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FORUM-10-2018

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Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

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KVB FORUM

BAYERN WÄHLT

Unsere Forderungen an die Politik

TELEMATIKINFRASTRUKTUR: Aktuelles zu VSDM und mobilen Kartenterminals KVB INTERN: Neue Services im Mitgliederportal „Meine KVB“

FACHÄRZTLICHE WEITERBILDUNG: Freie Förderstellen verfügbar – jetzt bewerben!

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EDITORIAL 22

Ihr KVB-Vorstand

Dr. med. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Ritter-Rupp

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Oktober steht in Bayern die nächste Landtagswahl an und der Wahlkampf ist schon seit Längerem in vollem Gange. Während aktuell in den Publikumsmedien vor allem innen- und außenpolitische Themen dominieren und lautstark diskutiert werden, achten wir in dieser Zeit eher auf die leiseren Töne und hören ganz genau hin, wenn sich die zur Wahl stehenden Kandidaten zur Gesundheitspolitik äußern. Denn nur, wenn wir die gesundheitspolitische Agenda der einzelnen Parteien genau kennen, können wir unseren neu gewählten Volksvertre- tern auf den Zahn fühlen und feststellen, ob sie nach dem 14. Oktober ihren Worten Taten folgen lassen.

Unser Titelthema zeigt Ihnen, wie eng wir in diesem Wahljahr den Kontakt zur Politik suchen und zu welchen Gelegenheiten wir intensiv mit den gesundheitspolitischen Experten ins Gespräch kommen, um die Anliegen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten deutlich zu machen. Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie die KVB, sind in der „Lobby- arbeit“ zwar gewisse Grenzen gesetzt und können nicht so offensiv agieren wie andere Ins- titutionen. Umso wichtiger erachten wir es, uns regelmäßig mit den politischen Entscheidern auszutauschen und sie darüber zu informieren, wie sich ihre Gesetzesvorhaben unmittelbar in unseren Praxen und damit auch auf die Patientenversorgung auswirken.

Übrigens wird uns immer wieder bestätigt, dass den Parlamentariern auch unser Mitglieder- magazin KVB FORUM als Informationsquelle dient. So können wir gespannt sein, ob unsere Kritik, die wir in diesem Heft am Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungs- gesetz (TSVG) üben, auch im Bundestag Gehör findet.

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Wichtiges für die Praxis

ZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

51,5

Stunden beträgt die durchschnitt- liche Wochenarbeitszeit von Praxis- inhabern.

(Quelle: Zi-Praxis-Panel 2016)

„Das Verhandlungsergebnis ist nicht so, dass alle Seiten vor Begeisterung in die Hände klatschen - aber das ist nun mal das Wesen eines Kom- promisses.“

KBV-Chef Dr. med. Andreas Gassen zu den Honorarverhand- lungen mit den Krankenkassen

(Quelle: Medical Tribune vom 31. August 2018)

HILFEN FÜR SCHWANGERE IN PSYCHOSOZIALEN NOTLAGEN

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist auf ein seit dem Jahr 2014 bestehen- des Hilfsangebot für schwangere Frauen in psychosozialen Notlagen hin und bittet Ärzte und Psycho- therapeuten, betroffene Patientin- nen darauf aufmerksam zu machen.

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ ist unter der kostenfreien Ruf- nummer 08 00 / 40 40 020 rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr erreichbar und bietet eine vertrauli- che und anonyme Erstberatung an.

Außerdem vermittelt es an die zuständigen Beratungseinrichtungen weiter.

Seit Mai 2014 fanden mehr als 20.000 Beratungsgespräche statt.

Praxen können zudem kostenfrei Informationsmaterialien für ihre Pa- tientinnen bestellen, in denen die Hilfen für Schwangere in Not, die An- gebote der Schwangerschaftsberatung und wichtige Hinweise zur ver- traulichen Geburt zusammengefasst sind. Die Materialien sind erhältlich unter www.bmfsfj.de in der Rubrik Service/Publikationen/Schwangere in Not oder per E-Mail: info@schwanger-und-viele-Fragen.de.

Redaktion

Brückentage und Bereitschaft

Der nächste Brückentag steht am 2. November 2018 an und viele Praxen stellen sich die Frage, ob ge- nerell an Brückentagen auf den Bereitschaftsdienst verwiesen werden kann. Vertragsärzte sind auch an Brückentagen verpflichtet, für die Versorgung ihrer Patienten persönlich zur Verfügung zu stehen.

Da diese Tage normale Werktage darstellen, sind an ihnen reguläre Sprechzeiten vorzuhalten. Ein Ver- weis auf den KVB-Bereitschaftsdienst ist zu den übli- chen Sprechstundenzeiten nicht zulässig. Ist der Vertragsarzt an einem Brückentag von der Praxis abwesend, muss – wie bei allen anderen Abwesen- heiten - eine Vertretung geregelt sein.

Eine Praxisvertretung kann entweder durch die Be- schäftigung eines externen Vertreters in der Praxis oder in Absprache mit den niedergelassenen Kol- legen (kollegiale Vertretung) erfolgen. Grundsätzlich sind alle Abwesenheiten ab der Dauer von einer Woche der KVB im Vorfeld anzuzeigen (Formular

„Abwesenheitsmeldung/Aktualisierungsbogen“

unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Formulare und Anträge/„A“/Abwesenheit).

Ohne Genehmigung der KVB kann sich ein Vertrags- arzt bis zu einer Dauer von drei Monaten innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate vertreten lassen, wenn die Abwesenheit aus einem gesetzlichen Ver- tretungsgrund (Urlaub, Krankheit, ärztliche Fortbil- dung, Teilnahme an einer Wehrübung) erfolgt. Wird die Dauer von drei Monaten überschritten, muss vor- her eine Vertretergenehmigung durch die KVB er- teilt werden. Vertragsärztinnen können sich in un- mittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Ent- bindung bis zu einer Dauer von zwölf Monaten ge- nehmigungsfrei vertreten lassen. Eine vorherige Ge- nehmigung der KVB ist zwingend erforderlich, wenn der Vertreter aufgrund einer Aus- oder Weiterbildung des Vertragsarztes, wegen Kindererziehung, häus- licher Pflege eines nahen Angehörigen oder eines sogenannten „Witwenquartals“ benötigt wird.

Weitere Informationen zur Vertretung finden Sie in unserem Merkblatt „Vertretung“ unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Zulassung/Merkblätter.

Claudia Vaith (KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2018

Die letzte Vertreterversammlung der KVB im Jahr 2018 findet an folgen- dem Termin in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

„ Samstag, 17. November 2018

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4 INHALTSVERZEICHNIS

17 Fachärztliche Weiterbildung:

Förderung ausgeschrieben Weiterbilder können ab 1. Oktober wieder einen Gehaltszuschuss von 4.800 Euro monatlich für ihren Weiterbildungsassistenten bean- tragen

HYGIENE IN DER PRAXIS 18 So bleibt Ihre Praxis hygienisch sauber!

Ein Überblick über die wichtigs- ten Hygienevorgaben – vom Arbeitsschutz über den Hygiene- plan und die Medizinprodukteauf- bereitung bis hin zu Desinfektions- maßnahmen

KOOPERATIONEN 20 Der „Würzburger Weg“

Ein neues Netzwerk will die stati- onäre und ambulante Versorgung von Herzinsuffizienzpatienten verbessern

12 Nach der Landtagswahl in Bayern einiges bewegen

Beim gemeinsamen „Gesund- heitspolitischen Sommerempfang“

von KVB und KZVB konnten sich die Vorstände mit hochrangigen politischen Vertretern austau- schen

RECHT INTERESSANT

14 Gesundheitspolitik: Welche Rolle spielt der Landtag?

Die Grundsätze des Wahlverfah- rens und der Einfluss des Land- tags auf die Gesundheitsversor- gung im Freistaat

KVB INTERN

16 Neue Services im Mitglieder- portal „Meine KVB“

Neuerungen, die Ärzten und Psy- chotherapeuten den Umgang mit dem Mitgliederportal erleichtern TITELTHEMA

6 Die politische Interessen- vertretung der KVB auf Landesebene

Um die Anliegen der niedergelas- senen Ärzte und Psychotherapeu- ten im Freistaat gut vertreten zu können, steht die KVB in ständi- gem Austausch mit der bayeri- schen Gesundheitspolitik

8 Plädoyer für Freiberuflichkeit Gemeinsames Positionspapier von KVB und KZVB, in dem die jewei- ligen Vorstände im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl ihre Forderungen zum Thema Frei- beruflichkeit formulieren 10 Politisches Engagement in Berlin am Beispiel TSVG

Auch auf Bundesebene versucht die KVB, die Interessen ihrer Mit- glieder, zum Beispiel beim Termin- service- und Versorgungsgesetz, in den politischen Prozess mitein- zubringen

Im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl bringt die KVB ihre politischen Forderungen zu Gehör

6

Einige neue

Funktionen und Features sollen den Umgang mit

„Meine KVB“

vereinfachen

16

Medizinische Fachangestellte werden im Rah- men des „Würz- burger Wegs“ zu Herzinsuffizienz- MFAs weiter- gebildet

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SEMINARE

31 Basiskurs „Palliativmedizin“

Im Rahmen der etablierten Fort- bildungsreihe von KVB und Baye- rischem Hausärzteverband (BHÄV) werden niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten auch in 2019 auf ihre Aufgaben in der palliativen Begleitung Schwerst- kranker vorbereitet

KURZMELDUNGEN

32 Ärzteleitfaden „Gewalt gegen Kinder“

32 Wissenschaftliche Evaluation der eGK

32 Deutscher Preis für Patienten- sicherheit

33 IMPRESSUM

34 KVB SERVICENUMMERN VERSORGUNG FÖRDERN

28 Eine Chance für Hausärzte in Schweinfurt Nord

Zur Sicherstellung der hausärztli- chen Versorgung hat die KVB ein umfassendes Förderprogramm ausgeschrieben

GESUNDHEITSPOLITIK 30 KBV-Versicherten- befragung 2018

In der aktuellen Versicherten- befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt sich, dass auch die bayerischen Versicherten mit der ambulanten Versorgung sehr zufrieden sind IT IN DER PRAXIS

24 Telematikinfrastruktur:

Neues zu VSDM und mobilen Kartenterminals

Wann muss ein Versicherten- stammdatenmanagement (VSDM) durchgeführt werden und in wel- chen Versorgungssituationen ist dies nicht erforderlich?

GESUNDHEITSTELEMATIK 26 Elektronische Gesundheits- plattform

Die KVB setzt sich für die Eta- blierung einer elektronischen Gesundheitsplattform ein, die als erweiterter ärztlicher Arbeits- platz fungieren soll

Regelmäßig be- fragt die KBV Versicherte nach ihrer Zufrieden- heit mit der am- bulanten Versor- gung

24 30

Es gibt Ausnah- men, in denen Ärzte kein TI- Versicherten- stammdaten- management durchführen müs- sen

Auch 2019 können sich Ärzte und Psychotherapeu- ten in Kursen der KVB und des BHÄV palliativ- medizinisch fort- bilden

31

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TITELTHEMA 6

T

rotzdem findet ein großer Teil unserer politischen Interessenvertretung auf Landesebene statt. Warum? Dies liegt – wenn auch nicht in erster Linie – daran, dass wir als Lan- des-KV hier einen besseren Zu- gang zur Politik haben. Dank der Freien Allianz der Länder KVen (FALK) sind wir nämlich auch in

Berlin vertreten und gut aufgestellt, um die Interessen der bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene wirksam zu vertreten.

Wichtig in Sachen Landespolitik ist,

dass die bayerischen Landtagsab- geordneten sehr intensiv die Mei- nung der Bevölkerung vor Ort auf- nehmen. Themen der gesundheitli- chen Versorgung spielen dabei stets eine große Rolle. Das Selbstver- ständnis der bayerischen Landtags- abgeordneten ist es, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten und zu artikulieren. Schließlich werden

sie in ihren Stimmkreisen gewählt und danach beurteilt, in welchem Maß sie sich für die Anliegen ihrer Bürger einsetzen. Der Vorstand der KVB nimmt ihre Themen auf und

transportiert zugleich die Positionen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Es geht darum, die Politiker dafür zu sensibilisie- ren, dass viele Herausforderungen in der ambulanten Versorgung vor allem durch Gesetze und Rechts- sprechung entstehen. So hatte sich die Flut an Gesetzen unter den früheren Bundesgesundheits- ministern als kontraproduktiv für die Patientenversorgung erwiesen, wie der Vorstand der KVB kritisch anmerkt. Er hinterfragt auch die aktuellen Gesetzesvorhaben und diskutiert diese mit den Abgeord- neten. Ziel: Bessere Rahmenbe- dingungen für die Ärzte und Psy- chotherapeuten schaffen.

Sicherstellung im Zentrum Da die wenigsten der für uns rele- vanten Gesetze Landesgesetze sind (siehe auch Seite 14/15), unter- scheidet sich der Schwerpunkt unserer Arbeit in Bayern deutlich von der auf Bundesebene. Der Sicherstellungsauftrag steht auf Landesebene sehr viel direkter im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Ziel ist es hierbei, unsere Aufgaben und Handlungsweisen gegenüber der Politik zu erläutern – und zwar mög-

Gesundheitspolitik ist in Deutschland – ganz im Gegensatz zu anderen Politik- feldern, wie etwa der Bildungspolitik – zum überwiegenden Teil Bundessache.

Das bedeutet, dass die wesentlichen Weichenstellungen der ambulanten Versorgung in Berlin getroffen werden. Schließlich ist das SGB V als zentrales Regelwerk ein Bundesgesetz und auch viele Entscheidungen der Selbstverwal- tung werden bundeseinheitlich im Gemeinsamen Bundesausschuss getroffen.

DIE POLITISCHE INTERESSEN- VERTRETUNG DER KVB AUF LANDESEBENE

Um die Anliegen der niedergelas- senen Ärzte und Psychotherapeu-

ten im Freistaat gut vertreten zu können, steht die KVB in ständigem Austausch mit der bayerischen Gesundheits-

politik.

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lichst, bevor ein Thema von den Medien aufgegriffen wird.

Deswegen suchen wir kontinuierlich das Gespräch mit den bayerischen Abgeordneten und stehen für sie immer als Ansprechpartner ihrer politischen Anliegen zur Verfügung, auch wenn wir deren Vorstellungen nicht immer eins zu eins umsetzen können. Die Abgeordneten wissen es durchaus zu schätzen, dass wir sie proaktiv über die konkrete Ver- sorgungssituation in ihren Stimm- kreisen informieren, weswegen wir uns als politischer Gesprächspart- ner auf bayerischer Landesebene etabliert haben. Dazu trägt auch unsere lokale Präsenz in den Ge- sundheitsregionenplus bei. Und auch unsere Ansprechpartner in den ein- zelnen KVB-Bezirksstellen sowie – in Vertretung unseres Vorstands – unsere Regionalen Vorstandsbe- auftragten werden von den Land- tagsabgeordneten in den einzelnen Regionen für den konstruktiven Aus- tausch und Dialog geschätzt. Zu dieser Wertschätzung tragen auch unsere jährlichen Versorgungskon- ferenzen bei, die wir in den letzten Jahren stark regionalisiert haben und bei denen gesundheitspoliti- sche Anliegen Gehör finden.

Die Politik zu Gast bei der KVB Selbstverständlich versuchen wir, bei wichtigen Themen möglichst frühzeitig den Kontakt mit der Poli- tik zu suchen. So haben wir beispiels- weise den Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags bei der Reform des Ärztlichen Bereit- schaftsdienstes in einem sehr frü- hen Stadium miteinbezogen. Vor dem Rollout Anfang des Jahres konnten wir diesen zu Gast in unse- rem Haus begrüßen, um ihn über den aktuellen Stand der Umsetzung und das weitere Vorgehen zu infor- mieren. Ziel war es, den Parlamen- tariern in dieser öffentlichen Sitzung die Weiterentwicklung des Ärztli- chen Bereitschaftsdienstes vorzu- stellen und sachkundige Informa- tionen aus erster Hand – zum Bei- spiel von betroffenen Ärzten aus den Landkreisen – zu liefern. In ihren Wortbeiträgen haben die Mit- glieder des Gesundheitsausschus- ses nach zahlreichen Rückfragen ihre allgemeine Zustimmung zu den Umgestaltungs- und Weiterentwick- lungsplänen der KVB bei diesem wichtigen Themenkomplex signali- siert. So wurde die Vorgehensweise als richtig und zukunftsweisend an- erkannt.

Gesundheitspolitischer Sommerempfang

Ein Highlight ist jedes Jahr der ge- sundheitspolitische Sommeremp- fang, den wir im Wechsel mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns ausrichten und der allen Anwesenden die Möglichkeit zum intensiven Austausch zwischen der Selbstverwaltung und Politik bietet (siehe Seite 12/13).

Durch zahlreiche Aktivitäten wie diese ist es uns in den letzten Jah- ren immer besser gelungen, von der Politik als zentraler Ansprechpart- ner für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Bayern wahrgenommen zu wer- den. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die vertrauens- vollen landespolitischen Gespräche auf Augenhöhe auch als Vehikel für unsere politischen Interessen auf Bundesebene genutzt werden kön- nen, äußerst hilfreich, da die Land- tagsabgeordneten selbstverständ- lich über ihre Parteien auch bundes- weit gut vernetzt sind.

Adam Hofstätter (KVB)

Der KVB-Vor- stand und des- sen Vertreter sind oft zu Gast im Bayerischen Landtag, wo sie die Parlamen- tarier regelmä- ßig über wichti- ge gesundheits- politische Themen wie zum Beispiel die Reform des Ärzt- lichen Bereit- schaftsdienstes informieren.

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TITELTHEMA 8

Präambel

Die vertragszahnärztliche, vertrags- ärztliche und psychotherapeuti- sche Versorgung mag sich in vielen Punkten unterscheiden und durch unterschiedliche Regelungen und Problemstellungen geprägt sein.

Trotzdem eint die Vorstände von KVB und KZVB ein gemeinsames Verständnis der Berufsausübung und der Rolle der Selbstverwal- tung.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die ambulante Versorgung in ärztlicher, zahnärztlicher und psy- chotherapeutischer Hand verblei- ben muss, um die großen Stärken unseres Gesundheitssystems zu erhalten. Die Übernahme der Ver- sorgung durch Finanzkonzerne und die damit verbundene Logik des shareholder value lehnen wir für die ambulante Versorgung ab. Die Gewinnerwartungen profitorientier- ter Anleger und Investoren dürfen nicht durch die Kassenbeiträge er- füllt werden.

Auch um dies zu verhindern, be- darf es einer Stärkung der zahn- ärztlichen, ärztlichen und psycho- therapeutischen Selbstverwaltung.

Die Selbstverwaltung benötigt Ins- trumente, um einer Zentralisierung der Versorgung in den Händen we- niger Konzerne entgegenwirken zu können und sie benötigt das Ver- trauen der Politik und die nötigen Handlungsspielräume, um die Be- rufsausübung in der ambulanten Versorgung für den Nachwuchs zu sichern und die freiberufliche Tä- tigkeit attraktiv zu halten.

Von diesem gemeinsamen Funda- ment getragen, positionieren wir uns in den folgenden – uns gemein- sam betreffenden – Punkten wie folgt:

Gemeinsame Positionen

„ Stärkung der Freiberuflich- keit

Wir fordern geeignete Maßnah- men, um die Freiberuflichkeit in den Praxen zu stärken. Derzeit beobachten wir eher den gegen- teiligen Trend: Freie Berufsaus- übung und Selbstständigkeit wer- den durch zunehmende Regu- lierung eingeschränkt. Jüngstes Beispiel ist die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung.

Das „Beauftragtenwesen“ steht in vielen Bereichen der Verant-

wortung des Praxisinhabers ent- gegen. Am Ende ist die Frei- beruflichkeit aber der Garant für eine optimale Patientenver- sorgung. Für uns ist sie der

„Goldstandard“.

„ Budgetierung und Regresse Ende der leistungsfeindlichen Begrenzung von Leistungen in der GKV

Die Budgetierung der ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen stammt aus einer Zeit, wo eine vermeintliche „Ärzteschwemme“

die Diskussion in der Politik ge- prägt hat. Heute stehen wir vor gänzlich anderen Herausforde- rungen. Vor dem Hintergrund eines stetig steigenden ambu- lanten Behandlungsbedarfs bei zunehmender Bürokratie und damit einhergehender Reduzie- rung des Anteils der Behand- lungszeit, muss die Politik Rege- lungen treffen, die Leistung be- lohnt und nicht bestraft. Auch im Interesse der Patienten ist es dringend geboten, die leis- tungsfeindlichen Begrenzungen von Leistungen in der GKV ab- zuschaffen.

In einem gemeinsamen Positionspapier appellieren die Vorstände der Kassen- zahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) und der Kassenärztlichen Vereini- gung Bayerns (KVB) im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl an die Politik, mit geeigneten Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass die freiberuflich tätigen Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin erste Ansprechpart- ner ihrer Patienten bleiben und die Kommerzialisierung und Industrialisierung der Medizin nicht weiter voranschreiten. KVB FORUM veröffentlicht die Forde- rungen im Wortlaut.

PLÄDOYER FÜR

FREIBERUFLICHKEIT

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Ende von Strafen für Ärzte/

Zahnärzte bei Überschreitung von Budgets

Auch Regresse sind abzuschaf- fen, soweit sie auf Richtgrößen und intransparenten Vorgaben beruhen. Ärzte und Psychothe- rapeuten benötigen ebenso wie die Zahnärzte die Therapiefrei- heit, um ihre Patienten nach dem Grundsatz der medizini- schen Notwendigkeit optimal zu versorgen.

„ Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung

Seit vielen Jahren verliert die funktionale Selbstverwaltung auf Länderebene Gestaltungs- spielräume. Wichtige Kompeten- zen werden auf den Gemeinsa- men Bundesausschuss übertra- gen. Hinzu kommt eine vom Ge- setzgeber ausgeweitete Aufsicht, die mit Haftungsandrohung für die Mitglieder der Selbstverwal- tungsorgane und Sanktionen einhergeht. Lokale Probleme und Herausforderungen brau- chen passgenaue Lösungen. Da- her müssen unterschiedlich ge- wachsene Strukturen eher durch die Verlagerung staatlicher Auf- gaben gestärkt, als durch gesetz- geberische Eingriffe geschwächt werden. Dazu braucht es mehr Handlungsfreiheit für die regio- nale Selbstverwaltung.

Damit unsere Mitglieder den Strukturwandel in der ambulan- ten Versorgung gestalten und die Herausforderungen der Digi- talisierung meistern können, brauchen die Körperschaften zu- dem mehr Freiheiten, um echter Dienstleister für ihre Mitglieder sein zu können.

„ eHealth und Telemedizin eHealth und Telemedizin verän- dern im Rahmen der Digitalisie- rung der Kommunikationsstruk-

turen das Gesundheitssystem.

Darin liegen zum Teil auch Chan- cen für die Verbesserung der Versorgung, die konsequent ge- nutzt werden müssen. Die Tele- medizin kann die zahnärztliche, ärztliche und psychotherapeuti- sche Expertise jedoch nicht er- setzen und dient lediglich als Hilfsmittel für die Versorgung.

Damit die Chancen der Digitali- sierung genutzt werden können, ist es von großer Bedeutung, dass die Bayerische Staatsregie- rung einen flächendeckenden, schnellen Internetzugang er- möglicht. Bei der Einführung der Telematikinfrastruktur ist es entscheidend, dass unsere Mit- glieder nicht auf den Kosten sitzenbleiben und nicht für Ver- säumnisse von Kostenträgern und Industrie zur Rechenschaft gezogen werden. Ein direkter Zugriff der Krankenkassen auf die in den Praxen gespeicherten Daten ist völlig inakzeptabel und weder mit dem Datenschutz noch mit der ärztlichen Schwei- gepflicht vereinbar.

„ Qualitätssicherung

Wir setzen uns dafür ein, dass die ambulante Qualitätssiche- rung in der Hand der ärztlichen und zahnärztlichen Selbstver- waltung auf regionaler Ebene verbleibt. Bei der Qualitätssiche- rung legen wir größten Wert da- rauf, die Information und Bera- tung unserer Mitglieder selbst zu übernehmen und bei Problem- fällen auch die Stellungnahmen der Praxen selbst einzuholen.

Zentralisierungstendenzen und die Verlagerung der sektoren- übergreifenden Qualitätssiche- rung auf bundesweit zuständige Institutionen lehnen wir ebenso ab wie die einseitige Orientierung am stationären Sektor. Hier be- darf es einer stärkeren Differen- zierung zwischen niedergelas- senen Ärzten und Zahnärzten,

die auch die Versorgung älterer, dementer und pflegebedürfti- ger Patienten zu Hause und in Pflegeheimen schultern, sowie den Kliniken.

„ Weniger Bürokratie in den Praxen

Um die Versorgung der Bevöl- kerung sicherzustellen, müssen wir dafür sorgen, dass mög- lichst viel Zeit für die Patienten zur Verfügung steht. Überbor- dende Bürokratie kostet wert- volle Arzt- und Zahnarztzeit. Da- her bekennen wir uns zu ech- tem Bürokratieabbau als Dauer- aufgabe – nicht nur der Gesund- heitspolitik.

Fazit

Die bayerischen Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Psycho- therapeuten fühlen sich dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet. Eine Kommerzialisie- rung und „Industrialisierung“ der Medizin sind nicht mit dem Leit- bild der Heilberufe vereinbar. Die Politik muss durch entsprechende Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass der freiberuflich tätige Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeut weiterhin der erste Ansprechpart- ner des Patienten bleibt. Der Blick in andere Länder zeigt, wohin es führt, wenn Medizin und Zahn- medizin entweder allein den Kräf- ten des Marktes überlassen werden oder die staatliche Einflussnahme überhandnimmt. Freiberuflichkeit, freie Arztwahl und Therapiefreiheit – das sind die Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems, das nach wie vor eines der besten der Welt ist.

(10)

TITELTHEMA 10

lich, dass die Politik verstanden hat, dass zusätzliche Leistungen und schnellere Termine im ambu- lanten Bereich auch zusätzliche finanzielle Mittel erfordern. Damit rückt die Politik endlich vom Man- tra der Beitragssatzstabilität ab, mit dem in den letzten Jahren Ver- besserungen in der ambulanten Versorgung verhindert wurden.

Leider verzichtet sie bei diesem Wandel jedoch nicht auf regulato- rische Eingriffe, die sich auf die Selbstverwaltung und den freien Arztberuf in Form sinnloser Büro- kratie negativ auswirken.

Bestes Beispiel dafür ist die Anhe- bung der Mindestsprechstunden- zeit von 20 auf 25 pro Woche: Diese stellt einen Eingriff in die Sprech- stundengestaltung des freien Arzt- berufs dar. Zwar soll dafür mehr Geld in Aussicht stehen. Der Aus- blick auf zusätzliche finanzielle Mittel wird aber durch einen Wust an Bürokratie getrübt. Ein wirkungs- voller Einstieg in die Aufhebung der leistungsfeindlichen Budgetierung sieht unserer Ansicht nach anders aus.

Unsere konkreten Positionen im Einzelnen

„ Vergütung

Wir fordern, dass die zusätzli- chen Mittel für die ambulante Versorgung auch vollumfänglich in die Versorgung fließen und nicht durch Bereinigung verscho- ben werden. Zudem benötigen wir im Sinne aller niedergelas- senen Ärzte und Psychothera- peuten eine praxistaugliche Umsetzung.

„ Medizinische Versorgungs- zentren (MVZ)

Die KVB lehnt das Entstehen übergroßer MVZ mit einem zu starken Einfluss von Kapital- investoren ab. Wir fordern daher wirksame Maßnahmen, die eine fortschreitende Industrialisierung

Neben der politischen Interessenvertretung auf Landesebene engagiert sich die KVB auch bundespolitisch für die Belange ihrer Mitglieder – hier insbesondere im Rahmen der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK). Anders als im Freistaat liegt der Fokus in Berlin auf der Gesetzesarbeit, da die meisten regulatorischen Festlegungen im Gesundheitsbereich in der Hauptstadt getroffen werden.

POLITISCHES ENGAGEMENT IN BERLIN AM BEISPIEL TSVG

G

anz aktuell ist für uns ins- besondere das Terminser- vice- und Versorgungs- gesetz (TSVG) von Interesse. Ge- meinsam mit den anderen FALK- KVen versuchen wir, die Interes- sen unserer Mitglieder in den poli- tischen Prozess miteinzubringen und unseren Belangen als regiona- le Selbstverwaltung gegenüber den politischen Vertretern Gehör zu verschaffen.

Die KVB sieht den vorliegenden Gesetzentwurf zum TSVG durch- aus kritisch: So ist es zwar erfreu-

Was beinhaltet das TSVG?

Laut Referentenentwurf zielt der Gesetzentwurf darauf ab:

„ allen gesetzlich Versicherten einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztli- chen Versorgung zu ermöglichen, indem Wartezeiten auf Arzttermine verkürzt, das Sprechstundenangebot erweitert und die Vergütung vertragsärztlicher Leis- tungen verbessert werden,

„ die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern, in- dem die Grundlagen der Bedarfsplanung weiterentwickelt und die Förder- und Sicherstellungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert werden,

„ Leistungsansprüche der Versicherten in einzelnen Bereichen der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung zu erweitern und

„ die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Patientinnen und Patienten im Versorgungsalltag stärker praktisch nutzbar zu machen.

Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung – Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG, 23. Juli 2018

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Die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) hat durch- aus ein politi- sches Gewicht in Berlin, wenn es darum geht, auf Bundesebene regionale Inter- essen zu vertre- ten.

und Kommerzialisierung der medizinischen Versorgung in den Händen von Großkonzernen verhindern.

„ Einheitliche Notrufnummer Die KVB lehnt ebenfalls die Pläne zur Zusammenlegung der Num- mer für den Ärztlichen Bereit- schaftsdienst 116117 mit der Notrufnummer 112 ab. Beide Nummern müssen – unabhängig von der Organisation der Leit- stellen – getrennt erhalten blei- ben, damit echte Notfälle nicht durch Anrufer ohne lebensbe- drohliche Erkrankungen in die Warteschleife verdrängt werden.

„ Sicherstellung und Bedarfs- planung

Im Bereich der Bedarfsplanung und der Sicherstellung beinhaltet der neue Gesetzentwurf ein um- fangreiches Maßnahmenbündel.

Positiv bewertet die KVB die zu- sätzlichen Möglichkeiten der KVen, Sicherstellungsmaßnah- men ergreifen zu können, zum Beispiel durch eine Ausweitung

des Strukturfonds. Entschieden kritisch sehen wir hingegen die neuen Mitsprachemöglichkeiten, die den Bundesländern in der Selbstverwaltung zugestanden werden sollen, insbesondere in den Zulassungsausschüssen.

Diese sind systemfremd und stellen einen Eingriff in die Ho- heit der Selbstverwaltung dar.

„ Elektronische Patientenakte Die elektronische Patientenakte gehört zu einem der Prestigepro- jekte des neuen Bundesgesund- heitsministers Jens Spahn. Hier- bei ist es der KVB wichtig, dass der Patient die Hoheit über seine

Daten behält und dass eine si- chere digitale Verbindung von Arzt zu Arzt gewährleistet wird.

„ Anerkennung von Praxis- besonderheiten

Sehr zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung künftig Praxis- besonderheiten, insbesondere bei Hausbesuchen, in der Prü- fung stärker berücksichtigen will.

Ziel unserer Interessenvertretung ist es dabei, dies auch auf den Verordnungsbereich auszudeh- nen.

Nach der Konsentierung der kon- kreten Positionen durch die FALK- KVen geht es nun darum, den For- derungen der beteiligten Kassen- ärztlichen Vereinigungen in Berlin Gehör zu verschaffen. Der gemein- same Auftritt stellt sicher, dass unsere Stimmen hier mehr Gewicht haben als die einer Einzel-KV. Dar- über hinaus können durch unsere gemeinsamen politischen Aktivitä- ten deutlich mehr Parlamentarier – auch aus den eigenen Bundes-

ländern – erreicht werden. In den nächsten Wochen stehen deshalb zahlreiche Gespräche mit Abge- ordneten des Bundestags auf der Agenda des KVB-Vorstands.

Adam Hofstätter (KVB)

(12)

TITELTHEMA 12

D

ie Vorstände der beiden Körperschaften nutzten in diesem Jahr wieder die Ge- legenheit, beim gemeinsamen

„Gesundheitspolitischen Sommer- empfang“ die wichtigsten Anliegen der niedergelassenen Ärzte, Zahn- ärzte und Psychotherapeuten

gegenüber der Politik zur Sprache zu bringen, bevor die landespoliti- schen Weichen im Freistaat im Oktober 2018 neu gestellt werden.

So kamen Mitte Juni knapp 200 Gäste – darunter Landes- und Bundespolitiker sowie namhafte Vertreter von Krankenkassen,

Selbstverwaltung und Verbänden – in München zusammen.

Die zentrale Botschaft des Abends war, dass die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychothera- peuten mit ihrer Arbeit der wesent- liche Grundpfeiler unseres Gesund-

heitssystems sind. Daneben ging es vor allen Dingen um die Frage, ob die bayerische Politik auch nach der Landtagswahl weiterhin zur Selbstverwaltung im Gesundheits- wesen stehen wird. Denn aus Sicht von KVB und KZVB gibt es mittler- weile durchaus politische Tenden-

zen, die Handlungsfähigkeit der Körperschaften immer stärker ein- zuschränken. Und dies, obwohl ihre Vertreter deutlich gezeigt ha- ben, dass sie in der Lage sind, pass- genaue Lösungen für die Heraus- forderungen der Patientenversor- gung zu finden, wenn ihnen die ent-

sprechenden rechtlichen Möglich- keiten dazu zur Verfügung stehen.

„Die Politik kann und muss nicht alles regeln“

Der gemeinsame Appell von KVB und KZVB an die Politik lautete da-

In einem Wahljahr sind Veranstaltungen wie der gemeinsame „Gesundheits- politische Sommerempfang“ von Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZVB) und KVB ein besonderer Höhepunkt, um sich im Sinne einer gut funktionierenden Interessenvertretung mit hochrangigen politischen Vertretern in entspannter Atmosphäre auszutauschen.

NACH DER LANDTAGSWAHL IN BAYERN EINIGES BEWEGEN

Die Vorstände von KVB und KZVB begrüßten das klare Be- kenntnis von Ge- sundheitsminis- terin Melanie Huml (Mitte), weiter zur Selbstverwal- tung im Gesund- heitswesen zu

stehen.

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her an diesem Abend: „Vertrauen Sie uns wieder die Gestaltungsspiel- räume an, die wir benötigen, um die ambulante Versorgung zukunfts- sicher aufzustellen und im Sinne der Patienten vor Ort zu gestalten!“.

Die Selbstverwaltung, so der Tenor, liefere hierfür praxisorientierte Lö- sungsansätze, die es von politischer Seite aus stärker zu beachten gelte.

Die bayerische Gesundheitsminis- terin Melanie Huml griff diesen Ge- danken auf und bekannte sich in ihrem Grußwort ganz deutlich zu den Strukturen der Selbstverwal- tung und der Freiberuflichkeit: „Die Politik kann und muss nicht alles regeln. Wir wollen keine Staatsme- dizin.“ Für diese klaren Worte ern- tete sie große Zustimmung vom Auditorium.

Rahmenbedingungen für Medi- zinernachwuchs verbessern Einer der Programmpunkte des Sommerempfangs war eine Podiumsdiskussion, die mit den gesundheitspolitischen Experten der derzeit im Landtag vertretenen Parteien geführt wurde. Bernhard Seidenath (CSU) lobte zunächst die Gesundheitsversorgung im Freistaat und mahnte, ein gutes Gesundheitssystem nicht schlecht- zureden. Aber auch er sah bei ver- schiedenen Themen Handlungs- bedarf und ging beispielsweise da- rauf ein, dass dringend mehr Stu- dienplätze benötigt werden, um ausreichend Mediziner für die zu- künftige Sicherstellung der Versor- gung gewinnen zu können. Kathrin Sonnenholzner (SPD) betonte, dass die Rahmenbedingungen insgesamt verbessert werden müssen, damit sich der ärztliche Nachwuchs für eine Niederlassung entscheide. Als eines der wichtigsten Zukunfts- themen sprach sie den Pflegebe- reich an. Ulrich Leiner (Bündnis 90/

Die Grünen) appellierte an die eige- ne Zunft, dass die Politik endlich patientenorientierter denken müsse.

Es sei wichtig und richtig, neue Wege und intelligente Lösungen zu suchen, bevor die Versorgungs- probleme noch schwieriger würden.

Als der „Gesundheitsfonds“ zur Sprache kam, wurde die Debatte so hitzig, dass sich auch das Publikum – darunter die ehemaligen bayeri- schen Kabinettsmitglieder Christa Stewens und Dr. med. dent. Wolf-

gang Heubisch – zu Wort melde- ten und engagiert mitdiskutierten.

Politiker aller Parteien waren sich mit Blick auf den Gesundheitsfonds einig, dass die Berücksichtigung einer Regionalkomponente für Bay- ern dringend notwendig ist, um der systematischen Benachteiligung und Vernachlässigung der beson- deren Versorgungsstrukturen im Freistaat endlich Einhalt zu gebieten.

Da Landespolitik nicht ohne Bundes- politik funktioniert und letztlich eins ins andere greift, wäre eine Diskussion über das aktuelle Ge- sundheitsgeschehen an diesem Abend unvollständig gewesen, wenn es nicht auch eine kontro- verse Diskussion über eines der vielen politischen Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens

Spahn gegeben hätte. Sein Plan, die Mindestsprechstundenzeiten für Kassenpatienten auszuweiten, wurde von den anwesenden Ver- tretern der Ärzteschaft als „Ignoranz gegenüber der Versorgungsrealität“

bezeichnet.

Birgit Grain (KVB)

Im Rahmen einer Podiums- diskussion mit den gesund- heitspolitischen Experten der Landtagsfraktio- nen wurde auch über die Proble- matik des so- genannten „Ge- sundheitsfonds“

debattiert.

„Wir wollen keine Staatsmedizin!“, lautete das Credo der bayerischen Gesundheits- ministerin Melanie Huml auf dem „Gesund- heitspolitischen Sommeremp- fang“ von KVB und KZVB.

(14)

RECHT INTERESSANT 14

Die Landtagswahl – Grundsätze des Wahlverfahrens und Zu- sammensetzung des Landtags Mit der Landtagswahl am 14. Okto- ber werden die politischen Weichen neu gestellt, denn die stimmbe- rechtigten Bürger [1] sind aufge- fordert, mit ihrer Erst- und Zweit- stimme über die Verteilung der mindestens 180 Sitze [2] des Bay- erischen Landtags zu entscheiden.

Mit der Erststimme wird ein Direkt- kandidat aus dem Stimmkreis, das heißt aus dem Landkreis oder der kreisfreien Gemeinde gewählt. Die Zweitstimme wird an Listenkandi- daten aus dem Wahlkreis, das heißt dem Regierungsbezirk vergeben.

Hieraus resultieren grundsätzlich 91 Direktkandidaten aus den Stimm- kreisen sowie 89 Listenkandidaten, die sich auf die sieben Wahlkreise (Regierungsbezirke) verteilen.

Die Verteilung der Sitze im Landtag auf die Parteien erfolgt in Bayern nach dem Hare-Niemeyer-Verfah- ren [3]. Hierbei werden für jeden Wahlkreis die Erst- und Zweitstim- men für die jeweilige Partei addiert.

Sofern eine Partei die seit 1974 geltende „Fünf-Prozent-Hürde“ [4]

genommen hat, erfolgt sodann eine verhältnismäßige Vergabe [5] der Sitze an die Parteien, wobei der Sitzanteil einer Partei grundsätzlich ihrem Stimmenanteil entspricht.

Damit steht fest, wie viele Sitze jede Partei insgesamt für sich be- anspruchen kann. Von dieser Ge- samtsitzzahl einer Partei werden zunächst die Sitze für die Direkt- kandidaten abgezogen, die verblei- benden Sitze werden an die Listen- kandidaten, nach Maßgabe der er- reichten Stimmenzahl, verteilt.

Laut Berufsstatistik des Bayeri- schen Landtags sind aktuell vier freiberufliche Mediziner als Abge- ordnete vertreten.[6] Prozentual betrachtet entspricht dies annä- hernd den Verhältnissen im Deut- schen Bundestag der 18. Wahl- periode.[7]

Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die am 14. Oktober auf den Wahl- listen stehen, ist demgegenüber größer: Nach Angaben der Bayeri- schen Landesärztekammer kandi-

dieren bei der Landtagswahl ins- gesamt 44 Ärztinnen und Ärzte.[8]

Das Gesetzgebungsverfahren im Landtag

Mit Blick auf das Gesetzgebungs- verfahren im Bayerischen Landtag und die hiermit verbundene politi- sche Willensbildung sowie Entschei- dungsfindung ist insbesondere auf die Rolle des ständigen Ausschus- ses für Gesundheit und Pflege [9]

(Gesundheitsausschuss) des Bay- erischen Landtags hinzuweisen.

Nach der ersten Lesung in der Vollversammlung des Landtags werden Gesetzesinitiativen mit inhaltlichen Bezügen zum Gesund- heitswesen im – hierfür federfüh- renden – Gesundheitsausschuss beraten. Anschließend kann die Initiative noch von weiteren Aus- schüssen behandelt werden (so- genannte Mitberatung).

Der Gesundheitsausschuss besteht aktuell aus 18 Mitgliedern und ist entsprechend der Sitzverteilung im Parlament mit Abgeordneten der verschiedenen Parteien be-

„Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie“, so Otto von Bismarck. Diese Diagnose kann für die heutigen kundigen Bürger einer Informationsgesell-

schaft selbstverständlich keine Geltung mehr beanspruchen. Der folgende Artikel erläutert deshalb anlässlich der bevorstehenden bayerischen Landtags- wahl die Grundsätze des Wahlverfahrens sowie insbesondere den Einfluss des Landtags auf die Gesundheitsversorgung im Freistaat.

GESUNDHEITSPOLITIK:

WELCHE ROLLE SPIELT DER LANDTAG?

RECHT INTERESSANT

(15)

setzt.[10] Mithin entsprechen die Mehrheitsverhältnisse im Aus- schuss denjenigen im Parlament.

Unter den derzeit 18 Mitgliedern sind als Berufsträger mit Bezug zum Gesundheitswesen eine Ärztin, ein Zahnmediziner sowie ein Ortho- päde vertreten.[11] Aufgabe des Gesundheitsausschusses ist es, die Verhandlungen der Vollver- sammlung des Landtags über die Gesetzesinitiative (zweite und auf Antrag dritte Lesung) inhaltlich vorzubereiten sowie über Eingaben und Beschwerden zu entscheiden.

Zu diesem Zweck werden die Aus- schüsse von der Staatsregierung und Sachverständigen beraten.

Ferner kann die Anwesenheit jedes Mitglieds der Staatsregierung in einer Ausschusssitzung verlangt werden.[12] Weiterer maßgebli- cher Berater des Landtags bei ge- sundheitlichen Themen ist der Landesgesundheitsrat, der sich aus 30 – auf dem Gebiet des Ge- sundheitswesens erfahrenen Per- sonen – zusammensetzt.[13]

Landesgesetzgebung im Bereich des Gesundheitswesens – Kompetenzen und maßgebliche Gesetze

Für den Bereich des Gesundheits- wesens besitzt der Bund keine ge- nerelle Zuständigkeit für die Gesetz- gebung, vielmehr ist diese auf spezifische Teilbereiche beschränkt (vergleiche Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz). Insbe- sondere das Arztrecht liegt, mit Ausnahme des Bereichs der Zulas- sung zur vertragsärztlichen Ver- sorgung, in der Zuständigkeit der Länder. Demnach fallen alle Fragen der Berufsausübung nach der Approbation, wie beispielsweise die Weiterbildung, das Kammer- recht, Standesrecht oder konkreter auch Werbeverbote, unter die Kom- petenz des Landesgesetzgebers.[14]

Im Folgenden sollen zwei der maß- geblichen bayerischen Landes-

gesetze aus diesem Bereich kurz dargestellt werden.

Bayerisches Heilberufe-Kammer- gesetz

Das Bayerische Heilberufe-Kammer- gesetz (HKaG) regelt die Berufs- ausübung, Berufsvertretung und die Berufsgerichtsbarkeit für die bayerischen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie Psycho- logischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeuten. Es enthält maßgebli- che Vorgaben für die Berufsaus- übung, die Weiterbildung sowie die Berufsaufsicht. Exemplarisch sei- en die Verpflichtungen des Arztes zur Teilnahme am Notdienst sowie zum Abschluss einer Berufshaft- pflichtversicherung genannt.[15]

In Artikel 1 HKaG wird festgelegt, dass die Berufsvertretung der Ärz- te durch die Landesärztekammer und ihre regionalen Verbände wahr- genommen wird.[16] Insbesondere die Regelung der ärztlichen Fort- bildung hat der Landesgesetz- geber der Landesärztekammer im Rahmen hoheitlicher Aufgaben- übertragung zugeordnet. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 HKaG kann die Landesärztekammer im Bereich der ärztlichen Fortbildung in einer Satzung [17] unter ande- rem Regelungen treffen über die Anerkennung von Fortbildungs- maßnahmen, die Ausstellung eines Fortbildungszertifikats sowie die Vergabe und Erfassung von Fort- bildungspunkten.

Bayerisches Psychisch-Kranken- Hilfe-Gesetz

Jüngstes „Produkt“ der Landes- gesetzgebung im Gesundheitswesen ist das am 1. August 2018 in Kraft getretene Bayerische Psychisch- Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych- KHG). Ziel des Gesetzes ist es, psychische Erkrankungen weiter zu entstigmatisieren sowie den

Menschen in psychischen Krisen Anlaufstellen für eine frühzeitige und wirksame Unterstützung zu bieten.[18] Konkret werden die Bezirke verpflichtet, Krisendienste einzurichten, die über eine Leit- stelle psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote bereitstellen.[19]

Laut Staatsministerin Melanie Huml stellt die Implementierung dieser Krisendienste das Kernelement des Gesetzes dar.[20] Daneben regelt das BayPsychKHG unter anderem die Voraussetzungen, Ziele und Grundsätze der öffentlich-rechtli- chen Unterbringung.[21] Verzichtet wurde auf die im Gesetzgebungs- verfahren von verschiedenen Ab- geordneten [22] und Interessen- vertretern kritisierte Unterbrin- gungsdatei. Nach Artikel 33 Ab- satz 1 BayPsychKHG ist nur noch die Erfassung in einem anonymi- sierten Melderegister vorgegeben.

Gerade diese Diskussion zeigt ex- emplarisch, dass es sich entgegen der eingangs zitierten Diagnose des Herrn von Bismarck lohnt, auf Schlaf zu verzichten und das Ge- setzgebungsverfahren im Bayeri- schen Landtag aktiv zu verfolgen sowie im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten mitzugestalten.

Christopher Geier (Rechtsabteilung der KVB)

Das Fußnotenverzeichnis zu diesem Artikel finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Mitglieder- Informationen/KVB FORUM/

Literaturverzeichnis.

(16)

KVB INTERN 16

Schutz wichtiger Unterlagen durch Ihre persönliche PIN Seit Mai ist das Nachrichtencenter verfügbar. Dort werden Sie bei- spielsweise über verfügbare Hono- rarbescheide informiert. Damit diese vertraulichen Informationen wirklich sicher sind, sind diese Unterlagen weiterhin zusätzlich mit Ihrer individuellen PIN geschützt.

Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten Seit Kurzem gibt es im Nachrichten- center die neue Funktion „E-Mail- Benachrichtigung“. Nach Aktivie- rung erhalten Sie eine E-Mail an Ihre persönliche E-Mail-Adresse

(frei wählbar), sobald neue Nach- richten für Sie im Nachrichtencen- ter eingehen. Diese Option können Sie in den Benutzereinstellungen freischalten. Sie gelangen entweder über das Profil oder direkt über das Benutzermenü 1 dorthin.

Sprechzeiten im Benutzerprofil Kennen Sie schon das Benutzer- profil? Dort können Sie Ihre persön- lichen Daten einsehen. Sie finden das Benutzerprofil rechts oben im Navigationsmenü hinter dem Per- sonensymbol 1. Neben privaten Kontaktdaten und Ausbildungs- informationen sind im Profil auch Ihre Tätigkeiten, zugehörige Be- triebsstätten und Sprechzeiten

hinterlegt. Im nächsten Jahr wird außerdem die Möglichkeit hinzu- kommen, die Sprechzeiten direkt in „Meine KVB“ zu bearbeiten.

Weitere Optimierung geplant Die KVB entwickelt das Mitglieder- portal „Meine KVB“ und die darin enthaltenen Anwendungen auch in Zukunft für Sie weiter. Unser Ziel ist es, durch kontinuierliche Anpas- sungen das Online-Angebot mit- gliederorientiert zu modernisieren und zu verbessern. Wir laden Sie ein, uns hierfür mit Ihren Anwen- dungsvorschlägen zu unterstützen.

Esther Narbeshuber (KVB)

Das Mitgliederportal „Meine KVB“ hält einige Neuerungen für Sie bereit: Über die Einreichung der Abrechnung mit einem Klick, das Nachrichtencenter und die Übersicht Ihrer Genehmigungen haben wir im Frühjahr an dieser Stelle bereits berichtet. Nun wurden weitere hilfreiche Funktionen für Sie realisiert.

NEUE SERVICES IM MITGLIEDER- PORTAL „MEINE KVB“

Bitte schicken Sie uns Ihre Anregungen und Verbesserungs-

vorschläge an mitgliederportal@

kvb.de.

1

(17)

Z

wischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2018 können niedergelassene Ärzte, die einen Arzt in Weiterbil- dung bestimmter Arztgruppen be- schäftigen oder dies planen, wieder eine Förderung beantragen. Dies bedeutet für den Weiterbildungs- assistenten einen monatlichen Ge- haltszuschuss von 4.800 Euro für eine Vollzeitstelle. Auch Teilzeittä- tigkeiten können gefördert werden.

Die Anzahl der Förderplätze für Fachärzte ist bundesweit auf 1.000 Stellen begrenzt. Auf Bayern ent- fallen dabei nach dem bevölke- rungsbasierten Verteilungsschlüssel 156,3 förderfähige Vollzeitstellen.

In der bereits vierten Ausschrei- bungsrunde werden ab Oktober 2018 Förderplätze für folgende Fachgruppen frei:

„ Allgemein- und Kinderchirurgen

„ Augenärzte

„ Frauenärzte

„ Hautärzte

„ HNO-Ärzte

„ Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Die Fachgruppen der Kinder- und Jugendärzte, Neurologen und Psy- chiater sowie der Kinder- und Ju- gendpsychiater und -psychothera-

Seit 2016 ist auf Basis der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß Paragraf 75a SGB V die Förderung der ambulanten Weiterbildung auch im fachärztlichen Bereich möglich. Weiterbilder können einen Gehaltszuschuss von 4.800 Euro monatlich für ihren Weiterbildungsassistenten beantragen. Am 1. Oktober hat ein neuer Bewerbungszeitraum für geförderte Weiterbildungs-

stellen begonnen.

FACHÄRZTLICHE WEITERBILDUNG:

FÖRDERUNG AUSGESCHRIEBEN

peuten sind auch weiterhin förder- fähig. Die Stellenkontingente dieser Fachgruppen sind allerdings noch belegt, sodass derzeit keine freien Förderplätze zur Verfügung stehen.

Sobald für diese Arztgruppen wie- der Stellen frei werden, werden diese ebenfalls ausgeschrieben.

Fördervoraussetzungen

Entscheidend für die Förderfähigkeit einer Weiterbildung sind zunächst die Fachgruppe sowie das Vorhan- densein einer Weiterbildungsbefug- nis seitens des weiterbildenden Arztes. Ausschlaggebend ist dabei der angestrebte Facharztabschluss des Arztes in Weiterbildung. Die weiterbildende Praxis kann einer anderen Fachgruppe angehören, sofern dies von der Weiterbildungs- ordnung abgedeckt ist.

Darüber hinaus muss die Praxis beziehungsweise das Medizinische Versorgungszentrum des Weiter- bilders laut Bundesvorgaben „über- wiegend konservativ und nicht spezialisiert“ tätig sein. Dieses Kriterium prüft die KVB in Bezug auf alle Ärzte der Fachgruppe inner- halb der Praxis anhand des Anteils der Fälle, in denen die Pauschale für die fachärztliche Grundversor- gung (PFG) abgerechnet wurde,

beziehungsweise für Kinder- und Jugendärzte anhand des Anteils der Fälle mit Facharzt-Kennzeich- nung (F-Kennzeichnung).

Die Dauer der ambulanten Weiter- bildung muss mindestens zwölf Monate betragen, wobei Ausnah- men möglich sind. Teilzeitstellen von mindestens 20 Wochenstunden können ebenso gefördert werden wie Vollzeitstellen. Eine Förderung kann maximal sechs Monate im Voraus beantragt werden.

Auswahl bei begrenzten Förderplätzen

Wenn die Anzahl der Förderanträge die Menge an verfügbaren Plätzen übersteigt, führt die KVB ein Aus- wahlverfahren durch. Die Kriterien hierfür sind von der Bundesebene vorgegeben. Alle Fördervorausset- zungen sowie das Antragsformular im Ausschreibungszeitraum finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Nachwuchs/Weiterbildung/

Förderung fachärztliche Weiterbil- dung. Auch die Mitarbeiter der Telefonberatung für die Praxisfüh- rung helfen Ihnen gerne weiter.

Janina Bär (KVB)

(18)

HYGIENE IN DER PRAXIS 18

18

V

iele Praxen suchen im Dschungel der Hygiene- vorschriften einen roten Faden, an dem sie sich orientieren können. Unzählige Fragen stehen dabei im Raum: Benötigt meine Arzt- praxis einen externen Hygieniker oder reicht ein interner Hygiene- verantwortlicher aus? Muss der Praxisinhaber selbst eine Hygiene- ausbildung nachweisen? Wie sieht ein Hygieneplan aus? Wie laufen Begehungen ab? Was gilt es, beim Arbeitsschutz zu beachten?

Infektionsschutzgesetz

Grundlage zur Beantwortung vieler Fragen ist zunächst das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Men- schen, kurz: Infektionsschutzgesetz (IfSG). Laut Paragraf 23 IfSG sind Maßnahmen zur Verhütung, Erken- nung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen im medizinischen Bereich anhand von Verordnungen durch die Länder

umzusetzen. Somit greift in Bayern für alle Einrichtungen aus dem ambulanten Sektor – wie Einrich- tungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Arztpra- xen, die invasive Eingriffe vorneh- men – die Bayerische Medizin- hygieneverordnung (MedHygV).

Wichtigste Forderung der MedHygV ist der Hygieneplan, den alle Praxen erstellen und allen Mitarbeitern zu- gänglich machen müssen. Ambu- lant operierende Einrichtungen der Kategorien A und B sowie Dialyse- einrichtungen benötigen zusätzli- ches Fachpersonal, wie zum Bei- spiel Hygienefachkräfte, Kranken- haushygieniker und hygienebeauf- tragte Ärzte, die die Einrichtung beraten und ihnen unterstützend zur Seite stehen. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infek- tionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts erstellt im Auftrag des IfSG Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatori- schen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene, unter anderem in Arztpraxen. Trotz der Bezeichnung „Empfehlung“ haben die KRINKO-Empfehlungen für me- dizinische Einrichtungen bindenden Charakter (Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 IfSG).

Medizinprodukte und Eichgesetz

In nahezu jeder Arztpraxis gibt es Medizinprodukte. Diese sind – ein- zeln oder miteinander verbunden – verwendete Instrumente, Appa- rate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stof- fen oder Gegenstände mit medizi- nischer Zweckbestimmung, die vom Hersteller zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Dazu zählen auch Stethoskope oder Blut- druckmessgeräte. Das Medizin- produktegesetz (MPG) formuliert Ge- und Verbote zum Umgang mit Medizinprodukten. Kommen Waagen in einer Arztpraxis zum Einsatz, gilt auch das Eichgesetz (EichG) sowie die Eichordnung (EO). Vorgaben zur Eichgültigkeits- dauer enthält Anhang B der EO.

Darüber hinaus dürfen Medizin- produkte nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberver- ordnung (MPBetreibV) betrieben, angewendet und instand gehalten werden. Die MPBetreibV richtet sich direkt an den Betreiber und Anwender von Medizinprodukten, also an die Praxisleitung sowie deren Mitarbeiter. Der Patienten- schutz und Schutz von Anwendern und Dritten stehen dabei im Vor- dergrund. Für bestimmte Medizin-

Dass Hygiene in der Arztpraxis einen großen Stellenwert einnimmt, ist be- kannt. Doch was genau verlangt der Gesetzgeber? Im Rahmen unserer neuen Rubrik „Hygiene in der Praxis“ informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig über allgemeine sowie spezielle Hygienethemen. Die Schwerpunkte reichen vom Arbeitsschutz über den Hygieneplan und die Medizinprodukteaufbereitung bis hin zu Verantwortlichkeiten und Desinfektionsmaßnahmen. Den Anfang macht ein Überblick relevanter Hygienevorgaben für Praxen.

SO BLEIBT IHRE PRAXIS HYGIENISCH SAUBER!

Eine ualitätsinitiative der KVB

Hygiene –

aber sicher!

(19)

produkte sind Medizinprodukte- bücher und ein Verzeichnis zu füh- ren, in denen alle aktiven, das heißt von einer Stromquelle oder einer anderen Energiequelle abhängigen Medizinprodukte, aufgelistet sind.

Die Medizinproduktebücher sowie Gebrauchsanweisungen müssen für die Anwender zugänglich sein. Vor- kommnisse oder Zwischenfälle mit Medizinprodukten müssen umge- hend an das Bundesinstitut für Arz- neimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden. Für die Aufbereitung ist unter anderem die MPBetreibV von zentraler Bedeu- tung. Nach den Vorschriften der MPBetreibV dürfen Medizinproduk- te nur nach ihrer Zweckbestimmung und den allgemein anerkannten Re- geln der Technik sowie den Arbeits- schutz- und Unfallverhütungs- vorschriften errichtet, betrieben, angewendet und instand gehalten werden.

Arbeitsschutzgesetz

Hier kommt das Arbeitsschutz- gesetz (ArbSchG) ins Spiel, dessen Zweck es ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftig- ten bei der Arbeit durch entspre- chende Maßnahmen zu sichern und zu verbessern. Für Ärzte und Beschäftigte in Arztpraxen besteht aufgrund ihrer Tätigkeiten ein er- höhtes Risiko für Gesundheits- schädigungen durch biologische Arbeitsstoffe. Um das Personal hiervor zu schützen, wurde die Bio- stoffverordnung (BioStoffV) – eine konkretisierende Verordnung zum ArbSchG – erlassen, die die Praxis- leitung verpflichtet, entsprechen- de Schutzmaßnahmen zu treffen.

Diese Maßnahmen gibt die Bio- StoffV konkret vor: zum Beispiel die Ermittlung praxisrelevanter Bio- stoffe sowie deren Risikogruppen, die Gewährleistung arbeitsmedizi- nischer Vorsorge, die Prävention von Unfällen und Schutzmaßnah- men, wie die persönliche Schutz-

ausrüstung (PSA) oder Hygiene- maßnahmen zur Desinfektion und Dekontamination. Eng verbunden mit der BioStoffV ist die Gefahr- stoffverordnung (GefStoffV), die die Schutzmaßnahmen für Beschäf- tigte und Dritte im Umgang mit Gefahrstoffen regelt. Da Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu Gefahr- stoffen zählen, leiten sich somit auch hiervon für den Praxisinhaber Pflichten zum Schutz der Mitarbei- ter ab. So sind unter anderem Gefährdungsbeurteilungen zu er- stellen, und die Beschäftigten sind über mögliche Risiken in Zusam- menhang mit ihrer Tätigkeit zu unter- richten. Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV und GefStoffV in Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) oder Gefahrstoffe (TRGS).

Für Arztpraxen ist vor allem die TRBA 250 „Biologische Arbeits- stoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ relevant, die in Kooperation mit der Berufs- genossenschaft für Gesundheits- dienst und Wohlfahrtspflege (bgw) entstanden ist und insbesondere Vorgaben zur Gefährdungsbeurtei- lung sowie zu Schutzstufen und Schutzmaßnahmen macht.

Leitfaden „Hygiene in der Arztpraxis“

Zahlreiche Hinweise zur Umset- zung der Vorschriften erhalten Sie im Leitfaden „Hygiene in der Arzt- praxis“ des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/

Qualität/Hygiene und Infektions- prävention/Hygiene und Medizin- produkte/Informationsmaterial.

In gedruckter Form ist der Leit- faden per E-Mail an Hygiene- Beratung@kvb.de kostenfrei zu bestellen.

Hinweise und Forderungen der Bayerischen MedHygV für Einrich- tungen des ambulanten Operierens und deren Kategorisierung A bis C finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Qualität/Hygiene und Infektionsprävention/Medizini- sche-Hygieneverordnung/Operativ tätige Einrichtungen.

Katrin Bürkner (KVB)

(20)

KOOPERATIONEN 20

D

ie Idee des Würzburger Wegs ist aus der prekären Situation heraus entstan- den, dass immer mehr ältere Men- schen – das Durchnittsalter liegt bei 75 Jahren – an einer chronischen Herzinsuffizienz (HI) erkranken.

Professor Dr. med. Stefan Störk

vom Deutschen Zentrum für Herz- insuffizienz (DZHI) des Universi- tätsklinikums Würzburg spricht von einer wahren „Epidemie“. Das größte Problem sei die Liegedauer der Patienten, die gesundheits- politisch gewollt in den letzten Jahren stark verkürzt worden sei.

„Den Ärzten und dem medizini- schen Personal bleibt also deutlich weniger Zeit, um diese Patienten,

die ja neben der Herzinsuffizienz meist noch weitere schwere Krank- heitsbilder aufweisen, wieder zu stabilisieren.“ Kognitiv seien die Betroffenen häufig so weit ein- geschränkt, dass sie weder ihre Medikation noch ihren Ernährungs- plan oder sonstige medizinisch

dringend notwendige Empfehlungen verstehen und umsetzen könnten.

„Aber nur, wer medikamentös gut eingestellt ist und sich nach der Krankenhausentlassung minutiös an die Einnahme hält, hat gute Chan- cen, die Krankheit längerfristig zu überleben.“ Der Entlassbrief, das räumt Störk ein, sei weder für Pa- tienten und deren Angehörige noch oftmals für den weiterbehandeln-

den Arzt unmittelbar verständlich.

„Das Entlassmanagement ist da- her eine der vielen Stellschrauben, an denen wir im Rahmen unseres Netzwerks drehen werden. So muss zum Beispiel der Entlass- bericht verständlicher geschrie- ben werden. Außerdem wollen wir dafür sorgen, dass HI-Patienten direkt nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus einen Termin bei einem niedergelassenen Kar- diologen bekommen, was in der Vergangenheit oft schwierig war.

Aber deshalb sind ja jetzt alle in Würzburg ansässigen Kollegen hier mit im Boot. Ebenso wie die Haus- ärzte.“ In der schnellen Termin- vergabe für die aus dem Kranken- haus entlassenen HI-Patienten sieht Störk einen der vielen Schlüssel für eine bessere Versorgung. „Ins- gesamt müssen hier alle Behand- ler – sowohl aus dem stationären als auch aus dem ambulanten Sektor – optimal zusammenarbei- ten und das geht natürlich nur, wenn der Dialog reibungslos funk- tioniert und alle Versorger auch auf eine gemeinsame Plattform zugreifen können, um Einblicke in die Patientenakte zu erhalten.“

Hierfür entwickelt das Service- zentrum Medizin-Informatik (SMI) des Universitätsklinikums Würz- burg gerade ein Tool, mit dem die Netzwerk-Kardiologen und -Haus- ärzte online über einen geschütz-

Ein neues Netzwerk will die stationäre und ambulante Versorgung von Herz- insuffizienzpatienten verbessern, indem alle an deren Behandlung beteiligten Berufsgruppen einen intensiven medizinischen Austausch pflegen, wobei speziell geschulten Medizinischen Fachangestellten (MFA) eine besondere Rolle zukommt:

Sie übernehmen die Funktion eines Patientencoaches und sorgen so für eine bessere Compliance. Außerdem entlasten sie ihre Chefs – das sind die im Netzwerk eingebundenen Hausärzte und niedergelassenen Kardiologen.

DER „WÜRZBURGER WEG“

Mitinitiator des Würzburger Wegs: Stefan Störk ist Ober- arzt der Abtei- lung Schwer- punkt Kardio- logie, Medizini- sche Klinik und Poliklinik I sowie Abteilungsleiter Klinische For- schung am DZHI des Universi- tätsklinikums

Würzburg.

(21)

ten Zugang die zuvor definierten Bereiche der Krankenhausakte ein- sehen können. „Der Zugang bleibt bis drei Monate nach Entlassung des Patienten aus der Klinik für die weiterbehandelnden ambulanten Kollegen geöffnet“, so Störk. Das sorge für Transparenz ohne Zeit- verlust und eine zielgerichtete, ein- heitliche Behandlung.

Das kommunikative Herz des Netzwerks

Ein wesentlicher Konzeptbaustein des Würzburger Wegs ist der direk- ten Patientenkommunikation ge- widmet. Denn nur ein informierter Patient, der die Schwere seiner Erkrankung begreift, wird seine Behandlung aktiv unterstützen, statt ihr entgegenzuwirken. Die beteilig- ten Kooperationspartner – neben dem DZHI sind das alle Würzbur- ger Kliniken und sämtliche nieder- gelassenen Kardiologen der Stadt sowie zahlreiche Hausärzte – haben sich deshalb darauf verständigt, den Part des Patientencoaches speziell ausgebildeten Medizinischen Fach- angestellten der beteiligten Praxen zu übertragen. So haben bereits alle Kardiologen aus Würzburg im Rahmen eines einwöchigen Kurses am DZHI eine Medizinische Fach- angestellte zur „Herzinsuffizienz- MFA“ ausbilden lassen. Sukzessive soll nun auch von jeder beteiligten Hausarztpraxis mindestens eine MFA in einem Tagesseminar zum Thema „Versorgung von Herzinsuf- fizienzpatienten“ geschult werden.

Dieses Angebot am Deutschen Zentrum für Herzinsuffizienz unter der Schirmherrschaft der Deut- schen Gesellschaft für Kardiologie besteht bereits seit 2009 und wird von Krankenschwestern, -pflegern und seit 2017 auch von Medizini- schen Fachangestellten aus ganz Deutschland genutzt. „Wir haben seit 2009 130 Nurses und seit 2017 75 MFA entsprechend weitergebil- det. Und der Bedarf an dieser Fort-

bildung wird noch weiter ansteigen“, so die Prognose des Professors.

Im Rahmen des Würzburger Wegs obliegt den MFA also die Funktion des Patientencoaches, das heißt, sie stehen in regelmäßigem Telefon- kontakt mit den HI-Patienten, um Auffälligkeiten und Besonderheiten möglichst frühzeitig abzuklären.

Sie überprüfen die korrekte Medi- kamenteneinnahme, befragen die Patienten nach ihrer körperlichen Aktivität und geben Hinweise zur Ernährung. Auch das Gewicht muss von ihnen regelmäßig kontrolliert werden. Das Ganze wird nach einem Telefonleitfaden, der auch einen Symptomkalender beinhaltet, mit dem Patienten durchgearbeitet. Die Ergebnisse werden dem jeweiligen Kardiologen beziehungsweise Haus- arzt zurückgemeldet. Dieser ver- anlasst (falls notwendig) Umstellun- gen in der Behandlung. Erste Re- sultate haben gezeigt, dass HI-Pa- tienten von dieser Art der persön- lichen Begleitung enorm profitieren und sich so auf gesundheitsfördern- de Änderungen ihres Alltags eher einlassen. Optimalerweise könnten die MFA in Zukunft auch Haus- besuche durchführen, doch das ist eine Frage der Finanzierung und daher noch völlig ungewiss. In je- dem Fall tragen die Medizinischen Fachangestellten in dieser Form schon jetzt zu einer enormen Ar- beitsentlastung ihrer Praxisärzte bei – und können mit ihrer Spezial- ausbildung darüber hinaus ihr eige- nes Berufsbild aufwerten.

Der Würzburger Weg mit seinem Herzstück des Patientencoachings wird, so glaubt Professor Störk, mit Sicherheit Schule machen. „Der gesundheitliche Mehrwert für HI- Patienten durch eine sektoren- übergreifende Versorgung im Cluster ist eindeutig. Das verbes- serte Schnittstellenmanagement und die direkteren Behandlungs- pfade werden die gewünschten

Verbesserungen bringen.“ Geplant sei nun, möglichst zügig alle Würz- burger Patienten mit Herzinsuffi- zienz – unabhängig von einem Klinikaufenthalt – ins Netzwerk einzubinden. Hierfür könnten ab sofort geeignete Patienten von ihren niedergelassenen Kardiolo- gen gemeldet werden. Auf diese Weise sei der Gedanke des Netz- werks letztendlich eine Win-Win- Situation für alle Beteiligten. „Es gibt hier fünf Gewinner: die Klini- ken, die niedergelassenen Kardio- logen, die Hausärzte, die MFA und am allerwichtigsten – die Patienten.“

Marion Munke (KVB)

„ Gründung 21. Juni 2018 am

Deutschen Zentrum für Herzinsuffizienz (DZHI), Universitätsklinikum Würzburg

„ Teilnehmer

„ DZHI

„ alle Würzburger Kliniken

„ alle kardiologischen Praxen in Würzburg (künftig im Cluster mit jeweils fünf bis sechs Hausarztpraxen)

„ speziell geschulte Medizinische Fach- angestellte der beteiligten Hausarzt- und Kardiologenpraxen

„ Einzugsgebiet

„ Bezirk Unterfranken

„ Kontakt Kirstin Linkamp

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Universitätsklinikum Würzburg Deutsches Zentrum für Herzinsuffizienz Telefon 09 31 / 20 14 63 25 E-Mail Linkamp_K@ukw.de Internet www.dzhi.de

Referenzen

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