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Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien und deren Gewichtung für die Richtlinie zur Förderung von Projekten

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Auskunft erteilt Mücella Demir 0421 361 31074 muecella.demir@umwelt.bremen.de

Bewertungsmatrix

Zuschlagskriterien und deren Gewichtung für die Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans 2025

Wertung der Leistungsfähigkeit

Kriterien Einzelpunkte Faktor 0 bis 1 Einzelpunkte 2 bis 3 Einzelpunkte 4 bis 5 Einzelpunkte Maximale Wertungsmatrix (WP =

EP*Faktor) 1 Qualifikation und

Erfahrung der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung

Max. 5 7 Qualifikation und Erfahrung weisen ausreichende

Erfahrungen/Kenntnisse nach.

Zur Auskunft über die bisherigen Erfahrungen besteht erheblicher Klärungsbedarf.

Qualifikation und Erfahrung weisen gute

Erfahrungen/Kenntnisse nach.

Zur Auskunft über die bisherigen Erfahrungen besteht aber weitergehender Klärungsbedarf.

Qualifikation und Erfahrung weisen sehr gute

Erfahrungen/Kenntnisse nach.

Zur Auskunft über die bisherigen Erfahrungen besteht kein nennenswerter Klärungsbedarf

35

2 Erfahrungen des Projektträgers mit vergleichbaren Vorhaben

Max. 5 3 Die nachgewiesenen Referenzen weisen

ausreichende Erfahrungen nach.

Insbesondere zu praktischen Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten besteht erheblicher Klärungsbedarf.

Die nachgewiesenen Referenzen weisen gute

Erfahrungen nach. Insbesondere zu praktische Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten besteht aber weitergehender

Klärungsbedarf.

Die nachgewiesenen Referenzen weisen sehr gute Erfahrungen sowie

umfangreiche praktische Erfahrungen mit

vergleichbaren Projekten aus.

Es besteht kein wesentlicher Klärungsbedarf.

15

Es sind maximal 50 Punkte erreichbar 50

(2)

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Auskunft erteilt Mücella Demir 0421 361 31074 muecella.demir@umwelt.bremen.de Qualität des Angebots (Projekt)

Kriterien Einzelpun

kte

Faktor 0 bis 1 Einzelpunkte 2 bis 3 Einzelpunkte 4 bis 5 Einzelpunkte Maximale Wertungsmatrix (WP =

EP*Faktor) 1 Arbeits- und

Zeitplanung

Max. 5 2 Die Arbeits- und Zeitplanung ist vage und ungenau.

Die Arbeits- und Zeitplanung ist grundsätzlich nachvollziehbar, es besteht aber noch

weitergehender Klärungsbedarf.

Die Arbeits- und Zeitplanung ist nachvollziehbar, Arbeitspakete und Terminierungen sind eindeutig definiert. Es besteht kein wesentlicher

Klärungsbedarf.

10

2 Projektbeschreibung Max. 5 4 Die Ziele ergeben sich nur vage aus der Projektbeschreibung. Es ist unklar mit welchen

Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen.

Diese Ziele des Projekts sind nachvollziehbar und die Maßnahmen zur umsetzung sind ersichtlich.

Die Ziele sind vollkommne nachvollziehbar und die umsetzung ist klar definiert.

20

3 Umsetzung des Aktionsplans 2025

Max. 5 10 Der/die Antragsteller/in bemüht sich die Ziele des „Aktionsplan 2025“ zu verfolgen, jedoch besteht die Sorge, dass die Ziele nicht konsquent umgesetzt werden können.

Der Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans ist ersichtlich. Es besteht Klärungsbedarf bei gewissen Ansätzen.

Das Projekt leistet einen direkten Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplan.

Es besteht kein Klärungsbedarf.

50

4 Finanzierungsplan Max. 5 8 Der Finanzierungsplan ist als mangelhaft zu bewerten, der/die Antragsteller/in hat sich nicht intensiv mit der Kostenaufteilung auseinander gesetzt.

Der Finanzierungplan ist übersichtlich und die Kosten sind überschaubar. Es besteht Klärungsbedarf bei gewissen Kennzahlen.

Der Finanzierungsplan ist detailliert.

Der/die Antragsteller/in hat sich mit dem Thema gut auseinander gesetzt. Alle Kosten sind gut durchdacht. Es besteht kein Klärungsbedarf.

40

5 Finanzierung durch Drittmittel

Max. 5 4 Der/die Antragssteller/in bekommt keine Drittmittel.

Die Projektförderung wird eingesetzt um Drittmittel in geringer Höhe zu akquirieren.

Die Projektförderung wird eingesetzt um Drittmittel in erheblichem Ausmaß zu akquirieren.

20

6 Vorhandensein von Eigenkapital

Max. 5 2 Der/die Antragssteller/in hat keine Eigenmittel.

Der/die Antragssteller/in hat Eigenmittel in geringer Höhe.

Die Eigenmittel des Antragsstellers sind im angemessenen Verhältnis zum Gesamtvolumen.

10

Es sind maximal 150 Punkte erreichbar 150

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Auskunft erteilt Mücella Demir 0421 361 31074 muecella.demir@umwelt.bremen.de

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