• Keine Ergebnisse gefunden

VA-211013-SOP-FAQ-zu-Hilfsmitteln

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-211013-SOP-FAQ-zu-Hilfsmitteln"

Copied!
11
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

FAQs zur Verordnung von Hilfsmitteln

In dieser Information beantworten wir die an uns gestellten Fragen.

Die Hilfsmittel-Richtlinie finden Sie auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter https://www.g-ba.de/informationen/richt-

linien/13/ und das Hilfsmittelverzeichnis finden Sie im KVB-Mitgliederportal „Meine KVB“( https://www.kvb.de/praxis/online-ange-

bote/meine-kvb/ > Praxisorganisation).

Coronavirus-Pandemie

Frage Antwort

Ist es korrekt, dass sich die Pflegehilfsmittel-Pauschale erhöht hat?

Ja - Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können rückwir- kend ab dem 1. April 2020 abweichend von § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 60 € brutto (sonst 40 € brutto) abgerechnet wer- den. Darunter fallen beispielsweise der in Corona-Zeiten wichtige Mund-Nasen- Schutz sowie Desinfektionsmittel. Diese erhöhte Pauschale gilt bis zum 31. De- zember 2021.

(2)

Hilfsmittel-Richtlinie

Frage Antwort

Muss ich auf der Verordnung einen Versorgungszeitraum angeben?

Nein! Die Hilfsmittel-Richtlinie verlangt von Ihnen keinen Versorgungszeitraum. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wird von der das Hilfsmittel abgebenden Stelle die Angabe eines Versorgungszeitraums verlangt.

Darf ich einen ganzen Jahresbedarf für zum Verbrauch be- stimmte Hilfsmittel auf einmal verordnen?

Wir empfehlen grundsätzlich maximal einen Quartalsbedarf zu verordnen.

Die Mitarbeiter des Pflegeheims verlangen von mir eine Verordnung für meinen Patienten für bereits verbrauchte Hilfsmittel. Darf ich nachträglich eine Verordnung ausstel- len?

Nein! Auf die Verordnung muss das Ausstellungsdatum aufgedruckt werden.

Wie lange behält ein Hilfsmittelrezept seine Gültigkeit? 28 Kalendertage nach Ausstellung der Verordnung

Sind die Lieferverträge der Krankenkassen für mich bin- dend?

Nein! Für Sie ist die Hilfsmittel-Richtlinie bindend. Seit Mitte 2008 dürfen Hilfsmittel nur noch aufgrund von Hilfsmittel-Lieferverträgen der Krankenkassen mit den Leis- tungserbringern an Patienten abgegeben werden. Die Krankenkassen schließen kontinuierlich Lieferverträge neu ab oder ändern bestehende. Dies bedeutet, dass Ihre Patienten unter Umständen Hilfsmittel nicht mehr bei ihrem gewohnten Hilfsmit- tel-Lieferanten beziehen können. Eine Ausnahme ist nur für den Fall vorgesehen, dass der Patient ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, dass er das verord- nete Hilfsmittel von einem anderen Hilfsmittel-Lieferanten bezieht; dadurch entstan- dene Mehrkosten hat der Patient dann selbst zu tragen.

(3)

Ich möchte ein Hilfsmittel verordnen, das nicht im Hilfsmit- telverzeichnis aufgelistet wird. Darf ich das?

Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend, allerdings entfaltet es eine markt- steuernde Wirkung. Für im Hilfsmittelverzeichnis nicht gelistete Hilfsmittel empfeh- len wir mit der kostentragenden Krankenkasse vorab Kontakt aufzunehmen. Eine Verordnung muss ärztlicherseits begründet werden.

Sind Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe ver- ordnungsfähig?

Ja! Zum Beispiel bei hochgradig entzündlichen oder erheblich verschleißenden Ge- lenkerkrankungen, Lähmungsbildern, deformierenden Erkrankungen im Handbe- reich, Verletzungsfolgen, Amputationen, Fehlbildungen.

Darf ich eine Milchpumpe verordnen?

Ja! (vorrangig leihweise verordnen) Milchpumpen können vom Gynäkologen ver- ordnet werden, wenn die Ursache für die Notwendigkeit bei der Mutter liegt (z. B.

Entzündung der Brustwarzen). Der Kinderarzt verordnet eine Milchpumpe, wenn der Grund für die Verordnung beim Kind liegt (z. B. Trinkschwäche). Wenn Mutter und Kind noch in der Klinik sind, muss die Klinik die Milchpumpe stellen oder ver- ordnen (z. B. Mutter ist mit Frühchen im Krankenhaus). Sollte das Neugeborene noch keine eigene Patientenkarte haben, kann das Rezept solange auf die Mutter ausgestellt werden.

Darf ich das Zubehörset für eine elektrische Milchpumpe verordnen?

Ja! Die sog. Absaugsets werden im Gegensatz zur elektrischen Milchpumpe nicht leihweise verordnet.

(4)

Hilfsmittelverzeichnis

Frage Antwort

Sind Sicherheitskanülen/-lanzetten verordnungsfähig?

Ja! Voraussetzung ist, dass der Patient selbst aufgrund seines körperlichen Zu- stands bzw. seiner geistigen Entwicklung nicht zur Anwendung des Hilfsmittels in der Lage ist und es hierfür einer Tätigkeit einer dritten Person bedarf. Weitere De- tails lesen Sie bitte in unserem Verordnung Aktuell „Hilfsmittel zum Schutz vor Na- delstichverletzungen verordnen“.

Darf ich zwei Paar Schuheinlagen auf einer Verordnung rezeptieren?

Seit 01.04.2017 dürfen als Erstversorgung zwei Paar Einlagen verordnet werden (wobei das zweite Paar erst nach erfolgreicher Erprobung durch den Patienten ab- gegeben werden sollte) und eine Ersatzbeschaffung ist schon nach einem Jahr möglich. In der Regel wird die (Erst-)Versorgung mit Schuheinlagen durch einen Facharzt durchgeführt. Weitere Details finden Sie in unserem Verordnung Aktuell

„Schuheinlagen richtig verordnen“.

Darf ich ein TENS-Gerät verordnen?

Ja! Elektrostimulations- oder Elektrotherapiegeräte werden je nach Ausführung

 zur Galvanisation,

 zur Schmerztherapie und / oder

 zur Muskelstimulation

genutzt. Letztere kann sowohl zur Therapie (z. B. bei reflektorischen Verspannun- gen) als auch zum Behinderungsausgleich (z. B. zur Wiederherstellung der Greif- funktion) eingesetzt werden. Detaillierte Indikationshinweise finden sich in der jewei- ligen Produktart im Hilfsmittelverzeichnis. In der Regel wird die Versorgung/Verord- nung durch einen Facharzt durchgeführt.

(5)

Sind Hilfsmittel gegen Dekubitus, z. B. Fersenschoner, Matratze, verordnungsfähig?

Ja! Hilfsmittel gegen Dekubitus können zum Einsatz kommen, wenn bereits Deku- bitalulzera (Stadium I bis IV nach EPUAP) vorliegen oder durch Krankheit oder Be- hinderung ein dauerndes Liegen bzw. Sitzen erforderlich ist und zugleich ein erhöh- tes Dekubitusrisiko vorliegt.

Darf ein Inhalationsgerät, z. B. Pariboy, verordnet wer- den?

Ja! Die häusliche Inhalationstherapie dient als zusätzliche Maßnahme vor allem zur Verhinderung von Rezidiven und akuten Schüben bei hartnäckigen Erkrankungen der Atemwege und der Lunge, z. B. bei: Asthma bronchiale, chronisch-obstruktive Bronchitis, einfache chronische Bronchitis, Bronchiektasen, Emphysem, Lungen- fibrosen und Lungensarkoidosen, Mukoviszidose und Pilzerkrankungen der Lunge (Mykosen).

Für die Inhalation bei sauerstoffpflichtigen und/oder beatmungspflichtigen Patienten achten Sie bitte auf die Herstellerangaben hinsichtlich der Einsatzmöglichkeit.

Bitte verordnen Sie die Produktart (z. B. Medikamentenvernebler für untere Atem- wege; 14.24.01.0), nicht das Einzelprodukt!

Sind sog. Spacer für Dosieraerosole verordnungsfähig?

Die Verwendung einer Inhalierhilfe ist aus medizinischer Sicht insbesondere bei der Anwendung eines Arzneimittels bei Kindern unter 6 Jahren sowie grundsätzlich in den Fällen empfehlenswert, in denen die erforderliche Koordinierung zwischen Wirkstofffreisetzung aus einem mit Treibgas getriebenen Dosieraerosol und der In- spiration durch den Patienten nicht gewährleistet ist.

(6)

Hilfsmittelverzeichnis

Frage Antwort

Darf ich als Hausarzt meinem Patienten Sauerstoff verord- nen?

Da Ihr Patient i. d. R. dauerhaft in der Mitbehandlung beim Pneumologen ist, sollten auch hier die Verordnungen ausgestellt werden. Explizit ist aber eine Verordnung durch den Hausarzt nicht ausgeschlossen.

- Lieferverträge der Krankenkassen sehen eine ärztliche Verordnung vor.

- Im Hilfsmittelverzeichnis wird auf die Leitlinien der Deut. Pneumolog. Gesellschaft verwiesen. Verordnung an bestimmte Diagnostik (Blutgasanalyse,…) gebunden.

- Die Leitlinie sieht bei stabiler Sauerstofftherapie eine Kontrolle alle 3 Monate durch den Pneumologen vor. D. h. wenn der Patient alle 3 Monate vom Pneumologen kontrolliert werden soll (= Mitbehandlung), ist auch die Therapie bei ihm zu sehen (BMV-Ä).

Wie oft dürfen Kompressionsstrümpfe verordnet werden?

Die Mindesthaltbarkeit von Kompressionsstrümpfen beträgt bei regelmäßiger Nut- zung in der Regel sechs Monate. Im Rahmen der Erstversorgung ist die Ausstat- tung mit zwei Paar Strümpfen/Strumpfhosen zulässig. (vgl. Verordnung Aktuell

„Verordnung von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen“)

Darf ich Anti-Thrombosestrümpfe verordnen?

Nein! Im Gegensatz zu Kompressionsstrümpfen sind Anti-Thrombosestrümpfe keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versorgung im Zusammenhang mit ambulanten Operationen bleibt gesonderten vertraglichen Regelungen vorbehalten.

Sind suprapubische Katheter verordnungsfähig? Nein! Suprapubische Katheter sind als Sachkosten abzurechnen.

(7)

Wann sind saugende Inkontinenzhilfen verordnungsfä- hig?

Saugende Inkontinenzversorgung ist bei mittlerer bis schwerer Harn- oder Stuhlin- kontinenz verordnungsfähig.

Häuslicher Bereich: Inkontinenzvorlagen oder -hosen werden als Hilfsmittel auf Muster 16 verordnet. Die häufig geforderte Angabe des Verordnungszeitraumes auf der Verordnung ist nicht verpflichtend, erleichtert der abgebenden Stelle aber die Berechnung der Zuzahlung. Nach der Hilfsmittel-Richtlinie ist eine Produktart sowie die Menge/Anzahl anzugeben. Wir empfehlen, entsprechend den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie nicht mehr als einen Quartalsbedarf zu verordnen. Lieferanten wollen aufgrund der bestehenden Lieferverträge gerne Rezepte für 6 Monate oder noch länger.

Alten- und Pflegeheime: Alten- oder Pflegeheime haben häufig Verträge oder Pauschalen mit den Krankenkassen vereinbart. In diesen Fällen genügt für die Ver- sorgung der Bewohner mit saugenden Inkontinenzhilfen die einmalige Feststellung der medizinischen Notwendigkeit. Nur für die Erstversorgung ist eine Verordnung (Muster 16) erforderlich. Folgeverordnungen sind nicht notwendig. Für Heime, wel- che einem solchen Vertrag nicht beitreten, gilt weiterhin die Hilfsmittel-Richtlinie zur Inkontinenzversorgung im häuslichen Bereich.

(8)

Hilfsmittelverzeichnis

Frage Antwort

Dürfen Einmalhandschuhe verordnet werden?

Für

- Patienten, die der regelmäßigen (Selbst-)Katheterisierung bedürfen (sterile Ein- malhandschuhe)

- Patienten, bei denen eine endotracheale Absaugung mit sterilen Absaugkathetern durchgeführt werden muss (sterile Einmalhandschuhe)

- Querschnittgelähmte mit Darmlähmung zur Darmentleerung (unsterile Einmal- handschuhe)

Die Verordnungsfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn der Patient selbst oder seine Angehörigen die Katheterisierung, Absaugung oder Darmentleerung vornehmen.

Erfolgt die Katheterisierung, Absaugung oder Darmentleerung zum Beispiel durch einen Pflegedienst im Rahmen sonstiger Leistungen der GKV/Pflegeversicherung, sind Einmalhandschuhe nicht verordnungsfähig.

Wann ist ein Rollstuhl zulasten der GKV verordnungsfä- hig?

Grundsätzlich sind Rollstühle bei Gehunfähigkeit oder stark eingeschränkte Gehfä- higkeit zulasten der GKV verordnungsfähig. Für Heimpatienten werden Rollstühle i. d. R. durch das Pflegeheim gestellt. Die für den üblichen Betrieb erforderlichen Krankenfahrzeuge (Nutzung durch mehrere Bewohner zu reinen Transport-/Trans- ferzwecken) oder die der Durchführung der Grundpflege (z. B. Maßnahmen zur Un- terstützung der Ausscheidung und Körperhygiene) dienen, gehören zur Ausstattung eines Pflegeheims. Rollstühle, die eine aktive oder passive Teilhabe am Gemein- schaftsleben ermöglichen, fallen in die Leistungspflicht der GKV, sofern sie aus- schließlich von einem Patienten genutzt werden. Bei der Beurteilung über die Leis- tungszuständigkeit kommt es nicht darauf an, ob der Rollstuhl innerhalb oder außer- halb der stationären Einrichtung genutzt wird.

(9)

Frage Antwort

Darf ich einem an Diabetes Typ II erkrankten Patienten ein

Blutzuckermessgerät verordnen?

Blutzuckermessgeräte sind ausschließlich für "insulinbehandelte geschulte Diabeti- ker" verordnungsfähig. Dies gilt auch für Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdia- betes).

Ist das FreeStyle Libre Gerät verordnungsfähig? - NEU

Folgende Fachärzte dürfen die rtCGM in der vertragsärztlichen Versorgung durch- führen: Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendme- dizin jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Dia- betes Gesellschaft (DDG)“ beziehungsweise mit vergleichbarer Qualifikation oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrino- logie und -Diabetologie“.

Die Verordnung erfolgt auf Muster 16. Die Genehmigung wird durch die abgebende Stelle eingeholt.

Wie ist eine Perücke zu verordnen?

Eine Perücke kann für Frauen, Kinder und Jugendliche (und ggf. bei Transsexualität von Mann zu Frau) auf Muster 16 verordnet werden. Indiziert sind Perücken bei vo- rübergehendem oder langfristigem, großflächigem, massiven Verlust des Haupthaa- res, wenn diesem unter dem Aspekt der entstellenden Wirkung Krankheitswert zu- kommt bzw. zur Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. (vgl. Verord- nung Aktuell „Verordnung eines Haarersatzes bzw. einer Perücke“)

(10)

Hilfsmittelverzeichnis

Frage Antwort

Darf ich als Hausarzt Schuhe verordnen?

Schuhe gehören nur dann zu den Leistungen der GKV, wenn bei definierten Krank- heitsbildern/Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsaus- gleich nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung bzw. orthopädischen Einlagen erreicht werden kann. Zu den Leistungen der GKV gehören orthopädische Maßschuhe, Therapieschuhe, orthopädische Schuhzurich- tungen an Konfektionsschuhen, Diabetes adaptierte Fußbettungen.

Wann ist ein Blutdruckmessgerät verordnungsfähig?

Eine regelmäßige häusliche Messung des Blutdrucks ist bei Patienten mit hohem Blutdruck indiziert, bei denen dauerhaft eine engmaschige Überwachung erforder- lich ist, z. B. wenn der Bluthochdruck nur schwer behandelbar ist oder wenn auf diese Weise organische Folgeschäden reduziert werden können. Die gemessenen Werte müssen durch den Patienten oder die betreuende Person protokolliert wer- den und dienen der individuellen Anpassung der Medikation und der Therapiefüh- rung.

Blutdruckmessgeräte können auch mit einer Sprachausgabe ausgestattet sein und kommen für hochgradig sehbehinderte oder blinde Menschen in Betracht.

Manuelle Blutdruckmessgeräte sind insbesondere bei Patienten mit Herzrhythmus- störungen geeignet. Die Patienten müssen über ein ausreichendes Hörvermögen und manuelle Geschicklichkeit verfügen.

Es muss sichergestellt sein, dass der Versicherte die Technik der Blutdruckmes- sung beherrscht. Eine Schulung und Einweisung in die Technik der Blutdruckmes- sung durch den Arzt ist erforderlich.

(11)

Wie lange ist eine Versorgung mit motorbetriebenen, pas- siven Bewegungsschienen (CPM-Schiene) postoperativ möglich? - NEU

Die positive Nutzenbewertung des G-BA (https://www.g-ba.de/beschluesse/3850/) gilt nur für den Einsatzbereich am Knie und an der Schulter sowie in Ergänzung zur Physiotherapie. Die AOK Bayern teilte mit, dass, sofern das Knie- oder Schulterge- lenk operativ versorgt wurde, die Versorgung mit einer CPM-Bewegungsschiene unmittelbar postoperativ als temporäre Maßnahme zu erfolgen hat und unter Be- rücksichtigung der Studienlage eine Verordnung von maximal vier Wochen grund- sätzlich ausreichen sollte, um die Therapieziele zu erreichen. Verordnungen für ei- nen längeren Zeitraum bedürfen demzufolge einer konkretisierenden Begründung gegenüber der Krankenkasse.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie

hinterlassen uns über Ihr Beratungscenter unter https://www.kvb.de/service/beratung/beratungscenter/ einen Rückrufwunsch.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ist aber für die Verordnung einer DiGA nicht relevant, da DiGA ausschließlich zulasten gesetzlicher Krankenkassen verordnet werden können.. Unfall

(siehe auch unser Verordnung Aktuell „Was muss der Vertrags-.. arztstempel enthalten? Welche Angaben müssen auf das Kassenrezept?“ vom 16.

Die Dauer der Verordnung einzelner Leistungen wie Medikamentengabe oder Blutzucker- messung muss nur noch dann gesondert auf dem Formular eingetragen werden, wenn diese Dauer

Da- mit verbunden ist eine Entlastung für die verordnenden Ärzte, denn die DRV wird künftig da- rauf verzichten, weitere Begründungen für die Einleitung einer

Nein! Die zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderliche Be- schaffung der Grundausstattung der Betriebsstätte darf nicht als SSB verordnet werden. Die

 Wenn Sie noch nicht am VSDM 1 teilnehmen und Ihr Patient darauf hinweist, dass sich die zuständige Krankenkasse oder die Versichertenart geändert hat, die vorgelegte

In den Fällen, in denen ein Patient in die Notfallambulanz eingeliefert wird, dort aber festgestellt wird, dass eine stationäre Aufnahme nicht notwendig ist, kann die

Prüfen Sie auch die Verbrauchsmengen bei inhalativen Darreichungsformen zur Be- handlung von Asthma oder COPD - eventuell liegt eine Mehrfachausstattung oder ein Fehl- gebrauch vor,