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Faktenblatt Konditionierung

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Academic year: 2022

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE

Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle

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1.11.2011

Faktenblatt Konditionierung

Im Kernenergiegesetz ist festgehalten, dass im Umgang mit radioaktiven Stoffen möglichst wenig radio- aktiver Abfall entstehen darf. Die trotz dieses Verminderungsprinzips entstandenen Abfälle müssen zu- erst in eine langfristig stabile Form gebracht werden (Konditionierung) und in geeignete Lagerbehälter verpackt werden. Die Konditionierung der radioaktiven Abfälle wird durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) beaufsichtigt.

Plasma-Anlage in der Ofenhalle im zentralen Zwischenlager ZWILAG. Ein Teil der schwach- und mittelaktiven Abfälle wird in dieser Verbrennungs- und Schmelzanlage verglast. Quelle: ZWILAG

Die hochaktiven Abfälle werden in den Kernkraftwerken in Stahlbehälter verpackt und dann zwischengelagert.

Die hochaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung werden verglast und ins Zwischenlager ZWILAG verbracht.

Die schwach- und mittelaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken werden gesammelt und konditioniert, bevor sie zwischengelagert werden. Bei der Konditionierung werden die radioaktiven Rohabfälle durch Verfestigung, Einbindung in einer Matrix und Verpackung in eine transport-, zwischenlager- und endlagerfähige Form gebracht.

Das Bundesamt für Gesundheit sorgt für die Sammelaktionen der schwach- und mittelaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Quelle: Bundesamt für Gesundheit

Im zentralen Zwischenlager der Kernkraftwerkbetreiber ZWILAG stehen Konditionierungsanlagen sowie eine Verbrennungs- und Schmelzanlage zur Verfügung. In der Konditionierungsanlage werden die schwach- und mit- telaktiven Abfälle dekontaminiert, zerkleinert, verfestigt und verpackt.

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