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Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Dritter GlüÄndStV)

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Mitteilung des Senats

an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 16. April 2019

Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter

Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Dritter GlüÄndStV) Der Senat bittet die Bremische Bürgerschaft um Kenntnisnahme des Dritten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Dritter

Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Dritter GlüÄndStV).

Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthält nunmehr die notwendigen punktuellen Regelungen, um im Bereich der Sportwetten einen rechtssicheren Vollzug zu ermöglichen.

Es ist vorgesehen, die Experimentierphase jedenfalls bis zum Ende der Laufzeit des Staatsvertrages am 30.06.2021 zu verlängern und die bisherige

Beschränkung der Anzahl der Konzessionen auf 20 aufzuheben.

Mit der Aufhebung der Kontingentierung entfällt auch die Notwendigkeit einer Neugestaltung des Auswahlverfahrens.

Mit der Verlängerung der Experimentierphase und der Aufhebung der

Kontingentierung von Konzessionen wird die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten nun rechtlich möglich für die verbleibende Geltungsdauer des Glückspielstaatsvertrages.

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