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Genehmigung der Höllentalbrücken falsches Signal

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, Hof 11.08.2020 PM 087/20 LFG Natur und Landschaft

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S. 1 Umweltminister Thorsten Glauber in der Hölle

Genehmigung der

Höllentalbrücken falsches Signal

Die heute verkündete Genehmigung des Brückenbaues durch Umweltminister Glauber kommentiert der BUND Naturschutz in Bayern e.V.:

Richard Mergner, Landesvorsitzender: „Nur durch eine

Ausnahmegenehmigung konnte das umstrittene Projekt noch weiter durchgeboxt werden. Dass sich Minister Glauber über die Bedenken der Experten des Naturschutzbeirates der Regierung von Oberfranken hinwegsetzt, sendet ein fatales Signal für fundierte Entscheidungen. Wir halten das Projekt weiter für falsch und naturschutzfachlich nicht genehmigungsfähig.

Ulrich Scharfenberg, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Hof: „Ein schwarzer Tag fürs Ehrenamt in Bayern. Thorsten Glauber, von Beruf Architekt und derzeit bayerischer Umweltminister, hat sich über das mehrheitlich gegen den Brückenbau gefällte Votum des Naturschutzbeirates hinweggesetzt und so all den ehrenamtlich in Bayern engagierten Naturschützer gezeigt, was die bayerischer Staatsregierung von ihren Bemühungen um den Schutz der Heimat hält. Ein richtig schwarzer Tag.“

Mit Schreiben vom 10.07.2020 hatten sich beide BN-Vertreter an den Minister gewandt und um Ablehnung gebeten:

„Sehr geehrter Herr Staatsminister,

der Naturschutzbeirat bei der Regierung von Oberfranken, ein Gremium ausgewiesener Naturschutzfachleute des Regierungsbezirks, hat Ende Juni eine eindeutiges Votum abgegeben: Der Bau der geplanten Hängebrücke wird abgelehnt.

Die Regierung von Oberfranken will an ihrer positiven Bewertung festhalten und hat dies Anfang Juli 2020 auch öffentlich mitgeteilt. Nach Bay.

Naturschutzgesetz muss nun die nächsthöhere Ebene, Ihr Ministerium,

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S. 2

entscheiden. Wir möchten Sie bitten, die guten Gründe der Naturschutzbeiräte sorgfältig zu prüfen.

Die uns vorliegenden Stellungnahmen zum geplanten Vorhaben lassen für uns jedenfalls den Schluss zu, dass der Bau im Naturschutzgebiet nicht nur durch die Brückenwiederlager ein erheblicher Eingriff wäre, sondern auch durch den Betrieb mit prognostiziert 200.000 – 400.000 BesucherInnen pro Jahr das Naturschutzgebiet von zu vielen Personen besucht würde. Da

erwartungsgemäß ein Teil der BesucherInnen durch das NSG zurücklaufen würden, wäre mit erheblichen Beeinträchtigungen auch abseits der Wege zu rechnen. Das Landratsamt will dies mit zusätzlicher Naturschutzwacht in den Griff bekommen und bestätigt damit implizit unsere Befürchtungen. Zahlreiche aktuelle Berichte über Verstöße gegen das Wegegebot in Naturschutzgebieten (z.B. NSG Tennenloher Forst, NSG Hainberg u.v.a.) zeigen, dass trotz

erheblicher Anstrengungen der dortigen Naturschutzwächter die Verstöße nicht in den Griff zu bringen sind, wenn erst einmal ein bestimmtes Maß touristischer Nutzung überschritten wurde.

Noch gewichtiger ist aber der erhebliche Eingriff in das europäische Schutzgebiet (FFH-Gebiet Höllental). Das Verfahren zur Herstellung des Baurechts wurde – trotz unmissverständlicher Hinweise auf das europäische Recht in mehreren Stellungnahmen – ohne jegliche Alternativenprüfung durchgeführt. Wir brauchen Ihnen vermutlich nicht darlegen, dass dies formal ein schwerwiegendes Versäumnis darstellt.

Wir würden es deshalb begrüßen, wenn Sie bzw. Ihr Ministerium auf einer ordentlichen Alternativenprüfung bestünden. Der Frankenwald hat zahlreiche ebenso spektakulär eingeschnittene Kerbtäler, wo solch‘ ein Projekt ohne Einbußen bei der touristischen Wirksamkeit für die Region und ohne Eingriffe in das Naturschutz und FFH-Gebiet möglich wären. Der BUND Naturschutz hat diese Alternativen bereits zu einem frühen Zeitpunkt und noch vor dem Baurechtsverfahren in die öffentliche Diskussion gebracht, leider wurden sie samt und sonders missachtet. Anbei senden wir Ihnen den Zeitungsbericht der Frankenpost, die Stellungnahme des BN im Planungsverfahren und eine Pressemitteilung zum Thema.

Sehr geehrter Herr Minister, wir bitten Sie eindringlich, hier dem Naturschutz in einem Gebiet, das laut Verordnung dem Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungen einräumt, auch Vorrang zu geben.“

Für Rückfragen

Wolfgang Degelmann, Geschäftsführer Kreisgruppe Hof, Telefon 09281/16306, Mobil 0174/3964882, Mail: degelmann@bund-naturschutz.com ,

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken, Telefon 0911 81878-24, Mobil 0160 8531944, Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de

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