuss des Gesundheitsfonds beträgt demnach 3,6 Mrd. Euro. Wir emp- fehlen, diese Rücklagen zur Überbrückung konjunktureller Schwankungen zu nutzen. Eine Kürzung des aus Steuermitteln finanzierten Zuschusses zum Gesundheitsfonds wäre inakzeptabel. Damit würde die Bundesregierung die Gegenfinanzierung der gesamt- gesellschaftlichen Aufgaben wieder in Frage stellen, die den Krankenkassen vom Gesetz- geber zusätzlich übertragen worden sind (zum Beispiel: nicht kostendeckende Beiträge für ALG-II-Bezieherinnen und -bezieher oder Haushaltshilfen).

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